Glaub es Easy oder glaub es nicht - ist mir eigentlich ziemlich egal. Ich sage nur wie es ist und zeige die Risiken und Schwierigkeiten, wenn jemand meint lieber auf das allgemeine Gebrabbel hier abfahren zu müssen, kann er das gerne tun, darf sich aber nicht wundern, wenn er auf den Bauch fällt - denn genau daraus entstehen dann solche Überschriften.
Zu Deinem Beispiel (das aber mit dem Fall nur am Rande zu tun haben):
Die Frage ist, ob Du überhaupt zurücktreten kannst, denn nicht jeder Mangel am Vertrag gibt Dir ein Rücktrittsrecht (oder Anfechtungsrecht, weil Rücktritt ist juristisch gesehen wieder was anderes). Hier kann man daher schon gar nicht pauschal antworten.
In jedem Fall aber mußt Du Deine Schadensminderungspflicht wahrnehmen, d.h. Du mußt die billigste Variante wählen.
Nehmen wir den konkreten Fall mit den Einwegmieten würde ich sagen: kein Recht zurückzutreten oder anzufechten, Du mußt den Vertrag erfüllen, d.h. die Einwegmiete zahlen und sie Dir hinterher zurückholen. Ergo Variante 2), 1) geht wohl nicht, 3) ist falsch, weil Du nie auf Kulanz angewiesen bist, sondern auch hier Rechte hast (die Frage ob und wo Du sie durchsetzen kannst ist eine ganz andere, denn DU hast Dir den Vertrag so ausgewählt !).