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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 162032 mal)

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Ninchen

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #15 am: 16.02.2008, 23:50 Uhr »
Hallo,

nein KEIN Drogendelikt! Es handelt sich wohl um Diebstahl! Es ist so schwierig! Weiß nicht mehr weiter!
Denke es ist das Beste beim Konsulat in FRA anzurufen!!!

Soweit ich es hier gelesen habe, ist man auch automatisch vorbestraft bei: Auf Bwährung von 3 Jahren (auch wenn es das nicht gibt)....

Aber ob man ein zusätzlichen Visum benötigt, habe ich immer noch nicht verstanden!!!

Anoka

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #16 am: 17.02.2008, 00:27 Uhr »
Hallo Ninchen

Das Problem ist folgendes:

Sobald man eine der Fragen mit ja beantworten muss, fällt man aus dem Visa Waiver Programm und muss sich um ein Visum kümmern. Es sind aber nicht alle für ein Visum qualifiziert, denn es gibt auch hier eine Liste, wer "ineligible to receive Visas" ist. Beachte aber auch die Ausnahmen unter (ii) (I) und (II).

Zitat
Classes of Aliens Ineligible for Visas or Admission

(2) Criminal and related grounds.-

(A) Conviction of certain crimes.-

(i) In general.-Except as provided in clause (ii), any alien convicted of, or who admits having committed, or who admits committing acts which constitute the essential elements of-

(I) a crime involving moral turpitude (other than a purely political offense or an attempt or conspiracy to commit such a crime), or

(II) a violation of (or a conspiracy or attempt to violate) any law or regulation of a State, the United States, or a foreign country relating to a controlled substance (as defined in section 102 of the Controlled Substances Act (21 U.S.C. 802)), is inadmissible.

(ii) Exception.-Clause (i)(I) shall not apply to an alien who committed only one crime if-

(I) the crime was committed when the alien was under 18 years of age, and the crime was committed (and the alien released from any confinement to a prison or correctional institution imposed for the crime) more than 5 years before the date of application for a visa or other documentation and the date of application for admission to the United States, or

(II) the maximum penalty possible for the crime of which the alien was convicted (or which the alien admits having committed or of which the acts that the alien admits having committed constituted the essential elements) did not exceed imprisonment for one year and, if the alien was convicted of such crime, the alien was not sentenced to a term of imprisonment in excess of 6 months (regardless of the extent to which the sentence was ultimately executed).

(B) Multiple criminal convictions.-Any alien convicted of 2 or more offenses (other than purely political offenses), regardless of whether the conviction was in a single trial or whether the offenses arose from a single scheme of misconduct and regardless of whether the offenses involved moral turpitude, for which the aggregate sentences to confinement were 5 years or more is inadmissible.
http://www.travel.state.gov/visa/frvi/ineligibilities/ineligibilities_1364.html

Auskunft über deutsche Staatsbürger erhält die USA nur über ein Rechtshilfegesuch.
LG Anoka

Minnesota
There are no passengers on spaceship earth. We are all crew. - Marshall McLuhan

Aaronp

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #17 am: 17.02.2008, 08:43 Uhr »
Die Bwährungszeit ist 3 Jahre: das geht schon, d.h. deine 2 Jahre Freiheitsentzug
werden in Kraft gesetzt, wenn du innerhalb von 3 Jahren nach dem Urteil dir was
zu schulden kommen läßt.

Gruß
Aaronp

Ninchen

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #18 am: 17.02.2008, 10:37 Uhr »
Danke für den Link!

Auskunft über deutsche Staatsbürger erhält die USA nur über ein Rechtshilfegesuch.

Sagen wir mal, man besorgt sich in unserem Fall KEIN Visum.....
Könnte man dann rein theoretisch auf dem grünen VISA WAIVER (welchen man im Flugzeug ausfüllen muß), alle Fragen zu: "Do any of the following apply to you" mit NEIN ankreuzen?
Klar, kann man das! Aber sehen die bei Ankunft/Einchecken automatisch das man vorbestraft ist?
Durch einen Knopdruck; oder allein nur durch die Eingabe des Namens in den PC? 
Was meinst Du mit Rechtshilfegesuch?

Die Bwährungszeit ist 3 Jahre: das geht schon, d.h. deine 2 Jahre Freiheitsentzug
werden in Kraft gesetzt, wenn du innerhalb von 3 Jahren nach dem Urteil dir was
zu schulden kommen läßt.

Gruß
Aaronp

Wir wollen zu fünft reisen. Es geht hier um einen Bekannten, Gott sei Dank nicht um mich! :wink:
Habe geade erfahren, daß wenn er in den 3 Jahren auf Bewährung sich was zu schulden kommen läßt, 3 Monate Freiheitszentzug bekommt.
Wie auch immer. Damit scheint er ja automatisch vorbestraft zu sein!

mrh400

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #19 am: 17.02.2008, 11:55 Uhr »
Hallo,
Die Bwährungszeit ist 3 Jahre: das geht schon, d.h. deine 2 Jahre Freiheitsentzug
werden in Kraft gesetzt, wenn du innerhalb von 3 Jahren nach dem Urteil dir was
zu schulden kommen läßt.
das sind dann aber nicht "drei Jahre auf Bewährung" sondern "zwei Jahre auf Bewährung" - und die Bewährungszeit beträgt drei Jahre
Gruß
mrh400

Flicka

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #20 am: 17.02.2008, 17:38 Uhr »
Wir wollen zu fünft reisen. Es geht hier um einen Bekannten, Gott sei Dank nicht um mich! :wink:
Habe geade erfahren, daß wenn er in den 3 Jahren auf Bewährung sich was zu schulden kommen läßt, 3 Monate Freiheitszentzug bekommt.
Wie auch immer. Damit scheint er ja automatisch vorbestraft zu sein!

Jetzt kommen wir der Sache doch schon mal näher. Nach dem, was du jetzt geschrieben hast, sieht es aus, als hätte er folgende Strafe erhalten: 3 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Und die Bewährungszeit wurde auf 3 Jahre festgesetzt. Das sind nicht wie du zuerst geschrieben hat, 3 Jahre auf Bewährung, sondern 3 Monate auf Bewährung.

Nach § 32 Absatz 1 Ziff. 5 BZRG darf er sich damit zumindest in Deutschland als nicht vorbestraft bezeichnen, wenn er nicht schon andere Einträge im Bundeszentralregister hat. Ob das gleichbedeutend damit ist, dass man auch bei der Einreise in die USA diese Strafe nicht angeben muss, wurde im Forum allerdings schon heiß diskutiert.

Ninchen

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #21 am: 17.02.2008, 21:50 Uhr »
Hallo Flicka,

Danke für Deine Antwort!
Wie auch immer, werden uns natürlich trotzdem näher erkundigen.

Da ich mich jetzt so mit diesem Thema auseinander gesetzt habe, würde ich trotzdem noch ein paar Fragen stellen, welche in den letzten Tagen bei uns zur Diskussion anstanden:
Würde mich sehr freuen, wenn mir jemand was dazu sagen könnte....
Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen!

1. Man beantragt KEIN VISUM und reist trotzdem in die USA! WAS prüfen bzw. geben die in Ihren PC beim Einchecken?

2. Falls man ein Visum bekommt, muß man dann bei jeder neuen Einreise in die USA die gleiche Prozedur gehen? Sprich Führungszeugnis übersetzt und beglaubigen lassen etc?

3. Falls man ein VISUM bekommt, und nach X Jahren in Deutschland als nicht vorbestraft gilt, ist man dann trotzdem verpflichtet bei dem grünen Visa Waver weiterhin bei der 2. Frage mit YES zu antworten? Da steht ja: Have you ever been arrested…. ?
Kreuzt man da NO an, sehen das die Beamten bei der Einreise?
Oder kurz gefragt: Muss man dann immer mit VISUM in die USA einreisen?

freddykr

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #22 am: 18.02.2008, 08:17 Uhr »
1. Man beantragt KEIN VISUM und reist trotzdem in die USA! WAS prüfen bzw. geben die in Ihren PC beim Einchecken?
Was die genau überprüfen, weiß ich nicht (die lassen sich immer so ungern über die Schulter schauen ;-)). ich vermute aber mal, die schauen, ob in den USA was gegen Dich vorliegt.
Auf das Bundeszentralregister hier in Deutschland haben die keinen Zugriff. Wer das glaubt, leidet unter zuviel Paranoia.

2. Falls man ein Visum bekommt, muß man dann bei jeder neuen Einreise in die USA die gleiche Prozedur gehen? Sprich Führungszeugnis übersetzt und beglaubigen lassen etc?
Ein Visum ist meist 10 Jahre gültig. Somit hast Du dann erstmal Ruhe.

3. Falls man ein VISUM bekommt, und nach X Jahren in Deutschland als nicht vorbestraft gilt, ist man dann trotzdem verpflichtet bei dem grünen Visa Waver weiterhin bei der 2. Frage mit YES zu antworten? Da steht ja: Have you ever been arrested…. ?
Kreuzt man da NO an, sehen das die Beamten bei der Einreise?
Oder kurz gefragt: Muss man dann immer mit VISUM in die USA einreisen?
Für die Dauer des Visums bist Du verpflchtet mit Visum einzureisen.
Danach bin ich überfragt.
Viele Grüße,
Danilo


McC

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #23 am: 11.03.2008, 16:44 Uhr »
Auf das Bundeszentralregister hier in Deutschland haben die keinen Zugriff. Wer das glaubt, leidet unter zuviel Paranoia.

Damit es wohl vorbei.....

USA haben künftig Zugriff auf deutsche Datenbanken

http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,540740,00.html

Zitat: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte dennoch die geplante Erweiterung des Datenaustausches. Durch das Online-Verfahren könnten die USA eine weitere Datenquelle erschließen, warnte Schaar im Deutschlandfunk. Sämtliche Demonstranten, Schwarzfahrer oder Asylbewerber würden dann außerhalb Europas erfasst. Bei der Einreise in die USA würden ohnehin Fingerabdrücke gespeichert. Bei möglichen Straftaten sei also eine Identifizierung möglich. Es sei daher nicht notwendig, den USA zusätzlich die Daten der Kriminalbehörden zu übermitteln. Quelle: WELT.de

Jack Black

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #24 am: 11.03.2008, 22:57 Uhr »
Sobald man eine der Fragen mit ja beantworten muss, fällt man aus dem Visa Waiver Programm und muss sich um ein Visum kümmern.

Das habe ich auch geglaubt, aber eine Frage (ich glaube gleich die erste) fragte mich pi mal Daumen danach, ob ich Drogen nähme, eine Schusswaffe mit mir führe oder eine Behinderung hätte. Die habe ich in meiner Verzeiflung (man muss ja auch die Wahrheit sagen) stets mit "ja" angekreuzt. Allein die Kombination dieser Merkmale fand ich hanebüchen - aber ich habe mir das ja auch nicht ausgedacht.

Ich bin nie auch nur darauf angesprochen worden. Und ich meine dunkel in Erinnerung zu haben, dass die Frage in dieser Form beim letzten Flug so nicht mehr drauf stand.

Grüße
Rainer

P.S.: Doch, die Frage ist noch da, aber die Schusswaffe habe ich falsch in Erinnerung. Es ist direkt die erste Frage:

Zitat
Do you have a communicable disease physical or mental disorder, or are you a drug abuser or addict ?

"Physical disorder" - was soll das?

ratlady

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #25 am: 12.03.2008, 00:23 Uhr »
Die habe ich in meiner Verzeiflung (man muss ja auch die Wahrheit sagen) stets mit "ja" angekreuzt.

"Physical disorder" ist NICHT mit "koerperliche Behinderung" zu uebersetzen - auch wenn es auf der deutschen Version des I-94W leider so steht/stand (falls ich das richtig in Erinnerung habe). Es handelt sich um eine medizinische Abgrenzung zur "mental disorder", gehoert aber genauso zu "geistigen Stoerungen" (wenn man das so sagen kann/darf).
Wikipedia - Physical Disorder

Das nur als Hinweis - ich glaube, wir hatten das sogar schonmal hier im Forum, kann's aber leider nicht finden...

(PS - auch eine geistige Behinderung waere uebrigens wieder noch was anderes, auf das diese Frage ebenfalls NICHT abzielt.)



mrh400

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #26 am: 12.03.2008, 09:16 Uhr »
Hallo,
Das nur als Hinweis - ich glaube, wir hatten das sogar schonmal hier im Forum, kann's aber leider nicht finden...
hier
Gruß
mrh400

tuffygirl

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #27 am: 12.03.2008, 12:24 Uhr »

hallo erstmal, bin neu hier...
FRAGE zu diesem zitat hier:



Was die genau überprüfen, weiß ich nicht (die lassen sich immer so ungern über die Schulter schauen ). ich vermute aber mal, die schauen, ob in den USA was gegen Dich vorliegt.
Auf das Bundeszentralregister hier in Deutschland haben die keinen Zugriff. Wer das glaubt, leidet unter zuviel Paranoia


dann wäre meine frage warum muss jeder der vorbestraft ist ein visum beantragen, wenn die doch eh keinen zugriff auf deutsche daten haben...
oder hab ich was verpasst??

tuffygirl

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #28 am: 12.03.2008, 12:39 Uhr »
nun, ich nochmal.
in etwa 15 wochen geht es für uns los nach las vegas. nun hat sich das gericht bei mir gemeldet...altlasten aus meiner früheren ehe werden verhandelt und ich bekomme eine strafe wegen betruges. bewährungstrafe. nun, weiss ich weder wann die gerichtsverhandlung sein wird, wie schnell das urteil kommt usw. ich mach mich hier total verrückt und weiss nicht mehr weiter. was wenn ich vorher noch veruteilt werde. ich habe schon bei der botschaft angerufen und die sagten ohne gerichtsurteil kann ich nichts machen,. nicht mal nen termin beantragen. prima. mein glück ist, ein paar wochen vor abflug wird das urteil rechtskräftig. und dann?? bin für alle kommentare offen...:)

Klaus_123

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #29 am: 13.03.2008, 09:11 Uhr »
Wo ist eigentlich Dein Problem? Auf dem I-94W wird nach Vorstrafen gar nicht gefragt, ausser nach Gefängnisstrafen die ja offensichtlich nicht vorliegen.