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Autor Thema: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?  (Gelesen 26967 mal)

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EDVM96

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #105 am: 03.02.2010, 23:36 Uhr »
Da Vertragssprache Deutsch ist, zählt auch das. Ich würde das juristisch als UND verstehen.
:lol: So einfach ist das nicht:

Der Vermittler ist natürlich dein Vertragspartner. Aber nicht der einzige. Man schließt nämlich zwei Verträge. Der erste ist tatsächlich mit dem deutschen Vermittler. Das ist ein Vermittlungsvertrag, dürfte also i.E. wohl hier ein Geschäftsbesorgungsvertrag sein. Der zweite Vertrag ist aber ein Mietvertrag und den schließt man sehr wohl mit Alamo direkt.

Und bei Alamo steht im rental agreement z.B. Folgendes unter "Limits on Use and Termination of Right to Use":
(10) Vehicle shall not be driven on an unpaved road or off-road.

Eindeutiger geht es eigentlich nicht.

Im worst case wird man auf seinen Kosten sitzen bleiben. Zu argumentieren "in den deutschen Mietbedingungen stand aber ..." wird einem vermutlich höchstens das Geld für den Voucher in Deutschland zurückbringen, da der Vermittler sich nicht an die ausgewiesenen Vertragsbedingungen gehalten hat. Macht also z.B. 25.000 - 500 = nur noch 24.500 EUR Schaden.  :wink:

Jack Black

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #106 am: 03.02.2010, 23:55 Uhr »
wie würdet ihr das denn nun deuten? Fahrten "auf unbefestigten, nichtöffentlichen Strassen"? Meint es "unbefestigt oder nichtöffentlich" oder "unbefestigt und nichtöffentlich"? Für mich klingt es wie "und" ;) 

Das ist aber genau falsch - wenn es "und" wäre, dann wäre kein Komma dazwischen. Durch das Komma werden die Eigenschaften einzeln getrennt im Sinne einer Aufzählung und haben keinen Bezug zueinander. Steht aber kein Komma dazwischen, dann sind wirklich die "unbefestigten nichtöffentlichen" (also beide Bedingungen müssen erfüllt sein) gemeint.

Genau genommen heißt das also, dass sowohl auf unbefestigten Straßen (egal ob öffentlich oder nicht) sowie auf nichtöffentlichen (egal ob unbefestigt oder nicht) das Fahren nicht erlaubt ist. Ob das allerdings das ist, was der Vertragspartner will (weil damit beispielsweise auch das Fahren auf Privatgrundstücken wie private Parkplätze verboten ist), kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Aber leider steht es da so.

lurvig

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #107 am: 04.02.2010, 09:49 Uhr »
Und bei Alamo steht im rental agreement z.B. Folgendes unter "Limits on Use and Termination of Right to Use":
(10) Vehicle shall not be driven on an unpaved road or off-road.

Eindeutiger geht es eigentlich nicht.

eindeutiger "schwammig" gehts nicht ;)
"shall not" heisst ja wohl ehr "soll nicht". Ein eindeutiges Verbot ist daraus nicht zu erkennen. Das liesst sich (für mich) ehr wie ein Hinweis, nicht wie eine Anordnung. "must not" oder "is not allowed" wären eindeutig und klar. So bleibts nach wie vor nicht eindeutig.
Letztlich ist es auch egal. Wer offroad fahren will tuts so oder so. Aber so eine richtig eindeutige Formulierung seitens des Vermieters wäre schon nicht schlecht...

Lurvig

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #108 am: 04.02.2010, 10:47 Uhr »
Sorry Leute, mit stinkt es normalerweise nichts mehr als oberlehrerhaftes, aber Eure Interpretation der amerikanischen Sprache ist leider sehr "schulmäßig".

Im "Geschäftsenglisch - oder besser -amerikanisch" heißt "shall not" eindeutig "darf nicht". "Allowed" geht in dem Zusammenhang "erlaubt sein" im amerikanischen überhaupt gar nicht, sondern eher "permitted". "Must not" ist überhaupt keine richtige Aussage in dem Zusammenhang. Nach Auskunft meines amerikanischen Juristenfreundes ( arbeite für einen US - Konzern in Deutschland) formuliert man AGB´s gerne in Verbform bezogen auf den Vertragsgegenstand ( also das Auto), so daß "shall not " einfach flüßiger ist als "is not permitted to"

Die Frage bezüglich "und" und "oder" hat mein Kollege erst gar nicht verstanden, da das Geschäftsenglisch eine solche Haarspalterei gar nicht erst vorsieht.

"unpaved or off-road" heißt genau das, was da steht - wenn eine Strecke unpaved oder off road ist, ist sie verboten.

Bei Verträgen gilt die Sprachversion, die von beiden Seiten unterschrieben ist, also die AGB´s , die mit Vertragsabschluß ausgehändigt wurden, es sei denn im eigentlichen Vertrag steht, daß eine andere Version gültig ist. Problematisch ist dies nur, wenn der ebenfalls festgelegte "Gerichtsstand" in einem anderssprachigen Raum liegt und eine Überstzung erforderlich ist.

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #109 am: 04.02.2010, 11:17 Uhr »
Das Problem ist einfach, dass man sozusagen ex ante nicht sagen kann, ob man einen etwaigen Schaden ersetzt bekommt oder nicht. Hier wird wieder mal das eigentliche Problem bei Mietwagen deutlich, dass nämlich in erster Linie die deutschen Vermittler keine AGBs haben, die speziell auf die USA passen. Sie sind unpräzise, schwammig, teilweise widersprüchlich. Natürlich kommt es im Schadenfall erst mal auf die AGB des Vermieters in den USA an, weil man mit ihm auch den Mietvertrag geschlossen hat. Ich lese das so, dass in der Tat kein Schutz bei dem Befahren von Gravel-, Dirt- oder unpaved Roads besteht. Ob sich Alamo dann jedoch tatsächlich im Schadenfall selbst daran hält und den Schutz versagt, wage ich mal zu bezweifeln. In der Regel behandeln sie ja Schadenmeldungen mit einer gewissen Lockerheit, man könnte auch sagen Uninteressiertheit. Vielleicht liegt das einfach daran, dass Alamo im Gegensatz zu manch einer deutschen Versicherung erkannt hat, dass das schnelle Begleichen eines Schadens günstiger ist als ewige Prozesse mit ungewissem Ausgang (bei einem Minischaden von ein paar hundert oder tausend Euro).

Bei der Haftpflicht(zusatzversicherung) verstehe ich das auch so, dass sie nur subsidiär greift. Im tatsächlichen Schadenfall und bei Nichtbegleichung durch die Versicherung würden sich m.E. jedoch genug Anhaltspunkte finden, dass sie doch zu einer Zahlung verpflichtet sind. Aber wie gesagt, dass ist juristische Interpretation und keinesfalls sicher.

Es bleibt also dabei, dass man das Befahren von besagten Straßen/Wegen mit dem Gedanken tun sollte, dass man unversichert ist. Ich gehe zwar davon aus, dass Alamo wegen nem Reifenschaden o.ä. kein riesen Theater machen würde, aber drauf verlassen kann man sich nicht.
Hinsichtlich der fehlenden CDW halte ich das auch für durchaus richtig. Die Autos von Alamo sind nun mal in erster Linie Straßenautos und es besteht ein gewissen Risiko mit diesen auf Gravel, Dirt- und unpaved Roads zu fahren. Warum sollte Alamo und Co. eine Haftungsbeschränkung auf einen nichtbestimmungsgemäßen Gebrauch zum Pläsier des Kunden ausdehnen? Und wie sollte das in AGBs aussehen? Die würden dann ja auch für die Kleinwagen gelten. Dann wäre also auch ein Kleinwagen von der Haftungsbeschränkung umfasst, der hier durch Sanddünen brettert? Ne, ne... Wo kämen wir denn da hin... ;-)

Bei der Haftpflichtversicherung... Das Risiko, dass man auf diese in der "Wildnis" angewiesen ist, ist doch schon sehr gering.

lurvig

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #110 am: 04.02.2010, 12:00 Uhr »
...Im "Geschäftsenglisch - oder besser -amerikanisch" heißt "shall not" eindeutig "darf nicht".

na das ist doch mal eine klare Aussage. Wenn das die Geschäftsamerikaner so sagen, wirds wohl auch so sein.
Danke für die Aufklärung.

Lurvig

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #111 am: 04.02.2010, 20:53 Uhr »
Ein bisschen müßig ist das Thema schon.

Ich sehe es so: Offroad Fahren ist nicht erlaubt und nicht erwünscht. Fertig.

Erstmal zum "nicht erwünscht": Wir hier schon angesprochen wurde können Schäden entstehen, die sich erst später bemerkbar machen.
Auch dürften Verschleißteile früher verschließen sein, wenn man offroads  fährt.

"nicht erlaubt": Für mein Verständnis werden Offroads ausgeschloßen (auch wenn manche meinen, in den Bedingungen leichte Vorteile für sich zu finden).
Ich glaube zwar nicht, dass die Unfallgefahr generell offroads höher ist als z.B. im Stadtgebiet Los Angeles, aber wenn man Ausnahmen erlauben würde, würden diese Ausnahmen auch deutlich mehr genutzt ("im Urlaub tausche ich meinen 1l VW Polo mal gegen einen 3l SUV und mache auf dicke Hose").
Diejenigen, die dennoch offroads fahren, verhalten sich umsichtig, weil sie wissen, dass sie voll haften.
Man darf auch nicht außer acht lassen, dass z.B. die Gefahr eines Motorschäden durch Überhitzung deutlich höher liegen dürfte, wenn ich im Spätjuli mit 20km/h durch die Wüste des Death Valleys schleiche.

Ich sehe die einfachste Möglichkeit darin, mir ggf. Ausnahmen im Voraus vom Vermieter (nicht Vermittler) bestätigen zu lassen.
Z.B. unasphaltierte Stücke der Route 66 oder Fahrten auf der Straße X im Nationalpark X.

Wenn man mir diese Ausnahme nicht zugesteht, muss ich verzichten oder eben voll haften (für Eigen- und Fremdschäden).

Habe gerade noch ein Unternehmen gefunden, bei dem es sich evtl. lohnt, eine Zusatzversicherung für Fahrten auf unbefestigten Straßen anzufragen: http://www.tourinsure.de/ (hoffe links sind erlaubt). Sieht zumindest auf den ersten Blick so aus, als wenn die sowas nicht ungeprüft ablehnen würden.


mrh400

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #112 am: 04.02.2010, 22:31 Uhr »
Hallo,
zum einen sollte man "offroad" und "unpaved roads" auseinanderhalten. "Ofroad" ist wie die Bezeichnung schon sagt jenseits der Straßen, im Gelände. "Unpaved Roads" sind Straßen mit unbefestigtem Belag (da kann, muß aber nicht, durchaus ein massiver Unterbau drunter sein); gerade in den USA sind da auch "ganz normale" Verbindungsstrecken dabei. Schließlich gibt es in manchen Mietverträgen auch noch den Begriff "regularly maintained road" - was immer das genau bedeutet.

Die Verträge sind drüben auch je nach Bundesstaat z.T. unterschiedlich gestaltet:
Alamo (SFO, 2005): "Prohibited Use and Violations: .. The Vehicle may not be used: ... off of paved roads (for California rentals: if damage or loss is a direct result of the road or driving conditions)"

Hertz (SFO, 2005) war ähnlich formuliert

Hertz 2006, 2007, 2008 und 2009: "For rentals commencing in Nevada, though, if you have accepted ldw or pdw, then your ldw or pdw will be void only in the following circumstances .... operation of the car by aou or an authoruzed operator on an unpaved road if the damage or loss is a direct result of the road or driving conditions"

In der deutschen Fassung der Mietbedingungen für den Hertz Club Gold heißt es denn auch:

FÜR ANMIETUNGEN, DIE IN KALIFORNIEN BEGINNEN, GILT: SOFERN SIE EINE LDW ABGESCHLOSSEN HABEN, KOMMT ES AUSSCHLIESSLICH UNTER FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN ZUM ERLÖSCHEN IHRES LDW--SCHUTZES MIT DER WIRKUNG, DASS SIE FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES MIETWAGENS HAFTEN: (i) WENN VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG AUF FOLGENDEM BERUHEN: (A) ABSICHTLICHEM, SCHULDHAFTEM, BEWUSST ODER GROB FAHRLÄSSIGEM FEHLVERHALTEN IHRERSEITS ODER SEITENS EINES ZUGELASSENEN FAHRERS, (B) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN UNTER EINFLUSS VON MEDIKAMENTEN/DROGEN ODER ALKOHOL UNTER ZUWIDERHANDLUNG DER GESETZE DES STAATES FAHREN, IN WELCHEM DER VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG EINTRITT (IN KALIFORNIEN IST DAS EINSCHLÄGIGE GESETZ § 23152 DES CALIFORNIA VEHICLE CODE), (C) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN ZUM ABSCHLEPPEN ODER ANSCHIEBEN IRGENDEINES GEGENSTANDS BENUTZEN, ODER (D) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DES MIETWAGENS DIESEN AUF EINER UNBEFESTIGTEN STRASSE BENUTZEN, SOFERN DER SCHADEN ODER VERLUST UNMITTELBAR DURCH DIE STRASSEN- ODER FAHRVERHÄLTNISSE VERURSACHT IST; (ii) WENN DIE BESCHÄDIGUNG ODER DER VERLUST EINTRETEN, WÄHREND DER MIETWAGEN (A) FÜR KOMMERZIELLE VERMIETUNG GENUTZT WIRD, (B) IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERHALTEN GENUTZT WIRD, DAS DEN TATBESTAND EINER STRAFTAT ERFÜLLT, (C) IM RAHMEN VON GESCHWINDIGKEITSTESTS; WETTFAHRTEN ODER ZU FAHRSCHULZWECKEN GENUTZT WIRD,
(D) NICHT VON IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER GEFAHREN WIRD, ODER (E) AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER KANADAS GEFAHREN WIRD, ES SEI DENN, DIES IST IHNEN VORAB SCHRIFTLICH VON HERTZ GENEHMIGT WORDEN, WOBEI ES IM ALLEINIGEN ERMESSEN VON HERTZ STEHT, DIESE GENEHMIGUNG ZU VERWEIGERN, ODER (iii) WENN SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER (A) HERTZ GEGENÜBER IN BETRÜGERISCHER WEISE ANGABEN GEMACHT HABEN ODER (B) FALSCHE ANGABEN GEMACHT HABEN UND HERTZ DEN MIETWAGEN NICHT VERMIETET HÄTTE, WENN HERTZ ZUTREFFEND INFORMIERT WORDEN WÄRE.

FÜR ANMIETUNGEN, DIE IN NEVADA BEGINNEN, GILT: SOFERN SIE EINE LDW ABGESCHLOSSEN HABEN, KOMMT ES AUSSCHLIESSLICH UNTER FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN ZUM ERLÖSCHEN IHRES LDW--SCHUTZES MIT DER WIRKUNG, DASS SIE FÜR VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG DES MIETWAGENS HAFTEN: (i) WENN VERLUST ODER SCHADEN AUF FOLGENDEM BERUHEN: (A) ABSICHTLICHEM, SCHULDHAFTEM, BEWUSST ODER GROB FAHRLÄSSIGEM FEHLVERHALTEN IHRERSEITS ODER SEITENS EINES ZUGELASSENEN FAHRERS, (B) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN UNTER DEM EINFLUSS VON MEDIKAMENTEN/DROGEN ODER ALKOHOL UNTER ZUWIDERHANDLUNG DER GESETZE DES STAATES FAHREN, IN WELCHEM DER VERLUST ODER DIE BESCHÄDIGUNG EINTRITT (IN NEVADA IST DAS EINSCHLÄGIGE GESETZ § 484.379 DER NEVADA REVISED STATUTES), (C) DARAUF, DASS SIE ODER EIN ZUGELASSENER FAHRER DEN MIETWAGEN ZUM ABSCHLEPPEN ODER ANSCHIEBEN IRGENDEINES GEGENSTANDS BENUTZEN, ODER (D) DARAUF, DASS DER MIETWAGEN VON IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER AUF EINER UNBEFESTIGTEN STRASSE BENUTZT WIRD, SOFERN DER SCHADEN ODER VERLUST DIE UNMITTELBARE FOLGE DER STRASSEN- ODER FAHRVERHÄLTNISSE IST; (ii) WENN SCHADEN ODER VERLUST EINTRETEN, WÄHREND DER MIETWAGEN (A) FÜR ENTGELTLICHE VERMIETUNG GENUTZT WIRD, (B) IN ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERHALTEN BENUTZT WIRD, DAS DEN TATBESTAND EINER STRAFTAT ERFÜLLEN WÜRDE, (C) IM RAHMEN VON GESCHWINDIGKEITSTESTS, WETTFAHRTEN ODER ZU FAHRSCHULZWECKEN BENUTZT WIRD, (D) VON EINER ANDEREN PERSON ALS IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER BENUTZT WIRD ODER (E) AUSSERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA ODER KANADAS BENUTZT WIRD, ES SEI DENN, DIES IST IHNEN VORAB SCHRIFTLICH VON HERTZ GENEHMIGT WORDEN, WOBEI ES IM ALLEINIGEN ERMESSEN VON HERTZ STEHT, DIESE GENEHMIGUNG ZU VERWEIGERN, ODER (iii) WENN DER MIETWAGEN AUFGRUND VON VON IHNEN ODER EINEM ZUGELASSENEN FAHRER HERTZ GEGENÜBER IN BETRÜGERISCHER WEISE GEMACHTEN ANGABEN ODER FALSCHEN ANGABEN VERMIETET WURDE, SOFERN HERTZ DEN MIETWAGEN NICHT VERMIETET HÄTTE, WENN HERTZ ZUTREFFEND INFORMIERT WORDEN WÄRE.

in all diesen Fällen sehe ich => bei Anmietung in CA bzw. NV entfällt nur im Schadensfall der Versicherungsschutz.
Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #113 am: 05.02.2010, 08:03 Uhr »
Richtig interessant ist ja der Aspekt, daß man ggf. eine Deckungsklage in den USA führen kann - dann man schon mal viel Spaß !!
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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #114 am: 05.02.2010, 13:26 Uhr »
Man darf auch nicht außer acht lassen, dass z.B. die Gefahr eines Motorschäden durch Überhitzung deutlich höher liegen dürfte, wenn ich im Spätjuli mit 20km/h durch die Wüste des Death Valleys schleiche.
Wer das macht, sollte mehr Sorge um sein Leben als um sein Auto haben. :nono:
Viele Grüße
Heinz

EDVM96

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #115 am: 09.07.2010, 21:40 Uhr »
Interessantes habe ich gerade im offiziellen Colorado Reiseführer von colorado.com gelesen (kam zusammen mit einem DERTour-Voucher):

Zitat
Spannende Entdeckungstouren mit Hertz®

[...] Fahren Sie anschließend weiter nach Cripple Creek, dem einstigen
 Zentrum des Goldrauschs in Colorado. Hierzu folgen Sie der Shelf Road, die sich 41 Kilometer lang in eine schmale Schlucht hineinwindet [...]
[...] bevor Sie die 53 Kilometer lange Strecke durch den Phantom Canyon nach Florence bei Canon City in Angriff nehmen.

Das sind bekanntermaßen beides unbefestigte Straßen die da direkt von Hertz über colorado.com empfohlen werden. Die Shelf Road ist sogar 4WD recommended!

Was will uns Hertz wohl damit sagen? Befahren erlaubt - da empfohlen?  :lol:
Ich bin mir sicher dass im Kleingedruckten auch bei 4WD-Mietfahrzeugen nach wie vor etwas anderes steht.

birgitb

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #116 am: 21.11.2010, 21:03 Uhr »
Habe die Suchfunktion bemüht, aber nichts zum Versicherungsschutz über die miles and more-Kreditkarte gefunden.

Zahlt man das Mietauto mit der miles and more-Kreditkarte Gold business, ist ein Mietwagen-Vollkaskoschutz automatisch inbegriffen.
Bei einer Fahrt über den Dempster Highway, der uns wegen Steinschlag eine Windschutzscheibe kostete, hat diese Versicherung den Schaden bis auf die 230 € Selbstbeteiligung ohne Probleme bezahlt. Damit hat man zumindest den Schaden begrenzt.

Jetzt ist es aber so, dass das Befahren des Dempster Hishway vom Vermieter nicht verboten war, bei der Hole-in-the-rock-road ist das ja doch ein bißchen anders. Hat jemand Erfahrungen mit einem Schaden auf der HITRR und der miles and more-Kreditkartenversicherung?
Ich denke, ich werde dort einfach mal nachfragen.

Viele Grüße
Birgit

mrh400

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #117 am: 21.11.2010, 21:29 Uhr »
Hallo,
Ich denke, ich werde dort einfach mal nachfragen.

ein Blick in die Versicherungsbedingungen tut's auch (findet man zwar nicht mit der Suchfunktion, aber mit google):
"§ 5 Ausschlüsse
Die Versicherung erstreckt sich nicht:
...
3. auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während die versicherte Person gegen
den Mietfahrzeugvertrag verstößt;
..."

(wohlbemerkt: während = zeitlich; nicht weil = ursächlich)

Interessant ist für USA-Reisende vielleicht auch § 11:

"§ 11 Definitionen
...
Autorisierte Fahrer bezeichnet die im Mietvertrag eingetragenen weiteren Fahrer, die alle
Voraussetzungen des Mietfahrzeugvertrages erfüllen sowie nicht gegen die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen zur Collision Damage Waiver Versicherung (CDW) –
Mietwagen-Vollkaskoversicherung für Mietfahrzeuge (Personenkraftwagen) und die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mietwagenunternehmens verstoßen."


und weiter:
"...
Darunter sind nicht eingeschlossen:
...
3. Lastkraftwagen, Transporter, Wohnwagen, Wohnmobile, Camper, Anhänger, Motorräder;
4.Vans und Minivans (mit mehr als sieben zugelassenen und eingetragenen Sitzplätzen);
5.Geländefahrzeuge (Off-Road-Vehicle) und SUV (Sport-Utility-Vehicle) und Allradfahrzeuge
(4x4-Fahrzeuge), die außerhalb öffentlicher Straßen benutzt werden;
..."


wobei ich zwar die meisten der hier in Frage stehenden Strecken als öffentliche Straßen qualifizieren würde (z.B. HITTR, CCR - die Zufahrt zum Alstom Point ist da vielleicht schon zweifelhaft), aber ob die Versicherung das auch so sieht?
Gruß
mrh400

playmaker11

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #118 am: 22.11.2010, 07:22 Uhr »
Zitat
3. auf Schäden am Mietfahrzeug, die eintreten, während die versicherte Person gegen
den Mietfahrzeugvertrag verstößt;
Du meinst also, man schiebt den Schaden dann auf eine befestigte Straße..... Könnte schwierig werden, wenn Du mit einem Achsbruch auf einer Gravelroad liegen bleibst.
Wobei ich fast dazu neige hier eine gewissen "Übersetzungsfehler" zu sehen, so daß während als weil gesehen werden kann.
Im übrigen ist es auch ziemlich egal, denn wenn Du eine Gravelroad fährst und den Schaden verursachst, auch wenn er erst später sichtbar wird, hilft das auch nichts.
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mrh400

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Re: Versicherungsschutz bei Gravel Dirt oder unpaved Road?
« Antwort #119 am: 22.11.2010, 08:38 Uhr »
Hallo,
Du meinst also, man schiebt den Schaden dann auf eine befestigte Straße..... Könnte schwierig werden, wenn Du mit einem Achsbruch auf einer Gravelroad liegen bleibst.
nein, das meine ich nicht. Ich will damit darauf hinweisen, daß es nicht auf die Kausalität Gravelroad => Schaden ankommt, sondern nur auf die Nutzug auf Gravelroads, wenn nicht gestattet.

Wobei ich fast dazu neige hier eine gewissen "Übersetzungsfehler" zu sehen, so daß während als weil gesehen werden kann.
"Übersetzungsfehler"  - von Dir selbst in "" gesetzt, scheidet aus, weil es sich ja um einen deutschen Text handelt. Interpretationsfehler würde ich aber auch nicht annehmen; die Differenzierung "weil" oder "während" kann durchaus Bedeutung haben. Bei Hertz z.B. sind bei Anmietungen in Kalifornien und Nevada Schäden, die nicht kausal auf die Nutzung auf Gravel zurückzuführen sind, mit abgedeckt (z.B. von freundlichen Mitmenschen aufgebrochener Kofferraum oder Diebstahl des ganzen Fahrzeugs) vgl. meine Vertragszitate ein wenig weiter oben. Hier sind die M&M-Regeln strenger. Darauf wollte ich hinweisen.

Jetzt kann man natürlich streiten, ob die genannten Verträge mit Anmietung in CA oder NV die Nutzung solcher Straßen im Sinne der M&M-Bedingungen überhaupt untersagen  :wink: :lol:

Letztlich kann man sich aber wohl darauf verlassen, daß man bei M&M gegnüber einer "klassischen" Mietwagenversicherung nicht besser steht.
Gruß
mrh400