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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 163347 mal)

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147VNN

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #195 am: 18.09.2010, 07:33 Uhr »
Grundregel Nr. 1: wenn man was wissen will, sollte man die Antwortenden nicht beschimpfen.

Die Frage nach der Höhe der Strafe ist kein "Klugscheißen", sondern gibt Hinweise auf die Schwere der Schuld (danach bemisst ein Gericht eine Strafe). Bei der Frage des persönlichen Risikos bei der Einreise wäre die genaue Bezeichnung der Straftat, die genaue Strafhöhe (wieviel Tagessätze oder Jugendstrafrecht) und die genauen Daten von Tat und Strafbefehl (wegen der Verjährung) wichtig. Dann könnte man ahnen, ob und wo es noch registriert ist. Es gibt auch Einstellungen gegen Geldauflage usw. Das sollst Du hier alles natürlich nicht schreiben, aber ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass Du darüber auch nicht sooo genau Bescheid weißt.

Ergo: Dein Zukünftiger hat es verbockt, ER weiß die Details, ER will Dich heiraten, ergo lass IHN sich um die Frage kümmern.

stephan65

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #196 am: 18.09.2010, 09:29 Uhr »
!und einen HI-patienten oder wie evtl in unserem Falle verjährtes so behandeln wien Terrorist ist asi!
wie traurig das so ein schöner ort der welt so arroganten menschen gehört!!!!


Du warst doch noch garnicht dort!
Beste Voraussetzungen für einen schönen Urlaub im "Land der arroganten asozialen". Schreib einfach einen bösen Brief an die US-Botschaft, dann wissen sie garantiert, wen sie nicht hereinlassen.  :lol:
Alternativ entspannt ihr euch jetzt mal und freut euch weiterhin auf euren Urlaub.

Zitat
ür den Preis hätte ich auch die seychellen buchen können!da ist man auch mit s.. jugendsünden willkommen!
Bist du dir ganz, ganz sicher? Es gibt Länder, da gibts für 100 g Gras 1000 Peitschenhiebe oder Tod durch Strang.

IkeaRegal

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #197 am: 18.09.2010, 10:30 Uhr »
Gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA einen Datenabgleich der Strafregister? Bitte um Quellenangabe ohne "könnte", "wenn", "sollte".


Justmarried

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #198 am: 18.09.2010, 11:35 Uhr »
hohe strafen gibt es überall wegen grassbesitz!das ist auch gut so!!!!!!und mir persönlich wichtig weils seine Psyche geschrottet hat-daher beide gegner von Hanf!!!!!!!!!!

auf auf die seychellen komme ich nun ja rein-die fragen nicht nach irgendwann!dumme Fehler macht jedoch einer dümmere als der andere!das JEMALS stört mich!
und genauere Angaben zur strafe wollte ich hier auch nicht machen...es steht nicht mehr im Führungszeugnis-habe aber gelesen dass das nicht  bedeutet das es aus dem BZR gelöscht ist!und wollte daher wissen, haben amis zugriff auf dieses???

Danke
und sorry wenn ich ungehalten war...bin einfach fertig,unausgeschlafen und gereitzt!eigentlich aber garnicht meine Art!


Flicka

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #199 am: 18.09.2010, 11:51 Uhr »
Gibt es zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA einen Datenabgleich der Strafregister? Bitte um Quellenangabe ohne "könnte", "wenn", "sollte".


Weiß ich nicht. Deshalb kam in diesem Thread ja auch schon ein paar mal der Rat, sich an die Botschaft / einen Anwalt / sonst eine Stelle zu wenden, die verlässliche Informationen geben kann.

Aber wenn du genau weißt, dass es keinen gibt, dann poste es doch hier.
Bitte um Quellenangabe ohne "könnte", "wenn", "sollte".  :wink:


und genauere Angaben zur strafe wollte ich hier auch nicht machen...


Sorry, aber wie schon mal oben geschrieben: Mit Angaben wie "Strafe von ca. 1000 DM / Euro für Besitz von Gras" lässt sich nicht viel anfangen. Das kann alles sein, von einer Verfahrenseinstellung gegen Zahlung einer Geldbuße bis zur Bewährungsstrafe mit Zahlung von 1000 DM / Euro als Bewährungsauflage.

Und selbst wenn es eine "normale" Geldstrafe wäre: In Deutschland wird eine Geldstrafe nach Tagessätzen berechnet. Da können 1000 DM Geldstrafe 20 Tagessätze zu 50 DM sein, 50 Tagessätze zu 20 DM sein oder auch 100 Tagessätze zu 10 DM. Die ersten beiden Alternativen werden nicht ins Führungszeugnis eingetragen, stehen aber im Bundeszentralregisterauszug. Von daher bedeutet ein "leeres" Führungszeugnis nicht, dass die Strafen im Bundeszentralregister nicht mehr gespeichert sind. Die letzte Alternative wird auch ins Führungszeugnis eingetragen. Wenn dort nichts mehr steht, müsste die Strafe auch aus dem Bundeszentralregister gelöscht sein.

Ich kann gut verstehen, dass du fertig und unausgeschlafen bist. Das geht anderen ja ein paar Wochen vor der Hochzeit genauso, ohne dass sie dafür in ein anderes Land fliegen müssten.

Aber wenn man eine genaue Auskunft will, dann kommt man mit bruchstückhaften Informationen halt nicht weiter.

Flicka

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #200 am: 18.09.2010, 12:09 Uhr »
Erstaunlich, was deutsche Gesetze beim gründlichen Lesen so hergeben. So steht in § 57 des Bundeszentralregistergesetzes folgendes:

§ 57 Auskunft an ausländische sowie über- und zwischenstaatliche Stellen
(1) Stellen eines anderen Staates sowie über- und zwischenstaatlichen Stellen wird nach den hierfür geltenden völkerrechtlichen Verträgen, die der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedurften, Auskunft aus dem Register erteilt.
(2) Soweit völkerrechtliche Verträge nicht geschlossen worden sind, kann das Bundesamt für Justiz den in Absatz 1 genannten Stellen für die gleichen Zwecke und in gleichem Umfang Auskunft erteilen wie vergleichbaren deutschen Stellen. Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass er die Auskunft nur zu dem Zweck verwenden darf, für den sie erteilt worden ist. Eine Auskunft unterbleibt, soweit schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden, insbesondere wenn im Empfängerland ein angemessener Datenschutzstandard nicht gewährleistet ist.
(3) Regelmäßige Benachrichtigungen über strafrechtliche Verurteilungen und nachfolgende Maßnahmen, die im Zentralregister eingetragen werden (Strafnachrichten), werden nach den hierfür geltenden völkerrechtlichen Verträgen, die der Mitwirkung der gesetzgebenden Körperschaften nach Artikel 59 Abs. 2 des Grundgesetzes bedurften, erstellt und übermittelt. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Übermittlung trägt die übermittelnde Stelle.

Flicka

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #201 am: 18.09.2010, 12:17 Uhr »
Und noch eine Ergänzung / Richtigstellung:

Nach nochmaligem Lesen der Tilgungsfristen sowie der Fristen für die Eintragung ins Führungszeugnis bin ich mich nicht mehr sicher, ob eine Verurteilung, die nicht mehr ins Führungszeugnis kommt auch aus dem BZR gelöscht ist. Teilweise gibt es wohl doch Fristen, nach denen bestimmte Strafen nicht mehr ins Führungszeugnis aufgenommen wird, obwohl sie eigentlich eintragungsfähig ist und noch im BZR steht.

IkeaRegal

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #202 am: 18.09.2010, 12:34 Uhr »
Zitat
Aber wenn du genau weißt, dass es keinen gibt, dann poste es doch hier.
Schaut doch einfach, welche Daten bisher in die USA versendet werden. Alleine beim SWIFT-Aufkommen gab es ein Riesenbohei! Es ist immer schön auf der Seite zu stehen, auf der man herablassend über andere urteilen mag, sei es auch nur aufgrund einer Jugendsünde. Ich habe schon so oft hier und in anderen Foren gelesen, dass es ohne Probleme klappte. Warum also müde Hunde scheu machen? Oder sagt ihr bei Alamo am Schalter "Hey ich möchte gerne einen SUV mit 4WD weil ich vertragswidrig über die Pisten heizen möchte". Manchmal nervt diese Doppelmoral. Nicht jeder ist zu verurteilen nur weil er mal eine Jugendsünde vollbracht, die auch Aktenkundig wurde.

Mein persönliche Tipp, natürlich ohne Garantie:
Versuch es. Immerhin habt ihr schon ESTA "falsch" ausgefüllt, was soll jetzt noch passieren?

Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #203 am: 18.09.2010, 12:45 Uhr »
Mein persönliche Tipp, natürlich ohne Garantie:
Versuch es. Immerhin habt ihr schon ESTA "falsch" ausgefüllt, was soll jetzt noch passieren?

Würde ich auch so machen.

Ich weiß dass es falsch ist, ich weiß dass ein Drogenverstoß im Sinne von ESTA nicht verjährt, ich weiß dass man ehrlich antworten soll - aber ich weiß auch, dass ich auch nur ein Mensch bin und auch nicht alles richtig mache. Und ich würde es "drauf ankommen" lassen.

Kauschthaus

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #204 am: 18.09.2010, 12:59 Uhr »
Ich habe das letzte Posting hier gelöscht.

Bitte keine persönlichen Beleidigungen! :nono:

Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

Justmarried

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #205 am: 18.09.2010, 13:21 Uhr »
hallo?????
woher weisst du das?wie kannst du dir das rausnehmen-LESEN hilft!ich dreh durch!

@allle anderen-nochmaklige erklärung

strafe 10 j. her!will nicht weiter ausschweifen!antrag auf Akteneinsicht ist gestellt!-warten-
führungszeugnis ist frei!

ein anwalt sagt die haben kein recht einzusehen-der andere jedoch schon!
polizei konnte auch nicht helfen,
auswärtiges amt auch nicht!us botschaft habe ich angst zu fragen-weil ich nicht weiss ob ichs mir so nicht ganz verbaue und hab ja nun schon gelogen!visum kann ich daher auch nicht stellen!
ich habe auch einen bekannten einer Freundin der beim Drogend. arbeitet gefragt und der sagt die haben einsicht!alles und jeden den ich fragen konnte hab ich gefragt!

wollte gerne noch wissen ob es jmd gibt der selbst in die usa eingereist, beim esta atrag gelogen hat und auch n btm eintrag hat UND wieder zurückgeschickt wurde!

bin sehr dankbar über jede bitte weniger schroffe antwort!

Justmarried

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #206 am: 18.09.2010, 16:06 Uhr »
hallo Alle zusammen noch einmal...

habe mich nun beruhigt und habe gerade unten die post geholt...unsere Tickets und restliche Unterlagen sind gekommen!einen augeblick lang hab ich den geschlossenen umschlag betrachtet-und ma wieder ne runde geheult und mir gedacht-dass ich alles storniere und meinen traum zur sicherheit einfach vergesse!und als ich ihn dann geöffnet sah ich Broschüren über unsere inseln ...und dachte daran wie glücklich ich mich mit hawaii auseinander gesetzt habe und wie strahlend ich in den letzten wochen(vor Esta) gewesen bin...
nun haben Wir beschlossen, es mit allen risiken und hohen geldeinbussen zu versuchen um unseren Traum ohne Versuch nicht sterben zu lassen!

wie hieß es so schön; "wer kämpft kann verlieren-wer nicht kämpft hat schon verloren!"

und nochmal möchte ich mich bei allen entschuldigen den ich bissig rüber gekommen bin-ist echt nicht meine art!

@Flicka haben uns das urteil nochmal durchgelesen-die tagessätze will ich hier wegen bestimmter leute und weiteren vorverurteilungen nicht nennen-aber es war eine reine geldstrafe-keine bewährung.

ich wünsche euch allen alles gute und Danke auch an die Mails ;D

und viel spass weiter in USA ;D

Inspired

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #207 am: 18.09.2010, 17:02 Uhr »
Vielleicht stellst du deine Frage mal in Foren, die sich mit Drogen, Straftätern oder beispielsweise auch der MPU befassen?

Zumindest hast du dort eine gute Chance von anderen Betroffenen zu lesen, ob und wie sie in die USA eingereist sind und ob mit Visum oder mit ESTA?

Luzifer

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #208 am: 18.06.2011, 18:44 Uhr »
Dann hole ich den Thread für meine Zwecke wieder nach oben.

Ich bin Student und möchte ein Auslandssemester in den USA absolvieren. Hierfür benötige ich ein Studentenvisum J1.
Mein Problem ist, ich wurde vor einem halben Jahr zu 40 Tagessätzen je 17€ wegen vorsätzlicher Körperverletzung (§223 Abs 1, 230 Abs. 1 StGB) verurteilt. Auf den genauen Tathergang möchte ich nicht näher eingehen.
Im mir vorliegenden Führungszeugnis stehen ergo keine Einträge.
In diesem Thread wurde soweit ich gelesen habe, die Thematik des ESTA Antrages durchgekaut. Wie ist dies allerdings bei einem Visumsantrag? Gibt es bei jenem auch eine Frage nach dem "moral turpitude"?

Wie soll ich bei meinem Besuch in der Botschaft vorgehen? Soll ich vor meinem Besuch das Urteil auf englisch übersetzen lassen? Soll ich das das deutsche Urteil mitnehmen? Reicht ein polizeiliches Führungszeugnis aus? Wie hoch schätzt ihr die Wahrscheinlichkeit ein Visum trotz dieses Makels zu bekommen?

Danke,
MfG

Justmarried

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #209 am: 21.06.2011, 02:12 Uhr »
aloha alle zusammen ;D

die verzweifelte nun glücklich verheiratete wollt euch nur ma eben von unserer einreise berichten!!!

wir sind ohne komplikationen reingekommen und wurden nicht mal nach unserem Estaantrag gefragt!8 wochen panik also umsonst!
Im übrigen waren wir von den Amis einfach nur hin und weg!super hilfsbereit und nicht einer der n mieses gesicht zieht!(red jetzt nur von L.A. und Hawaii) haben da sogar einen guten freund gefunden den wir nächstes jahr wieder besuchen wollen...

Danke nochmal an alle die mir so nette aufbauende pns geschrieben haben!!!

und nun zu dem letzten thread-leider leider bin ich da völlig überfragt-da wir mit esta eingereist sind...

wenn dein zeugnis sauber ist würd ICHs übersetzten lassen und damit zur botschaft und normal ein visum beantragen...

wünsche dir auf jeden fall ganz viel glück!!!