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Autor Thema: Rechts vor links  (Gelesen 13413 mal)

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cr001

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Re: Rechts vor links
« Antwort #75 am: 30.08.2009, 00:41 Uhr »
Alle Verkehrsgesetze aus US Bundesstaaten, die ich bisher gelesen habe (CA, TX, NY, MA, AZ) haben rechts vor links
Scheint ein Hobby von dir zu sein.
Ja, ein bischen  :wink:

Mich hat nämlich die (speziellere) Frage gewurmt, nachdem ich im Urlaub in Page, AZ zweimal das gleiche Problem hatte:
Ich stehe an einer Kreuzung, habe ein Stop-Schild, die gegenüberliegende Seite auch, die kreuzende Straße nicht.
Ich will links abbiegen, gegenüber steht mir ein Rechtsabbieger.
Natürlich muß ich allen auf der kreuzenden Straße Vorfahrt gewähren.
Nun versuche ich krampfhaft, dem Rechtsabbieger Vorfahrt zu gewähren, und der will mir Vorfahrt gewähren, anscheinend war ich
etwas eher an der Kreuzung.

Letztenendes habe ich zwar de jure Recht, praktisch scheinen auch die meisten Amerikaner "wer zuerst kommt" nicht an solchen Kreuzungen
anzuwenden. Nun weiß ich endlich was die Regel ist, aber praktisch ist das ohne Relevanz ...

Christian

EasyAmerica

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Re: Rechts vor links
« Antwort #76 am: 30.08.2009, 00:45 Uhr »
Nun versuche ich krampfhaft, dem Rechtsabbieger Vorfahrt zu gewähren, und der will mir Vorfahrt gewähren, anscheinend war ich etwas eher an der Kreuzung.
Stimmt, diese Praxis beobachte ich seit Jahren in Amerika. Auch in den Fällen gilt wohl, wer zuerst kommt fährt zuerst.
Viele Grüße
Heinz

Palo

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Re: Rechts vor links
« Antwort #77 am: 30.08.2009, 00:49 Uhr »
2. Fuer den Fall dass Du dennoch mal auf eine unbeschilderte Kreuzung treffen solltest, gibt es je nach Bundesstaat verschiedene offizielle Regelungen. NickMUC hat die z.B. in New Mexico geltende Rechts vor Links Regelung zitiert und Palo mit beleidigender Vehemenz die u.a. in Arizona gueltige First Comes Regel vertreten. Wenn es Dich interessiert, google bei den DMVs der betreffenden Staaten das Drivers Manual und informier Dich ueber die jeweilige Regel.
Dann hat Palo Unrecht, hier das entsprechende Gesetz aus Arizona:
http://www.azleg.state.az.us/FormatDocument.asp?inDoc=/ars/28/00771.htm&Title=28&DocType=ARS

28-771. Vehicle at intersection; exception; entering freeway

A. When two vehicles enter or approach an intersection from different streets or highways at approximately the same time, the driver of the vehicle on the left shall yield the right-of-way to the vehicle on the right.

Wieso habe ich Unrecht?

Zitat aus deinem Link:

28-771. Vehicle at intersection; exception; entering freeway

A. When two vehicles enter or approach an intersection from different streets or highways at approximately the same time, the driver of the vehicle on the left shall yield the right-of-way to the vehicle on the right.


Wenn zwei Frahrzeuge zur gleichen Zeit an einer Kreuzung ankommen gilt rechts vor links.

Ansonsten vertrete ich nach wie vor die First Comes Regel und das sage ich mit Vehemenz -- ist doch ein schoenes Wort ;-)

Gruß

Palo

Jack Black

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Re: Rechts vor links
« Antwort #78 am: 30.08.2009, 00:59 Uhr »
Was aber nicht stimmt, vgl. Vorfahrt im Kreisverkehr

Welche Vorfahrt im Kreisverkehr?

cr001

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Re: Rechts vor links
« Antwort #79 am: 30.08.2009, 09:08 Uhr »
Was aber nicht stimmt, vgl. Vorfahrt im Kreisverkehr

Welche Vorfahrt im Kreisverkehr?
Genau  :wink:
Hätte schreiben sollen: "Vorfahrt am Kreisverkehr", mein Fehler.
Grundsätzlich gilt ja am Kreisverkehr rechts vor links in Deutschland, was aber extrem viele Leute nicht wissen.

Christian

cr001

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Re: Rechts vor links
« Antwort #80 am: 30.08.2009, 09:35 Uhr »
2. Fuer den Fall dass Du dennoch mal auf eine unbeschilderte Kreuzung treffen solltest, gibt es je nach Bundesstaat verschiedene offizielle Regelungen. NickMUC hat die z.B. in New Mexico geltende Rechts vor Links Regelung zitiert und Palo mit beleidigender Vehemenz die u.a. in Arizona gueltige First Comes Regel vertreten. Wenn es Dich interessiert, google bei den DMVs der betreffenden Staaten das Drivers Manual und informier Dich ueber die jeweilige Regel.
Dann hat Palo Unrecht, hier das entsprechende Gesetz aus Arizona:
http://www.azleg.state.az.us/FormatDocument.asp?inDoc=/ars/28/00771.htm&Title=28&DocType=ARS

28-771. Vehicle at intersection; exception; entering freeway

A. When two vehicles enter or approach an intersection from different streets or highways at approximately the same time, the driver of the vehicle on the left shall yield the right-of-way to the vehicle on the right.

Wieso habe ich Unrecht?

Zitat aus deinem Link:

28-771. Vehicle at intersection; exception; entering freeway

A. When two vehicles enter or approach an intersection from different streets or highways at approximately the same time, the driver of the vehicle on the left shall yield the right-of-way to the vehicle on the right.


Wenn zwei Frahrzeuge zur gleichen Zeit an einer Kreuzung ankommen gilt rechts vor links.

Ansonsten vertrete ich nach wie vor die First Comes Regel und das sage ich mit Vehemenz -- ist doch ein schoenes Wort ;-)

Ich nahm aus dem obigen Zitat an, daß Du bestreitest, daß es rechts vor links gibt, sorry, wenn ich das misverstanden habe.

Die First Comes Regel ist nicht kodifiziert.

Wenn Du und NickMUC eine verschiedene Meinung haben, können nicht beide zu 100% Recht haben. Und das liegt nicht an New Mexiko vs. Arizona!

Es liegt einfach daran, daß NickMUC die Gesetze zitiert und Du die Praxis.

NM drivers manual:
http://www.tax.state.nm.us/pubs/dlm/dlm.htm#_Toc66160321
�        At an intersection where there is no stop sign, yield sign or traffic signal, drivers must yield to vehicles coming from the right.
�        At a 4-way stop, the driver reaching the intersection first, goes first (after coming to a complete stop).� If more than one vehicle arrives at the same time, the vehicle on the right goes first.

NM motor vehicle code
website geht gerade nicht

Arizona drivers handbook:
http://www.dot.state.az.us/mvd/mvdforms/documents/AZDriverLicenseManual_99-0117.pdf
Sehr wichtig:
The law requires certain vehicles to yield the right-ofway
to other vehicles. The law does not actually “give”
the right-of-way to any particular motorist, it just states
who must yield. No one is allowed to take the right-ofway
if taking it means an accident may result.

Im Gegensatz zu vielen anderen drivers handbooks oder manuals erwähnt das von Arizona übrigens die First comes Regel überhaupt nicht!

Arizona Gesetz:
siehe mein Link aus vorherigem Posting, erwähnt wird First comes nirgends.

Viele Grüße

Christian


Biggi

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Re: Rechts vor links
« Antwort #81 am: 30.08.2009, 11:32 Uhr »
Was aber nicht stimmt, vgl. Vorfahrt im Kreisverkehr

Welche Vorfahrt im Kreisverkehr?
Genau  :wink:
Hätte schreiben sollen: "Vorfahrt am Kreisverkehr", mein Fehler.
Grundsätzlich gilt ja am Kreisverkehr rechts vor links in Deutschland, was aber extrem viele Leute nicht wissen.

Christian

Jetzt muss ich doch auch noch mal meinen Senf dazu geben, weil diese Aussage so nicht richtig ist. Siehe

http://www.fahrtipps.de/frage/kreisverkehr-vorfahrt.php

Sorry, das hatte jetzt mit den USA nichts mehr zu tun...  :oops:

cr001

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Re: Rechts vor links
« Antwort #82 am: 30.08.2009, 11:42 Uhr »
Was aber nicht stimmt, vgl. Vorfahrt im Kreisverkehr

Welche Vorfahrt im Kreisverkehr?
Genau  :wink:
Hätte schreiben sollen: "Vorfahrt am Kreisverkehr", mein Fehler.
Grundsätzlich gilt ja am Kreisverkehr rechts vor links in Deutschland, was aber extrem viele Leute nicht wissen.

Christian

Jetzt muss ich doch auch noch mal meinen Senf dazu geben, weil diese Aussage so nicht richtig ist. Siehe

http://www.fahrtipps.de/frage/kreisverkehr-vorfahrt.php

Sorry, das hatte jetzt mit den USA nichts mehr zu tun...  :oops:

Sorry, schaue mal bitte in die StVO und ignoriere solche halbkorrekten Seiten.

Korrekt in Deutschland ist:
1.) bei Kreisverkehren ohne Schilder gilt rechts vor links
2.) bei Kreisverkehren mit Zeichen 215 + 205 hat der Verkehr im Kreis vorfahrt.

Wenn Dir die StVO zu umständlich geschrieben ist, dann ist zumindest Wikipedia eine bessere Quelle,
weil sie von mehr Leuten verifiziert wird als so eine "Privatseite".

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr

Viele Grüße

Christian

Biggi

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Re: Rechts vor links
« Antwort #83 am: 30.08.2009, 12:11 Uhr »
Was aber nicht stimmt, vgl. Vorfahrt im Kreisverkehr

Welche Vorfahrt im Kreisverkehr?
Genau  :wink:
Hätte schreiben sollen: "Vorfahrt am Kreisverkehr", mein Fehler.
Grundsätzlich gilt ja am Kreisverkehr rechts vor links in Deutschland, was aber extrem viele Leute nicht wissen.

Christian

Jetzt muss ich doch auch noch mal meinen Senf dazu geben, weil diese Aussage so nicht richtig ist. Siehe

http://www.fahrtipps.de/frage/kreisverkehr-vorfahrt.php

Sorry, das hatte jetzt mit den USA nichts mehr zu tun...  :oops:

Sorry, schaue mal bitte in die StVO und ignoriere solche halbkorrekten Seiten.

Korrekt in Deutschland ist:
1.) bei Kreisverkehren ohne Schilder gilt rechts vor links
2.) bei Kreisverkehren mit Zeichen 215 + 205 hat der Verkehr im Kreis vorfahrt.

Wenn Dir die StVO zu umständlich geschrieben ist, dann ist zumindest Wikipedia eine bessere Quelle,
weil sie von mehr Leuten verifiziert wird als so eine "Privatseite".

http://de.wikipedia.org/wiki/Kreisverkehr

Viele Grüße

Christian

Ich könnte mich jetzt hier noch weiter darüber auslassen, aber mir gefällt Dein Ton nicht. Und ausserdem ist es eh off topic, wie ich schon schrieb. Schönen Sonntag noch.

mrh400

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Re: Rechts vor links
« Antwort #84 am: 30.08.2009, 12:13 Uhr »
Hallo,
Amerikaner gehen davon aus, daß sie die Regeln halbwegs kennen und die die anderen die Regeln nicht kennen und sich nicht daran halten.
nachdem ich mich in früheren Jahren in Großstadtumgebung immer über die dort zunehmend haarsträubende Fahrweise (vor allem im Vergleich zur Fahrweise "über Land") der amerikanischen Verkehrsteilnehmer gewundert bis aufgeregt habe, habe ich mir dieses Jahr einfach gesagt "stell Dir vor, Du wärst in Italien" :lol:. Dort gilt der zitierte Satz nämlich in verschärfter Form: "egal, ob die anderen die Verkehrsregeln kennen - stelle Dich immer darauf ein, daß sich keiner daran hält (inoffizielle Fortsetzung: und halte Dich selbst auch nur daran, wenn es sonst kracht...)". Hat ganz gut geklappt  8).
Gruß
mrh400

cr001

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Re: Rechts vor links
« Antwort #85 am: 30.08.2009, 12:17 Uhr »
Ich könnte mich jetzt hier noch weiter darüber auslassen, aber mir gefällt Dein Ton nicht. Und ausserdem ist es eh off topic, wie ich schon schrieb. Schönen Sonntag noch.
Nun, ich passe meinen Ton immer an. Sieh meinen Ton bitte als Reaktion auf den Stil Deines Postings.
Viele Grüße
Christian

Jack Black

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Re: Rechts vor links
« Antwort #86 am: 30.08.2009, 12:33 Uhr »
Ich habe diese verschiedenen Artikel zum Kreisverkehr auch gelesen und bin sowieso nicht so ein uneingeschränkter Wikipedia-Fan. Nur weil "viele" Leute es lesen, heißt es nicht, dass es richtig ist.

Wenn ein Kreisverkehr "nur" durch das blaue Schild gekennzeichnet ist, ist es eben die Frage, ob man es als Einfahrender "drauf ankommen lassen" soll. Ob man im Zweifel Recht bekommt oder nicht - keine Ahnung, ein Urteil habe ich dazu nicht gefunden. Und Richter scheren sich nicht um Wikipedias (das ist das größte Problem) und sie haben durchaus Entscheidungsspielraum. Es gibt ja im Gegenzug auch Urteile, dass beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, die explizit durch die entsprechenden Schilder ausgewiesen wurden (womit ja nach StVo schon alles geklärt sein müßte), als ungültig abgeurteilt wurden, weil offensichtlich die Verkehrsgrundlage für diese Beschränkung entfallen war.

Zugebenerweise habe ich aber auch schon lange keinen Kreisel mehr gesehen, wo nur das blaue Schild steht.

Was ich persönlich als viel lästiger als diese "Unklarheit" empfinde (die ja offensichtlich sehr selten anzutreffen ist), ist die Tatsache, dass ein Grossteil der Verkehrsteilnehmer beim Verlassen des Kreisverkehrs nicht blinken. Das ist wirklich eine Behinderung des Verkehrs, weil die Wartenden damit zu unnötig langen Standzeiten gezwungen werden. Dennoch blinkt maximal jeder Zweite (wenn überhaupt).

cr001

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Re: Rechts vor links
« Antwort #87 am: 30.08.2009, 12:51 Uhr »
Ich habe diese verschiedenen Artikel zum Kreisverkehr auch gelesen und bin sowieso nicht so ein uneingeschränkter Wikipedia-Fan. Nur weil "viele" Leute es lesen, heißt es nicht, dass es richtig ist.
Stimmt natürlich, ärgere mich auch über viele Sachen (z.B. den Märklin Artikel). Speziell der Kreisverkehr-Artikel gibt aber die StVO-Regelung korrekt wieder.
Zitat

Wenn ein Kreisverkehr "nur" durch das blaue Schild gekennzeichnet ist, ist es eben die Frage, ob man es als Einfahrender "drauf ankommen lassen" soll. Ob man im Zweifel Recht bekommt oder nicht - keine Ahnung, ein Urteil habe ich dazu nicht gefunden. Und Richter scheren sich nicht um Wikipedias (das ist das größte Problem) und sie haben durchaus Entscheidungsspielraum. Es gibt ja im Gegenzug auch Urteile, dass beispielsweise Geschwindigkeitsbeschränkungen, die explizit durch die entsprechenden Schilder ausgewiesen wurden (womit ja nach StVo schon alles geklärt sein müßte), als ungültig abgeurteilt wurden, weil offensichtlich die Verkehrsgrundlage für diese Beschränkung entfallen war.

Zugebenerweise habe ich aber auch schon lange keinen Kreisel mehr gesehen, wo nur das blaue Schild steht.

Wenn nur das blaue Schild steht, ist die Rechtslage ganz einfach: es gilt §1 der StVO. Erwarten würde ich, daß beide Schuld bekommen.

Ein echtes Problem hingegen wäre es, wenn einige Einfahrten mit 205+215, andere ohne Schilder wären. Sollte eigentlich nicht vorkommen, praktisch natürlich denkbar.

Meine Meinung für diesen Fall ist, daß man der Gemeinde (bzw. dem Verantwortlichen für die Beschilderung) den Streit verkünden sollte, schließlich muß
man auf die Beschilderung beim Einfahren vertrauen können, was man hier nicht kann.


Zitat
Was ich persönlich als viel lästiger als diese "Unklarheit" empfinde (die ja offensichtlich sehr selten anzutreffen ist), ist die Tatsache, dass ein Grossteil der Verkehrsteilnehmer beim Verlassen des Kreisverkehrs nicht blinken. Das ist wirklich eine Behinderung des Verkehrs, weil die Wartenden damit zu unnötig langen Standzeiten gezwungen werden. Dennoch blinkt maximal jeder Zweite (wenn überhaupt).
Ja, finde ich auch ein Problem. Noch viel ärgerlicher ist bei mir hier ein Kreisverkehr wo bei jeder Ausfahrt ein Fußgängerüberweg ist,
und die werden intensivst benutzt. D.h. ständig blockiert der ganze Kreisel, wenn einer rausfährt.

Viele Grüße

Christian

EasyAmerica

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Re: Rechts vor links
« Antwort #88 am: 30.08.2009, 16:35 Uhr »
Das Kreisverkehr-Problem kann man in D vernachlässigen. Es ist so gut wie immer durch Schilder geregelt, dass der einfahrende Verkehr warten muss. Das Problem besteht für uns eher, wenn wir uns ins europäischen Ausland begeben. Wenn ich mich recht erinnere, gab es in den 80er Jahren eine europäische Harmonisierung der Regelung.

Bis dahin gab es folgendes Durcheinander:

- In den meisten europäischen Ländern (F, NL, B, I, E) galt, dass der einfahrende Verkehr Vorfahrt hat. Dies entspranch dem rechts vor links Gedanken.
++ Vorteil: Man brauchte keine Verkehrs-Schilder.
-- Nachteil: Da der einfahrende Verkahr Vorfahrt hat, droht chronische Verstopfung. Gefürchtetes Beispiel: Place de l'Étoile (Paris).

- In D und einigen anderen Ländern (A?, CH?) hatte der Verkehr im Kreis Vorrang.
++ Vorteil: Der Kreisverkehr kann nicht so leicht verstopfen.
-- Nachteil: Die Rechtsunsicherheit der Ausländer, die diese Regelung nicht kennen.

Also gab es eine Entscheidung für die Mehrheit der europäischen Staaten, dass europaweit der einfahrende Verkehr Vorfahrt hat. Seitdem wird in D der einfahrende Verkehr durch das Vorfahrt-Beachten-Zeichen als nachrangig geregelt, um den Zustand von früher beizubehalten. Ohne Schilder geht das also nicht mehr, was ja durchaus der deutschen Schilderwald-Mentalität gerecht wird.  :wink:
Viele Grüße
Heinz

BigDADDY

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Re: Rechts vor links
« Antwort #89 am: 30.08.2009, 16:44 Uhr »
Hi,

jetzt flieg ich aus dem Kreis :wink: - Ist es nicht in den Ländern in Old Europe so, dass der einfahrende Verkehr grundsätzlich die Vorfahrt zu beachten hat??!!
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