« Antwort #184 am: 26.04.2015, 18:38 Uhr »
Und das ist ja dann doch eine etwas unlogische Frage, oder?
Bei den ganzen Dingen, die man angeben muss, kann es schonmal zu Verwirrungen kommen. Da gibts unlogischere Fragen hier im Forum.
Habe mir das neue ESTA jetzt auch mal angeschaut. Sicherlich soll man da den vorherigen Arbeitgeber und die Adresse von diesem angeben, auch wenn man bereits pensioniert/arbeitslos ist.

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