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Autor Thema: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz  (Gelesen 17904 mal)

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Microbi

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #30 am: 18.02.2013, 10:42 Uhr »
Gedankenspiel:

Wenn es heißt, dass Feldwege zu befahren nicht verboten sei, sondern ggf. nur die Haftungsbefreiung wegfällt, so liegt keine vertragswidrige Nutzung vor(?), so dass ggf. die Versicherung der KK den Schaden bezahlen würde? Die zahlt eh nur, wenn der Schaden anderweitig nicht abgesichert ist.
Und wenn empfohlen wird für "solche Fälle" eine zusätzliche Versicherung abzuschließen, ist man dann auf der sicheren Seite? Alamos Antwort könnte man auch in diese Richtung deuten..

Wobei echtes Offroad-Fahren gehört sicher nicht in diese Sparte. Wir reden nur von von Feldwegen, die auch ein Navi kennt. Die können auch schlimm genug sein.

Mic

DocHoliday

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #31 am: 18.02.2013, 11:01 Uhr »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nur um die Straßedecke geht (Asphalt oder nicht). Es gibt ja teilweise auch State Routes, die nicht asphaltiert sind. Z.B. die SR 2/71 in Nebraska von der Staatsgrenze zu South Dakota nach Crawford. Wird nirgendwo angekündigt und wenn man an der Stelle angekommen ist, würde es einen Umweg von 80 bis 100 Meilen bedeuten die ca. 20 Meilen ohne Asphalt zu vermeiden.
Gruß
Dirk

playmaker11

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #32 am: 18.02.2013, 12:11 Uhr »
Zitat
Na ja, verbieten könnten sie es in ihren AGBs schon, genauso, wie sie die Einfahrt nach Mexiko verbieten. Die Frage ist nur, was für Sanktionen stehen ihnen bei einem Verstoß zur Verfügung und wie sollen sie das Verbot überwachen? Die Polizei interessiert es nicht, d.h. der Vermieter müsste private Sicherheitsdienste/Detekteien anstellen, um Beweise zu sammeln. Würde bei den Kunden wahrscheinlich nicht sehr gut ankommen.
Das Verbot gilt aber nur im Innenverhältnis zw. Alamo und Dir. Befahren kannst die, die Behörden setzen das Verbot nicht durch. Das ist was ich meine.
Wenn was passiert....

Zitat
Wenn es heißt, dass Feldwege zu befahren nicht verboten sei, sondern ggf. nur die Haftungsbefreiung wegfällt, so liegt keine vertragswidrige Nutzung vor(?), so dass ggf. die Versicherung der KK den Schaden bezahlen würde?
Doch vertragswidrig ist es. KK ? Was ist das ?
No retreat, no surrender !

Microbi

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #33 am: 18.02.2013, 12:27 Uhr »
KK = Kreditkarte

Mic

magnum

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #34 am: 18.02.2013, 12:57 Uhr »
Vielleicht muss man hier mal unterscheiden zwischen "verboten" und "vertragswiedrig". Das eine geht natürlich mit dem anderen einher.

Verbieten kann man vieles, aber man muss sich ja nicht daran halten. Man bekommt ja keine Strafe wie wenn man beispielsweise verkehrt in eine Einbahnstraße fährt. Das ist natürlich "verboten".

Die Straße als solche darf ja befahren werden, es liegt also kein "Verbot" vor.
Der Vermieter kann es sich allenfalls "verbitten", dass unbefestigte Straßen befahren werden.  Macht man es dann trotzdem (obwohl beide Seiten dem Vertrag zugestimmt haben), dann kann der Vermieter hier einen Vertragsbruch feststellen und beispielsweise die Kaution einbehalten.

Ist halt vergleichbar mit Untemietern in einer Wohnung. Im Mietvertrag ist es vielleicht nicht vorgesehen, aber der Vermieter kann es erstmal nicht verbieten. Macht man es trotzdem, kann er hier dann einen "Ausgleich" wegen Vertragsbruch verlangen.

Oder um es kurz zu machen: Man befährt die Straßen auf eigenes Risiko. Geht was kaputt oder baut man einen Unfall, bleibt man auf den Kosten sitzen.

playmaker11

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #35 am: 18.02.2013, 13:15 Uhr »
Ja Magnum, man kann es auch so sagen: Straf- und Ordnungsrechtlich verboten = Strafe durch die Justiz und vertragliches Verbot (welches bei Vertragsschluß vereinbart wurde).
Hier ist eigentlich nur das letzte interessant. Da ich keine ABG kenne, die im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsehen, ist eben der Wegfall des Versicherungsschutzes die "Strafe", oder besser die Folge.

@Mic: stimmt  :platsch:.
Aber nein, die Versicherung der KK ist eine subsidiäre Versicherung, d.h. die tritt nur ein, wenn die primäre Versicherung nicht eintritt, aber natürlich nicht dann, wenn diese nicht eintritt weil kein Versicherungsschutz besteht.
No retreat, no surrender !

MalteMontana

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #36 am: 18.02.2013, 14:06 Uhr »
Alamo kann das nicht verbieten. Verbieten können daß die Behörden (mittels Verbotsschildern) und ggf. Privatleute, soweit es sich um deren Land handelt. Damit hat Alamo aber gar nichts zu tun. Alle Straßen, die offiziell befahren werden dürfen kannst Du somit auch mit einem Alamo- Fahrzeug befahren. Soweit sind wir schon längst gewesen.

Das Verbot gilt aber nur im Innenverhältnis zw. Alamo und Dir. Befahren kannst die, die Behörden setzen das Verbot nicht durch. Das ist was ich meine.
Wenn was passiert....

Ich kann Deiner Argumentation überhaupt nicht folgen. Das liegt vor allem daran, daß Du mir noch immer nicht erklärt hast, wo Du in diesem von mir eingangs zitierten Auszug aus dem entsprechenden Paragraphen einer Alamo-AGB-Version

Zitat
8. DRIVING AREAS

Vehicles can be driven in any state in the United States, but must be returned to the location from which they were rented or drop-off charges may apply. Vehicles may not be driven into Mexico. Vehicles rented in Alaska must be returned to Alaska. Vehicles can be driven into Canada but must be returned to the United States unless a prearranged drop off at one of the approved locations has been made. Canadian residents renting vehicles in the United States may not drive vehicles into Canada. Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage.

herausgelesen hast, daß das Befahren von "unpaved roads" verboten ist bzw. einen Verstoß gegen die AGB darstellt bzw. es vertragswidrig ist.

Ich habe versucht zu erklären, dass dies meiner Meinung nach kein Verbot ist, sondern vielmehr lediglich so etwas wie ein Haftungsausschluß/Haftungsbeschränkung. Ähnlich wie das Schild "Für Garderobe keine Haftung" in einem Restaurant. Damit verbietet oder verbittet sich der Wirt ja auch nicht, daß du deine Jacke auf den Haken hängst. Er sagt Dir nur, daß du im Schadensfall selbst dafür verantwortlich bist.

Da ich keine ABG kenne, die im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsehen, ist eben der Wegfall des Versicherungsschutzes die "Strafe", oder besser die Folge.

Und ich kenne keine AGB, die eine "Strafe" - oder besser Folge - für eine vorher nicht eindeutig formulierte Zuwiderhandlung festlegen. Das der Verlust des CDW-Versicherungsschutzes eine "Strafe" ist, ist doch Deine ganz persönliche Interpretation oder auf welcher Grundlage behauptest Du das? 
Gruß, Malte


magnum

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #37 am: 18.02.2013, 14:09 Uhr »
Ja Magnum, man kann es auch so sagen: Straf- und Ordnungsrechtlich verboten = Strafe durch die Justiz und vertragliches Verbot (welches bei Vertragsschluß vereinbart wurde).
Hier ist eigentlich nur das letzte interessant. Da ich keine ABG kenne, die im Falle der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe vorsehen, ist eben der Wegfall des Versicherungsschutzes die "Strafe", oder besser die Folge.

@Mic: stimmt  :platsch:.
Aber nein, die Versicherung der KK ist eine subsidiäre Versicherung, d.h. die tritt nur ein, wenn die primäre Versicherung nicht eintritt, aber natürlich nicht dann, wenn diese nicht eintritt weil kein Versicherungsschutz besteht.
Vertragsstrafen sind gang und gäbe im Geschäftsleben. Und mal Hand aufs Herz: Wer liest jedesmal die vollen AGB durch,wenn er einen Wagen übernimmt?

Allein der Wegfall des Versicherungsschutzes kann einen finanziell schon in den Ruin treiben, da brauchts auch keine Strafe mehr.

lurvig

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #38 am: 18.02.2013, 14:27 Uhr »
Allein der Wegfall des Versicherungsschutzes kann einen finanziell schon in den Ruin treiben, da brauchts auch keine Strafe mehr.

stimmt allerdings.
Da kann man es ja fast als "Vorteil" sehen, dass die Vermieter immer billigere Autos in die ChoiceLine stellen  :lol:

Lurvig

jensw

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #39 am: 18.02.2013, 14:29 Uhr »
Hallo zusammen,

wow, ich bin immer wieder begeistert von der konstruktiven Diskussionsfreude in diesem Forum!  :daumen:
Es ist auch immer wieder interessant, wie viele Sichtweisen es zu eigentlich alltäglichen Fragen gibt.

Ich fasse das als kleines Zwischenfazit mal aus rein PRAKTISCHER Sicht zusammen:

-Fahren auf unbefestigten Straßen ist mit dem Mietwagen nicht verboten, es gibt keinerlei Sanktionen seitens der Behörden, man macht sich nicht strafbar.
-Den Vermietern ist es i.d.R. auch egal, solange man die Fahrzege nicht beschädigt
-Sollte ein Schaden am Fahrzeug beim Fahren auf unbefestigten Wegen auftreten, erlischt aber der Versicherungsschutz, man hat für den Schaden also i.d.R. selbst gerade zu stehen.

Für mich heißt das jetzt, dass ich ohne schlechtes Gewissen mit meinem Miet-SUV auf Gravelroads fahren werde (CCR etc.), sofern der Straßenzustand dies zulässt. Das muss wohl jeder selber wissen, aber ich fahre ungern mit schlechtem Gewissen.
Ich werde mir aber der Gefahr bewusst sein müssen, dass ich auf einem Schaden sitzen bleibe. Aber ganz ehrlich: Wenn ich meinen eigenen PKW in Deutschland zersemmel, weil ich abseits der Wege unterwegs bin, wird sich meine Versicherung sicher auch schwer tun den Schaden zu begleigen (grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz).
Extrem vorsichtig sollte man bezüglich der Haftpflicht sein, also nach Möglichkeit keine anderen Autos beschädigen, aber das ist auch eher unwahrscheinlich.

Ich danke Euch schon einmal für diese fruchtbare Diskussion!

Yehaw,
Jens.

Zoolander

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #40 am: 18.02.2013, 18:58 Uhr »

@Mic: stimmt  :platsch:.
Aber nein, die Versicherung der KK ist eine subsidiäre Versicherung, d.h. die tritt nur ein, wenn die primäre Versicherung nicht eintritt, aber natürlich nicht dann, wenn diese nicht eintritt weil kein Versicherungsschutz besteht.

Hi,
bist du sicher? Bei Haftpflicht ok, (um die Deckungssumme zu erhöhen) aber bei einer Vollkasko... ???
Die Kasko von der Mietwagenfirma reicht ja normalerweise immer, mehr als Totalschaden oder Verlust geht ja nicht.
Wozu ist dann die Vollkasko für Mietwagen per KK da?

Gruß Holger

magnum

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #41 am: 18.02.2013, 19:07 Uhr »

Für mich heißt das jetzt, dass ich ohne schlechtes Gewissen mit meinem Miet-SUV auf Gravelroads fahren werde (CCR etc.), sofern der Straßenzustand dies zulässt. Das muss wohl jeder selber wissen, aber ich fahre ungern mit schlechtem Gewissen.
Ich werde mir aber der Gefahr bewusst sein müssen, dass ich auf einem Schaden sitzen bleibe. Aber ganz ehrlich: Wenn ich meinen eigenen PKW in Deutschland zersemmel, weil ich abseits der Wege unterwegs bin, wird sich meine Versicherung sicher auch schwer tun den Schaden zu begleigen (grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz).
Extrem vorsichtig sollte man bezüglich der Haftpflicht sein, also nach Möglichkeit keine anderen Autos beschädigen, aber das ist auch eher unwahrscheinlich.

Ich danke Euch schon einmal für diese fruchtbare Diskussion!

Yehaw,
Jens.
Du kannst noch so vorsichtig sein, das schützt Dich aber nicht vor der Dummheit anderer. Deine Versicherung schützt Dich auch, wenn der Unfallgegner unversichert ist. Da Du aber zum Zeitpunkt des Befahrens der unbefestigten Straße keinen gültigen Vertrag mehr hast, hast Du auch keinen Versicherungsschutz.

Und wenn Du aufgrund der Unachtsamkeit eines anderen jemanden überfährst... Ich rede mal lieber nicht weiter.
Also bitte nicht den Fehler machen und nur über mögliche Sachschäden Gedanken machen.

Muss halt jeder für sich selbst entscheiden, welches Risiko er eingeht.
Vermutlich gibt es auch noch eine gewisse Grauzone, aber die sollte man besser nicht ausloten.

MalteMontana

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #42 am: 18.02.2013, 19:31 Uhr »
Da Du aber zum Zeitpunkt des Befahrens der unbefestigten Straße keinen gültigen Vertrag mehr hast

Und auch dich frage ich: wo steht das in oben zitierten AGB?
Gruß, Malte


magnum

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #43 am: 18.02.2013, 19:56 Uhr »
Da Du aber zum Zeitpunkt des Befahrens der unbefestigten Straße keinen gültigen Vertrag mehr hast

Und auch dich frage ich: wo steht das in oben zitierten AGB?

Es stand zumindest immer in den Verträgen, die ich mit den Vermietern abgeschlossen habe.

Und wenn man sich nicht an die Verträge hält, dann sind sie entweder teilweise oder gänzlich nichtig. Das ist Vertragsrecht, das dürfte in den USA nicht anders sein.

Hier steht auch noch was dazu: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=58588.msg795859#msg795859

Demnach macht man durchaus Unterschiede zwischen unbefestigten Straßen und Offroad. Streiche als mein "unbefestigte Straßen" und setze "Offroad" im Beitrag vorher.

MalteMontana

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #44 am: 18.02.2013, 20:03 Uhr »
Also bestätigst Du, dass in der AGB-Version über die wir hier die ganze
Zeit sprechen davon nichts steht? Dann können wir ja vielleicht auch mal
aufhören hier die ganze Zeit irgendwelche Verbote, Vertragsbrüche und Strafen
hineinzuinterpretieren.

Der Unterschied zwischen offroad und unpaved hat doch damit erstmal
überhaupt nichts zu tun. Das ist eine ganz andere Fragestellung, in die lurvig
gerade versucht etwas Licht zu bringen.

Dass du einen Thread verlinkst, den ich hier auch schon verlinkt habe zeigt mir
aber, dass du meine Beiträge in diesem Thema gar nicht richtig gelesen hast.
Gruß, Malte