Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt. Ist mein Fall auch "Sittlichkeit"? Nein, oder? Daher kann ich diese Frage auch beneinen.
Trotzdem habe ich aber eine Vorstrafe und komme nur mit dem grünen Zettel eigentlich nicht rein.
Oder?
Meine gerine Meinung: Ladendiebstahl und EC-Kartenmißbrauch fällt unter die Sittlichkeit. Klar, Sittlichkeit ist ein weit zu definierender Begriff. Jedoch würde ich sagen, dass du mit deinem Handeln gegen den zu erwartenden Anstand und Sitten verstoßen hast, deswegen verurteilt wurdest und somit das auch angeben müsstest.
Tscha... das ist natürlich denkbar. Ich habe mal spaßeshalber gegoogelt und die Erläuterung auf der gov.-HP ist sehr nebulös:
Zitat: >>Straftaten, bei denen ein Verstoß gegen die guten Sitten vorliegt - dieser Art von Delikten liegen in der Regel Handlungsweisen zugrunde, die von Natur aus auf niederen Beweggründen beruhen, anstößig oder moralisch verwerflich sind und zudem unvereinbar mit den allgemein anerkannten Regeln der Sittlichkeit und den Pflichten, die gegenüber anderen Personen und der Gesellschaft im Allgemeinen bestehen. Bestimmte Faktoren wie das Alter des Straftäters oder der Zeitpunkt des Deliktes können unter Umständen Einfluss darauf haben, ob ein Delikt als Straftat betrachtet wird, bei der ein Verstoß gegen die guten Sitten im Sinne des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act) vorliegt.
Für nähere Informationen verweisen wir Sie auf § 212(a)(2) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act), 8 U.S.C. § 1182(a)(2), § 101(a)(43) des Einwanderungs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes (Immigration and Nationality Act), 8 U.S.C. § 1101(a)(43) und die zugehörigen Verordnungen und Vorschriften im U.S.-Bundesgesetzbuch (Code of Federal Regulations). <<
Ich frage mich da natürlich, welche Straftatbestände es gibt, die weder aus niedrigen Beweggründen begangen werden, noch moralisch verwerflich oder anstößig sind etc, etc, aber mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden.... Wegen moralisch einwandfreier, nicht anstößiger und aus edlen Beweggründen erfolgter Handlungen wird man ja normalerweise nicht bestraft.