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Autor Thema: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz  (Gelesen 18031 mal)

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jensw

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Hi zusammen,

es ist ja oft andiskutiert, aber so klar habe ich noch keine Aussage gefunden:
Ist das Befahren von unpaved roads mit Mietwagen (SUV) verboten oder erlischt "lediglich" der Versicherungsschutz für Fahrzeugschäden?
Ich gehe davon aus, dass es den Cops egal sein sollte, was ich mit dem Vermieter abgemacht habe, aber kann der Vermieter (neben Reparaturkosten) noch irgendwelche Strafen verhängen?

Oder anders gefragt:
-Darf man dem Vermieter sagen, dass man unpaved fahren möchte, und daher 4WD sucht?
-Was passiert wenn man liegen bleibt (Polizei, Kosten, ...)
-Muss man dem Vermieter melden, wenn man irgendwo rausgezogen wurde?
-Wird man direkt verhaftet ;-)

Danke Euch,

Jens.

Wilder Löwe

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Es gibt kein Gesetz, dass Dir das Fahren mit einem Mietwagen auf unbefestigten Straßen in den USA verbietet, sondern nur der Vermieter Alamo verbietet es Dir laut seinen AGBs.  Die Sanktion, die er bei einem Verstoß gegen diese Bestimmung vorsieht, ist der Verlust des Versicherungsschutzes. Wenn Du also auf unbefestigten Straßen fährst, verstößt Du gegen die AGBs, auf deren Einhaltung Du Dich mit Abschluß des Mietvertrages verpflichtet hast. Damit verlierst Du Deinen CDW-Versicherungsschutz und musst bei einem Unfall/Schaden auf einer unbefestigten Straße den Vermieter auf eigene Kosten schadlos stellen. Eine Ordnungswidrigkeit stellt das Fahren auf unbefestigten Straßen nicht dar, da es sich um eine rein privatrechtliche Vereinbarung handelt. Das heißt, einen Polizisten interessiert das überhaupt nicht.

Viele Grüße
Katrin

motorradsilke

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Oder anders gefragt:
-Darf man dem Vermieter sagen, dass man unpaved fahren möchte, und daher 4WD sucht?


Würde ich nicht machen, da du gegen deren AGB verstösst.

Zitat
-Was passiert wenn man liegen bleibt (Polizei, Kosten, ...)


Die Kosten trägst du selbst. Die Polizei interessiert das nicht.

Zitat
-Muss man dem Vermieter melden, wenn man irgendwo rausgezogen wurde?


Würde ich auch nicht machen. Man muss nicht immer alles sagen. Wir hatten uns mal nen Platten auf einer unbefestigten Straße zugezogen. Haben das Rad gewechselt und dann den Wagen beim Vermieter getauscht. Hat Niemanden interessiert, wo wir uns den Platten zugezogen haben.

Zitat
-Wird man direkt verhaftet ;-)


Siehe Posting von Wilder Löwe.

MalteMontana

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sondern nur der Vermieter Alamo verbietet es Dir laut seinen AGBs.  

Anscheinend gibt es verschiedene Versionen dieser ominösen Alamo-AGB's. Dieses immer wieder konstatierte "Verbot" von Befahren unbefestigter Straßen gibt es zumindest in den AGB, die ich bei meinen letzten Anmietungen anerkannt habe schlicht und einfach nicht.

Es steht dort vielmehr nur, dass auf unbefestigten Straßen der CDW-Versicherungsschutz erlischt. Das dies eine "Sanktion" für einen Verstoß
gegen ein (nicht formuliertes) Verbot darstellt ist doch eher eine ganz persönliche Interpretation.

Hier der Auszug aus dem entsprechenden Paragraphen in den mir vorliegenden AGB:

Zitat
8. DRIVING AREAS

Vehicles can be driven in any state in the United States, but must be returned to the location from which they were rented or drop-off charges may apply. Vehicles may not be driven into Mexico. Vehicles rented in Alaska must be returned to Alaska. Vehicles can be driven into Canada but must be returned to the United States unless a prearranged drop off at one of the approved locations has been made. Canadian residents renting vehicles in the United States may not drive vehicles into Canada. Driving on unpaved roads voids Collision Damage Waiver (CDW) coverage.

So grundsätzlich kann man diese Aussage bzgl. eines Verbotes also wohl nicht treffen. Deshalb tippe ich eher darauf, dass es tatsächlich verschiedene Versionen der "Terms and Conditions" gibt, abhängig vielleicht auch davon, wo und wie man gebucht hat (?).


  
 
Gruß, Malte


wilma61

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Verboten ist es nicht. Es wird halt nur im Schadensfall teuer für dich.

MalteMontana

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Es wird halt nur im Schadensfall teuer für dich.

Wenn ich z.B. hier den Mietwagen zerlegt hätte, wäre ich zigtausend Dollar
ärmer gewesen. Das ist unstrittig und zumindest uns auch jederzeit bewußt - kalkuliertes Risiko.

Was ist aber z.B. auf der Cottonwood Canyon Road? Oder auf der SR 109 zum Toroweap Overlook? Das sind offizielle und in Karten eingezeichnete Straßen - nur halt ungeteert. Sind das aber "unpaved roads" im Sinne der Alamo AGB? Heißt ungeteert = unbefestigt? Schon das scheint mir nicht abschließend geklärt und ich habe hierzu auch keine Definition von Alamo gefunden.

Interessant ist in diesem Zusammenhang z.B. der vom User Lancer557 geschilderte Vorgang: Klick
Gruß, Malte


Wilder Löwe

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Hier nochmals die Infos zur Mieterhaftung von Alamo:

http://www.alamo.de/HelpfulInformation/732/de/MUN

Viele Grüße
Katrin

MalteMontana

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Und welche der strittigen Fragen wird in dem Link beantwortet?
Gruß, Malte


Jochen

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Und welche der strittigen Fragen wird in dem Link beantwortet?



CDW wird hinfällig, wenn der Mieter / Fahrer
.
.
.
- wenn auf unbefestigten Straßen gefahren wird

MalteMontana

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Das ist doch der einzige Punkt, in dem sich bisher alle
einig sind. Oder hast Du hier einen Post gefunden, der dem widerspricht?
Gruß, Malte


Microbi

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #10 am: 17.02.2013, 12:32 Uhr »
Diese offizielle Antwort von Alamo habe ich hier schon mal gepostet:

"Traveling on an unpaved road is not an issue, if damage is not done to the vehicle. I recommend purchasing our Roadside Plus Protection plan if you know for certain you will be traveling on unpaved roads. The coverage will take of flat tires, jumpstart fees, towing, fuel delivery, and key replacement fees. Having this added protection would cover the liability of the tires on your rental, and make unpaved roads would really be even less of an issue. Hopefully this answered some of your concerns about your upcoming rental, feel free to contact us with any further questions you may have."

Mic

MalteMontana

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #11 am: 17.02.2013, 12:55 Uhr »
Danke Mic. Das stützt ja meine Aussage, dass man (wenn meine weiter oben zitierten AGB zugrunde liegen) eben nicht wie von so vielen
immer behauptet mit Befahren von unbefestigten Straßen gegen die AGB verstößt.
Gruß, Malte


White Elephant

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #12 am: 17.02.2013, 13:08 Uhr »
"I recommend purchasing our Roadside Plus Protection plan if you know for certain you will be traveling on unpaved roads. The coverage will take of flat tires, jumpstart fees, towing, fuel delivery, and key replacement fees. "

[/quote]

Wisst Ihr, ob es auf der Website eine Möglichkeit gibt, sich über anfallende Kosten dafür zu informieren?

White Elephant

Jochen

  • Gast
Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #13 am: 17.02.2013, 13:23 Uhr »
Diese offizielle Antwort von Alamo habe ich hier schon mal gepostet:


Die sagt aber jetzt nichts über den CDW Versicherungssschutz aus. Einen Reifen oder die Abschleppkosten bezahlen zu müssen ist eher das kleinere Problem im Vergleich zu anderen möglichen Schäden am Auto. Vor allem die Formulierung "Kein Problem wenn kein Schaden entsteht" finde ich lustig.

Wilder Löwe

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Re: SUV und Gravel- /Offroad: Verboten oder kein Versicherungsschutz
« Antwort #14 am: 17.02.2013, 13:24 Uhr »
Danke Mic. Das stützt ja meine Aussage, dass man (wenn meine weiter oben zitierten AGB zugrunde liegen) eben nicht wie von so vielen
immer behauptet mit Befahren von unbefestigten Straßen gegen die AGB verstößt.

Es sind immer die AGBs des jeweiligen Vermieters maßgeblich. Laut deutscher ALAMO-AGBs verlierst Du definitiv den CDW-Schutz, wenn du auf unbefestigten Straßen fährst. Wenn Du in den USA direkt buchst, mag das anders sein, aber auch da wären für mich die Terms and Conditions, die ich unterschreibe, maßgeblich und nicht die Aussage eines Mitarbeiters, der mir eine zusätzlich Versicherung verkaufen will.
Viele Grüße
Katrin