Wenn man nicht gleich bei der Buchung ein Angebot auswählt, bei dem die 1. Tankfüllung inklusiv (also bereits mitbezahlt) ist, dann ist es - je nach Vermieter - häufig auch so, dass man bei der Übernahme vor Ort noch eine "Fuel Option" zwangsweise buchen muß. Natürlich bezahlt man auch die.
Beides
1. Buchung inkl. der 1. Tankfüllung
2. "Fuel Option", vor Ort hinzugebucht (egal ob zwangsweise oder auf eigenen Wunsch)
berechtigt den Mieter, den Wagen am Ende der Mietperiode mit "leerem" Tank abzugeben.
Ansonsten ist es so, das man den Wagen vollgetankt wieder zurückbringt (oder aber kräftig für´s Betanken durch den Vermieter zur Kasse gebeten wird).
Achtung:
Wenn man den Wagen vollgetankt zurückbringen muß, dann kann es in seltenen Fällen passieren, dass der Vermieter eine Kopie der letzten Tanquittung sehen möchte, aus dem er den Ort der Betankung nachvollziehen kann.
Anhand dieser Quittung kann der Vermieter festellen, ob die Betankung vor (z.B.) 5 oder vor 25 Meilen stattgfunden hat. Hintergrund, dass die Tankanzeige auch noch nach etlichen Meilen nach Betankung "voll" anzeigt. Der Vermieter kann den Mieter dann mit einer Gebühr belegen, sollte sich die Betankung als "zu weit weg" erweisen. Das Ganze ist irgendwo im Kleingedruckten geregelt (wenn es relevant ist).
Das letztgenannte ist mir in rund 20 Jahren nur ein einizes Mal passiert. Ich denke, man kann dies vernachlässigen.