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Autor Thema: Strafzettel  (Gelesen 19757 mal)

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Easy Going

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Re: Strafzettel
« Antwort #30 am: 17.07.2007, 09:33 Uhr »
Wir haben im Urlaub einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen.Wir hatten einen Mietwagen und die Höhe des Strafzettels ist  60 Dollar.
Wie sollen wir uns verhalten.
Sollen wir ihn bezahlen?
Mal eine "unmoralische" aber pragmatische Antwort.
Es geht um eine Summe von umgerechnet etwa 45 €.
Dafür riskieren bei der nächsten Einreise oder Verkehrskontrolle in den USA massive Schwierigkeiten zu bekommen?

Wenn Du auf Nervenkitzel stehst mach es - wenn nicht dann zahl einfach die paar Euro.

Gruß Easy


You never gonna fly, if you're afraid to fall

Willi

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Re: Strafzettel
« Antwort #31 am: 17.07.2007, 09:41 Uhr »
Wir haben im Urlaub einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommen.Wir hatten einen Mietwagen und die Höhe des Strafzettels ist  60 Dollar.
Wie sollen wir uns verhalten.
Sollen wir ihn bezahlen?
Mal eine "unmoralische" aber pragmatische Antwort.
Es geht um eine Summe von umgerechnet etwa 45 €.
Dafür riskieren bei der nächsten Einreise oder Verkehrskontrolle in den USA massive Schwierigkeiten zu bekommen?

Wenn Du auf Nervenkitzel stehst mach es - wenn nicht dann zahl einfach die paar Euro.



Das seh ich ganz genauso wie Easy. Wäre mir das Risiko, Schwierigkeiten zu bekommen, auch nicht wert.

@Easy Going:  Was ist an Deiner Antwort "unmoralisch" ?

Schneewie

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Re: Strafzettel
« Antwort #32 am: 17.07.2007, 09:43 Uhr »
Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten. Vergeßt doch einfach mal den Satz "sollen wir bezahlen". Das war bestimmt nicht gemeint, daß sie sich drücken will..... , auch wenn sie es vielleicht so geschrieben hat.
Gruß Gabriele

Easy Going

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Re: Strafzettel
« Antwort #33 am: 17.07.2007, 09:50 Uhr »
@Easy Going:  Was ist an Deiner Antwort "unmoralisch" ?
Das ich es nicht (nur    8) ) zahlen würde weil ich moralische Bedenken hätte.


Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten.
Mit Geld ?  :lol: :wink:
Gruß Easy


You never gonna fly, if you're afraid to fall

NickMUC

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Re: Strafzettel
« Antwort #34 am: 17.07.2007, 09:52 Uhr »

Ich habe in USA auch schon einige Tickets bekommen, bezahlt habe ich nie! Die gehen, wie bei uns, an den Halter des Fahrzeugs.
Da der Aufwand wohl viel zu groß ist, kommt da idR nichts mehr. Jedenfalls wurde meine Kreditkarte nie nachbelastet...

Übrigens, ich warte hier in D auch immer auf einen schriftlichen Bescheid bei Tickets. Da ging schon so manches verloren....
so eine Vorgehensweise sollte generell mit Einreiseverbot bestraft werden oder man sollte sofort an der Immigrantion in Handschellen in den nächsten Bau wandern für ein paar Tage!!

Wieso in den Bau, warum nicht gleich an den nächsten Baum?? :shock:

Jetzt kommt mal wieder runter! Wir reden von einem Parking Ticket, nicht vom 11.9.
Ich find's ja auch nicht o.k., den Vermieter auf den Kosten sitzen zu lassen aber dafür kommt man weder in die Hölle, noch in den Knast ;).

Jau... das sehe ich aber auch so.

Und ich habe auch mehr als einmal Tickets kassiert, bei denen ich schon aus lauter Zorn über die Sturheit irgendwelcher unterbezahlter und übermotivierter Hilfssheriffs nicht den geringsten Drang verspürt habe, die Strafe zu zahlen – z.B. für das Ticket, das ich an einer Parkuhr während der 120 Sekunden kassiert habe, die ich brauchte, um mir im nächstgelegenen Drugstore 'ne Flasche Wasser zukaufen, damit ich ein paar Quarter für die Parkuhr gewechselt bekam.

Aber mal abgesehen von der Frage der moralischen Verwerflichkeit des Parkuhr-Überziehens und dem dafür geforderten Einreiseverbot/Knast: gehen denn eigentlich Tickets an den Fahrzeughalter (wie bei uns) oder an den Fahrzeugführer?
Grüße,
Nick
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EasyAmerica

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Re: Strafzettel
« Antwort #35 am: 17.07.2007, 10:22 Uhr »
Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten. Vergeßt doch einfach mal den Satz "sollen wir bezahlen". Das war bestimmt nicht gemeint, daß sie sich drücken will..... , auch wenn sie es vielleicht so geschrieben hat.
Hallo Schneewie,
reg' dich doch nicht auf.  :kuss: Es geht doch längst nicht mehr um Monika, sondern um Drängler, Raser und Parksäue, die meinen, ihnen gehört die Welt und die, wenn sie erwischt werden, noch ne Schüppe Unverschämtheit drauflegen.   :liar:
Viele Grüße
Heinz

Schneewie

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Re: Strafzettel
« Antwort #36 am: 17.07.2007, 11:13 Uhr »
@Easy Going:  Was ist an Deiner Antwort "unmoralisch" ?
Das ich es nicht (nur    8) ) zahlen würde weil ich moralische Bedenken hätte.


Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten.
Mit Geld ?  :lol: :wink:


Gute Idee  :wink:


Mein Gott!!

Monika will doch zahlen, fragt nur, wie am besten. Vergeßt doch einfach mal den Satz "sollen wir bezahlen". Das war bestimmt nicht gemeint, daß sie sich drücken will..... , auch wenn sie es vielleicht so geschrieben hat.
Hallo Schneewie,
reg' dich doch nicht auf.  :kuss: Es geht doch längst nicht mehr um Monika, sondern um Drängler, Raser und Parksäue, die meinen, ihnen gehört die Welt und die, wenn sie erwischt werden, noch ne Schüppe Unverschämtheit drauflegen.   :liar:


Ok, überredet.  :wink:
Gruß Gabriele

atecki

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Re: Strafzettel
« Antwort #37 am: 17.07.2007, 12:06 Uhr »
@Edslavius, Playmaker und die, die in das gleiche Horn blasen:

Es geht hier nicht darum, daß hier alles Gutmenschen sind und keiner jemals irgendeinen Strafzettel bekommt oder jemand Selbstanzeigen macht (wie kommt Ihr eigentlich auf diesen Schwachsinn???).

Es geht hier lediglich darum, daß die meisen User der Meinung sind, daß man eine Strafe zahlt, die man erhalten hat, weil man einen Fehler begangen hat und sich nicht davor drückt. Ende. Um mehr geht es nicht. Daß man durch nicht bezahlte Strafzettel durchaus Probleme bei der nächsten Einreise bekommen kann, wurde ja schon mehrfach gepostet.

Natürlich mag man sich darüber ärgern, daß man etwas zahlen muß, aber da ist man ja selber schuld - man hat halt entweder nicht aufgepaßt und Schilder übersehen/falsch gedeutet oder schlichtweg das Risiko eingegangen, daß man erwischt wird...

Just my 2 cent

Axel

PS: was machen die ganzen Strafen-Nicht-Bezahler denn jetzt, wenn europäische Strafen auch in D kassiert werden??

thorsti

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Re: Strafzettel
« Antwort #38 am: 17.07.2007, 12:20 Uhr »
Daß man durch nicht bezahlte Strafzettel durchaus Probleme bei der nächsten Einreise bekommen kann, wurde ja schon mehrfach gepostet.

Stimmt, es wurde schon mehrfach hier geschrieben. Aber ist es deshalb auch wahr?
Besteht tatsächlich eine Gefahr, dass man bei der Einriese Probleme kriegt, wenn man einen unbezahlten Strafzettel hat? Wenn ja, was sind die Folgen?
Hat jemand wegen so einer Sache schon mal Schwierigkeiten bekommen, wenn ja, welche?

Zu diesem Thema gibt es im internet zwar viele Infos, aber wenig konkretes!

monika

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Re: Strafzettel
« Antwort #39 am: 17.07.2007, 12:30 Uhr »
Hallo zusammen, hier meldet sich endlich die "Betroffene".

Sorry, daß es erst jetzt passiert, ich hatte vorher leider keine Zeit und Gelegenheit an den PC zu gehen.

Oh Gott, da hab ich ja eine Welle ins Rollen gebracht...  :(

Aber ich will mal eines ein bißchen klarstellen. Wenn ich die ganze Sache nicht bezahlen wollte, hätte ich mit Sicherheit nicht nach eurem Rat gefragt, sondern hätte es einfach stillschweigend nicht bezahlt.
Wenn ich nur auf Richtig und Moralisch machen würde, hätten wir mit Sicherheit nicht auf einem Busparkplatz geparkt. Denn in dem Moment weißt du ja schon, daß du etwas falsch machst..... :wink: und die 100 %-tigen parken ja eh nicht da. Also, so ganz 100%-tig bin ich ja dann doch nicht. Da steh ich jetzt einfach mal dazu.  :roll:
 
Ich steh also eigentlich  zwischendrin.
Wenn es nicht unbedingt sein muss, und wenn man keine Konsequenzen zu erwarten hat, und wenn es nicht weiter verfolgt wird, gerät man eher auf die Schiene, nicht zu bezahlen. .......  :?
Wenn es irgendwelche Konsequenzen mit sich zieht, will ich natürlich bezahlen, denn ich möchte ja wieder in das Land einreisen. Obwohl.... der Mietvertrag lautete ja auf meinen Mann, also dürfte der nicht mehr einreisen. Ich hätte ja nichts zu befürchten... :lol: :lol:  - das war jetzt als Scherz gemeint!!!

Und genau um das rauszufinden, was ich machen soll, habe ich diese Frage hier im Forum gestellt - wo mir übrigens schon öfter geholfen wurde. DANKE!
Ich will jetzt auch nicht pokern und sagen, ich legs mal drauf an, ob wir an der nächsten Einreise was befürchten müssen. Das wäre mir schon ein zu großes Risiko und die ganze Sache nicht wert.

Wenn ich eure Meinungen dazu lesen, gehe ich eher in die Richtung zu bezahlen. Ich will doch noch öfter in diese schöne Land reisen  :D

Es grüßt euch
Monika  :winke:

djohannw

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Re: Strafzettel
« Antwort #40 am: 17.07.2007, 13:02 Uhr »
PS: was machen die ganzen Strafen-Nicht-Bezahler denn jetzt, wenn europäische Strafen auch in D kassiert werden??

Das gleiche wie mit deutschen Strafzetteln...sie in die Verjährung laufen lassen.

Viele Grüße - Dirk [und jetzt in Deckung...;-))]

Strafzettelsünder

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Re: Strafzettel
« Antwort #41 am: 17.07.2007, 13:05 Uhr »
Was für eine Panikmache von einigen hier. :lachroll:
Ich hab noch nie einen Strafzettel bezahlt in USA und hab auch noch nie deshalb Probleme bei der Einreise gehabt. :never:
Hier schreiben soviele Ahnungslose die sich immer als Besserwisser outen.  :engel2:

Stefan M.

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Re: Strafzettel
« Antwort #42 am: 17.07.2007, 13:11 Uhr »
Was für eine Panikmache von einigen hier. :lachroll:
Ich hab noch nie einen Strafzettel bezahlt in USA und hab auch noch nie deshalb Probleme bei der Einreise gehabt. :never:
Hier schreiben soviele Ahnungslose die sich immer als Besserwisser outen.  :engel2:

Genau...  :roll:

Und auch einen Haufen Feiglinge, die extra wegen solcher Troll-Posts einen neuen "Phantom-Account" eröffnen...
"Mit des Weißbiers Hochgenuss, wächst des Bauches Radius..." (unbekannter Autor)


dschlei

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Re: Strafzettel
« Antwort #43 am: 17.07.2007, 16:24 Uhr »
PS: was machen die ganzen Strafen-Nicht-Bezahler denn jetzt, wenn europäische Strafen auch in D kassiert werden??

Das gleiche wie mit deutschen Strafzetteln...sie in die Verjährung laufen lassen.

Viele Grüße - Dirk [und jetzt in Deckung...;-))]
Sobald ein "Warrant" (man nennt das in Deutschlandr Steckbrief) ausgestellt ist, verjaehrt nichts mehr!  Wenn es ein relativ schweres Vergehen ist (wie eine "Moving Violation - Nichbeachten eines Stop Schildes oder rote Ampel, erhebliche Geschwindigkeitsueberschreitung, usw.), kann auch ein Bounty ausgeschrieben werden, und da kommen dann die offiziellen Bounty Hunters ins Spiel, die dann versuchen sich das Bounty zu verdienen (die machen dann einen "Citzens Arrest", und das koennen sie mit vorgehaltener Pistole!).  Man muss immer bedenken, das amerikanische Rechtsystem ist anders als das Deutsche.  Hier gibt es kein Strafgesetzbuch, sondern es gilt "Case Law" und jeder richter, selbst der kleinste Dorfjudge hat bei der Strafverfolgung und der Strafgebung einen relativ grossen Spielraum!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

djohannw

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Re: Strafzettel
« Antwort #44 am: 17.07.2007, 18:03 Uhr »
Sobald ein "Warrant" (man nennt das in Deutschlandr Steckbrief) ausgestellt ist, verjaehrt nichts mehr!

Ich denke, wir meinen das selbe: Den Haftbefehl. Das ist ändert aber nichts an der Verjährungsfrist, die sich nach dem eigentlichen Vergehen bemisst, in USA genauso wie in Deutschland. Und HIER verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten sehr schnell, wenn kein Bußgeldbescheid erlassen wird, nämlich nach nur drei Monaten. Daher ist es immer sehr hilfreich, wenn z.B. der Halter und der Fahrer abweichend sind, dann kann man nämlich als Halter das ganze soweit herauszögern, dass der eigentliche Fahrer nicht mehr belangt werden kann, weil eben die Verjährung eingetreten ist. Wie das in den USA ist (also welche Fristen da gelten) weiß ich nicht, aber ich denke, dass da auch nach spätestens ein paar Jahren soweit ist.

Zitat
Man muss immer bedenken, das amerikanische Rechtsystem ist anders als das Deutsche.  Hier gibt es kein Strafgesetzbuch, sondern es gilt "Case Law" und jeder richter, selbst der kleinste Dorfjudge hat bei der Strafverfolgung und der Strafgebung einen relativ grossen Spielraum!

Naja, auch wenn man es manchmal denkt, aber Anarchie gibt es auch in den USA nicht...;-)! Natürlich gibt es sowas wie das Strafgesetzbuch, nachdem sich die Verjährungsfrist bemisst, z.B. in Florida:

Zitat
Florida Statutes, Section 775.15 Time limitations; general time limitations; exceptions.
--------------------------------------------------------------------------------
 
(1) A prosecution for a capital felony, a life felony, or a felony that resulted in a death may be commenced at any time. If the death penalty is held to be unconstitutional by the Florida Supreme Court or the United States Supreme Court, all crimes designated as capital felonies shall be considered life felonies for the purposes of this section, and prosecution for such crimes may be commenced at any time.

(2) Except as otherwise provided in this section, prosecutions for other offenses are subject to the following periods of limitation:

(a) A prosecution for a felony of the first degree must be commenced within 4 years after it is committed.
(b) A prosecution for any other felony must be commenced within 3 years after it is committed.
(c) A prosecution for a misdemeanor of the first degree must be commenced within 2 years after it is committed.
(d) A prosecution for a misdemeanor of the second degree or a noncriminal violation must be commenced within 1 year after it is committed.


(3) An offense is committed either when every element has occurred or, if a legislative purpose to prohibit a continuing course of conduct plainly appears, at the time when the course of conduct or the defendant's complicity therein is terminated. Time starts to run on the day after the offense is committed.

(4)
(a) Prosecution on a charge on which the defendant has previously been arrested or served with a summons is commenced by the filing of an indictment, information, or other charging document.

(b) A prosecution on a charge on which the defendant has not previously been arrested or served with a summons is commenced when either an indictment or information is filed, provided the capias, summons, or other process issued on such indictment or information is executed without unreasonable delay. In determining what is reasonable, inability to locate the defendant after diligent search or the defendant's absence from the state shall be considered. The failure to execute process on or extradite a defendant in another state who has been charged by information or indictment with a crime in this state shall not constitute an unreasonable delay.

(c) If, however, an indictment or information has been filed within the time period prescribed in this section and the indictment or information is dismissed or set aside because of a defect in its content or form after the time period has elapsed, the period for commencing prosecution shall be extended 3 months from the time the indictment or information is dismissed or set aside.

(5) The period of limitation does not run during any time when the defendant is continuously absent from the state or has no reasonably ascertainable place of abode or work within the state. This provision shall not extend the period of limitation otherwise applicable by more than 3 years, but shall not be construed to limit the prosecution of a defendant who has been timely charged by indictment or information or other charging document and who has not been arrested due to his or her absence from this state or has not been extradited for prosecution from another state.

(6) A prosecution for perjury in an official proceeding that relates to the prosecution of a capital felony may be commenced at any time.

(7) A prosecution for a felony that resulted in injury to any person, when such felony arises from the use of a "destructive device," as defined in s. 790.001, may be commenced within 10 years.

(8) A prosecution for a felony violation of chapter 517 or s. 409.920 must be commenced within 5 years after the violation is committed.

(9) A prosecution for a felony violation of chapter 403 must be commenced within 5 years after the date of discovery of the violation.

(10) A prosecution for a felony violation of s. 825.102 or s. 825.103 must be commenced within 5 years after it is committed.

(11) A prosecution for a felony violation of ss. 440.105 and 817.234 must be commenced within 5 years after the violation is committed.

(12) If the period prescribed in subsection (2), subsection (8), subsection (9), subsection (10), or subsection (11) has expired, a prosecution may nevertheless be commenced for:
(a) Any offense, a material element of which is either fraud or a breach of fiduciary obligation, within 1 year after discovery of the offense by an aggrieved party or by a person who has a legal duty to represent an aggrieved party and who is himself or herself not a party to the offense, but in no case shall this provision extend the period of limitation otherwise applicable by more than 3 years.

(b) Any offense based upon misconduct in office by a public officer or employee at any time when the defendant is in public office or employment, within 2 years from the time he or she leaves public office or employment, or during any time permitted by any other part of this section, whichever time is greater.

(13)
(a) If the victim of a violation of s. 794.011, former s. 794.05, Florida Statutes 1995, s. 800.04, or s. 826.04 is under the age of 18, the applicable period of limitation, if any, does not begin to run until the victim has reached the age of 18 or the violation is reported to a law enforcement agency or other governmental agency, whichever occurs earlier. Such law enforcement agency or other governmental agency shall promptly report such allegation to the state attorney for the judicial circuit in which the alleged violation occurred. If the offense is a first or second degree felony violation of s. 794.011, and the offense is reported within 72 hours after its commission, the prosecution for such offense may be commenced at any time. This paragraph applies to any such offense except an offense the prosecution of which would have been barred by subsection (2) on or before December 31, 1984.

(b) If the offense is a first degree felony violation of s. 794.011 and the victim was under 18 years of age at the time the offense was committed, a prosecution of the offense may be commenced at any time. This paragraph applies to any such offense except an offense the prosecution of which would have been barred by subsection (2) on or before October 1, 2003.

(14) A prosecution for a first or second degree felony violation of s. 794.011, if the victim is 18 years of age or older at the time of the offense and the offense is reported to a law enforcement agency within 72 hours after commission of the offense, may be commenced at any time. If the offense is not reported within 72 hours after the commission of the offense, the prosecution must be commenced within the time periods prescribed in subsection (2).

(15)
(a) In addition to the time periods prescribed in this section, a prosecution for any of the following offenses may be commenced within 1 year after the date on which the identity of the accused is established, or should have been established by the exercise of due diligence, through the analysis of deoxyribonucleic acid (DNA) evidence, if a sufficient portion of the evidence collected at the time of the original investigation and tested for DNA is preserved and available for testing by the accused:
1. An offense of sexual battery under chapter 794.

2. A lewd or lascivious offense under s. 800.04 or s. 825.1025.

(b) This subsection applies to any offense that is not otherwise barred from prosecution on or after July 1, 2004.

Somit wäre, wenn mein Verständnis nicht täuscht, nach spätestens vier Jahren ein Haftbefehl, der wegen eines Verkehrsverstoß in Florida ergangen ist, aufzuheben. Dagegen kann dann auch ein noch so geltungsbedürftiger Richter nichts machen...

Viele Grüße - Dirk