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Autor Thema: Gekaufte Kamera anmelden?  (Gelesen 9740 mal)

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Wulpertingerer

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Gekaufte Kamera anmelden?
« am: 12.05.2008, 13:00 Uhr »
Hi leider kann ich mich nicht einloggen!  Aber nun zu meiner Frage:

Wir haben letztes Jahr eine Kamera in den USA gekauft und sie nicht verzollt jetzt fliegen wir heuer wieder in die USA und möchten die kamera natürlich mitnehmen. Kann ich die irgendwie anmelden oder so ? Also das ich Sie schon vorm Urlaub gehabt habe? Ich könnte sie ja bei e**y gekauft haben oder so....

Geht das?




In-Tim

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #1 am: 12.05.2008, 14:24 Uhr »
Wenn die nicht verzollt ist wird das schwierig bin unmöglich. Für eine Nämlichkeitsbescheinigung benötigst du eine Rechnung, zumindest wenn der Zöllner die sehen will, was er eigentlich muss. Sonst wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet. Erst schmuggeln und dann legalisieren..
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
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Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #2 am: 12.05.2008, 14:28 Uhr »
Langsam wird es wirklich lächerlich (sorry).

Wer glaubt denn ernsthaft, irgendwer auf dieser Welt (geschweige denn in diesem Forum) würde für die Kamera(s), die er in den Urlaub mitnimmt, bei der Ausreise die Kaufquittung vorlegen? Und das dann konsequent gleich für jeden weiteren etwas wertvolleren technischen Gegenstand (Handy, MP3-Player, Kopfhörer, Notebook u.v.m.)?

Im Leben nicht...

NaSa

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #3 am: 12.05.2008, 14:56 Uhr »
Bei der Ausreise sicher nicht, aber bei der Wieder-Einreise? Selbst, wenn er dem Zöllner glaubhaft versichern kann, dass er die bereits länger hat, müsste er ja zumindest eine Rechnung nachreichen können, oder?! Und allerspätestens da dürfte es schwierig werden  :roll:

Auch kann er sich ja die Nämlichkeitsbescheinigung nicht ausstellen lassen, denn er hat ja bei der Einreise nach dem Kauf das gute Stück nicht verzollt und damit quasi schon Zollbetrug begangen. Ansich hätte er ja von sich aus am Zielflughafen zum Zoll gehen und mitteilen müssen, dass er etwas zu deklarieren hat....

Schau mal hier auf Seite 24.

Gruß NaSa

DocHoliday

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #4 am: 12.05.2008, 15:29 Uhr »
Die Nämlichkeitsbescheinigung gibt es normalerweise nicht ohne Originalrechnung.

Scheint allerdings nicht immer so genau eingehalten zu werden. Ich habe vor 3 oder 4 Jahren mal beim Zoll in DUS auch ohne eine einzige Rechnung eine solche Bescheinigung für meine gesamte (damals nagelneue) Kamera-Ausrüstung bekommen.

Letztlich wird es aber dabei bleiben, dass Du sozusagen bei jeder weiteren Reise die Kamera immer wieder schmuggeln musst. Verzollen wäre sicherlich einfacher gewesen.
Gruß
Dirk

Wulpertingerer

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #5 am: 12.05.2008, 18:35 Uhr »
Naja wenn ichs  vorher gewust hätte hätte ich sie eh verzollt ! Was meint ihr? soll ich das Risiko eingehen Sie einfach immer wieder mitnehmen?

magnum

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #6 am: 12.05.2008, 20:14 Uhr »
Naja wenn ichs  vorher gewust hätte hätte ich sie eh verzollt ! Was meint ihr? soll ich das Risiko eingehen Sie einfach immer wieder mitnehmen?
Warum sollen wir Dir diese Entscheidung abnehmen ? Du ganz allein musst doch wissen, ob es Dir das Risiko wert ist.

Wir sind übrigens bisher noch nicht einmal nach irgendwelchen Quittungen oder Kaufbelegen gefragt worden.

Soviel ich informiert bin, kann man bei vielen Kameras anhand der Seriennummer feststellen, für welches Land sie vorgesehen ist/war. Wenn die Nummer Deiner Kamera darunter fällt und feststeht, dass sie aus den USA stammt, dürftest du in Erklärungsnot geraten.

Aber wie gesagt, wir sind noch nie gefragt worden, das kann bei der nächsten Einreise schon wieder ganz anders aussehen.

Ölfuss

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #7 am: 12.05.2008, 20:30 Uhr »
Hi,
ich denk mal nicht das es da Probleme geben wird.
Wenn das gute Stück doch schon ein bisschen älter ist sieht man doch schon
das die nicht mehr nagelneu sein kann. Und du wirst ja nicht mit einem ganzen
Koffer voller Kameras wieder zurückreisen. Wir hatten einen in den USA gekauften
iPod schon 3 mal in den USA dabei und einmal in Japan und für den hat sich kein Mensch
interessiert.

Ich würde es einfach riskieren.

Gruß Tim


NY*06, CA/AZ/NV*07, AZ/CA*07, CA*08, NY09,  ??*10

sker2608

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #8 am: 14.05.2008, 11:13 Uhr »
So ein Blödsinn, Du mußt bei der Einreise beim Zoll überhaupt nichts vorlegen und auch nicht bei der Ausreise. Die Kamera ist nicht mehr neu und Du hast ja nicht die Verpackung von der Kamera dabei, also interessiert das den Zoll überhaupt nicht. Ich habe jedesmal wenn ich in die USA fliege meine Fotoausrüstung dabei und die hatte einen Neupreis im Wert von ca. 5000 Euro. Den Zoll hat es nie interessiert. Es geht ja schließlich nur darum wenn Du etwas beim jetzigen Urlaub in der USA gekauft hast. Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast, weil die meißten eh über die lächerliche steuerfreie Grenze von nur 175 Euro kommen.
1999 - WI, IL, IN, MI
2006 - CA, NV
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magnum

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #9 am: 14.05.2008, 11:49 Uhr »
So ein Blödsinn, Du mußt bei der Einreise beim Zoll überhaupt nichts vorlegen und auch nicht bei der Ausreise. Die Kamera ist nicht mehr neu und Du hast ja nicht die Verpackung von der Kamera dabei, also interessiert das den Zoll überhaupt nicht. Ich habe jedesmal wenn ich in die USA fliege meine Fotoausrüstung dabei und die hatte einen Neupreis im Wert von ca. 5000 Euro. Den Zoll hat es nie interessiert. Es geht ja schließlich nur darum wenn Du etwas beim jetzigen Urlaub in der USA gekauft hast. Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast, weil die meißten eh über die lächerliche steuerfreie Grenze von nur 175 Euro kommen.
Naja, Blödsinn würde ich nicht dazu sagen.

Wenn Dich ein Zollbeamter nach Unterlagen fragt, bist Du in der Nachweispflicht, nicht er.

Unverlangt braucht man natürlich nix vorlegen.
Zitat
Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast,
Falsch.

Du kannst durchaus auch später bei einer Kontrolle Probleme bekommen.

Kleines Beispiel: Du kaufst im Ausland günstig Zigaretten ein. An der Grenze interessiert sich keiner dafür. Aber 50 km weiter hat der Zoll eine Kontrolle eingerichtet. Da bist Du dann genauso dran, wie wenn man Dich direkt an der Grenze kontrolliert hätte.

Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass man nach dem Flughafen kontrolliert wird, aber ausgeschlossen ist es nicht.

sker2608

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #10 am: 14.05.2008, 12:12 Uhr »
So ein Blödsinn, Du mußt bei der Einreise beim Zoll überhaupt nichts vorlegen und auch nicht bei der Ausreise. Die Kamera ist nicht mehr neu und Du hast ja nicht die Verpackung von der Kamera dabei, also interessiert das den Zoll überhaupt nicht. Ich habe jedesmal wenn ich in die USA fliege meine Fotoausrüstung dabei und die hatte einen Neupreis im Wert von ca. 5000 Euro. Den Zoll hat es nie interessiert. Es geht ja schließlich nur darum wenn Du etwas beim jetzigen Urlaub in der USA gekauft hast. Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast, weil die meißten eh über die lächerliche steuerfreie Grenze von nur 175 Euro kommen.
Naja, Blödsinn würde ich nicht dazu sagen.

Wenn Dich ein Zollbeamter nach Unterlagen fragt, bist Du in der Nachweispflicht, nicht er.

Unverlangt braucht man natürlich nix vorlegen.
Zitat
Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast,
Falsch.

Du kannst durchaus auch später bei einer Kontrolle Probleme bekommen.

Kleines Beispiel: Du kaufst im Ausland günstig Zigaretten ein. An der Grenze interessiert sich keiner dafür. Aber 50 km weiter hat der Zoll eine Kontrolle eingerichtet. Da bist Du dann genauso dran, wie wenn man Dich direkt an der Grenze kontrolliert hätte.

Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass man nach dem Flughafen kontrolliert wird, aber ausgeschlossen ist es nicht.

Mit der Nachweispflicht hätte ich kein Problem da alles Sachen aus D stammen.
Aber mal eine blöde Frage wie ist es wenn man zBsp. ein Objektiv hat welches schon 10 Jahre alt ist aber wie neu aussieht. Davon hat man keine Rechnung mehr. Was wäre in diesem Fall?

Zu Deinen Beispiel, wie Du schon sagst mehr als unwahrscheinlich.
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freddykr

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #11 am: 14.05.2008, 12:35 Uhr »
Aber mal eine blöde Frage wie ist es wenn man zBsp. ein Objektiv hat welches schon 10 Jahre alt ist aber wie neu aussieht. Davon hat man keine Rechnung mehr. Was wäre in diesem Fall?
Auch dafür wäre man nachweispflichtig. Allerdings sind über die Seriennummern die Verkaufsländer meist zu ermitteln.
Problematisch wird es, wenn das Teil ursprünglich "importiert" wurde. Dann könnte man in Probleme geraten, obwohl man gar nichts gemacht hat.

Zum Thema: Nicht erhobene Einfuhrabgaben verjähren nach drei Jahren, es sei denn, die Einfuhr geschah durch eine strafbare Handlung (Einfuhrschmuggel, z.B. wenn man wissentlich den grünen Ausgang benutzte, obwohl man für mehr als 175€ Waren im Gepäck hatte), dann sind es 10 Jahre.
Das heißt, im schlimmsten Fall kann der Zoll 10 Jahre von Dir verlangen, nachzuweisen, wo die Kamera her ist und gegebenenfalls Zoll/Steuern erheben.
Viele Grüße,
Danilo


magnum

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #12 am: 14.05.2008, 12:57 Uhr »
Genau deswegen sollte man immer die Unterlagen aufbewahren, das gilt besonders für importierte Objektive/Kameras, für die schonmal Zoll bezahlt wurde.

Jack Black

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Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #13 am: 14.05.2008, 13:13 Uhr »
Nachdem hier viel Halbwissen verbreitet wurde, habe ich jetzt beim Zoll nachgeschaut und die entscheidenden Paragraphen gefunden. Um es vorweg zu nehmen (und mich überrascht das nicht), man benötigt nicht zwangsläufig Originalquittungen und Kaufbelege, um eine Kamera o.ä. bei der Wiedereinreise nicht verzollen zu müssen.

Es genügt, bei der Ausreise das sog. "Auskunftsblatt INF3" auszufüllen, welches die ausgeführten Gegenstände identifiziert. Der genaue Wortlaut von www.zoll.de:

Zitat
Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?

Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.

Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.

Also ganz klar: man kann Kaufbelege einreichen, aber notwendig ist es nicht. Es reicht die identifizierende Beschreibung (was bei Schmuck noch schwerer sein dürfte als bei Kameras, da nennt man dann einfach Hersteller und Fabrikat).

Wer also Sorgen hat bei der Ausreise, muss lediglich das o.g. Formular ausfüllen (ohne Kaufquittungen) und ist damit auf der sicheren Seite.

Grüße
Rainer

mrh400

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  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Re: Gekaufte Kamera anmelden?
« Antwort #14 am: 14.05.2008, 13:37 Uhr »
Hallo,
Wer also Sorgen hat bei der Ausreise, muss lediglich das o.g. Formular ausfüllen (ohne Kaufquittungen) und ist damit auf der sicheren Seite.
leider kann man dieses Formular nicht online ansehen - jedenfalls nicht bei zoll.de. Hat da jemand Erfahrunen damit.? Was ich so gefunden habe (wieder Halbwissen bzw. Zweithandinfo :wink: - deswegen hätte ich ja gerne Ganzwissen), deutet darauf hin, daß dort genaue Angaben u.a. zu Kaufdatum, Wert, Gewicht (!) gefordert werden.
Gruß
mrh400