Ein Gast schrieb:
".....falls nachher Schäden auffallen, bist du mit dem Bezahlen dran !!"
Da kommt die alte Frage bei mir auf: Wie ist das mit dem Nachweis? Muss nicht nachgewiesen werden, dass der Schaden wirklich in meiner Mietzeit entstand. Mir ist ja klar, dass man Beulen, Schrammen, usw. "nachweisen" kann, weil sie ja im Übernahmeprotokoll zu Mietbeginn nicht vermerkt waren und folglich von mir mir stammen müssen. Aber: muss dies nicht vom Vermieter auch sofort bei der Fahrzeugrücknahme bemängelt werden. Schließlich könnten solche "Macken" sich ja auf dem Weg zur Waschanlage,....., also nach der Fahrzeugrückgabe "ergeben".
Und was ist mit nicht optisch erkennbaren Schäden bzw. solchhen die nicht so auffällig sind, aber durch das Befahren von gravel roads sich ergeben. Ich denke, das eine oder andere wird sich nicht sofort sondern erst nach einiger Zeit zeigen. Da dürfte der Nachweis, welcher Mieter das verursacht hat doch reichlich schwer sein.
Also insgesamt die Frage: Kann es überhaupt zu solchen Nachforderungen kommen, wenn die Schäden am Mietwagen nicht sofort bei der Rückgabe vermerkt wurden?
Grüße
ursel-grete