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Autor Thema: Zollanmeldung bei Rückreise  (Gelesen 18405 mal)

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wilma61

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #60 am: 23.09.2009, 08:42 Uhr »
Denn da kann man ggf. ein billiges Produkt, das aber hohe Einfuhrzölle hat noch entsorgen

Nö, kann man nicht, da die Einfuhr durch Verbringen in das Erhebungsgebiet schon stattgefunden hat. Somit ist die Abgabenschuld entstanden....

Mal vereinfacht ausgedrückt..... :lol: :lol:

Willi

SteveHH

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #61 am: 23.09.2009, 09:55 Uhr »
Das mit den Lebensmitteln haben wir jedes Mal in den USA :-)
wir schleppen ja mega viel Sachen für unsere Freunde mit.
Maggi Fix, Kokos bällchen, Kartoffelpüree von Pfanni etc.

Einmal haben sie ne Falsche Kirschwasser entdeckt, fragten was das wäre, ale ich erklärte was es ist, lachten sie und packten alles wieder vorsichtig ein. Ohne Probleme. Wir nehmen ja auch nur Sachen mit die wir dürfen.
Auf der zollerklärung geben wir immer Chocolate & Sweets an.
Von 10 mal fliegen 1 x durch die Kontrolle.

Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

realchris

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #62 am: 23.09.2009, 11:40 Uhr »
Denn da kann man ggf. ein billiges Produkt, das aber hohe Einfuhrzölle hat noch entsorgen

Nö, kann man nicht, da die Einfuhr durch Verbringen in das Erhebungsgebiet schon stattgefunden hat. Somit ist die Abgabenschuld entstanden....

Mal vereinfacht ausgedrückt..... :lol: :lol:

Willi

Zwar vereinfacht ausgedrückt, aber auch einfach falsch.
Was du schreibst gilt für den grünen Ausgang.
Da hat man dann keine Wahl mehr, da die Ware tatsächlich schon nach Deutschland eingeführt wurde.
Beim roten Ausgang ist das aber anders, da bist du noch nicht drin (in der EU) - falls dir etwas durch den Zoll zu teuer wird, kannst du es dort alternativ vernichten - kostenfrei sozusagen. Z.B. hier nachzulesen:
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?tab=2&source=/specials/123338/index.html
Dort wird ein Zollbeamter zur entsprechenden Thematik befragt.

Gruß
Christoph

wilma61

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #63 am: 23.09.2009, 12:06 Uhr »
HI.

Das stimmt, gilt nur für den grünen Kanal.

Aber ich bezweifele das der rote Kanal exterritoriales Gebiet ist.

Vielmehr gibst du durch Betreten des roten Kanals eine Zollanmeldung ab, die du zurücknehmen kannst.

Wie das dann allerdings mit der Vernichtung der Waren unter zollamtlicher Aufsicht abläuft ist mir unbekannt und schleierhaft.

Willi

stephan65

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #64 am: 23.09.2009, 12:58 Uhr »

Um auf Zollbeamte zurückzukommen:

...
Den roten Ausgang kann man immer auch nehmen.., wenn man Zweifel hat....Ehrlichkeit lohnt da generell ... Wird immer positiv aufgenommen und noch nie gegengecheckt, sondern durchgewunken ...

Ich bin überzeugt, auch in Deutschland ist das Ziel nicht, normale Leute übern Tisch zu ziehen. Nur für blöd verkaufen läßt sich halt auch beim Zoll ungern jemand.


Das unterschreibe ich so. Ich war letzten Herbst mehrfach in Moskau, ein Geschäftspartner dort hatte den unstillbaren Drang, mir 2 große Wodkapullen zu schenken, ungeachtet meiner Zollbedenken.
In Stuttgart bin ich offensiv in den roten Kanal und schilderte meine Verzweiflung, zumal ich privat fast nie Alkohol trinke. Die grinsten bloß und wünschten mir einen schönen Abend.

SteveHH

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #65 am: 23.09.2009, 13:02 Uhr »
Nee wir werden das auch so machen.
lieber was bezahlen aber ehrlich sein
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

Flying-N

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #66 am: 23.09.2009, 13:06 Uhr »
Zitat
Zitat von: Antje am Heute um 08:21

Um auf Zollbeamte zurückzukommen:

...
Den roten Ausgang kann man immer auch nehmen.., wenn man Zweifel hat....Ehrlichkeit lohnt da generell ... Wird immer positiv aufgenommen und noch nie gegengecheckt, sondern durchgewunken ...

Ich bin überzeugt, auch in Deutschland ist das Ziel nicht, normale Leute übern Tisch zu ziehen. Nur für blöd verkaufen läßt sich halt auch beim Zoll ungern jemand.



Das unterschreibe ich so. Ich war letzten Herbst mehrfach in Moskau, ein Geschäftspartner dort hatte den unstillbaren Drang, mir 2 große Wodkapullen zu schenken, ungeachtet meiner Zollbedenken.
In Stuttgart bin ich offensiv in den roten Kanal und schilderte meine Verzweiflung, zumal ich privat fast nie Alkohol trinke. Die grinsten bloß und wünschten mir einen schönen Abend.

Ich schließe mich hier mal an: Wir hatten nach unseren eigenen Berechnungen ca. 200 EU mehr als erlaubt (bei 4 Personen), hatten alle Kassenbons parat und gingen in Stuttgart zum roten Ausgang. Der Beamte rechnete dann nochmal alle Bons zusammen, sortierte ein paar aus - und wir waren dann doch unter der Freigrenze und mussten nichts bezahlen. In die Taschen & Koffer hat niemand geschaut, wir sahen wohl vertrauenswürdig aus... Die Aktion hat uns vielleicht eine Viertelstunde gekostet, aber dafür: Kein Angstschweiß, keine durchwühlten Taschen und ein gutes Gewissen
USA       1981 - 1990 - 1993 - 1994 - 2009 - 2010 - 2011 - 2014 - 2017
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Stefanie_GZ

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #67 am: 23.09.2009, 13:40 Uhr »
Zitat
sortierte ein paar aus -

Welche genau hat er denn aussortiert, gibt es Dinge die nicht unter die Zollbestimmungen fallen?

Antje

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #68 am: 23.09.2009, 13:57 Uhr »
Hi

ich tipp mal drauf, der sortiert aus, wo noch typische "Verbrauchsmaterialien" drauf stehen - also Einkäufe in Lebensmittelläden, wo die Hälfte offensichtlich während der Reise gefuttert wurde, aber noch einiges im Koffer ist usw.

Wie gesagt: der normale Reisende mit ein paar Mitbringseln ist nicht die Zielgruppe der Zöllner - es geht schwerpunktmäßig um Lebensmitteleinfuhr von Dingen, die in Deutschland verboten sind (ihr glaubt nicht, was Asiaten an "Spezialitäten" alles glauben, mitzubringen) Frischfleisch, Zigarettenschmuggel, natürlich Drogen und Arzneimittel sowie Schmuck und Schmucksteine.

Der normale Tourist ist eher "Beiwerk". Natürlich werden ertappte Zollhinterzieher bestraft. Natürlich kassiert man bei Schmuggel die Strafen. Aber das ist nicht das Hauptaugenmerk.

Antje

SteveHH

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #69 am: 23.09.2009, 14:07 Uhr »
@Antje : Bist du beim Zoll ?

Ich denke auch mal das wir der normale Tourist nicht das Ziel ist.

Wir werden genau Buch führen und dann am Ende der Reise alles aufschreiben und es dem Zoll bei der Einreise in HH vorlegen :-)
So kann nie was nach hinten los gehen.

Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

Antje

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #70 am: 23.09.2009, 14:47 Uhr »
Hi

grins - ne ...

Aber lange beim Reiseveranstalter tätig und etliche Freundinnen, die am Flughaben München bei Airlines arbeiteten und arbeiten und nen Bekannten, der mit die Programmierung der Gepäckförderanlage betreut hat. Und da arbeitet man zwangsläufig auch eng mit den Zoll-Leuten zusammen, da man ja berechtigt ist, sich im Sicherheitsbereich aufzuhalten.

Man kommt ins Gespräch und da wird schon mal erzählt.

Sind ja keine Geheimnisse. Urlaubsreisende sind zwar mengenmäßig viel (und es kommt natürlich da doch einiges zusammen an Schmuggel und Zollgebühren/Strafen), aber Ziel des Zolls ist letztlich eher Fracht etc. bzw. das schmuggeln wirklich illegaler Einfuhren.

Antje


Tenere

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #71 am: 23.09.2009, 15:01 Uhr »
Ich denke es kommt drauf an was man eingekauft hat?

Wenn ich 3 Wochen unterwegs bin brauche ich ein paar Kleider. Weil ich aus Deutschland aber nur 2 T-shirts und 1 Jeans mitnahm, kann mir der Zoll wegen ein paar (5) Hemden und (7) T-shirts keinen Strick drehen, oder? Sollte man halt alle mal angezogen haben  :wink:

Wer allerdings 10 Jeans, 5 Jacken von Calvin Klein, 20 Ralph Lauren Poloshirts und dazu noch ein Fahrrad und/oder Mac-Book, das offensichtlich in USA gekauft wurde (Z.B. US-plug, Tastatur, Betriebssystem), im Gepäck hat und dies nicht anmeldet, dürfte Probleme bekommen.


aef

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #72 am: 23.09.2009, 16:50 Uhr »
Ich denke es kommt drauf an was man eingekauft hat?

Wenn ich 3 Wochen unterwegs bin brauche ich ein paar Kleider. Weil ich aus Deutschland aber nur 2 T-shirts und 1 Jeans mitnahm, kann mir der Zoll wegen ein paar (5) Hemden und (7) T-shirts keinen Strick drehen, oder? Sollte man halt alle mal angezogen haben  :wink:

Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.


MfG
Viele Grüße
Andi
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Tenere

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #73 am: 23.09.2009, 17:11 Uhr »
Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.
MfG

Mir kann kein deutscher Zoll vorschreiben, dass ich in meinen Urlaub von zuhause alles mitnehme: deshalb kann ich bei 3-4 Wochen Reise schon mit fast leerem Koffer anreisen und mit gefülltem zurück kommen.

Schuhe, klar kannst du die neu gekauften anziehen. Die (neuen) Turnschuhe können im Koffer sein und dazu noch ein paar Sommerschlappen und sagen wir mal 2 extra Schuhe.

Wenn du natürlich 3 gleiche Timberland Boatshoes im Gepäck, die in USA 35 EUR, bei uns 150 EUR kosten, dürfte ein Zöllner Probleme haben, das als Reisegepäck zu erkennen. Ebenso bei 10 Paar Jeans vom gleichen Hersteller, Design. Wenn du aber 3-4 Paar Hosen hast, unterschiedliche Farbe, Design (Jeans, Stoff etc.) - was soll daran verboten sein.

Aufpassen würde ich bei Laptops, I-phones, Bose Sound Systems (auch noise-canceling headphones!) und sonstigen SchnickSchnack der vermeintlich "billiger" ist in USA. Dann lieber Tax erstatten lassen und in Deutschland 19% MWst zahlen (meist Zollfrei!) und immer noch 30% unter dem deutschen Preis....

roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #74 am: 23.09.2009, 17:29 Uhr »
Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.
MfG

Mir kann kein deutscher Zoll vorschreiben, dass ich in meinen Urlaub von zuhause alles mitnehme: deshalb kann ich bei 3-4 Wochen Reise schon mit fast leerem Koffer anreisen und mit gefülltem zurück kommen.

Schuhe, klar kannst du die neu gekauften anziehen. Die (neuen) Turnschuhe können im Koffer sein und dazu noch ein paar Sommerschlappen und sagen wir mal 2 extra Schuhe.

Wenn du natürlich 3 gleiche Timberland Boatshoes im Gepäck, die in USA 35 EUR, bei uns 150 EUR kosten, dürfte ein Zöllner Probleme haben, das als Reisegepäck zu erkennen. Ebenso bei 10 Paar Jeans vom gleichen Hersteller, Design. Wenn du aber 3-4 Paar Hosen hast, unterschiedliche Farbe, Design (Jeans, Stoff etc.) - was soll daran verboten sein.

Aufpassen würde ich bei Laptops, I-phones, Bose Sound Systems (auch noise-canceling headphones!) und sonstigen SchnickSchnack der vermeintlich "billiger" ist in USA. Dann lieber Tax erstatten lassen und in Deutschland 19% MWst zahlen (meist Zollfrei!) und immer noch 30% unter dem deutschen Preis....

Kann er nicht. Das stimmt. Aber alles, was du im Ausland gekauft hast, und mitbringst führst du ein. Und das ist damit zoll- und abgabenpflichtig (unter Beachtung der Freigrenzen). Ausnahmen gibt es afaik nur bei Umzugsgut, wofür du aber länger als ?1 Jahr? im Ausland gelebt haben musst.

Beweispflichtig bist du als Reisender. (Ist komisch, aber so ist es geregelt).

Was mir nicht ganz klar ist, wie der Wert bei gebrauchten Sachen bestimmt wird. Wenn  ich mir also 10 T-Shirts kaufe, und die 6 Wochen lang abwechselnd trage (mit zwischenzeitlicher Wäsche natürlich  :D ) sind die T-Shirts ja nicht mehr neu. Welcher Wert wird dann angesetzt?