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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 163329 mal)

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Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #105 am: 01.07.2009, 12:29 Uhr »
Ja, das ist eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle!!!

magnum

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #106 am: 01.07.2009, 12:31 Uhr »
Ja, das ist eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle!!!
Und entsprechende Antworten dazu findest Du hier im dem Thread.


AdiW

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #107 am: 01.07.2009, 12:37 Uhr »
Ja, das ist eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle!!!

Sorry, Du drehst Dich im Kreis. Ruf´ doch beim Konsulat an, sie werden Dir sagen können, ob Du ein Visum brauchst oder nicht.


NickMUC

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #108 am: 01.07.2009, 12:45 Uhr »
Ja, das ist eben die Frage, die ich mir die ganze Zeit stelle!!!

Nach den Buchstaben des ESTA-Formulars brauchst Du m.E. kein Visum, denn Du bist weder wegen eines Sittlichkeits- oder Drogendelikts verhaftet oder verurteilt worden, noch bist Du wegen anderer Delikte zu mehr als 5 Jahren Haft verurteilt worden. Natürlich kannst Du Dich bei der Botschaft vergewissern (deren Kompetenz mal vorausgesetzt), aber ich kann aus dem Formular eigentlich keine Zweifel ableiten - weder aus dem Deutschen (das ja von der US-Regierung herausgegeben wurde und somit verbindlich ist) noch aus dem Englischen.
Grüße,
Nick
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Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #109 am: 01.07.2009, 12:56 Uhr »
@NickMUC: Ja, genau das meine ich!!!! Laut ESTA gibt es keine Schwierigkeiten, da ich nicht wegen Drogen oder Sittlichkeit vorbestraft bin.
Aber ich bin eben wegen was anderem vorbestraft (vor 3 Jahren EC-Kartenbetrug mit Unterschriftsfälschung und weil ich den Schrank wo die Karte drinnen war aufgemacht habe). Und angeblich braucht man ja bei einer Vorstrafe ein Visum.

Ich versuche die mal, unter ner normalen Nummer zu erreichen, vielleicht geht es ja auch ohne die 0900....

Gruß, Lena

Johannes81

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Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #110 am: 01.07.2009, 13:00 Uhr »
Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt. Ist mein Fall auch "Sittlichkeit"? Nein, oder? Daher kann ich diese Frage auch beneinen.
Trotzdem habe ich aber eine Vorstrafe und komme nur mit dem grünen Zettel eigentlich nicht rein.
Oder?

Meine gerine Meinung: Ladendiebstahl und EC-Kartenmißbrauch fällt unter die Sittlichkeit. Klar, Sittlichkeit ist ein weit zu definierender Begriff. Jedoch würde ich sagen, dass du mit deinem Handeln gegen den zu erwartenden Anstand und Sitten verstoßen hast, deswegen verurteilt wurdest und somit das auch angeben müsstest.

ReflexRed

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #111 am: 01.07.2009, 13:15 Uhr »
hier ist es doch recht gut beschrieben und demnach gehört auch 'Fraud' zu 'Moral Turpitude':
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude

NickMUC

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Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #112 am: 01.07.2009, 13:15 Uhr »
Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt. Ist mein Fall auch "Sittlichkeit"? Nein, oder? Daher kann ich diese Frage auch beneinen.
Trotzdem habe ich aber eine Vorstrafe und komme nur mit dem grünen Zettel eigentlich nicht rein.
Oder?

Meine gerine Meinung: Ladendiebstahl und EC-Kartenmißbrauch fällt unter die Sittlichkeit. Klar, Sittlichkeit ist ein weit zu definierender Begriff. Jedoch würde ich sagen, dass du mit deinem Handeln gegen den zu erwartenden Anstand und Sitten verstoßen hast, deswegen verurteilt wurdest und somit das auch angeben müsstest.

Tscha... das ist natürlich denkbar. Ich habe mal spaßeshalber gegoogelt und die Erläuterung auf der gov.-HP ist sehr nebulös:

Zitat: >>Straftaten, bei denen ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt - dieser Art von Delikten liegen in der Regel Handlungsweisen zugrunde, die von Natur aus auf niederen Beweggründen beruhen, anstößig oder moralisch verwerflich sind und zudem unvereinbar mit den allgemein anerkannten Regeln der Sittlichkeit und den Pflichten, die gegenüber anderen Personen und der Gesellschaft im Allgemeinen bestehen. Bestimmte Faktoren wie das Alter des Straftäters oder der Zeitpunkt des Deliktes können unter Umständen Einfluss darauf haben, ob ein Delikt als Straftat betrachtet wird, bei der ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act) vorliegt.  

Für nähere Informationen verweisen wir Sie auf § 212(a)(2) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act), 8 U.S.C. § 1182(a)(2), § 101(a)(43) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act), 8 U.S.C. § 1101(a)(43) und die zugehörigen Verordnungen und Vorschriften im U.S.-Bundesgesetzbuch (Code of Federal Regulations). <<

Ich frage mich da natürlich, welche Straftatbestände es gibt, die weder aus niedrigen Beweggründen begangen werden, noch moralisch verwerflich oder anstößig sind etc, etc, aber mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.... Wegen moralisch einwandfreier, nicht anstößiger und aus edlen Beweggründen erfolgter Handlungen wird man ja normalerweise nicht bestraft.
Grüße,
Nick
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PhilippJFry

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #113 am: 01.07.2009, 14:51 Uhr »
hier ist es doch recht gut beschrieben und demnach gehört auch 'Fraud' zu 'Moral Turpitude':
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude


Eben, "moral turpitude" ist etwas ganz anderes und umfasst viel mehr Delikte als "Delikte oder Straftaten gegen die Sittlichkeit". Hier ist meines Erachtens die Übersetzung grob falsch. Und da stellt sich die Frage, was gilt, der Originaltext oder die Übersetzung.

Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #114 am: 01.07.2009, 16:18 Uhr »
Ja wie gesagt, um Konsequenzen zu vermeiden hole ich mir ein Visum und hoffe, dass ich es es bekomme.
Hat schon wer Erfahrung mit dieser 0900-Nr.?
Was fragen die am Telefon alles?
Muss ich irgendwelche Unterlagen bereit halten?

motorradsilke

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #115 am: 01.07.2009, 17:14 Uhr »
Zitat
Und dass manche "nein" ankreuzten und es riskiert haben (ohne Probleme), andere aber sich ein Visum ausstellen lassen haben, dass aber trotzdem noch keine Einreise-Garantie ist....
Eine Einreise-Garantie gibt es sowieso nicht. Das letzte Wort hat immer der Immigration Officer, selbst bei korrekten ESTA/I-94W Dokumenten.


Auch, wenn man ein Visum hat?

Ich dachte bisher immer, wenn man ein Visum genehmigt bekommen hat, klären die alles im Vorfeld und dann ist die Einreise sicher.

Silke

atecki

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #116 am: 01.07.2009, 17:26 Uhr »

Auch, wenn man ein Visum hat?

Ich dachte bisher immer, wenn man ein Visum genehmigt bekommen hat, klären die alles im Vorfeld und dann ist die Einreise sicher.

Silke

Hi Silke,

nein, auch ein Visum garantiert nicht die Einreise. Das letzte Wort hat immer der INS-Officer bei der Einreise.

Grüße

Axel

Lenili

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #117 am: 01.07.2009, 17:50 Uhr »
Irgendwie hat man dann bis zur letzte Ungewissheit, ob man wirklich rein kommt.

Ich werde nächste Woche einen Termin ausmachen.

Hat von Euch jemand Erfahrung damit, wie lange das Bearbeitungsverfahren ist? Also, wann ich mein Visum dann bekommen?

PhilippJFry

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Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #118 am: 01.07.2009, 18:01 Uhr »
Ich frage mich da natürlich, welche Straftatbestände es gibt, die weder aus niedrigen Beweggründen begangen werden, noch moralisch verwerflich oder anstößig sind etc, etc, aber mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.... Wegen moralisch einwandfreier, nicht anstößiger und aus edlen Beweggründen erfolgter Handlungen wird man ja normalerweise nicht bestraft.

Eventuell fahrlässig begangene Straftaten ...

motorradsilke

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #119 am: 01.07.2009, 19:08 Uhr »

Auch, wenn man ein Visum hat?

Ich dachte bisher immer, wenn man ein Visum genehmigt bekommen hat, klären die alles im Vorfeld und dann ist die Einreise sicher.

Silke

Hi Silke,

nein, auch ein Visum garantiert nicht die Einreise. Das letzte Wort hat immer der INS-Officer bei der Einreise.

Grüße

Axel

Danke, wieder was dazu gelernt.

Aber welche Gründe sind denn noch denkbar, aus denen der Officer einen nicht einreisen lassen könnte, wenn man schon ein Visum hat?

Nur so, weil dem mein Gesicht nicht passt, wird das ja wohl hoffentlich nicht gehen, oder?

Silke