@Heinz:
das ist so nicht richtig. Wenn Du eine Vollkasko hast zahlt die das. Die einzige Frage ist ob (und ab dem 01.01.08 ggf. auch wie) Du grob fahrlässig gehandelt hast. Man kann den Sachverhalt jetzt hin- und her drehen und dann jeweils darüber nachdenken, ob die Fahr-/ verhaltensweise grob fahrlässig war, dann gibts nach dem alten VVG (Alles- oder Nichts- Prinzip) eben alles oder nichts, nach dem neuen gibts ggf. nur einen Teil. Und selbst dann muß man noch schauen ob di Versicherungen es überhaupt durchziehen.
Bei uns hättest Du damit keine Probleme, wir würden uns in einem solchen Fall nicht auf grobe Fahrlässigkeit berufen und zahlen.
Das zu recherchieren ist nicht einfach. Grds. ist es in den dt. Versicherungen eben enthalten wenn Du nicht gerade grob fahrlässig handelst (s.o.), daher bieten dt. Versichrungen so etwas eigentlich nicht extra an.
Ob es Anbieter gibt, die so etwas für das Ausland versichern, also für ein fremdes Fahrzeug weiß ich nicht, mein Gefühl sagt aber eher NEIN. Hinzu kommt, daß es hier um die USA geht. Da sind dt. Versicherer extrem vorsichtig wegen der ausufernden Haftung und der damit kaum zu überschauenden Risiken.
Ohne es jetzt genau zu wissen, würde ich erstmal dazu tendieren, daß man so etwas hier aus D heraus nicht versichern kann. Man könnte sich höchstens auf dem US- Markt (z.B. State Farm) erkundigen.