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Autor Thema: Probleme mit CANUSA  (Gelesen 16741 mal)

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EasyAmerica

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #60 am: 08.09.2007, 11:38 Uhr »
Dein Problem hat nicht Canusa zu vertreten, denke ich. Das ist eine Alamo Problem.
Zu vertreten im Sinne "dafür einzustehen" hat CANUSA als Veranstalter das schon. Jedenfalls wenn die kostenlose Einwegmiete im Voucher stand.
Viele Grüße
Heinz

Heinz W. Bartels

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #61 am: 08.09.2007, 15:56 Uhr »
Hallo!

ich kann nicht verstehen, wie es in einem privaten Forum, das sich mit Reisen beschäftigt, zu solch einer Polemik kommt.

Zitat
Nicht mehr bei Canusa buchen.

Eine solche Überschrift finde ich als vollkommen unsachlich - besonders auch im Hinblick darauf, dass ein vielleicht berechtigter Reklamationsfall noch nicht abgeschlossen ist.

Zitat
Auch wenn einige ihre geschäftlichen Beziehungen zu Canusa gestört sehen

Meine geschäftlichen Beziehungen werden durch einen solchen Beitrag mit Sicherheit nicht gestört. Auch ich habe schon Fehler bei Reisebuchungen gemacht - und würde mich deshalb nicht als unseriös bezeichnen.

Schönes Wochenende!

Heinz B.
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EDVM96

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #62 am: 08.09.2007, 16:10 Uhr »
Kommt CANUSA nicht auch aus Hamburg?  :lol:

atecki

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #63 am: 08.09.2007, 16:39 Uhr »
@EDVM96:

HH hat übrigens mehr als 1 Reisebüro ;-) Ich habe gerade mal ein paar Sekunden gegoogelt und dort findest Du ganz schnell heraus, daß Heinz W. Bartels nichts mit Canusa zu tun hat und ein eigenes Reisebüro hat.

Ich finde solche Mutmaßungen - selbst mit Smiley - in diesem Thread nicht gut, das kann sehr schnell falsch verstanden werden und sich u.U. für Heinz  W. Bartels negativ auswirken.

Grüße

Axel

EDVM96

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #64 am: 08.09.2007, 17:07 Uhr »
Ich finde solche Mutmaßungen - selbst mit Smiley - in diesem Thread nicht gut, das kann sehr schnell falsch verstanden werden und sich u.U. für Heinz  W. Bartels negativ auswirken.
Deshalb benutzt man im Internet für heikle Themen normalerweise auch Nicknames.

Elmar

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #65 am: 08.09.2007, 19:13 Uhr »
Hallo Heinz
Natürlich hat Canusa alles daranzusetzen, dass man als Kunde zu seinem Recht kommt. Aber jedes Reisebüro setzt sich anders für seine Kunden ein!!
Das ändert aber nichts an der Problematik mit Alamo. So wie ich das in der letzten Zeit mitbekommen habe, häufen sich ja die Beschwerden, oder täusche ich mich da?
Gruß Elmar
Gruß Elmar

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Aaronp

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #66 am: 08.09.2007, 19:20 Uhr »
Das kommt auf die Sichtweise an. Alamo ist günstig, daher ist mir
egal ob der Wagen ausschaut wie aus dem Autohaus oder dreckig ist.
Technisch ok muss er nur sein. Die Angestellten leben von der Verkäufen der
Versicherungen und Upgrades. Wenn man weiß, was man will, kann man
gefahrlos bei Alamo buchen. Habe ich bereits über 10 mal gemacht und
noch nie Probleme gehabt (in den USA und zwei mal Europa).

Gruß
Aaronp

Elmar

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #67 am: 08.09.2007, 21:11 Uhr »
Von 15 USA Reisen habe 13 bei Alamo gebucht, und leider festgestellt, dass es in den letzten Jahren schlechter wurde. Sowohl die Sauberkeit, als auch der technische Zustand, (obwohl die Autos nie älter als 6 Monate waren!)
Am meisten hat aber gestört, dass vertraglich vereinbarte Leistungen nicht anerkannt wurden, falsche Angaben zur Versicherung gemacht wurden.
Das ist schon auffällig!
Bis vor ca. 3-4 Jahren gab´s da nie Probleme.
Vielleicht hängt es ja auch mit der Vermietstation zusammen, bei mir war es immer Miami.
Gruß Elmar
Gruß Elmar

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playmaker11

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #68 am: 10.09.2007, 07:35 Uhr »
Dein Problem hat nicht Canusa zu vertreten, denke ich. Das ist eine Alamo Problem.
Zu vertreten im Sinne "dafür einzustehen" hat CANUSA als Veranstalter das schon. Jedenfalls wenn die kostenlose Einwegmiete im Voucher stand.

Und woher nimmst Du diese Sicherheit ??
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EasyAmerica

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #69 am: 10.09.2007, 11:02 Uhr »
Dein Problem hat nicht Canusa zu vertreten, denke ich. Das ist eine Alamo Problem.
Zu vertreten im Sinne "dafür einzustehen" hat CANUSA als Veranstalter das schon. Jedenfalls wenn die kostenlose Einwegmiete im Voucher stand.

Und woher nimmst Du diese Sicherheit ??

Dem deutschen Reiserecht, das den Veranstalter auch für Unregelmäßigkeiten seiner Vertragspartner haften lässt. Wenn ein Hotel nicht den Angaben im Katalog entspricht oder versifft ist, haftet auch der (deutsche) Reiseanbieter. Es wäre dem Kunden praktisch unmöglich, den Hotelbesitzer im Ausland zu verklagen.

Voraussetzung ist allerdings immer, dass der Kunde den Mangel unverzüglich gemeldet hat. Auf der sicheren Seite wäre tomtom, wenn er sich schon aus dem Urlaub heraus bei CANUSA gemeldet hätte. Wie das in seinem Einzelfall rechtlich zu würdigen ist und ob die Fristen eingehalten wurden, weiss sicher sein Anwalt (oder manchmal auch nicht  :roll: ).

Mehr geht hier nicht, wegen des Rechtsberatungs-Gesetzes. Ausserdem scheint tomtom inzwischen ja wohl doch nicht mehr sooo interessiert an seiner Sache zu sein wie wir.  :zuck:
Viele Grüße
Heinz

Volker G.

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #70 am: 10.09.2007, 11:52 Uhr »
Zur Erfahrung bei Problemen mit Alamo, IMMER den Supervisor verlangen - entweder gibt es dann ganz plötzlich keine Probleme mehr ;) oder die fehlenden Leistungen werden dann durch den Supervisor eingetragen. Spätestens da konnte bisher alles problemlos erledigt werden.

@Elmar: Also unterschreiben würde ich nicht, das es in den letzten beiden Jahren schlimmer wurde.
Ich hatte bei meinen ersten Anmietungen (1998, 2001 und 2002) die grösseren Probleme, in den letzten Jahren eigentlich nur noch selten und die konnten (s.o.) gelöst werden.

BTW: Auch bei Hertz wurde mir mal die ersten Tankfüllung zusätzlich berechnet - wurde dann aber nach Reklamation nach der Reise erstattet + 25$-Gutschein :D
CU

Volker G.

Heinz W. Bartels

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #71 am: 10.09.2007, 12:20 Uhr »
Zitat
daß Heinz W. Bartels nichts mit Canusa zu tun hat und ein eigenes Reisebüro hat.


Danke für die Unterstützung; möchte aber berichtigen: Ich habe kein eigenes Reisebüro sondern arbeite freiberuflich mit einem befreundetem Büro zusammen - NICHT CANUSA, obwohl da auch ein Agenturvertrag besteht.

Zitat
Deshalb benutzt man im Internet für heikle Themen normalerweise auch Nicknames.

Warum soll ich mich hinter einem Nickname verstecken? Wenn ich meine Meinung öffentlich kund tue dann stehe ich auch dahinter und kann sie vertreten.

Grüsse
Heinz
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playmaker11

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #72 am: 10.09.2007, 17:01 Uhr »
Dein Problem hat nicht Canusa zu vertreten, denke ich. Das ist eine Alamo Problem.
Zu vertreten im Sinne "dafür einzustehen" hat CANUSA als Veranstalter das schon. Jedenfalls wenn die kostenlose Einwegmiete im Voucher stand.

Und woher nimmst Du diese Sicherheit ??

Dem deutschen Reiserecht, das den Veranstalter auch für Unregelmäßigkeiten seiner Vertragspartner haften lässt. Wenn ein Hotel nicht den Angaben im Katalog entspricht oder versifft ist, haftet auch der (deutsche) Reiseanbieter. Es wäre dem Kunden praktisch unmöglich, den Hotelbesitzer im Ausland zu verklagen.

Voraussetzung ist allerdings immer, dass der Kunde den Mangel unverzüglich gemeldet hat. Auf der sicheren Seite wäre tomtom, wenn er sich schon aus dem Urlaub heraus bei CANUSA gemeldet hätte. Wie das in seinem Einzelfall rechtlich zu würdigen ist und ob die Fristen eingehalten wurden, weiss sicher sein Anwalt (oder manchmal auch nicht  :roll: ).

Mehr geht hier nicht, wegen des Rechtsberatungs-Gesetzes. Ausserdem scheint tomtom inzwischen ja wohl doch nicht mehr sooo interessiert an seiner Sache zu sein wie wir.  :zuck:

Voraussetzung ist, daß das von Dir bezeichnete "Reiserecht" anwendbar ist !!! Da habe ich hier meine Zweifel, weil es nur um eine Leistung, nicht um eine Pauschalreise geht.
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EasyAmerica

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #73 am: 10.09.2007, 18:25 Uhr »
Da habe ich hier meine Zweifel, weil es nur um eine Leistung, nicht um eine Pauschalreise geht.
Auch das steht wieder nur im Kaffeesatz.  :zuck:
Viele Grüße
Heinz

playmaker11

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Re: Probleme mit CANUSA
« Antwort #74 am: 11.09.2007, 07:29 Uhr »
Das steht keinesfalls im Kaffeesatz mein Gutster, sondern im Gesetz - § 651a ff BGB.
Und zur Anwendung dieser §§ (Untertitel Reisevertrag) ist Voraussetzung u.a., daß mind. 2 Leistungen zu einer Gesamtleistung zusammengefasst sind.
Im Gegensatz zum normalen Werkvertrag wählt der Veranstalter eine Anzahl von (Einzel-)Leistungen, stimmt sie aufeinander ab und Verbindet sie zu einer Einheit und bietet sie zu einem einheitlichen Preis an.
Ich wüßte nicht, wo das hier gegeben sein sollte.

Nicht anwendbar ist sind die §§ 651a ff BGB z.B. bei der Charterung eines Bootes ohne Gestaltung der Reise (ist bereits seit 1996 höchstrichterlich entschieden).
Die Rechte gegenüber einem Mittler ergeben sich nämlich allenfalls aus § 651k Abs. III, IV BGB und die beziehen sich weitestgehend nur auf die Ausstellung eines Sicherungsscheines und der Befugnis Zahlungen entgegenzunehmen.

Wir befinden uns hier wahrscheinlich (genaueres kann man anhand der Infos bisher nicht sagen) im Bereich der entgeldlichen Geschäftsbesorgung, d.h. im Dienst-/ Werkvertragsrecht.

Also von wegen mal CANUSA hat dafür einzustehen. So einfach nach Stammtisch-Recht gehts nicht.
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