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Autor Thema: Zollanmeldung bei Rückreise  (Gelesen 18501 mal)

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PrivatePaula

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #75 am: 23.09.2009, 21:00 Uhr »
Wird er im Zweifelsfall nicht erkennen!Aus meiner Erfahrung,und das ist nicht die kleinste kann ich dir sagen das die Zöllner nicht Blöd sind!Seh das fast jeden Tag in der Arbeit,getragene und gewaschene Wäsche ist uninterresant!Solang du nicht wie oben gesagt 5-20 mal dasselbe im Koffer hast!Geht dann auch nicht nach dem Preis den du gezahlt hast,sondern da wird der Preis auf der Hersteller oder Verkäuferseite in den USA gegoogelt! :D
Die andere Seite,Dunkel sie ist!

Halt´s Maul Joda und Iss deinen Toast!

Aaronp

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #76 am: 23.09.2009, 21:08 Uhr »
Falsch, es wird er Preis angesetzt den die Ware in D kostet, nicht was es in der USA kostet.

Gruß
Aaronp

mrh400

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #77 am: 23.09.2009, 21:37 Uhr »
Hallo,
Falsch, es wird er Preis angesetzt den die Ware in D kostet, nicht was es in der USA kostet.
nein, das trifft nur zu, wenn Du den gezahlten Preis nicht nachweisen kannst. Dann wird nämlich vom Zoll geschätzt  - und das anhand der hiesigen Preise, weil die halt am einfachsten zu ermitteln sind. Wenn Du den tatsächlich bezahlten Preis nachweist, wird der (und nur der, egal wieviele Einheiten der Ware) zugrundegelegt.

Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.

Mir kann kein deutscher Zoll vorschreiben, dass ich in meinen Urlaub von zuhause alles mitnehme: deshalb kann ich bei 3-4 Wochen Reise schon mit fast leerem Koffer anreisen und mit gefülltem zurück kommen.
Der Zoll schreibt Dir ga nichts vor - aber der Gesetzgeber. Und der schreibt bei allen im Auslandgekauften Sachen, egal ob zwischenzeitlich genutzt oder nicht, grundsätzlich (soweit nicht innerhalb der Freigrenzen) eine Verzollung vor. Basis ist der tatsächlich gezahlte Preis für die Neuware, wenn ermittelbar - ansonsten s.o..
Gruß
mrh400

Antje

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #78 am: 23.09.2009, 21:40 Uhr »
Hallo Aron

das ist nicht richtig - es wird der möglichst genau ermittelte Kaufpreis angesetzt - nicht der deutsche Handelspreis. Und dazu gehen die Zöllner ganz normal ins Internet und googlen den Artikel.

Sie sind aber nicht gezwungen - wenn der Reisende nicht auskunftswillig ist - den billigsten Anbieter vom Reiseland zu googlen. Die nehmen halt bei Elektronik nen üblichen Elektro-Tandler.

Wie gesagt - Zöllner sind nicht doof.... man sollte niemals davon ausgehen "das kriegen die nie raus". Die sehen mehr Waren, als man sich vorstellen kann und haben ne Menge Erfahrung, überschlägig festzustellen: Freigrenze überschritten oder eben nicht.

Das wird ja häufig (nur um mal klarzumachen, wie das läuft) beim durchleuchten festgestellt. In München wird z.B. nichts stichprobenartig, sondern komplett Koffer durchleuchtet. Der Zoll steht dann allerdings nur stichprobenartig neben dem Mitarbeiter der Servicefirma und entscheidet, welche Koffer genauer ins Visier genommen werden. Die werden dann oft in Zivil beobachtet und geprüft: Gehen die Reisenden in Richtung rot oder grün. Gehen sie zu Grün, werden sie rausgebeten.
Und das alles innerhalb der Zeit, in der auch alle anderen Koffer aufs Abholband kommen.
Also: Erkennen, hochlaufen, mit dem Koffer dort ankommen... ohne Übung und Erfahrung kommt man nicht weit.

Genauso beim Check Inn - auch hier - München durchleuchtet alles. Und verhältnismäßig oft wird aufgepackt - sehr ordentlich übrigens. Manches Mal hätte ich ohne den eingelegten Zettel nicht gemerkt, daß der Koffer geöffnet wurde.

Auch ein Grund, warum ich - wenn überhaupt - nur mit TSA-Schloß absperren würde.

Ich durfte mal mitgucken - auch wenn einem manches nicht paßt - aber speziell in München hat man den Eindruck von großer Sachkenntnis bei den Mitarbeitern an der Sicherheitskontrolle. (Übrigens im Gegensatz zu manchem US-Flughafen, wo mehr Show als Know How geboten war).

(grins - Zitat: Ah sie besuchen Kinder in USA - ich seh Überraschungseier - ich sag ihnen jetzt nicht, was drin ist - sonst ist ja der Spaß weg.... da eröffnen sich ganz neue Möglichkeiten für Sammler .... :-)  )

Antje


Mig

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #79 am: 23.09.2009, 21:59 Uhr »
kleine (doofe?) Zwischenfrage: ich möchte demnächst im USA-Urlaub etwas kaufen, was ohne tax unter 430 Euro kostet, mit tax aber darüber liegt - welcher Betrag wird denn beim Zoll zugrunde gelegt?

roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #80 am: 23.09.2009, 22:03 Uhr »
Hallo,
Falsch, es wird er Preis angesetzt den die Ware in D kostet, nicht was es in der USA kostet.
nein, das trifft nur zu, wenn Du den gezahlten Preis nicht nachweisen kannst. Dann wird nämlich vom Zoll geschätzt  - und das anhand der hiesigen Preise, weil die halt am einfachsten zu ermitteln sind. Wenn Du den tatsächlich bezahlten Preis nachweist, wird der (und nur der, egal wieviele Einheiten der Ware) zugrundegelegt.

Genauso sehe ich es auch. Die können keinen Zoll auf Sachen verlangen die offensichtlich schon getragen wurden. Und ich rede nicht von z.B. Schuhen, die erst vor dem Rückflug angezogen wurden.

Mir kann kein deutscher Zoll vorschreiben, dass ich in meinen Urlaub von zuhause alles mitnehme: deshalb kann ich bei 3-4 Wochen Reise schon mit fast leerem Koffer anreisen und mit gefülltem zurück kommen.
Der Zoll schreibt Dir ga nichts vor - aber der Gesetzgeber. Und der schreibt bei allen im Auslandgekauften Sachen, egal ob zwischenzeitlich genutzt oder nicht, grundsätzlich (soweit nicht innerhalb der Freigrenzen) eine Verzollung vor. Basis ist der tatsächlich gezahlte Preis für die Neuware, wenn ermittelbar - ansonsten s.o..

Also das kann ich irgendwie nicht glauben. Man zahlt doch Zoll auf den Warenwert, nicht auf den Kaufpreis! Ich sage mal: Gebrauchtwagen,  und "Blaue Mauritius". Erzähl mir nicht, dass da in beiden Fällen der Original-Kaufpreis als Wert herangezogen wird.  :wink:

roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #81 am: 23.09.2009, 22:04 Uhr »
kleine (doofe?) Zwischenfrage: ich möchte demnächst im USA-Urlaub etwas kaufen, was ohne tax unter 430 Euro kostet, mit tax aber darüber liegt - welcher Betrag wird denn beim Zoll zugrunde gelegt?
Der Preis (Wert :-) ) incl. Steuer.

Mig

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #82 am: 23.09.2009, 22:06 Uhr »
sehr schade...

Aaronp

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #83 am: 23.09.2009, 22:06 Uhr »
Hallo Antje,

da muss ich zugeben, mein Wissen auf diversen TV Sendungen zu haben. Und da wurde meist
vom deutschen Verkaufspreis berichetet. Aber wenn der Zoll so genau ist, ist es für uns auf jeden
Fall besser.

Gruß
Aaronp

mrh400

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #84 am: 23.09.2009, 22:34 Uhr »
Hallo,
Also das kann ich irgendwie nicht glauben. Man zahlt doch Zoll auf den Warenwert, nicht auf den Kaufpreis! Ich sage mal: Gebrauchtwagen,  und "Blaue Mauritius". Erzähl mir nicht, dass da in beiden Fällen der Original-Kaufpreis als Wert herangezogen wird.  :wink:
ich sprach wegen Deines Beispiels von neu gekaufter und dann von Dir genutzter Ware vom tatsächlich von Dir bezahlten Neupreis (und nicht vom Preis für gebraucht gekaufte Ware.


Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis wird in aller Regel als Warenwert herangezogen (egal, ob die Ware zwischenzeitlich gebraucht wurde). Wenn Du nachweisen kannst, daß Du die "Blaue Mauritius" tatsächlich für 50 USD gekauft hast, solltest Du darauf beharren, daß das der Warenwert ist. Und für den Gebrauchtwagen kommt ebenfalls der Preis zum Ansatz, den Du für das gebrauchte Auto bezahlt hast. Auf zoll.de wird übrigens genau für den Fall einer gebrauchten Antiquität der tatsächlich gezahlte Preis für die Beispielsrechnung für die Freigrenze herangezogen.
Gruß
mrh400

Antje

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #85 am: 23.09.2009, 22:45 Uhr »
Hallo

ich würde mich nicht auf Infos aus deutschen Fernsehsendungen von Privatsendern verlassen :-)

Mal abgesehen davon, daß die durchaus einige Arbeitsabläufe ganz gut darstellen. Aber manche Infos wird durchs TV-gerechte Schneiden evtl. auch unabsichtlich verfälscht. Und manche Dinge werden ganz sicher nicht für jeden potentiellen Schmuggler durchschaubar gemacht :-)

Ich weiß ich von einigen "Sach"-Beiträgen für sogenannte Wissenschaftsmagazine auf Privatsendern (eine andere Branche betreffend), die Sachkundige nicht anschauen können, ohne Anfälle von Fassungslosigkeit.... da gibts nen gerne wiederholten Beitrag zum Messermachen, wenn der wieder mal lief, kriegt ein Bekannter regelmäßig ne Krise.... (was jetzt sehr off topic war)

Antje


roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #86 am: 23.09.2009, 23:25 Uhr »
Hallo

ich würde mich nicht auf Infos aus deutschen Fernsehsendungen von Privatsendern verlassen :-)

Mal abgesehen davon, daß die durchaus einige Arbeitsabläufe ganz gut darstellen. Aber manche Infos wird durchs TV-gerechte Schneiden evtl. auch unabsichtlich verfälscht. Und manche Dinge werden ganz sicher nicht für jeden potentiellen Schmuggler durchschaubar gemacht :-)

Ich weiß ich von einigen "Sach"-Beiträgen für sogenannte Wissenschaftsmagazine auf Privatsendern (eine andere Branche betreffend), die Sachkundige nicht anschauen können, ohne Anfälle von Fassungslosigkeit.... da gibts nen gerne wiederholten Beitrag zum Messermachen, wenn der wieder mal lief, kriegt ein Bekannter regelmäßig ne Krise.... (was jetzt sehr off topic war)

Antje



Ich habe sogar öfters das Gefühl, dass diese Sendungen in Wahrheit "Werbung" der entsprechenden Behörde sind.

roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #87 am: 23.09.2009, 23:30 Uhr »
Hallo,
Also das kann ich irgendwie nicht glauben. Man zahlt doch Zoll auf den Warenwert, nicht auf den Kaufpreis! Ich sage mal: Gebrauchtwagen,  und "Blaue Mauritius". Erzähl mir nicht, dass da in beiden Fällen der Original-Kaufpreis als Wert herangezogen wird.  :wink:
ich sprach wegen Deines Beispiels von neu gekaufter und dann von Dir genutzter Ware vom tatsächlich von Dir bezahlten Neupreis (und nicht vom Preis für gebraucht gekaufte Ware.


Der tatsächlich gezahlte Kaufpreis wird in aller Regel als Warenwert herangezogen (egal, ob die Ware zwischenzeitlich gebraucht wurde). Wenn Du nachweisen kannst, daß Du die "Blaue Mauritius" tatsächlich für 50 USD gekauft hast, solltest Du darauf beharren, daß das der Warenwert ist. Und für den Gebrauchtwagen kommt ebenfalls der Preis zum Ansatz, den Du für das gebrauchte Auto bezahlt hast. Auf zoll.de wird übrigens genau für den Fall einer gebrauchten Antiquität der tatsächlich gezahlte Preis für die Beispielsrechnung für die Freigrenze herangezogen.

Keine Ahnung ob das nun hier genau zutrifft, aber ich habe unter

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0466_merkblatt_zollwert.pdf

folgendes gefunden:

Feld 14
(1) Wert der zur Verfügung gestellten Gegenstände ist ihr
Kaufpreis. Wurden  die Gegenstände vom Käufer oder
von einer mit ihm verbundenen Person hergestellt, so sind
die Herstellungskosten als ihr Wert anzusetzen. Kann der
Wert nicht ermittelt werden, so ist er aufgrund objektiver
und bestimmbarer Tatsachen festzustellen.
(2) Hat der Käufer die Gegenstände verwendet, bevor er
sie dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat, so ist eine
der Abnutzung entsprechende Berichtigung vorzu-
nehmen.


Das liest sich ganz so, als ob der Wert durch Nutzung sinkt... Obwohl hier irgendwie Käufer und Verkäufer verdreht sind. Ich suche mal, wozu dieses Formblatt überhaupt da ist. Auf jeden Fall wird aber zwischen Kaufpreis und Wert differenziert. Ob das auch für Reisende gilt?

mrh400

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #88 am: 24.09.2009, 09:12 Uhr »
Hallo,
Feld 14 betrifft Fälle, wo der Käufer dem Verkäufer Leistungen unentgeltlich oder verbilligt erbringt oder Gegenstände zur Verfügung stellt, die dieser zur Herstellung der dann gekauften und eingeführten Waren benötigt (als Beispiel werden u.a. Gußformen genannt: Ich will bestimmte Formstücke haben, die im Zollausland hergestellt werden. Damit die meinen Vorstellungen entsprechen, überlasse ich dem Hersteller die entsprechenden Formen. Auch diese z.B. Gußformen sind dann in die Bewertung der eingeführten Waren einzubeziehen (erhöhen also den Zollwert! - sog. Hinzurechnung).

Hat der Käufer z.B. diese Gußformen zuvor zur eigenen Herstellung von Waren verwendet, kann der Wertansatz reduziert werden.
Gruß
mrh400

Reisefan62

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #89 am: 24.09.2009, 09:48 Uhr »
Das mit den Lebensmitteln haben wir jedes Mal in den USA :-)
wir schleppen ja mega viel Sachen für unsere Freunde mit.
Maggi Fix, Kokos bällchen, Kartoffelpüree von Pfanni etc.


Kommt mir irgendwie bekannt vor :lol:
Unsere Freunde werden aber auch noch mit Nutella, Kinderschokolade, Kaffee usw. versorgt...