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Autor Thema: Gekaufte Kamera anmelden?  (Gelesen 9775 mal)

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NaSa

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #30 am: 14.05.2008, 21:47 Uhr »
Hallo zusammen,

ich hab vor knapp 2 Wochen beim Hauptzollamt München angerufen um zu erfragen, was ich tun muss um die Nämlichkeitsbescheinigung vorab zu erhalten (Zeit in Frankfurt ist vor dem Abflug etwas knapp).

Anwort: Entweder mit den Geräten zum nächsten Zollamt damit das vor Ort ausgefüllt werden kann, ausdrücklich mit Originalrechnungen (Kopien könnte man ja bearbeiten). Auf den Rechnungen müssen auch die Seriennummern der Geräte verzeichnet sein. Oder: Vor Ort am Flughafen ins Zollbüro, aber auch da nach Auskunft der Zolldame nur mit Rechnungen, so dass nachvollziehbar ist, dass die Geräte aus D stammen bzw. wenn aus dem Ausland und über der Wertgrenze, dann entsprechende Zollbelege.

Wie das die Zöllner vor Ort dann umsetzen, ist ja nochmal ein anderes Thema. Nicht jeder Polizist gibt einem auch ein Ticket, wenn man mal gegen die StVO verstößt, sondern ermahnt eben auch mal nur  :roll: Es reicht ja einen 100%-igen Zöllner zu erwischen, der es eben ganz genau nimmt und dann ist man selbst in der Beweispflicht (und da wird´s halt ohne Rechnungen schwer...) und das im Zweifel auch schon beim Ausfüllen des Formulars. Wenn es um die Auslegung der Zollbestimmungen geht, wünsche ich übrigens in solchen Fällen allen, die selbst keine Zöllner, Anwälte oder dgl. sind viel, viel Spaß  :wink:

Übrigens: nachdem man selbst verpflichtet ist, zu verzollende Waren beim Zoll anzumelden (wenn der Zoll einen "erwischt", ist es ja eigentlich schon zu spät...), hat sich wulpertingerer eigentlich schon schuldig gemacht, da er ja nicht die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hat... Wird ja aber wohl meist nur als Ordnungswirdrigkeit behandelt.

Über Wahrscheinlichkeiten erwischt zu werden, braucht man nur so lange zu spekulieren, bis es eben mal passiert  :roll:

Gruß NaSa

Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #31 am: 14.05.2008, 21:58 Uhr »
Zitat
Übrigens: nachdem man selbst verpflichtet ist, zu verzollende Waren beim Zoll anzumelden (wenn der Zoll einen "erwischt", ist es ja eigentlich schon zu spät...), hat sich wulpertingerer eigentlich schon schuldig gemacht, da er ja nicht die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hat...

Richtig!

Und deswegen wäre es völlige sinnlose(!) Willkür, ausgerechnet anläßlich einer Urlaubsreise einen Kaufbeleg für die mitgeführten Gegenstände zu fordern.

Das ist überhaupt kein Unterschied dazu, dass der Zoll dann auch frei nach Gusto an beliebigen Haustüren klingeln könnte und für alle Gegenstände im Haus eine Kaufquittung vorgelegt haben will. Und alles, wo diese fehlt, wird sodann als Schmuggelware deklariert. Im Zweifel gegen den Angeklagten!

Es geht doch hier ausschließlich darum nachzuweisen, dass man den Gegenstand nicht aus der bevorstehenden Reise mit nach Hause bringen wird. Und nicht darum, was man in der Vergangenheit vielleicht einmal geschmuggelt hat.

Im übrigen gibt es auch einen Eintrag von DocHoliday, wonach er eben NICHT nach Belegen gefragt wurde. Das scheint aber keinen zu interessieren...

Mig

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #32 am: 14.05.2008, 22:28 Uhr »
ich bin im letzten Jahr vor dem Urlaub zum Zoll gefahren, habe alle Geräte und Rechnungen mitgenommen und dort das besagte Formular ausgefüllt - dieses wurde von dem Beamten unterschrieben und gut war's - hat aber alles ziemlich lang gedauert; ich hatte auch den Eindruck, dass die Zöllner das noch nicht allzu oft gemacht haben
ob ich mir diesen Umstand vor der nächsten Reise nochmal mache, weiß ich nicht

mrh400

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #33 am: 14.05.2008, 22:41 Uhr »
Was ist hier unklar:

Zitat
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.
die Verwendung des Wortes grundsätzlich, das sich aufgrund des "oder" auch auf den zweiten Teil des Satzes (=technische Geräte) bezieht. "Grundsätzlich" bedeutet halt im Juristendeutsch nicht "immer", sondern nur im Grundsatz, von dem es im Zweifel beliebig viele Ausnahmen gibt (überspitzt "eigentlich schon, aber...").

Und deswegen wäre es völlige sinnlose(!) Willkür, ausgerechnet anläßlich einer Urlaubsreise einen Kaufbeleg für die mitgeführten Gegenstände zu fordern.

Das ist überhaupt kein Unterschied dazu, dass der Zoll dann auch frei nach Gusto an beliebigen Haustüren klingeln könnte und für alle Gegenstände im Haus eine Kaufquittung vorgelegt haben will.
Da sehe ich sehr wohl einen Unterschied, wenn der konkrete Gegenstand (Digital Rebel) den konkreten Verdacht erweckt, daß er nicht legal eingeführt wurde. Und leider hat man beim Zoll leidereine Umkehr der Beweislast.
Gruß
mrh400

bigsur1997

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #34 am: 14.05.2008, 23:06 Uhr »
Hallo,

das INF 3 ( Nämlichkeitsbescheinigung ) ist eine Art Reisepass für Gegenstände. Damit soll sichergestellt werden das der nämliche ( der gleiche Gegenstand ) der ausgeführt wurde auch wieder eingeführt wird. Dazu können Fotos, Seriennummern, Beschreibungen usw. dienen.

Eine Prüfung auf die - vorherige - ordnungsgemäße Einfuhr KANN  - bei erkennbaren , ausländischen Gegenständen ( zB. beim Modellnamen Rebell) erfolgen, muß aber nicht !

Das INF 3 ist KEINE nachträgliche Zollfreischreibung  (im Sinne von :  ich hab ja ein INF 3 , also hab ich keine Probleme mehr )- es dient nur zur Idendifikation des Gegenstandes.

Die Vorgehensweise bei der Ausstellung des INF 3, also das was der Zöllner evt. alles vorher sehen will, ist - wie schon gesagt  - Ermessenssache.

In der Regel werden INF 3 ja für inländische Waren ( zB für Messen, Ausstellungen, Jagdreisen, Sportveranstaltungen [Pferdeturniere, Motorsport]) ausgestellt.


  --  Zitat : Und deswegen wäre es völlige sinnlose(!) Willkür, ausgerechnet anläßlich einer Urlaubsreise einen Kaufbeleg für die mitgeführten Gegenstände zu fordern.

Da kann ich nicht zustimmen: Also so ganz doof sind die "Grünen" ja auch nicht; egal ob beim Flughafen Frankfurt/M oder bei irgendeinem Binnenzollamt.  In der Regel kommen nämlich keine Privatpersonen mit Kameras ( erkennbar aus dem Ausland ) um sich ein INF 3 abstempeln zu lassen.


viele grüße


Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #35 am: 14.05.2008, 23:17 Uhr »
Da sehe ich sehr wohl einen Unterschied, wenn der konkrete Gegenstand (Digital Rebel) den konkreten Verdacht erweckt, daß er nicht legal eingeführt wurde. Und leider hat man beim Zoll leidereine Umkehr der Beweislast.

Also wenn ich Dich dann richtig interpretiere, bist Du der Meinung, der Zoll hat das Recht, an Deiner Haustür zu klingeln und Deine Wertsachen zu überprüfen. Befindet sich eine Digital Rebel darunter, Du hast keine Quittung dafür, wirst Du des Schmuggels beschuldigt und überführt, weil Du beweispflichtig bist, dass Du sie verzollt hast?

bigsur1997

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #36 am: 14.05.2008, 23:20 Uhr »
 JA

DocHoliday

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #37 am: 15.05.2008, 00:29 Uhr »
Also wenn ich Dich dann richtig interpretiere, bist Du der Meinung, der Zoll hat das Recht, an Deiner Haustür zu klingeln und Deine Wertsachen zu überprüfen. Befindet sich eine Digital Rebel darunter, Du hast keine Quittung dafür, wirst Du des Schmuggels beschuldigt und überführt, weil Du beweispflichtig bist, dass Du sie verzollt hast?

JA

Na klasse!

Ich muss also beweisen, dass der amerikanische Grill, die japanische Unterhaltungselektronik, die orientalischen Teppiche und die Bilder mit Aboriginal Art aus Australien nicht geschmuggelt sind, weil ja der freundliche Zöllner nach Deiner Auffassung jederzeit das Recht hat, mein Haus unter die Lupe zu nehmen und Beweise über die Herkunft aller Güter zu verlangen. 

Interessante Rechtsauffassung!  :shock: :shock:
Bin ich froh, dass ich wenigstens ein deutsches Auto fahre!
Gruß
Dirk

magnum

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #38 am: 15.05.2008, 08:07 Uhr »
Wenn es sich um eine Canon-DSLR handel könnte es sehr schnell Probleme geben. Den eine Digital Rebel gibt es in Europa nicht..

Ich verweise einfach mal zu den Experten: Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!
Die Digital Rebel gibts durchaus in Europa. Die heisst da nur anders. Der Kamera selbst ist es nicht anzusehen.

sker2608

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #39 am: 15.05.2008, 08:37 Uhr »
Na klasse!

Ich muss also beweisen, dass der amerikanische Grill, die japanische Unterhaltungselektronik, die orientalischen Teppiche und die Bilder mit Aboriginal Art aus Australien nicht geschmuggelt sind, weil ja der freundliche Zöllner nach Deiner Auffassung jederzeit das Recht hat, mein Haus unter die Lupe zu nehmen und Beweise über die Herkunft aller Güter zu verlangen. 

Interessante Rechtsauffassung!  :shock: :shock:
Bin ich froh, dass ich wenigstens ein deutsches Auto fahre!

Ne so einfach geht das nicht. Der Zoll kann nicht einfach so an der Haustür klingeln und eine Hausdurchsuchung machen. Da gibt es noch ein paar andere Gesetze dazwischen die soetwas unterbinden.

Ich fahre auch ein deutsches Auto, gekauft bei einen deutschen Händler, der deutsch spricht und die Papiere sind auch alle in deutsch.  :lol: Kleiner Spaß am Rande.

Ne langsam wird diese Diskussion hier ziemlich blöde und es wird zuviel rein interpretiert. Klar kann der Zoll eine Rechnung von Deiner Kamera vor Ort bei der Einreise verlangen, aber das wird er mit Sicherheit erst dann machen wenn ein Verdacht besteht das diese in den USA gekauft wurde. Ein Zöllner ist nicht so blöde zu unterscheiden ob die Kamera neu oder gebraucht ist. Ich denke auch so lange kein Verdacht da ist wird ihn auch nicht interessieren ob die 5 Jahre alte Kamera die man vielleicht im Ausland gekauft hat verzollt wurde oder nicht. Erst im Falle eines Verdachts wird man das nachweisen müssen.
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freddykr

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #40 am: 15.05.2008, 08:38 Uhr »
Also wenn ich Dich dann richtig interpretiere, bist Du der Meinung, der Zoll hat das Recht, an Deiner Haustür zu klingeln und Deine Wertsachen zu überprüfen. Befindet sich eine Digital Rebel darunter, Du hast keine Quittung dafür, wirst Du des Schmuggels beschuldigt und überführt, weil Du beweispflichtig bist, dass Du sie verzollt hast?

JA

Na klasse!

Ich muss also beweisen, dass der amerikanische Grill, die japanische Unterhaltungselektronik, die orientalischen Teppiche und die Bilder mit Aboriginal Art aus Australien nicht geschmuggelt sind, weil ja der freundliche Zöllner nach Deiner Auffassung jederzeit das Recht hat, mein Haus unter die Lupe zu nehmen und Beweise über die Herkunft aller Güter zu verlangen. 
Nein, natürlich nicht. Für Wohnungen/Grundstücke benötigt der Zoll einen Durchsuchungsbeschluss.

Andere Sache: PKW. Dieser gilt als "Sache" und kann jederzeit und überall vom Zoll durchsucht werden.

Somit muss man im Maximalfall 10 Jahre nachweisen können, ob eine Sache in der EG verzollt wurde. Praktisch wird sich zwar kaum jemand die Arbeit machen, aber wenn Zöllner einmal Lunte riechen...
Viele Grüße,
Danilo


IkeaRegal

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #41 am: 15.05.2008, 08:43 Uhr »
Ich find es immer wieder interessant wie Wulpertinger unterschwellig der Zeigefinger gezeigt wird nach dem Motto "wenn der Zollbeamte will" ... "10 Jahre nachweisen"...  :lol:

Theorie =! Praxis, das mal nur am Rande.

sker2608

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #42 am: 15.05.2008, 09:01 Uhr »
Praktisch wird sich zwar kaum jemand die Arbeit machen, aber wenn Zöllner einmal Lunte riechen...

Eben es muß erstmal ein Verdacht vorliegen.

Theorie =! Praxis, das mal nur am Rande.

Genau das habe ich gemeind.

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mrh400

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #43 am: 15.05.2008, 09:21 Uhr »
Hallo,
Da sehe ich sehr wohl einen Unterschied, wenn der konkrete Gegenstand (Digital Rebel) den konkreten Verdacht erweckt, daß er nicht legal eingeführt wurde. Und leider hat man beim Zoll leidereine Umkehr der Beweislast.
Also wenn ich Dich dann richtig interpretiere, bist Du der Meinung, der Zoll hat das Recht, an Deiner Haustür zu klingeln und Deine Wertsachen zu überprüfen.
auch wenn die Diskussion allmählich absurd wird: Du interpretierst mich falsch.

Es ist nrigends die Rede davon, daß der Zöllner einen "Hausbesuch" macht, sondern daß man - freiwillig - zum Zoll geht und dort dem Zöllner einen evtl. geschmuggelten Gegenstand unter die Nase hält - da dürfen die sehr wohl nachfragen. Für die digital rebel = 300D herrschte nach ihrem Erscheinen bei der ebucht ein sehr reger Markt von sog. Grauimporten. Daß die Bezweichnung Rebel nirgends auf dem Gehäuse ist, war mir nicht klar (ich habe keinen Grauimport) - damit ist für einen konkreten Verdacht natürlich insoweit kein Anlaß.
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #44 am: 15.05.2008, 10:03 Uhr »
Es ist nrigends die Rede davon, daß der Zöllner einen "Hausbesuch" macht, sondern daß man - freiwillig - zum Zoll geht und dort dem Zöllner einen evtl. geschmuggelten Gegenstand unter die Nase hält - da dürfen die sehr wohl nachfragen.

Was ist denn da der Unterschied? Rein rechtlich ist es doch wohl unerheblich, ob ich im Flughafengebäude von Düsseldorf stehe oder zuhause im Wohnzimmer. Welche rechtliche Grundlage ist hier gegeben, eine willkürliche verbindliche Zollkontrolle durchzuführen, obwohl ich NICHT auf der Einreise bin, sondern die ganze Zeit im Land gewesen bin? Die von Dir genannte Beweislastumkehr (wozu Du übrigens keine Quelle angegeben hast) kann ja nur schlecht "für immer" gelten, sondern allenfalls für den Zeitpunkt meiner Einreise. Ansonsten nämlich dürfte ein Zöllner sehr wohl an der Haustür klingeln und sich auf die Beweislastumkehr berufen.

Du (und viele andere hier) trennen hier an der falschen Stelle. Es geht NICHT darum, eine Einfuhr der Vergangenheit (egal ob legal oder illegal) nachträglich zu legalisieren.

Es geht nur darum festzustellen, dass ich einen Besitz, den ich jetzt schon habe, in ein paar Wochen erneut vorlege und dann nicht verzollen möchte. Wenn er geschmuggelt war, hilft es auch nicht, ihn in ein paar Wochen zu verzollen, denn der Schmuggel ist schon geschehen und strafrechtlich relevant. Dennoch kann das nicht zur Folge haben, dass ein Zoll unendlich lang das Recht hat, bei Waren aus dem Ausland eine Kaufquittung zu fordern.

Im übrigen ist JEDE Kamera von Canon, Nikon usw. nicht(!) in Deutschland produziert und muss somit verzollt werden. Ob die Typenbezeichnung des Produkts ggf. von Verkaufsland zu Verkaufsland differiert, spielt ebenso keine Rolle. Sprich: eine EOS 300D muss nach Deiner Logik ebenso den Zöllner mißtrauisch machen, denn die ist zwangsläufig von Japan nach Deutschland geflogen worden. Und ich muss nach Deiner Logik mein Leben lang beweisen können, dass sie durch einen Importeur ordnungsgemäß verzollt wurde. Spätesten wenn ich am Flughafen stehe und die Kamera bei meinem Flug in die USA auf der Rückreise nicht noch einmal verzollen will, dreht sich demnach wieder einmal die Beweislast um (nach Deiner Meinung). Und nicht erst bei der Wiedereinreise - und das, wo es auf www.zoll.de explizit genau anders herum dargestellt wird: entweder man deklariert die Kamera vorher, dann reicht Typ plus Seriennummer, oder man deklariert sie nachher, dann muss es eine Rechnung aus der EG sein. So steht es da - und ich finde, das ist gar nicht unklar formuliert, sondern vollkommen transparent.