Diesem Beitrag ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.
Doch, eine ganze Menge:
@playmaker11
Ich habe so das Gefühl, dass Du einfach nicht begreifen willst, welchen Unterschied ich hier die ganze Zeit versuche zu erklären.
Außerdem habe nicht ein einziges Mal behauptet, dass das Befahren von "unpaved roads" keine Konsequenzen hat! Den Fortfall des CDW-Versicherungsschutzes habe ich an keiner Stelle "wegdiskutiert". Auch nicht, wenn Du das vielleicht gerne so hättest.
Also noch mal von vorne:
Wir sind und einig, dass immer die AGB Vertragsbestandteil sind, die einem bei Abschluß des Mietvertrages zur Kenntnis gegeben werden?
Eine Version dieser AGB ist die, die Du verlinkt hast. Eine andere Version ist die, auf die ich mich in allen meinen Beiträgen hier bezogen habe. Weil es nämlich die ist, die Grundlage meiner letzten sieben Alamo-Anmietungen war. Den entsprechenden Paragraphen hieraus habe ich hier mehrfach zitiert, im Ganzen sind sie z.B. hier nachzulesen:
http://www.alamo.co.uk/rentalpolicies/740/uk/US.
In deiner verlinkten Version steht:
"Unbefestigte Straßen dürfen mit dem Mietwagen nicht befahren werden."
Das bedeutet eindeutig: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man gegen die AGB. Man handelt vertragswidrig, so dass natürlich u.a. auch alle Versicherungen erlöschen (neben CDW also z.B. auch LDW, EP, SLI, Roadside Assistance etc.)
Wenn das so in allen AGB-Versionen stehen würde, müsste es hier keinen bisher vierseitigen Thread unter der Überschrift "SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz" geben.
Es gibt aber auch die Version, auf die ich mich hier ausschließlich und ausdrücklich bezogen habe. In der steht:
"Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage."
Das bedeutet: mit Befahren von unbefestigten Straßen verstößt man nicht gegen die AGB. Es erlischt "lediglich" der CDW-Versicherungsschutz. Dies ist keine "Strafe" von Alamo, sondern der Ausschluß dieser einen Haftung. Wäre es verboten, hätte man (wie im Falle "Einfahrt nach Mexiko" oder wie in deiner verlinkten Version) geschrieben: "Rental vehicles may not be driven on unpaved roads".
Dann wäre eindeutig, dass bei Zuwiderhandlung alle Versicherungen erlöschen und ein Hinweis speziell auf die CDW unnötig bzw. sehr merkwürdig.
Können wir also vielleicht festhalten: eine generelle/grundsätzliche Aussage "Das Fahren auf unbefestigten Straßen ist verboten und/oder verstößt gegen die AGB" kann so nicht gemacht werden? Es ist davon abhängig, was genau in den AGB steht.
Nur wo wir gerade bei den AGB sind: kennst Du Deine eigenen "ABG" für Dein Kfz hier in H ?
Auch wenn Du mir meine Frage an Dich eine Seite vorher noch nicht beantwortet hast versuche ich es nochmal mit einer Frage:
Was genau hat es mit diesem Thema zu tun, ob ich die AGB für mein Auto hier kenne und inwiefern würde uns das an dieser Stelle weiterbringen?
Was genau reitest Du jetzt auf dem originären Wortlaut rum?
Da reite ich nicht drauf herum, der ist nur von entscheidender Bedeutung. Warum habe ich eben ein drittes (und letztes Mal) erklärt.
Ich denke, es weiß mittlerweile jeder, was gemeint ist.
Anscheinend nicht.
Muss halt jeder selbst wissen, was er da treibt.
Das stimmt. Wissen die meisten ja auch.