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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 163339 mal)

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Kauschthaus

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #120 am: 01.07.2009, 21:14 Uhr »

Aber welche Gründe sind denn noch denkbar, aus denen der Officer einen nicht einreisen lassen könnte, wenn man schon ein Visum hat?

Nur so, weil dem mein Gesicht nicht passt, wird das ja wohl hoffentlich nicht gehen, oder?


Ein Visum gilt ja für einen längeren Zeitraum. Und vielleicht ergeben sich bei manchen Leuten zwischen Visaerteilung und Einreise, bzw. mehrmaliger Einreise ja noch irgendwelche Gründe.

Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

Chayenne

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #121 am: 01.07.2009, 23:07 Uhr »
Ooooh, da habe ich ja genau mein Thema gefunden  :wink:

Also erst mal, Lena: am Telefon wollen die wissen, was du für ein Visum willst und wieso. Dann fragen sie nach deiner Reisepass-Nr. und geben dir einen Termin. Viel mehr passiert da nicht.
Und es geht wirklich nur online oder über diese 0900-Nr.

So, nun habe ich noch ein paar Fragen: ich habe meinen Termin für in 3 Wochen bekommen (bin auch vorbestraft und brauche daher ein Visum  :?). Aber ich fliege schon in 4 Wochen. Nun gibt es ja bestimmte "Notfälle". Und es ist so, dass ich an einem 1-Jahres-Training teilnehme, das 1 Monat lang in den USA statt findet. Ist dies ein Notfall?? Ich kann dieses Training sonst nicht machen, wenn ich nicht mitfliege.
Hilft da ein Brief / eine Bestätigung der Firma?
Und, kann mir jemand sagen, wie schnell das Ganze dann gehen könnte?

Danke schon mal!!!

Chayenne


EDVM96

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #122 am: 02.07.2009, 02:02 Uhr »
Aber welche Gründe sind denn noch denkbar, aus denen der Officer einen nicht einreisen lassen könnte, wenn man schon ein Visum hat? Nur so, weil dem mein Gesicht nicht passt, wird das ja wohl hoffentlich nicht gehen, oder?
Kein Panik. Diese ganzen 'worst case' Szenarien sind doch allenfalls theoretischer Natur. Wenn dem Officer was nicht passt, geht es zunächst mal zu 2nd Screening. Also ein intensiverer Einreise-Check von höheren Beamten. Es ist sicherlich noch niemandem unbegründet die Einreise verweigert worden.

EDVM96

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svenk

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #124 am: 05.09.2009, 11:31 Uhr »
Hi Leute

Ich bin der Sven bin 35 Jahre alt und habe auch mal eine Frage zu diesem Thema. :oops:
Ihr könnt es warscheinlich schon nicht mehr hören :oops:,aber trotzdem schildere ich Euch mein Problem.
Ich habe mich in meiner Jungend leider nicht so verhalten wie mann es sollte soll heissen ich bin auch Vorbestraft(Körperverletzung) wie gesagt das ist schon so 15-18 Jahre her.Nun plane ich im Dezember nach New York zu fliegen,dies scheint ja als vorbestrafter nicht so einfach zu sein,also ich will nicht illegal oder sonst auf riskanter weise in die Staten da es mein Traum ist und ich noch öfters nach Amerika möchte.
Brauch ich jetzt also ein Visum?
Sind meine Daten aus dem Bundesregister nach so langer Zeit gestrichen?
Also wenn ich ein Visum brauche werde ich mir natürlich eins holen.
Brauch ich dann bei jedem Urlaub ein neues Visum?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Gruß

Sven

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #125 am: 05.09.2009, 11:43 Uhr »
Sind meine Daten aus dem Bundesregister nach so langer Zeit gestrichen?

Das hängt von Delikt und vom Strafmaß ab. Im Zweifel solltest Du Dich erkundigen, ob und wann der Eintrag gestrichen wurde.

Ob Du wirklich "vorbestraft" bist (warst), hängt nicht nur mit dem Eintrag ins Bundeszentralregister zusammen. Ich habe hier einen informativen Link gefunden, der sicherlich einen Hauptteil Deiner Fragen beantwortet:

http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html

Lies das mal in Ruhe durch, vielleicht bist Du ja gar nicht vorbestraft (bzw. mußt Dich nicht als solches ausweisen).

svenk

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #126 am: 05.09.2009, 11:47 Uhr »
Sind meine Daten aus dem Bundesregister nach so langer Zeit gestrichen?

Das hängt von Delikt und vom Strafmaß ab. Im Zweifel solltest Du Dich erkundigen, ob und wann der Eintrag gestrichen wurde.

Ob Du wirklich "vorbestraft" bist (warst), hängt nicht nur mit dem Eintrag ins Bundeszentralregister zusammen. Ich habe hier einen informativen Link gefunden, der sicherlich einen Hauptteil Deiner Fragen beantwortet:

http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html

Lies das mal in Ruhe durch, vielleicht bist Du ja gar nicht vorbestraft (bzw. mußt Dich nicht als solches ausweisen).


Danke für deine antwort werde mich gleich mal ans lesen machen :lol:

svenk

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #127 am: 05.09.2009, 11:56 Uhr »
Sind meine Daten aus dem Bundesregister nach so langer Zeit gestrichen?

Das hängt von Delikt und vom Strafmaß ab. Im Zweifel solltest Du Dich erkundigen, ob und wann der Eintrag gestrichen wurde.

Ob Du wirklich "vorbestraft" bist (warst), hängt nicht nur mit dem Eintrag ins Bundeszentralregister zusammen. Ich habe hier einen informativen Link gefunden, der sicherlich einen Hauptteil Deiner Fragen beantwortet:

http://www.123recht.net/Vorstrafe-und-Bundeszentralregister---Was-bedeutet-das-alles-__a2693.html


habe gelesen also da ich damals Bewährung hatte bin ich wohl vorbestraft,die Tilgung meines Eintrages kann zwischen 5 - 20 Jahren liegen.Nur wo kann ich genau meinen Status erfragen.Hat jemand eine Ahnung

Lies das mal in Ruhe durch, vielleicht bist Du ja gar nicht vorbestraft (bzw. mußt Dich nicht als solches ausweisen).


Danke für deine antwort werde mich gleich mal ans lesen machen :lol:

svenk

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #128 am: 05.09.2009, 11:58 Uhr »
Ich habe es gelesen also da ich damals Bewährung hatte bin ich wohl vorbestraft,die Tilgung meines Eintrages kann zwischen 5 - 20 Jahren liegen.Nur wo kann ich genau meinen Status erfragen.Hat jemand eine Ahnung

stephan65

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #129 am: 05.09.2009, 12:09 Uhr »
Ich sage dir jetzt mal aus eigener Erfahrung: mach dir keine Sorgen. Wenn es auch noch Bewährung war, und soo lange her...pillepalle. Gute Reise.  :D


AdiW

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #130 am: 05.09.2009, 12:27 Uhr »
Ich habe es gelesen also da ich damals Bewährung hatte bin ich wohl vorbestraft,die Tilgung meines Eintrages kann zwischen 5 - 20 Jahren liegen.Nur wo kann ich genau meinen Status erfragen.Hat jemand eine Ahnung


Das findest Du auf der Seite Zentralregister:
Zitat

Wenn Sie sich Gewissheit über das Tilgungsdatum Ihrer Verurteilungen verschaffen müssen, richten Sie bitte eine schriftliche Anfrage an das Bundeszentralregister. Dabei sind unbedingt Ihre vollständigen Personalien (Geburtsname, Familienname, sämtliche Vornamen, Geburtsdatum und Geburtsort) sowie Ihre Wohnanschrift anzugeben.


svenk

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #131 am: 05.09.2009, 12:46 Uhr »
Na das ist doch mal was danke adiw

svenk

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #132 am: 07.09.2009, 14:59 Uhr »
Dies ist ein Auszug aus dem ESTA Formula:

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Für mich liest sich das so als wollten die nur wissen ob du irgentwann mal eine Straftat beganngen hast im Zusammenhang mit Drogen bzw mehrere Delikte für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug

lasse mich gerne berichtigen

Rob

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #133 am: 04.12.2009, 20:01 Uhr »
Also, da hier ja viel spekuliert wird, will ich Euch meine Erfahrung mitteilen.

Ich bin 27 Jahre und habe von diesen 27 Jahren bereits 43 Monate im Gefängnis gesessen, unter anderem wegen Diebstahl, Betrug, Urkundenfälschung (Pass), erschleichen von Leistungen und Unterschlagung. (Bitte keine Disskusion über meine Taten etc, geht mir im allgemeinen nur darum Euch meine Erfahrungen zum reisen in die USA trotz Vorstrafen zu geben)

2006 hatte ich aufgrund einer mir zugefügten Straftat eine Anzeige bei der Polizei gemacht, die letztendlich auch die US-Behörden auf den Plan brachten. (In meinem Fall United States Secret Service - Resident Office Frankfurt-Main)

Von diesen Beamten wurde ich damals befragt und man teilte ihnen auch mit das ich vorbestraft bin wegen oben genannten Delikten.

Nichtsdesto trotz, komme ich ohne Probleme jederzeit in die USA und das OHNE Visum.

(BTW, ich war von 19. August bis 30. September in U-Haft und 1 Woche später wieder in den USA)

Der Datenaustausch zwischen den USA und Deutschland was strafrechtliche Angelegenheiten angeht verläuft folgendermaßen.: Grundsätzlich MUSS jeder der zu einer freiheitsentziehenden Gefängnisstrafe von mehr als 5 Jahren verurteilt wurde ein Visum beantragen, da führt kein Weg vorbei, es sei denn man reist in die USA ein und kreuzt an das man nicht vorbestraft ist, was definitiv NICHT zu empfehlen ist. Solltet Ihr bei einer falschangabe erwischt werden, wird die Einreise für mindestens 10 Jahre untersagt. Grundsätzlich gillt aber das jeder der wegen Drogen und Sittlichkeitsdelikten (zu Sittlichkeitsdelikten zählt für die USA zum Beispiel Prostitution, Menschenhandel etc) vorbestraft ist ein Visum beanrtragen muss. Amerika versteht bei Drogen keinen Spaß und deshalb wird in vielen Fällen trotz Visum´s die Einreise durch einen CBP-Beamten (CBP = Customs and Border Protection) abgelehnt. Die Amis fahren in der Hinsicht eine harte Schiene!

Folgender Ablauf passiert sobald Ihr via ESTA Ankreuzt das Ihr vorbestraft seid. Alle registrierten Passagiere die die Frage einer Vorstrafe mit JA beantwortet haben kommen automatisch auf eine "Temporary Blacklist", das bedeutet das eine Einreise bis zur Endgültigen Einzelprüfung verweigert wird, sollten nicht die Ausreichenden Dokumente vorliegen (Visum)

Sobald das Visum beantragt wird, wird automatisch durch die zuständige Botschaft im Rahmen der Amtshilfe ein Antrag auf Auskunft über alle Sittlichkeits- oder andere Straftaten denen eine Freiheitsstrafe von mehr als 5 Jahren zugrunde liegt. (Zum Beispiel die Art des Vergehens oder ob  ein Bezu zu den vereinigten Staaten vorlag / liegt etc pp) Sobald diese Unterlagen der US Botschaft vorliegen entscheidet diese über den Visumsantrag. Der Grund warum die letztendliche Entscheidung beim zuständigen CBP-Officer am Flughafen oder Schiffshafen liegt ist ziemlich simpel. Die Bestimmungen für die Einreise von vorbestraften ändert sich viel zu oft, so das zwischen Genehmigung des Visums und der tatsächlichen Einreise teilweise mehrere Wochen stehen. Aus diesem Grund kann der zuständige CBP-Officer am jeweiligen Point of Entry auf die Daten der Botschaft welche zur Genehmigung des Visum geführt haben zugreifen und diese auf Aktualität prüfen. Sollten sich bestimmte Sachen geändert haben entscheidet der CBP-Officer entsprechend den Regelungen des Department of Homeland Security, kurz DHS. Entgegen vieler Behauptungen hier gibt es keine rumgemorchel bei den Amis, denn was die Einreise angeht, arbeiten sie "strictly by the book", was so viel wie strikt nach den Regeln bedeutet.

Was Fragen zur Einreise in die USA trotz einer Vorstrafe angeht, empfehle ich ALLEN sich mit folgenden US-Behörden in Verbindung zu setzen, denn diese haben IMMER tagesaktuelle Informationen und auch entsprechende Leute die bei Nachfrage gerne behilflich sind.

Folgende Behörden sind für die Einreise und die Überprüfung zuständig:

DHS - Department of Homeland Security (dhs.gov)
CBP - Customs and Border Protections (cbp.gov)
ICE - Immigrations and Customs Enforcement. (ice.gov)

Diese 3 Behörden sind die wichtigesten Ansprechpartner in Sachen Einreise trotz Vorstrafe und sollten meiner Meinung nach vor der Botschaft konsultiert werden.

Solltet Ihr mir nicht glauben, fragt bei diesen Behörden nach. :)

In diesem Sinne noch einen schönen Abend.

Und ich freue mich auf den 20. Dezember, denn dann geht es wieder nach NY Weihnachten und Silvester feiern. TROTZ VORSTRAFE  :lol:

Dan1977

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #134 am: 07.12.2009, 17:45 Uhr »
Hi,
werde hier nicht schlau aus den ganzen Äußerungen... :(
Also ich wurde 2005 zu einer 3 jährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Diese Bewährungsstrafe besteht seit September 2008
nicht mehr. Die Strafe wurde wegen Helerei ausgesprochen... Habe mir allerdings vorher und auch nachher nie mehr etwas zu Schulden kommen lassen! Außerdem befinde ich mich in einem sehr gefestigten sozialen Umfeld mit langjährigem festen Arbeitsplatz und Partnerschaft.
Trotzdem habe ich jetzt ein Riesenproblem, da ich mich vorher nicht richtig informiert habe.
Ich habe für den August 2010 eine Flugreise nach L.A. gebucht und auch schon bezahlt. Möchte mit meiner Freundin einen 2 wöchigen Urlaub in Californien verbringen. Mittlerweile, nachdem was ich hier alles gelesen habe, bestehen für mich 2 Möglichkeiten:
1. Ein Visum beantragen welches mir wahrscheinlich verweigert wird...
2. Auf dem Frageformular zur Einreise mit "Nein" antworten, da ich ja nicht 5 Jahre im Gefängnis war und auch noch nie etwas mit Drogen oder Gewaltverbrechen am Hut hatte.

Eigentlich kann ich mich nur für Möglichkeit 2 entscheiden, da ich das Geld für den Flug (ca. 1350,--€ f. 2 Pers.) eh nicht mehr zurückbekomme. Was denkt ihr? Selbst wenn ich ein Visum bekomme, das letzte Wort hat ja immer noch der Officer
beim Check-in... Was für ein Mist, hätt ich das früher gewußt... Hätte bestimmt auch andere Länder gegeben, die mein Geld gerne angenommen hätten...

LG Dan