Hallo,
abschließende rechtliche Einschätzung kann dir nur ein Fachanwalt geben.
Laut den Dienstanweisungen gilt Folgendes:
Für die ESTA Regelungen spielt nicht das deutsche Rechtsverständnis eine Rolle, sondern das US-System.
Daher ist es unerheblich ob ein Eintrag im BZR erfolgte oder nicht. Maßgeblich ist vielmehr, dass es eine Verurteilung (conviction) gab.
Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung (tax evasion, willful) handelt es sich nach US-Interpretation um ein "Crime committed against governmental authority which fall within the definition of moral turpitude ...".
Also: Ja, eigentlich ein Hinderungsgrund im strengen Rechtssinne. (!)
Meine private Meinung: Einreisen. Mund halten. Und zwar aus ganz praktischen Gründen wird es ziemlich sicher kein Problem geben.
Nach der Rückkehr berichten
Abgesehen davon dass die US-Moral beschränkt ist .... da dürfte nämlich ein Gutteil der Touristen nicht mehr einreisen, wenn man jeden Fall auf der Liste wörtlich nimmt.