Hallo zusammen,
wow, ich bin immer wieder begeistert von der konstruktiven Diskussionsfreude in diesem Forum!
Es ist auch immer wieder interessant, wie viele Sichtweisen es zu eigentlich alltäglichen Fragen gibt.
Ich fasse das als kleines Zwischenfazit mal aus rein PRAKTISCHER Sicht zusammen:
-Fahren auf unbefestigten Straßen ist mit dem Mietwagen nicht verboten, es gibt keinerlei Sanktionen seitens der Behörden, man macht sich nicht strafbar.
-Den Vermietern ist es i.d.R. auch egal, solange man die Fahrzege nicht beschädigt
-Sollte ein Schaden am Fahrzeug beim Fahren auf unbefestigten Wegen auftreten, erlischt aber der Versicherungsschutz, man hat für den Schaden also i.d.R. selbst gerade zu stehen.
Für mich heißt das jetzt, dass ich ohne schlechtes Gewissen mit meinem Miet-SUV auf Gravelroads fahren werde (CCR etc.), sofern der Straßenzustand dies zulässt. Das muss wohl jeder selber wissen, aber ich fahre ungern mit schlechtem Gewissen.
Ich werde mir aber der Gefahr bewusst sein müssen, dass ich auf einem Schaden sitzen bleibe. Aber ganz ehrlich: Wenn ich meinen eigenen PKW in Deutschland zersemmel, weil ich abseits der Wege unterwegs bin, wird sich meine Versicherung sicher auch schwer tun den Schaden zu begleigen (grobe Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz).
Extrem vorsichtig sollte man bezüglich der Haftpflicht sein, also nach Möglichkeit keine anderen Autos beschädigen, aber das ist auch eher unwahrscheinlich.
Ich danke Euch schon einmal für diese fruchtbare Diskussion!
Yehaw,
Jens.