Hallo,
Nach meinem Verständnis, ja! Zumindest so lange bis der Eigentumsnachweis erbracht ist.
Nachweis, daß hier gekauft oder bereits ordentlich verzollt - kein Thema des Eigentums
Ja, stimmt. Habs auch noch gesehen...
Du hast recht, es geht natürlich um den Nachweis der ordentlichen Verzollung.
Wenn ich dazu die Rechnung vorlegen muß (s.o. - so auch bei Brummel), muß ich u.U. auch eine Extrarunde einlegen. Da ist das Ergebnis der Abwägung bei mir eben anders, ob ich (jedesmal!) vorher zum Flughafen (oder gar zum HZA in der Stadt, was fahr- und parktechnisch weitaus problematischer ist) fahre oder (nur im Ernstfall) nachher.
Bei mir ist der Flughafen ca. 1,5h weg. Ich fahr auch nicht vorher extra zum Flughafen (das wäre dann ja wirklich nonsens), sondern lass mir die Bescheinigung kurz vor Reiseantritt am Flughafen ausstellen. Dazu nehme ich
Kopien der Rechnungen mit, die dann mit der Nämlichkeitsbescheinigung zusammen vertackert und abgestempelt werden.
Bevor jetzt jemand fragt, warum ich diese Kopien dann nicht einfach nehme, um im Falle einer Kontrolle den geforderten Nachweise zu erbringen: Auf den Rechnungen stehen nicht die Seriennummern der Geräte. Die werden erst in der Nämlichkeitsbescheinigung aufgeführt. Das ist ja gerade der Sinn dahinter...
EDIT:
Oder andersrum betrachtet: Wären auf meinen Rechnungen Seriennummern, oder würde ich recht nah am Flughafen wohnen, würde ich mir das ausstellen lassen vermutlich sparen....