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Autor Thema: Zoll und Zoll?  (Gelesen 10340 mal)

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michaels-pictures

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #15 am: 13.09.2010, 12:20 Uhr »
Dann stellt sich die Frage, ob das weniger Aufwand ist als im Ernstfall hinterher.
Es ist weniger Aufwand, weil der Zoll im Ernstfall das Zeugs so lange behalten kann, bis Du den Eigentumsnachweis erbringst. Das heist dann ggf. nochmal mit den Rechnungen zum Flughafen.
Viele Grüße,
Michael

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #16 am: 13.09.2010, 12:20 Uhr »
Wenn der Zoll im Zweifelsfall "nur" eine Zollzahlung, Gebühr, Strafe etc. verlangt, weil er glaubt, man hätte da was am Zoll vorbeischmuggeln wollen, dann kann man das ja später ganz klar widerlegen, weil man z.B. die Quittung seiner teuren Kamera zuhause aufbewahrt hat. Oder?
Ja, dagegen kannst du ganz normal wie bei jedem anderen Steuerbescheid Einspruch einlegen und dann geht das Ganze seinen bürokratischen Gang :lol:

lurvig

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #17 am: 13.09.2010, 12:26 Uhr »
Ja, dagegen kannst du ganz normal wie bei jedem anderen Steuerbescheid Einspruch einlegen und dann geht das Ganze seinen bürokratischen Gang :lol:

ok, das klingt nicht nach einem Erlebnis, das man haben möchte. Aber könnte der Zoll denn die Gerätschaften einfach einbehalten? Das wäre ja das ärgerlichste an der Sache.
Davon abgesehen habe ich auf noch keinem einzigen Flug irgendwelche Zoll-Probleme wegen der Fotoausrüstung gehabt.

Lurvig

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #18 am: 13.09.2010, 12:28 Uhr »
Aber könnte der Zoll denn die Gerätschaften einfach einbehalten? Das wäre ja das ärgerlichste an der Sache.
Nach meinem Verständnis, ja! Zumindest so lange bis der Eigentumsnachweis erbracht ist.

EDIT: Hier ein Quote aus dem Link, den ich schon in der Umfrage von mrh400 gepostet habe ( http://www.brummels.net/zoll.htm )

Zitat
F: Warum sollte ich mir eigentlich die Arbeit machen? Ich kann es doch auch einfach drauf ankommen lassen und hoffen, dass ich gar nicht kontrolliert werde!
A: Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise bin ich als Reisender nachweispflichtig, dass die eingeführten Waren im Inland erworben wurden. Da dies oft vor Ort nicht nachweisbar ist, wird die Ausrüstung komplett verzollt und evtl. als Sachhaftung beschlagnahmt, bis ich nachträglich nachweise, dass die Ware schon im Inland versteuert wurde.

Darauf hätte ich nun absolut keinen Bock und daher nehme ich die ca. 10 Minuten für das Ausstellen der Bescheinigung vor Reiseantritt gerne auf mich.
Viele Grüße,
Michael

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sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #19 am: 13.09.2010, 12:52 Uhr »
Esist sicherlich jedem überlassen was er macht. Vorher kümmern oder hinterher. Ich wäge ab und denke mir dass es wenige Aufwand ist wenn wir in unserer Stadt den Zoll bemühen als nach der Reise nochmal zum Flughafen zu fahren. Fakt ist aber doch dass es Ärger geben kann. Muss nicht und sicherlich ist es auch so dass es in den meisten Fällen nicht passiert, aber wenn doch, dann würde ich uns gerne Ärger, Mühen und Kosten (und wenns es nur für´s unnötige zum Flughafen fahren und parken ist) ersparen.

Ich danke allen für die fundierten Informationen zum Thema, die mir gezeigt haben dass man durchaus wissen sollte was man kann, darf und muss.

Ich gucke gerne Dokus und da auch immer wieder gerne die netten Zollgeschichten bei denen die Zöllner den Reisenden sagen dass sie wissen müssen was sie dürfen. So ist das nämlich. Es gilt kein "Jaaaaa, das habe ich aber nicht gewußt, also bin ich unschuldig und bezahle nichts" ;-)


Wir werden versuchen beim hiesigen Zoll eine Nämlichkeitsbescheinigung zu bekommen und ich werde berichten wenn es was zum Thema gibt. Danke nochmal für Eure Hilfe.

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #20 am: 13.09.2010, 13:21 Uhr »
kann der Zoll denn z.B. bei der Wiedereinreise nach Deutschland einfach mitgeführte Waren beschlagnahmen?
ja - bzw. einbehalten, bis die Zahlungspflicht geklärt ist.

Wenn der Zoll im Zweifelsfall "nur" eine Zollzahlung, Gebühr, Strafe etc. verlangt, weil er glaubt, man hätte da was am Zoll vorbeischmuggeln wollen, dann kann man das ja später ganz klar widerlegen, weil man z.B. die Quittung seiner teuren Kamera zuhause aufbewahrt hat. Oder?
ja, aber zunächst mußt Du zahlen oder die Ware dalassen (letzteres ist eigentlich einfacher).

Der Kernpunkt des Problems liegt darin, daß beim Zoll die Beweislast bei Dir liegt.
Gruß
mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #21 am: 13.09.2010, 13:49 Uhr »
Hallo,
Nach meinem Verständnis, ja! Zumindest so lange bis der Eigentumsnachweis erbracht ist.
:dozent: Nachweis, daß hier gekauft oder bereits ordentlich verzollt - kein Thema des Eigentums

Darauf hätte ich nun absolut keinen Bock und daher nehme ich die ca. 10 Minuten für das Ausstellen der Bescheinigung vor Reiseantritt gerne auf mich.
Ich wäge ab und denke mir dass es wenige Aufwand ist wenn wir in unserer Stadt den Zoll bemühen als nach der Reise nochmal zum Flughafen zu fahren.
Wenn ich dazu die Rechnung vorlegen muß (s.o. - so auch bei Brummel), muß ich u.U. auch eine Extrarunde einlegen. Da ist das Ergebnis der Abwägung bei mir eben anders, ob ich (jedesmal!) vorher zum Flughafen (oder gar zum HZA in der Stadt, was fahr- und parktechnisch weitaus problematischer ist) fahre oder (nur im Ernstfall) nachher.

Jedenfalls bin ich gespannt auf sdaits Erfahrungen, ob und wie man in derartigen Fällen eine Nämlichkeitsbescheinigung (übrigens ein Wort, das in der Suchfunktion bei zoll.de nicht vorkommt) bekommt. Danilo bekam ja offenbar keine (ist aber länger her).
Gruß
mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #22 am: 13.09.2010, 14:23 Uhr »
Hallo,
Nach meinem Verständnis, ja! Zumindest so lange bis der Eigentumsnachweis erbracht ist.
:dozent: Nachweis, daß hier gekauft oder bereits ordentlich verzollt - kein Thema des Eigentums

Ja, stimmt. Habs auch noch gesehen... :oops: Du hast recht, es geht natürlich um den Nachweis der ordentlichen Verzollung.

Wenn ich dazu die Rechnung vorlegen muß (s.o. - so auch bei Brummel), muß ich u.U. auch eine Extrarunde einlegen. Da ist das Ergebnis der Abwägung bei mir eben anders, ob ich (jedesmal!) vorher zum Flughafen (oder gar zum HZA in der Stadt, was fahr- und parktechnisch weitaus problematischer ist) fahre oder (nur im Ernstfall) nachher.

Bei mir ist der Flughafen ca. 1,5h weg. Ich fahr auch nicht vorher extra zum Flughafen (das wäre dann ja wirklich nonsens), sondern lass mir die Bescheinigung kurz vor Reiseantritt am Flughafen ausstellen. Dazu nehme ich Kopien der Rechnungen mit, die dann mit der Nämlichkeitsbescheinigung zusammen vertackert und abgestempelt werden.

Bevor jetzt jemand fragt, warum ich diese Kopien dann nicht einfach nehme, um im Falle einer Kontrolle den geforderten Nachweise zu erbringen: Auf den Rechnungen stehen nicht die Seriennummern der Geräte. Die werden erst in der Nämlichkeitsbescheinigung aufgeführt. Das ist ja gerade der Sinn dahinter...

EDIT:
Oder andersrum betrachtet: Wären auf meinen Rechnungen Seriennummern, oder würde ich recht nah am Flughafen wohnen, würde ich mir das ausstellen lassen vermutlich sparen....
Viele Grüße,
Michael

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loopy

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #23 am: 13.09.2010, 19:10 Uhr »

EDIT:
Oder andersrum betrachtet: Wären auf meinen Rechnungen Seriennummern, oder würde ich recht nah am Flughafen wohnen, würde ich mir das ausstellen lassen vermutlich sparen....


Zu mir sagte ein Zöllner, das die Rechnungen gefälscht sein könnten, deshalb wäre die Lösung mit der Nämlichkeitsbescheinigung in den Augen des Zolls besser.

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #24 am: 13.09.2010, 19:15 Uhr »
Hallo,
Zu mir sagte ein Zöllner, das die Rechnungen gefälscht sein könnten, deshalb wäre die Lösung mit der Nämlichkeitsbescheinigung in den Augen des Zolls besser.
irgendwie erscheint mir das nur wenig logisch. Zum Erhalt der Nämlichkeitsbescheinigung soll man die Rechnungen vorlegen (vgl. den Link weiter oben). Wieso könnten die in der Situation nicht gefälscht sein?
Gruß
mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #25 am: 13.09.2010, 20:35 Uhr »
Hallo,
Zu mir sagte ein Zöllner, das die Rechnungen gefälscht sein könnten, deshalb wäre die Lösung mit der Nämlichkeitsbescheinigung in den Augen des Zolls besser.
irgendwie erscheint mir das nur wenig logisch. Zum Erhalt der Nämlichkeitsbescheinigung soll man die Rechnungen vorlegen (vgl. den Link weiter oben). Wieso könnten die in der Situation nicht gefälscht sein?
Die könnten theoretisch schon gefälscht sein, nur wäre das in dem Moment eher unerheblich, weil Du ja den Gegenstand, der in der Nämlichkeitsbescheinigung aufgeführt ist, zum Erhalt der selbigen vorzeigen musst. Dadurch wird sozusagen dokumentiert, dass Du den Gegenstand schon im Inland hattest und ihn nicht erst mit reinbringst. :wink:
 
Viele Grüße,
Michael

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Marcus.

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #26 am: 13.09.2010, 23:44 Uhr »
Dadurch wird sozusagen dokumentiert, dass Du den Gegenstand schon im Inland hattest und ihn nicht erst mit reinbringst. :wink:

Also muss man doch gar keine Rechnungen/Kopien zum Flughafen mitnehmen, oder?
Bei der verlinkten Seite stand davon auch nichts - einfach vor Abflug beim Zoll vorbeischauen, der mir Gerätebeschreibung und Seriennummer offiziell bestätigt, so habe ich das verstanden.

Danke übrigens wieder einmal für den Hinweis - ohne das Forum wäre ich auf so etwas kaum gekommen. :daumen:

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #27 am: 14.09.2010, 06:42 Uhr »
Also muss man doch gar keine Rechnungen/Kopien zum Flughafen mitnehmen, oder?
Bei der verlinkten Seite stand davon auch nichts - einfach vor Abflug beim Zoll vorbeischauen, der mir Gerätebeschreibung und Seriennummer offiziell bestätigt, so habe ich das verstanden.

Doch, das Stand da schon drin. :wink:
Der letzte Satz in "Abschitt 1 - Variante 2" lautet:
Zitat
Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde.
Viele Grüße,
Michael

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leia

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #28 am: 14.09.2010, 07:23 Uhr »
Wenn ich die Seite des Zolls richtig lese steht dort, dass man für "Rückware" das INF3 Formular ausfüllen lassen kann, hierfür aber der Nachweis geführt werden muss, dass die Ware in der EG erworben wurde. Statt des INF3 Formulars kann man auch andere Beweisunterlagen wie z.B. Rechnungen vorlegen. D.h. für mein Verständnis, INF3 ist unnötig wenn ich einen Kaufbeleg habe und funktioniert sowieso nur für Waren die in der EG erworben wurden und nicht für Dinge, die zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt wurden und dabei nicht verzollt wurden.

Quelle: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise2
Zitat
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


Und mehr dazu noch hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/b0_rueckwaren/index.html

Bei Rückwaren muss es sich ursprünglich mal um Gemeinschaftswaren gehandelt haben. = EG-Ware?!?
Viele Grüße Leia


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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #29 am: 14.09.2010, 09:04 Uhr »
Wenn ich die Seite des Zolls richtig lese steht dort, dass man für "Rückware" das INF3 Formular ausfüllen lassen kann, hierfür aber der Nachweis geführt werden muss, dass die Ware in der EG erworben wurde. Statt des INF3 Formulars kann man auch andere Beweisunterlagen wie z.B. Rechnungen vorlegen. D.h. für mein Verständnis, INF3 ist unnötig wenn ich einen Kaufbeleg habe und funktioniert sowieso nur für Waren die in der EG erworben wurden und nicht für Dinge, die zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt wurden und dabei nicht verzollt wurden.

INF3 ist die komplexere Form und vor allem für gewerbsmäßige/beruflich Reisende gedacht. Für die Privatausfuhr sollte die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung das Mittel der Wahl sein.
Viele Grüße,
Michael

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