usa-reise.de Forum

Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 163349 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Rob

  • Gast
ESTA btmg
« Antwort #165 am: 23.05.2010, 13:45 Uhr »
Hallo Zusammen,

ich habe 2007 wegen Vergehens gegen das btmg einen Strafbefehl über 30 TG erhalten. Meine erste und einzige "Straftat". Diese dürfte nicht im Führungszeugnis stehen, jedoch im Zentralregister, auf welches jedoch anscheinend nur inländische Behörden (wenn überhaupt) Zugriff haben. Ich bin in Dtl. nicht vorbestraft, müsste aber bei ESTA mit ja antworten. Da ich schon nächste Woche fliege(n will), reicht die Zeit für ein Visum wohl nicht aus. Arbeite nicht in Dtl im Moment. ESTA wird also mit nein beantwortet. Gibt es Erfahrungen, dass Personen mit meiner Geschichte (btmg-Vergehen, jedoch im Führungszeugnis nicht sichtbar) Probleme bei der Einreise hatten, d.h. in den Staaten vom Officer abgewiesen wurden, weil diese irgendwie an das deutsche Zentralregister gekommen sind? Ich hoffe, dass das nicht zu paranoid klingt.

Gruss und schönen Sonntag,

Rob

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: ESTA btmg
« Antwort #166 am: 23.05.2010, 14:00 Uhr »
ich habe 2007 wegen Vergehens gegen das btmg einen Strafbefehl über 30 TG erhalten. Meine erste und einzige "Straftat". Diese dürfte nicht im Führungszeugnis stehen, jedoch im Zentralregister, auf welches jedoch anscheinend nur inländische Behörden (wenn überhaupt) Zugriff haben. Ich bin in Dtl. nicht vorbestraft, müsste aber bei ESTA mit ja antworten. Da ich schon nächste Woche fliege(n will), reicht die Zeit für ein Visum wohl nicht aus. Arbeite nicht in Dtl im Moment. ESTA wird also mit nein beantwortet. Gibt es Erfahrungen, dass Personen mit meiner Geschichte (btmg-Vergehen, jedoch im Führungszeugnis nicht sichtbar) Probleme bei der Einreise hatten, d.h. in den Staaten vom Officer abgewiesen wurden, weil diese irgendwie an das deutsche Zentralregister gekommen sind? Ich hoffe, dass das nicht zu paranoid klingt.
Ich habe dich mal in den dazu passenden Thread verschoben. Lies dir die 12 Seiten ruhig mal durch, hier stehen einige Informationen und Meinungen zu dem Thema.

kolli

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #167 am: 12.07.2010, 09:24 Uhr »
Hallo Dan. Habe das gleiche Problem. Hat die Einreise bei dir geklappt?
gruss

Dan1977

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #168 am: 15.07.2010, 11:05 Uhr »
Das weiß ich leider erst in ca. 4 Wochen!  :lol: Aber ich bin mal guter Dinge! Was ich bis jetzt so alles gehört habe von sogenannten "Insidern" wird das schon schief gehen! Will gar nicht wissen, wieviele da täglich einreisen, die "wirklich" was auf dem Kerbholz haben! (Man denke an die öfter stattfindenen Rocker-Treffen, das sind nicht alles Waisenknaben, die da rüber fliegen) Mich beruhigt, dass ich noch nix mit Drogen oder Gewaltverbrechen zu tun hatte. Aber was soll`s, wenn`s nicht klappt, dann sollte es halt nicht sein. Schade um das schöne Geld aber kann man dann nix machen!  :(

Viktor1980

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #169 am: 08.08.2010, 16:49 Uhr »
Hallo,
Ich hab Folgendes "Problem":
Bin 2003 verurteilt worden zu 2 Jahren auf BEwährung wegen BTMG (obwohl eigenbedarf aber scheisse gelaufen)
Nun, Bewährung schon lange abgelaufen, Führungszeugnis ist auch sauber, und Bundeszentralregister ist höchstwarscheinlich (aber nicht sicher) der Eintrag schon getilgt worden, da 5 Jahre Tilgungsfrist...
Kann ich Problemlos in die USA wenn ich alle ESTA Fragen mit nein beantworte... ?
Bitte um ernsthafte und Hilfreiche Antworten.
Danke im Voraus
Mfg Viktor

momo33

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 221
  • Nach dem Urlaub, ist vor dem Urlaub!
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #170 am: 09.08.2010, 14:30 Uhr »
hallo,

ich seh die chancen für dich nicht gut.
die amis nehmen btm verstöße sehr ernst..
auch wenn bei uns alles getilgt und ausgetragen ist...
der verstoß war da... dem ami ist egal ob du in deutschland mittlerweile ne saubere weste hast...
btm verstoß ist für die btm verstoß.

ein bekannter von mir hat vor über 10 jahren einen btm verstoß begangen...
und hatte auch glück und ist schon 3 mal in die usa eingereist.. (hat jedesmal nein angekreuzt)
aber seit einem jahr oder so, dürfen die amis auch auf sämtliche polizeiliche einträge aus deutschland gucken..
und promt wurde mein bekannter bei seinem letzten urlaub (auch diesmal hat er nein angekreuzt) an der immigration aufgegriffen und über nacht in den knast gesteckt und am nächsten morgen auf eigene kosten in den nächsten flieger gesetzt.

du kannst zwar glück haben.. das keiner deine daten genauer anschaut..
aber ob du es riskierst?
wenn sie dich aufgreifen.. darfst du so schnell nicht wieder rein...
brauchst dann auf jedenfall ein visum.. und ob du das dann noch bekommst, weil du da bei der einreise gelogen hast????


vielleicht solltest du einfach gleich ein visa beantragen...
dein vergehen ist ja schon ein weilchen her.. vielleicht bekommst du ja ein visum...
und dann ist alles gut...

2010/2011 - Las Vegas, California
2008/09 - California, Las Vegas
2008 - Florida
2007 - Las Vegas
2005 - Oklahoma, Las Vegas

Schapper

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #171 am: 11.08.2010, 15:03 Uhr »
Hallo zusammen,

der Thread ist ja nun wirklich sehr umfangreich und ich habe mich bemüht für meine Frage irgendwo eine Antwort zu finden. Dem scheint nicht so zu sein. Daher folgende Fragestellung:
Ein guter Freund und ich wollen kommendes Jahr nach Las Vegas. Nun wurde er vor ca. 12 Jahren (er war 19) zu 1 Jahr Jugendstrafe (Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung --> Und das war wirklich sehr dämlich wie er da hingezogen wurde)  verurteilt, die auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt. Im BZR/Führungszeugnis steht ja bekanntlich nix mehr.
Nun steht aber in dem Text zur ESTA "wurden Sie jemals ... verurteilt". So, nun die Frage(n):
Folgt man der Schlussfolgerung muss er im ESTA-Formular "JA" ankreuzen (obwohl er nach deutschem Recht nicht vorbestraft ist), da er ja nun "jemals" verurteilt wurde und das Delikt zu den "Straftaten gegen die Sittlichkeit" zählt, korrekt??
Wenn er ja ankreuzt, wie hoch sind dann die Chancen, dass man nicht einreisen darf?

Vielen Dank schon mal für die unbürokratische Hilfe,

Gruß

Smartdriver76

  • Eastcoast rulz!
  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 565
  • Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub!
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #172 am: 11.08.2010, 20:08 Uhr »
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung

...und das Delikt zu den "Straftaten gegen die Sittlichkeit" zählt, korrekt??


Nein, das ist kein Sittlichkeitsdelikt.



D@nny

  • Federal Reserve Groupie
  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 497
  • 72,5% Offshore
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #173 am: 11.08.2010, 20:14 Uhr »
Du musst dir im Prinzip nicht ins Hemd machen.

"Ein Freund von mir" hatte einen Bekannten, mit dem er in den Staaten war. Dieser bekannte wurde sogar von Interpol gesucht und in Bosnien verhaftet, hat seine Freiheitsstrafe von milden 2 Jahren abgesessen und hat bei Esta stets NEIN angeklickt und im Prinzip ist garnichts passiert und er selbst war seitdem auch schon wieder drüben, um Autos einzukaufen.

Da muss sich dein Freund wegen seiner kleinen Jugendstrafe, die zur Bewährungs ausgesetzt wurde keine großen Gedanken machen. :)



Flicka

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.978
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #174 am: 11.08.2010, 22:03 Uhr »
Du musst dir im Prinzip nicht ins Hemd machen.

"Ein Freund von mir" hatte einen Bekannten, mit dem er in den Staaten war. Dieser bekannte wurde sogar von Interpol gesucht und in Bosnien verhaftet, hat seine Freiheitsstrafe von milden 2 Jahren abgesessen und hat bei Esta stets NEIN angeklickt und im Prinzip ist garnichts passiert und er selbst war seitdem auch schon wieder drüben, um Autos einzukaufen.

Da muss sich dein Freund wegen seiner kleinen Jugendstrafe, die zur Bewährungs ausgesetzt wurde keine großen Gedanken machen. :)

Na, ich will ja kein Spielverderber sein, aber nur weil eine andere Person falsche Angaben bei der Einreise gemacht hat und damit durchgekommen ist, heißt das nicht, dass man jedem raten sollte, es genauso zu handhaben.

Im Thread drehen sich die Fragen immer wieder um den Kern: Ich (oder ein Freund) wurde in Deutschland bestraft, im Bundeszentralregister taucht die Verurteilung nicht mehr auf bzw. sie war so niedrig, dass sie nicht im Führungszeugnis steht, und jetzt darf ich mich in Deutschland "nicht vorbestraft" nennen. Muss ich die Strafe trotzdem bei der Einreise angeben?

Meine Meinung: Ja. Sonst macht man falsche Angaben bei der Einreise, die offenbar ihrerseits wieder Anlass für Sanktionen in den USA sein können.

Ob man trotzdem "nein" ankreuzt, weil man das Risiko der Entdeckung für gering hält, das ist keine Frage, die man hier in einem Forum klären kann. Genausogut könnte man hier fragen, ob man es wohl mal riskieren kann, bei Saturn (oder wo auch immer) eine CD zu klauen oder ob die Kaufhausdetektive so auf Zack sind, dass sie das mitkriegen.

Eine Jugendstrafe von einem Jahr würde ich übrigens nicht als "kleine Jugendstrafe" bezeichnen.

Um zur aktuellen Frage zurückzukommen:

Ich denke, wenn die Frage nach Vorstrafen mit Ja beantwortet wird, wird der ESTA-Antrag abgelehnt.

Jack Black

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #175 am: 11.08.2010, 23:02 Uhr »
Sonst macht man falsche Angaben bei der Einreise,

Auch dieses (wohlgemerkt)  "Deiner Meinung nach". Bei der ganzen Diskussion vermisse ich eine verbindliche, juristisch fundierte und korrekte Aussage, ob die Frage nach der Vorstrafe anders gemeint ist als es hier in Deutschland praktiziert wird.

Da eine Vorstrafe nach amerikanischem Recht ohnehin nicht vorliegt, fragt sich, wieso man "Ja" ankreuzen sollte, wenn es weder nach deutschem noch nach amerikanischem Recht eine Vorstrafe gibt? Demnach wäre doch "Ja" die falsche Angabe, oder nicht?

Mig

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.660
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #176 am: 11.08.2010, 23:48 Uhr »
Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung = kleine Jugendstrafe ?
wow, interessante und mir irgendwie recht fremde und unverständliche Sichtweise...

Flicka

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.978
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #177 am: 12.08.2010, 07:12 Uhr »

Auch dieses (wohlgemerkt)  "Deiner Meinung nach". Bei der ganzen Diskussion vermisse ich eine verbindliche, juristisch fundierte und korrekte Aussage, ob die Frage nach der Vorstrafe anders gemeint ist als es hier in Deutschland praktiziert wird.


Da hast du recht. Niemand hier im Forum konnte bislang seine Auffassung mit fundierten amerikanischen Rechtskenntnissen untermauern. Ich gebe gerne zu, dass meine "Kenntnis" davon, dass falsche Angaben bei der Einreise in den USA wiederum Anlass einer wie auch immer gearteten Santionierung sein können, auch nur vom Hören-Sagen stammen, auch wenn vieles dafür spricht, dass das zutrifft.

Allerdings habe ich hier bisher auch nirgends gelesen, dass die "Gib-es-einfach-gar-nicht-an"-Fraktion ihre Meinung auf fundierte Rechtskenntnisse stützt.

Deshalb finde ich Ratschläge wie "mach dir darüber keine Sorgen" ja auch so gefährlich. Denn das ist auch eine rein subjektive Einschätzung und nützt im Zweifelsfall keinem, der dann bei der Einreise auffällt. Ich wäre also sehr vorsichtig mit derartigen Äußerungen.

Ehrlicherweise müsste man jedem, der derartige Fragen stellt, antworten: Wir wissen es einfach nicht. Alles was wir hier äußern, sind subjektive Meinungen, auf die man sich im Ernstfall nicht verlassen kann.


Jack Black

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #178 am: 12.08.2010, 11:33 Uhr »
da er ja nun "jemals" verurteilt wurde und das Delikt zu den "Straftaten gegen die Sittlichkeit" zählt, korrekt??

Eine räuberische Erpressung ist aber keine "Straftat gegen die Sittlichkeit", unter letzterer versteht (verstand) unser Strafgesetzbuch Sexualdelikte.

Bis 1973 war das die offizielle Bezeichnung ("Straftaten gegen die Sittlichkeit"), danach wurde es umbenannt in "Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung".

Dennoch ist davon auszugehen, dass im ESTA Antrag mit "Straftaten gegen die Sittlichkeit" weiterhin Sexualdelikte gemeint sind, und das liegt normalerweise bei räuberischer Erpressung nicht vor

Interessanterweise scheint (neben mir  :oops:) niemand den ESTA Text richtig zu lesen, denn die Interpretation, ob eine Straftat mit 1 (oder im anderen Fall 2) Jahren Haft in jedem Fall dazu führt, dass man im entscheidenden Feld "Ja" ankreuzen muss, läßt sich eigentlich ohne große juristische Vorbildung beantworten. Um es vorweg zu nehmen: wenn es sich nicht um ein Drogendelikt und nicht um ein Sexualdelikt handelte und es zudem bislang die einzige Straftat war (alles das liegt hier vor), so ist guten Gewissens "Nein" die richtige Antwort.

So lautet die Originalfrage bei ESTA:

Zitat
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Der Begriff "Vorstrafe" taucht gar nicht auf - schon eine Überraschung. Dann gehen wir den Text durch und legen die räuberische Erpressung (resp. Beihilfe) zu Grunde, mit 1 Jahr Haft (Bewährung vernachlässigen wir):

a) Staftat gegen die Sittlichkeit, also Sexualdelikt, liegt nicht vor
b) ein Vergehen im Zusammenhang mit Drogen liegt nicht vor
c) das Strafmaß betrug 1 Jahr, weitere Straftaten liegen nicht vor, also liegt die Summe der Strafmaße unter 5 Jahre
d) hat der Besucher vor, Drogen in Umlauf zu bringen oder kriminelle oder sittenwidrige Handlungen durchzuführen? Nein, nehmen wir nicht an.

Ergo: Die Antwort lautet "Nein". Und das gilt auch für den von Interpol gesuchten und zu 2 Jahren Haft verurteilten Unbekannten, wenn es kein Sexual- und kein Drogendelikt war, weswegen er verhaftet wurde.

Eigentlich doch gar nicht schwierig. Das bedeutet umgekehrt aber auch, wenn jemand sich beim Drogenhandel hat erwischen lassen, dann spielt es keine Rolle, wie lang die Strafe war und ob es zu einer "Vorstrafe" führte. Er muss in jedem Fall "Ja" antworten.

Aber im konkret vorliegenden letzten Fall sehe ich keinen Grund, nicht mit "Nein" zu antworten.

Viktor1980

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 3
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #179 am: 12.08.2010, 14:26 Uhr »
@momo33

Die US Polizisten am Flughafen haben Einsicht auf das BZR?? Einfach so?
also das wäre mehr als illegal, und das glaube ich iwie nicht...


In meinem BZR ist der Eintrag schon getilgt... Das ist eigentlich irre, das nur weil man eine Vorstrafe wegen BTM Hat, sei Sie noch so harmlos nicht in ein Land einreisen darf ^^

Also an Lächerlichkeit nicht zu überbieten...

Naja wie dem auch sei, hier im Forum findet man eh keine einzige klare Antwort.

Deshalb werd ich euch sobald ich in den USA war einfach berichten, dann bin ich wohl der erste der das macht, nach über 3 JAhren Fragestellung