Hallo zusammen,
ich hab vor knapp 2 Wochen beim Hauptzollamt München angerufen um zu erfragen, was ich tun muss um die Nämlichkeitsbescheinigung vorab zu erhalten (Zeit in Frankfurt ist vor dem Abflug etwas knapp).
Anwort: Entweder
mit den Geräten zum nächsten Zollamt damit das vor Ort ausgefüllt werden kann, ausdrücklich mit Originalrechnungen (Kopien könnte man ja bearbeiten). Auf den Rechnungen müssen auch die Seriennummern der Geräte verzeichnet sein.
Oder: Vor Ort am Flughafen ins Zollbüro, aber auch da nach Auskunft der Zolldame nur mit Rechnungen, so dass nachvollziehbar ist, dass die Geräte aus D stammen bzw. wenn aus dem Ausland und über der Wertgrenze, dann entsprechende Zollbelege.
Wie das die Zöllner vor Ort dann umsetzen, ist ja nochmal ein anderes Thema. Nicht jeder Polizist gibt einem auch ein Ticket, wenn man mal gegen die StVO verstößt, sondern ermahnt eben auch mal nur
Es reicht ja einen 100%-igen Zöllner zu erwischen, der es eben ganz genau nimmt und dann ist man selbst in der Beweispflicht (und da wird´s halt ohne Rechnungen schwer...) und das im Zweifel auch schon beim Ausfüllen des Formulars. Wenn es um die Auslegung der Zollbestimmungen geht, wünsche ich übrigens in solchen Fällen allen, die selbst keine Zöllner, Anwälte oder dgl. sind viel, viel Spaß
Übrigens: nachdem
man selbst verpflichtet ist, zu verzollende Waren beim Zoll anzumelden (wenn der Zoll einen "erwischt", ist es ja eigentlich schon zu spät...), hat sich wulpertingerer eigentlich schon schuldig gemacht, da er ja nicht die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt hat... Wird ja aber wohl meist nur als Ordnungswirdrigkeit behandelt.
Über Wahrscheinlichkeiten erwischt zu werden, braucht man nur so lange zu spekulieren, bis es eben mal passiert
Gruß NaSa