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Autor Thema: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?  (Gelesen 26964 mal)

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lurvig

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #90 am: 22.08.2009, 11:16 Uhr »
Genau, wer bremst ist feige..... :lol:


wow!  :shock:

Lurvig

carovette

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #91 am: 22.08.2009, 12:52 Uhr »


:platsch: Nur gut, dass man dort nicht mehr fahren darf...

lg caro :D


lurvig

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #92 am: 03.02.2010, 09:22 Uhr »
ich hol den alten Thread mal hoch, weil ich gerade mein Mietwagen-Voucher bekommen habe und mich etwas über die Formulierung der Fahr-Ausschlussgebiete wundere.

Zitat


wie würdet ihr das denn nun deuten? Fahrten "auf unbefestigten, nichtöffentlichen Strassen"? Meint es "unbefestigt oder nichtöffentlich" oder "unbefestigt und nichtöffentlich"? Für mich klingt es wie "und" ;)  Es gibt ja aber auch unbefestigte öffentliche Strassen. Die wären dann nicht ausgeschlossen (?)
Wie auch immer... altes Thema, tausendmal diskutiert. Interessiert mich trotzdem mal, wie man das nun deuten könnte.

Lurvig

Elvi

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #93 am: 03.02.2010, 09:32 Uhr »
ich hol den alten Thread mal hoch, weil ich gerade mein Mietwagen-Voucher bekommen habe und mich etwas über die Formulierung der Fahr-Ausschlussgebiete wundere.

Zitat


wie würdet ihr das denn nun deuten? Fahrten "auf unbefestigten, nichtöffentlichen Strassen"? Meint es "unbefestigt oder nichtöffentlich" oder "unbefestigt und nichtöffentlich"? Für mich klingt es wie "und" ;)  Es gibt ja aber auch unbefestigte öffentliche Strassen. Die wären dann nicht ausgeschlossen (?)
Wie auch immer... altes Thema, tausendmal diskutiert. Interessiert mich trotzdem mal, wie man das nun deuten könnte.

Lurvig

Ich denke, da hilft nur, die Originalbedingungen des Vermieters zu lesen. Ich vermute, dass die (englischsprachigen) Originalbedingungen des Vermieters eindeutiger sind. Habe ich aber noch nicht gecheckt, da es für mich persönlich kein Thema ist...

Gruß Elvi

TGW712

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #94 am: 03.02.2010, 09:38 Uhr »
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das. Ich würde das juristisch als UND verstehen.

Elvi

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #95 am: 03.02.2010, 10:09 Uhr »
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das. Ich würde das juristisch als UND verstehen.
Aha :roll:

lurvig

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #96 am: 03.02.2010, 10:13 Uhr »
es werden ja auch explizit Strecken aufgeführt, die "verboten" sind (Dalton/Dempster/Denali). Ohne dort gewesen zu sein, glaube ich zu wissen, dass diese Pisten unbefestigt, aber öffentlich sind. Warum dann dieser Ausschluss, wenn die obige Formulierung das ohnehin schon ausschliessen würde?
Es stärkt wieder meine Ansicht, dass "unpaved" vielleicht doch gar nicht "verboten" ist.

Lurvig

Redwingfan

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #97 am: 03.02.2010, 10:22 Uhr »
es werden ja auch explizit Strecken aufgeführt, die "verboten" sind (Dalton/Dempster/Denali). Ohne dort gewesen zu sein, glaube ich zu wissen, dass diese Pisten unbefestigt, aber öffentlich sind. Warum dann dieser Ausschluss, wenn die obige Formulierung das ohnehin schon ausschliessen würde?
Es stärkt wieder meine Ansicht, dass "unpaved" vielleicht doch gar nicht "verboten" ist.

Lurvig

Nun diese 3 aufgeführten sind alle unpaved aber öffentlich. Aber in Alaska ist es nicht generell verboten unpaved zu fahren (muss halt öffentlich sein). Da würde man nicht weit kommen. Aber diese 3 sind bei fast allen Vermietern explizit ausgeschlossen da doch gefährlich. Vorallem für die Windschutzscheide da extremer Truck Verkehr.

Aber das alles bezieht sich auf Alaska/Yukon. Wie es im Südwesten aussieht - keine Ahnung.

Gruss

Stephan
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mrh400

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #98 am: 03.02.2010, 10:48 Uhr »
Hallo,
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das.
seh' ich auch so.

Ich würde das juristisch als UND verstehen.
Seh' ich auch so, und zwar als kumulatives "und" und nicht als alternatives "und" => auf Straßen, die "unbefestigt und nichtöffentlich" sind (und nicht "auf Straßen, die unbefestigt sind und auf Straßen, die nichtöffentlich sind").

Wenn das anders gewollt wäre, müßte sauber formuliert werden "auf unbefestigten oder nichtöffentlichen Straßen  ... nicht gestattet"
Gruß
mrh400

Elvi

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #99 am: 03.02.2010, 11:11 Uhr »
...Es stärkt wieder meine Ansicht, dass "unpaved" vielleicht doch gar nicht "verboten" ist...

Deine Aussage macht m. A. nach deutlich, dass Du nur Vermutungen anstellst. Im Falle eines Falles könntest Du damit eine Bauchlandung erleiden.

Ich habe gerade mal bei Dertour nachgesehen. Wenn man über Dertour ein Alamo-Fahrzeug anmietet, so steht bei Dertour (ähnlich auch bei Holiday-Autos) in den dazu ausgeworfenen, deutschsprachigen Mietbedingungen:

"Der gültige Mietvertrag wird direkt zwischen Mieter und Vermieter vor Ort abgeschlossen. Es gelten daher die Mietbedingungen des Vermieters."

Insofern denke ich nach wie vor, dass nur ausschließlich die Mietbedingungen des Vermieters (also Alamo etc.; nicht die "übersetzten" oder zusamengefaßten Mietbedingungen des Mietwagenvermittlers wie Dertour etc. ) gelten. Um Klarheit zu bekommen, sollte man meiner Ansicht nach also bei der jeweiligen Vermietfirma nachforschen.

Gruß Elvi

Elvi

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #100 am: 03.02.2010, 11:25 Uhr »
Hallo,
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das.
seh' ich auch so.

Ich würde das juristisch als UND verstehen.
Seh' ich auch so, und zwar als kumulatives "und" und nicht als alternatives "und" => auf Straßen, die "unbefestigt und nichtöffentlich" sind (und nicht "auf Straßen, die unbefestigt sind und auf Straßen, die nichtöffentlich sind").

Wenn das anders gewollt wäre, müßte sauber formuliert werden "auf unbefestigten oder nichtöffentlichen Straßen  ... nicht gestattet"

Vorausschicken möchte ich, dass ich diesbezüglich kein Fachmann bin. Dennoch denke ich, das ausschließlich die originalen, englischsprachigen Mietbedingungen des Vermieters gelten. Zur Begründung beziehe ich mich da insbesondere auf mein vorangegangenes Posting...
 
Außerdem unterschreibt man ja vor Ort auch den Mietvertrag des Vermieters und nicht das, was z. B. Dertour dazu sagt. Ich habe irgendwo in einem Katalog (Quelle finde ich leider nicht mehr) auch gelesen, dass in Zweifelsfragen die englischsprachigen Mietbedingungen des jeweiligen Vermieters ausschlaggebend sind. Außerdem stand in diesem Zusammenhang auch geschrieben, dass beispielsweise bei der Haftpflichtversicherung die (deutsche) Zusatzversicherung erst greift, wenn auch die amerikanische "Grundversicherung" leistet. Insofern bin ich der Ansicht, dass letzthin Vertragssprache englisch ist, die Bedingungen des Vermieters gelten und man sich auch nur auf das verlassen kann bzw. dafür gerade steht, was man beim Vermieter unterschreibt.

Gruß Elvi

lurvig

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #101 am: 03.02.2010, 11:28 Uhr »
Deine Aussage macht m. A. nach deutlich, dass Du nur Vermutungen anstellst. Im Falle eines Falles könntest Du damit eine Bauchlandung erleiden.

ja, natürlich ist es nur eine Vermutung. Mehr sage ich ja auch gar nicht.
Aber aufgrund der Formulierung auf meinem Voucher ist es zuminddest denkbar, dass das oft diskutierte "unpaved-Verbot" eben doch keins ist.
Habe eben mal meine alten Mietdokumente der letzten Jahre gesichtet. Leider finden sich da keine ausführlichen Hinweise zu den genauen Bedingungen. Auf alamo.com kann ich auch nichts finden.
Es bleibt interessant...

Lurvig

Elvi

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #102 am: 03.02.2010, 11:34 Uhr »
@Lurvig
Von wem ist denn der Voucher bzw. wer ist Mietwagenvermittler?
Sagt der Mietwagenvermittler denn auch in seinen Bedingungen, dass letztendlich die Mietbedingungen des Vermieters gelten?

Auf alamo.com habe ich auch schon nachgesehen und nichts gefunden :lol:

Elvi

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #103 am: 03.02.2010, 12:04 Uhr »
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das. Ich würde das juristisch als UND verstehen.
:dafuer: Für die, die bisher sowieso schon auf Gravel fahren, ist das mehr als nur der berühmte "Strohhalm".
Viele Grüße
Heinz

Elvi

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #104 am: 03.02.2010, 12:15 Uhr »
:dafuer: Für die, die bisher sowieso schon auf Gravel fahren, ist das mehr als nur der berühmte "Strohhalm".

... oder nur Wunschdenken :lol:

Sei es wie es sei.... das muss letzten Endes sowieso jeder mit sich selbst (und im Schadensfall ggfls. dann mit dem Wagenvermieter und/oder des -vermittlers) klar machen. 

Gruß Elvi