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Autor Thema: ESTA Ausdruck jetzt zwingend nötig?  (Gelesen 11771 mal)

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JürgenH

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Re: ESTA Ausdruck jetzt zwingend nötig?
« Antwort #30 am: 22.06.2015, 22:40 Uhr »
Und das zurückschicken passiert oft, weil Passagiere falsche ANgaben machen, z.B. bei Straftaten. [...] Uns sagte man mal "eine hohe 5-Stellige Summe" soll es sein, wenn der Fehler bei der Ailrine liegt und man ihn am Abflugort schon hätte bemerken können.

Um das am Abflugort zu bemerken, müsste die Airline ja auch Zugriff auf das Vorstrafenregister oder polizeiliches Führungszeugnis haben. Oder interpretiere ich jetzt zu viel hinein?

Wie das gemacht wird weiß ich nicht. Das es gemacht wird schon.
Wir (ich) hatte/n erst dieses Jahr (nicht sll zu lange her, ein paar Wochen) den Fall, dass eine deutsche Frau mit Sohn (16 Jahre rum meine ich, jedenfalls minderjährig) bei uns mitflog.
Am nächsten Tag saßen die wieder bei und auf der Maschine mit einem "DEPU" (Deportee unattended) -Vermerk. Der Sohn durfte nicht einreisen, weil er mal in Deutschland eine Strafe wegen einem Delikt (wenn ich mich recht erinnere, BTM)  erhalten hatte. Er hatte alle Fragen dazu vorher mit "Nein" beantwortet. Hieß: Eine Nacht am Airport und am nächsten Tag mit uns wieder zurück nach D. Die Frau war fix und alle als sie das den FB-Kollegen erzählt hat und konnte es nicht verstehen, was das mit USA zu tun hatte.

Pfaelzer64

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Re: ESTA Ausdruck jetzt zwingend nötig?
« Antwort #31 am: 23.06.2015, 00:03 Uhr »
...
Wie das gemacht wird weiß ich nicht. Das es gemacht wird schon.
...

Es gab hier vor einigen Wochen einen Thread, in dem ein User anfragte, ob er entsprechende Fragen nach Vorstrafen wahrheitsgemäß beantworten sollte.
Da der Thread scheinbar von einem Mod gelöscht wurde, nenne ich den Namen des Users nicht.

In dem Thread habe ich auf Basis des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (BZRG) einen Weg aufgezeigt, der das "wie" beschreibt (den einige Optimisten hier allerdings nicht wahrhaben wollten).    

JürgenH

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Re: ESTA Ausdruck jetzt zwingend nötig?
« Antwort #32 am: 23.06.2015, 01:21 Uhr »
Ich erinnere mich genau, weil wir auf dem Weg zur Startbahn noch darüber gesprochen haben, wie die CBP das machen könnte. Fakt war aber auch, dass er ohne Visum nie wieder in de USA kommt. Das sagte die Mutter auch den Kollegen. Uns war auch nicht bewusst, dass das SO massive Auswirkungen haben kann.

Scooby Doo

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Re: ESTA Ausdruck jetzt zwingend nötig?
« Antwort #33 am: 23.06.2015, 11:03 Uhr »
...
Wie das gemacht wird weiß ich nicht. Das es gemacht wird schon.
...

Scheinbar ja doch nicht, sonst wäre ja Mutter mit Sohn gar nicht erst an Bord der Maschine in Richtung USA gekommen. Das war doch gerade meine Anmerkung. Um Strafzahlungen zu vermeiden, müsste die Fluggesellschaft vor Abflug Zugriff auf ein Vorstrafenregister haben. Die Airline konnte es also nicht beim Abflug bemerken und ist damit eigentlich nicht schuld.
Viele Grüße, Markus

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JürgenH

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Re: ESTA Ausdruck jetzt zwingend nötig?
« Antwort #34 am: 24.06.2015, 03:28 Uhr »
Ist das so schwer zu verstehen?
Du macht ESTA, kreuzt alle Fragen mit "Nein" an (da wird kein Criminal Check gemacht), bekommst die Genehmigung, weil Du gelogen hast (hättest Du nicht gelogen, wäre ESTA abgelehnt worden und Du dürftest Dich mit dem Visum im Konsulat rumplagen).
Steigst in den Flieger ein, denn das Check In System zeigt ESTA OK an (und mehr macht das System auch nicht ausser Checken, ob Du ETSA hast).
Kommst an, der Beamte scannt den Pass und stellt irgendwie fest, dass Du gelogen hast und befragt dich. Es kommt raus, dass es ein Verstoß gegen BTM waren und schickt dich wieder nach Hause.

Und in diesem Fall zahlt die Airline auch keine Strafe. Den es wurde nichts übersehen und auch kein Fehler gemacht. Unwahre Angaben kann die Airline nicht checken, genau so wenig, wie das online beim ETSA Antrag geschieht. Die Genehmigung wird aufgrund Deiner Angaben erteilt oder abgelehnt. Wenn alle Fragen mit "Nein" beantwortet werden, sieht das System keinen Grund, dir den Antrag abzulehnen. Aber sobald Du eine Frage nach Vorstrafen wahrheitsgemäß beantwortest, wird er abgelehnt, da ein ausführlicher Check erfolgt- und da weiß ich eben nicht, WIE es gemacht wird, sondern nur DASS.

Danielboy1984

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Re: ESTA Ausdruck jetzt zwingend nötig?
« Antwort #35 am: 24.06.2015, 05:29 Uhr »
Verstehe nicht warum die Airline Schuld sein sollte, wenn man selber falsche Antworten (ob jetzt bewusst oder "unabsichtlich" möchte ich nicht drüber urteilen) macht ? Auf dem ESTA-Formular das man bekommt steht ja nicht umsonst: Diese Antwort garantiert Ihnen nicht die Einreise in die Vereinigten Staaten, ein Zoll- und Grenzschutzbeamter an einer Einreisestelle fällt hierüber die entgültige Entscheidung.  :wink:

neoprenfisch

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Re: ESTA Ausdruck jetzt zwingend nötig?
« Antwort #36 am: 24.06.2015, 08:10 Uhr »
Ist das so schwer zu verstehen?
Du macht ESTA, kreuzt alle Fragen mit "Nein" an (da wird kein Criminal Check gemacht), bekommst die Genehmigung, weil Du gelogen hast (hättest Du nicht gelogen, wäre ESTA abgelehnt worden und Du dürftest Dich mit dem Visum im Konsulat rumplagen).
Steigst in den Flieger ein, denn das Check In System zeigt ESTA OK an (und mehr macht das System auch nicht ausser Checken, ob Du ETSA hast).
Kommst an, der Beamte scannt den Pass und stellt irgendwie fest, dass Du gelogen hast und befragt dich. Es kommt raus, dass es ein Verstoß gegen BTM waren und schickt dich wieder nach Hause.

Und in diesem Fall zahlt die Airline auch keine Strafe. Den es wurde nichts übersehen und auch kein Fehler gemacht. Unwahre Angaben kann die Airline nicht checken, genau so wenig, wie das online beim ETSA Antrag geschieht. Die Genehmigung wird aufgrund Deiner Angaben erteilt oder abgelehnt. Wenn alle Fragen mit "Nein" beantwortet werden, sieht das System keinen Grund, dir den Antrag abzulehnen. Aber sobald Du eine Frage nach Vorstrafen wahrheitsgemäß beantwortest, wird er abgelehnt, da ein ausführlicher Check erfolgt- und da weiß ich eben nicht, WIE es gemacht wird, sondern nur DASS.

Ok, die Airline zahlt in diesem Fall keine Strafe - aber ist denn die Airline in dem Falle auch verpflichtet den Passagier (kostenlos) zurueck zu befoerdern?

Tinerfeño

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Re:
« Antwort #37 am: 24.06.2015, 08:42 Uhr »
Mir war bisher immer bekannt, dass man den Rücktransport im Falle einer Einreiseverweigerung generell selbst bezahlen muss.
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