Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Naja wenn ichs vorher gewust hätte hätte ich sie eh verzollt ! Was meint ihr? soll ich das Risiko eingehen Sie einfach immer wieder mitnehmen?
So ein Blödsinn, Du mußt bei der Einreise beim Zoll überhaupt nichts vorlegen und auch nicht bei der Ausreise. Die Kamera ist nicht mehr neu und Du hast ja nicht die Verpackung von der Kamera dabei, also interessiert das den Zoll überhaupt nicht. Ich habe jedesmal wenn ich in die USA fliege meine Fotoausrüstung dabei und die hatte einen Neupreis im Wert von ca. 5000 Euro. Den Zoll hat es nie interessiert. Es geht ja schließlich nur darum wenn Du etwas beim jetzigen Urlaub in der USA gekauft hast. Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast, weil die meißten eh über die lächerliche steuerfreie Grenze von nur 175 Euro kommen.
Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast,
Zitat von: sker2608 am 14.05.2008, 11:13 UhrSo ein Blödsinn, Du mußt bei der Einreise beim Zoll überhaupt nichts vorlegen und auch nicht bei der Ausreise. Die Kamera ist nicht mehr neu und Du hast ja nicht die Verpackung von der Kamera dabei, also interessiert das den Zoll überhaupt nicht. Ich habe jedesmal wenn ich in die USA fliege meine Fotoausrüstung dabei und die hatte einen Neupreis im Wert von ca. 5000 Euro. Den Zoll hat es nie interessiert. Es geht ja schließlich nur darum wenn Du etwas beim jetzigen Urlaub in der USA gekauft hast. Und wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast, weil die meißten eh über die lächerliche steuerfreie Grenze von nur 175 Euro kommen.Naja, Blödsinn würde ich nicht dazu sagen.Wenn Dich ein Zollbeamter nach Unterlagen fragt, bist Du in der Nachweispflicht, nicht er.Unverlangt braucht man natürlich nix vorlegen.ZitatUnd wenn Du ohne Kontrolle durch den Zoll kommst interessiert es anschließend keinen mehr was Du alles steuerfrei eingekauft hast,Falsch.Du kannst durchaus auch später bei einer Kontrolle Probleme bekommen.Kleines Beispiel: Du kaufst im Ausland günstig Zigaretten ein. An der Grenze interessiert sich keiner dafür. Aber 50 km weiter hat der Zoll eine Kontrolle eingerichtet. Da bist Du dann genauso dran, wie wenn man Dich direkt an der Grenze kontrolliert hätte.Es ist äusserst unwahrscheinlich, dass man nach dem Flughafen kontrolliert wird, aber ausgeschlossen ist es nicht.
Aber mal eine blöde Frage wie ist es wenn man zBsp. ein Objektiv hat welches schon 10 Jahre alt ist aber wie neu aussieht. Davon hat man keine Rechnung mehr. Was wäre in diesem Fall?
Ich nehme meine Fotoausrüstung mit in den Urlaub. Was muss ich beachten, damit es bei der Wiedereinreise keine Probleme gibt?Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese Waren sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Sollten Sie Waren von höherem Wert, wie z.B. Sportgeräte, Kameraausrüstung, Computer, Schmuck mit in den Urlaub nehmen, empfiehlt es sich bei der Wiedereinreise zur Vermeidung von Zweifeln über die Herkunft der Ware und einer daraus resultierenden Abgabenerhebung einen entsprechenden Nachweis vorzulegen.Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.
Wer also Sorgen hat bei der Ausreise, muss lediglich das o.g. Formular ausfüllen (ohne Kaufquittungen) und ist damit auf der sicheren Seite.