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Autor Thema: Gekaufte Kamera anmelden?  (Gelesen 9738 mal)

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McC

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #15 am: 14.05.2008, 13:39 Uhr »
Kopie der Rechnung mitnehmen... oder Nehmlichkeitsbescheinigung (INF3). Das die telefonische Aussage vom Zoll.

wilma61

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #16 am: 14.05.2008, 14:01 Uhr »
Hi.

Hier der Vordruck Inf3 als Muster, leider nicht ausfüllbar:

http://hosting.pbportal.de/files/2005/techres/INF3muster.pdf

Wilma

freddykr

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #17 am: 14.05.2008, 14:06 Uhr »
Wer also Sorgen hat bei der Ausreise, muss lediglich das o.g. Formular ausfüllen (ohne Kaufquittungen) und ist damit auf der sicheren Seite.
Hierfür benötigst Du auch die Rechnung. Du musst ja irgendwie nachweisen, daß Du das Produkt innerhalb der EG erworben hast und es damit schon verzollt ist. ;-)
Jedenfalls theoretisch. Ob sie es dann sehen wollen, steht auf einem anderen Blatt. Habe schon beides gehört.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #18 am: 14.05.2008, 16:40 Uhr »
Hierfür benötigst Du auch die Rechnung. Du musst ja irgendwie nachweisen, daß Du das Produkt innerhalb der EG erworben hast und es damit schon verzollt ist. ;-)

Ich schenke in diesem Fall dem Zoll mehr Glauben, der das wortwörtlich nur als Option vorschlägt, kein MUSS. Offensichtlich muss man nicht nachweisen, wo und wie man es erworben hat. Der von mir zitierte Text ist absolut eindeutig und schlägt ganz konkret vor, nur Marke, Artikel und Seriennummer einzutragen. Das ist der Originaltext von www.zoll.de - und dem glaube ich der Einfachheit halber.

Grüße
Rainer

DocHoliday

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #19 am: 14.05.2008, 18:13 Uhr »
Hierfür benötigst Du auch die Rechnung. Du musst ja irgendwie nachweisen, daß Du das Produkt innerhalb der EG erworben hast und es damit schon verzollt ist. ;-)

Ich schenke in diesem Fall dem Zoll mehr Glauben, der das wortwörtlich nur als Option vorschlägt, kein MUSS.

Deckt sich ja auch mit meiner Erfahrung. Ich brauchte keinerlei Rechnungen, um diese Bescheinigung zu erhalten. Habe lediglich Gerätebezeichnungen und Seriennummern in eine Liste eingetragen, die der Zoll dabb kontrolliert hat bevor es den Stempel drunter gab.

Aufgrund des in vielen Foren verbreiteten Halbwissens, dass man Belege vorlegen müsse, dachte ich damals, die hätten einfach keine Lust oder keine Ahnung gehabt. Aber anscheinend haben sie dann ja doch alles richtig gemacht.
Gruß
Dirk

freddykr

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #20 am: 14.05.2008, 19:24 Uhr »
Mein Kollege musste eine Rechnung vorweisen (Objektiv, Zollamt Frankfurt-Flughafen). Soviel zum Thema "Halbwissen".
Viele Grüße,
Danilo


In-Tim

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #21 am: 14.05.2008, 19:47 Uhr »
Wenn es sich um eine Canon-DSLR handel könnte es sehr schnell Probleme geben. Den eine Digital Rebel gibt es in Europa nicht..

Ich verweise einfach mal zu den Experten: Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #22 am: 14.05.2008, 20:31 Uhr »
Wenn es sich um eine Canon-DSLR handel könnte es sehr schnell Probleme geben. Den eine Digital Rebel gibt es in Europa nicht..

Na und? Ist das so schwer zu verstehen: es spielt keine Rolle, wo die Kamera gekauft wurde. Sie muss einfach vor Antritt der Reise deklariert werden, damit sichergestellt wird, dass es bei Wiedereinreise die gleiche Kamera ist.

Ich verweise einfach mal zu den Experten: Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Ne, die Experten sitzen hier: www.zoll.de

Mein Kollege musste eine Rechnung vorweisen (Objektiv, Zollamt Frankfurt-Flughafen). Soviel zum Thema "Halbwissen".

Ob  Halbwissen oder Halbinformation - wer weiss, was der "Kollege" wirklich meinte und was er wo getan hat und und und.

Ist es wirklich zu schwer, einfach den Originalworten des Zolls in persona Glauben zu schenken? Da hat man endlich einmal eine absolut zuverlässige, eindeutige und nachlesbare Quelle - und dann zählt Hören-Sagen immer noch mehr. Muss ich nicht verstehen.

stephan65

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #23 am: 14.05.2008, 20:48 Uhr »
Der Threadersteller im verlinkten DSLR-Forum ist Zollbeamter am Frankfurter Flughafen und macht den ganzen Tag nichts anderes als geschmuggelte Kameras zu konfisizieren.  :grins:

Insofern doch Experte.
Es ist wohl auch ein Unterschied, ob ich eine offensichtlich hier oder eine offensichtlich außerhalb der EU gekaufte Kamera mitführe. Nur weil ich beim letzten mal nicht erwischt wurde, muss der Zoll das auch nicht bei der nächsten Ein- und Ausreise akzeptieren.

freddykr

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #24 am: 14.05.2008, 20:52 Uhr »
Mein Kollege musste eine Rechnung vorweisen (Objektiv, Zollamt Frankfurt-Flughafen). Soviel zum Thema "Halbwissen".

Ob  Halbwissen oder Halbinformation - wer weiss, was der "Kollege" wirklich meinte und was er wo getan hat und und und.
Dann mal ganz ausführlich:
Mein Kollege (zwei Schreibtische links neben mir) wollte verreisen und fragte, wegen dem Zoll und Nachweis, wegen seines nagelneuen Objektives (was nicht gerade günstig war), daß er es schon in Deutschland gekauft hat. Ich erzählte ihm von der Sache mit dem Nämlichkeitsnachweis und er fragte, was er dann dafür braucht. Ich sagte ihm, daß er das Objektiv und die Rechnung mit hinnehmen sollte. Sicher ist sicher. Die Woche drauf sagte er mir, daß die tatsächlich auch die Rechnung sehen wollten, von wegen Nachweis, daß das Objektiv schon hier verzollt ist.

Ob Du mir jetzt glaubst oder nicht, ist Deine Sache. Fakten sind Fakten und Webseiten, und sei es auch die vom Zoll, sagen auch nicht immer alles. Theorie und Praxis weichen manchmal deutlich voneinander ab.

Ich würde sagen, es kommt ganz darauf an, ob der Zöllner einem abnimmt, ob das Teil hier in der EG gekauft wurde, oder ob die Möglichkeit eines "Importes" besteht.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #25 am: 14.05.2008, 20:54 Uhr »
Zitat
Alle folgenden Daten beziehen sich auf den Stand März 2007 und sind unverbindlich. Die Gesetze ändern sich leider sehr oft und da ich auch nur ein Mensch bin, kann der Text natürlich auch Fehler beinhalten.

Das scheint dann wohl passiert zu sein, denn auf www.zoll.de steht klipp und klar, dass Hersteller, Modell und Seriennummer als Angaben ausreichen. Ohne Kaufbeleg. Der kann stattdessen vorgelegt werden.

Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #26 am: 14.05.2008, 21:03 Uhr »
Zitat
Die Woche drauf sagte er mir, daß die tatsächlich auch die Rechnung sehen wollten, von wegen Nachweis, daß das Objektiv schon hier verzollt ist.

Genau das ist  Knackpunkt - eine eindeutige Aussage wäre nur dann möglich, wenn er die Rechnung NICHT mitgehabt hätte. Wenn sie dann die Bescheinigung verweigert hätten, wäre es eindeutig.

Aber so kann man sich den Dialog sehr einfach vorstellen:

"Ich möchte gerne das Dingens hier in den Urlaub mitnehmen und nicht erneut verzollen bei der Rückreise".

"Dann füllen Sie dieses Schreiben aus".

"Was muss ich denn da eintragen?".

"Haben Sie den Kaufbeleg dabei?"

"Ja."

"Dann tragen Sie die Daten ein" (oder) "Dann heften Sie die ein" (oder) "Dann machen wir eine Kopie davon" - und dann ist es gut.


Kollege kommt zurück, Danilo fragt: "Mußtest Du die Rechnung vorlegen".
Kollege antwortet natürlich: "Ja."

Also mußte er die Rechnung vorlegen - aber niemand weiß, dass er die Frage nach der Rechnung auch hätte verneinen können, worauf er dann wahrscheinlich die genaue Bezeichnung etc. hätte eintragen können.

Wer weiss es?

mrh400

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #27 am: 14.05.2008, 21:23 Uhr »
Hallo,
Zitat
Alle folgenden Daten beziehen sich auf den Stand März 2007 und sind unverbindlich. Die Gesetze ändern sich leider sehr oft und da ich auch nur ein Mensch bin, kann der Text natürlich auch Fehler beinhalten.

Das scheint dann wohl passiert zu sein, denn auf www.zoll.de steht klipp und klar, dass Hersteller, Modell und Seriennummer als Angaben ausreichen. Ohne Kaufbeleg. Der kann stattdessen vorgelegt werden.

das Formular 0329 (=INF 3) scheint mir ein Uraltexemplar aus den 80ern zu sein (nicht nur das weiter oben verlinkte Exemplar, auch an anderer Stelle ist mir das inzwischen so untergekommen; war mir aber nicht wichtig genug, die Fundstelle zu archivieren; sonst wäre es inzwischen wohl auch online verfügbar). Eine wirklich klipp und klare Aussage konnte jedenfalls ich auf zoll.de leider auch nicht finden. Ich fürchte, daß man da schon ein wenig dem Ermessen des einzelnen Beamten ausgeliefert ist, weil ja eine Wertangabe gefordert wird. Für die will der eine oder andere möglicherweise einen belastbaren Hinweis haben.

Wenn sich der Beamte mit einer Wertschätzung zufriedengibt, dürfte das wohl neben den genannten "technischen Daten" ausreichen. Wenn der Beamte allerdings den Verdacht hat, daß die Ware im Ausland erworben wurde (was sich bei einer Digital Rebel ja geradezu aufdrängt), wird er wohl befugt sein, Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung in Gang zu setzen (Verjährungsfrist 10 Jahre), wenn man nicht die frühere Verzollung oder den Erwerb im Inland nachweisen kann. Da ist der sofortige Nachweis sicher besser als erst im Rahmen eines Verfahrens
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #28 am: 14.05.2008, 21:31 Uhr »
Eine wirklich klipp und klare Aussage konnte jedenfalls ich auf zoll.de leider auch nicht finden.

Was ist hier unklar:

Zitat
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.

diro

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #29 am: 14.05.2008, 21:41 Uhr »
Irgendwie meinen alle irgendwie dasselbe, reden aber doch aneinander vorbei  :roll:

Wenn man erst einmal das Formular vom Zoll habt, braucht man auf keinen Fall mehr eine Rechnung oder einen anderen Nachweis. Aber um dieses Formular zu bekommen, muss unter Umständen eine Rechnung o.ä. beigebracht werden, um zu beweisen, dass die Kamera in Deutschland gekauft wurde. Oder glaubt hier irgendwer, dass der Zoll jedes Formular ohne Nachweis unterschreibt?
Und es geht bald wieder los.....