die meisten öffentlich rechtlichen Gesetze verweisen in vielen Bereichen sowohl auf die Zivilprozessordnung als auch die Fristberechnung im BGB. Auch Schriftformsachen, Vertreterregelungen und andere Sachen aus dem Anfangsteil des BGB werden häufig genommen.
Da hier aber deutsches Recht gar nicht anwendbar ist, sondern US-Recht, dient die Stelle schlicht nur als Argumentationshilfe, dass nicht nur in den USA, sondern auch bei uns durchaus der die Frist auslesende Tag nicht mitgezählt wird.