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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 169033 mal)

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KaDa

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Einreise in die USA mit Vorstrafe
« am: 21.11.2007, 17:24 Uhr »
Hallo zusammen,

ich muss kurzfristig aus geschäftlichen Gründen in die USA reisen und habe im Vorfeld keine Zeit mehr mich um ein Visum oder Führungszeugnis zu kümmern. Warum Visum? - bei mir wurden Anfang des Jahres 2 Geldstrafen (beide unter 90 Tagessätzen) zu einer Gesamtstrafe zusammen gelegt. Die Strafe ist natürlich beglichen. Nun weiß ich nicht ob ich deswegen als vorbestraft gelte (Gesamtstrafe ist größer 90 TS) oder ob "nur" die einzelnen Strafen irgendwo aufgeführt sind. Die Zusammenlegung wurde seinerzeit von der Staatsanwaltschaft "beschlossen" - es gab keine Gerichtsverhandlung o.ä.
Ich weiß wirklich nicht wie ich mich verhalten soll - war heute schon bei der Polizei und die sagten mir nur lapidar, dass die Gesamtstrafe (damals wurde Ersatzfreiheitsstrafe "angedroht") als Vorgang in "deren System" verzeichnet sei - konnte mir aber nicht sagen ob ich nun vorbestraft bin oder nicht!!

Was meint ihr - kann ich es wagen die Reise anzutreten oder sollte ich sie, aufgrund der Unklarheiten, absagen um auch den möglichen Konsequenzen und den Peinlichkeiten vor den Geschäftspartnern zu entgehen!? :(

Bin über jeden Tip / Hinweis mehr als dankbar...


magnum

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #1 am: 21.11.2007, 17:33 Uhr »
Vorbestraft in den USA oder in Deutschland ?

http://www.123recht.net/article.asp?a=2693&p=2

freddykr

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #2 am: 21.11.2007, 17:46 Uhr »
Zum Thema "Vorstrafe" hatten wir hier schon sehr viel. Einfach mal dies in die Suchfunktion eingeben und lesen.

Am meisten lege ich Dir diesen Thread ans Herz. Gerade zum Schluss steht dort alles notwendige drin.
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=16311

@Magnum: Du warst schneller. Den Link hatte ich auch gerade gefunden. ;-)

Viele Grüße,
Danilo


KaDa

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #3 am: 21.11.2007, 18:11 Uhr »
Danke für die Antworten & Links!
Ja sorry - ich hätte suchen sollen :-)

In dem Thread wird ja sehr kontrovers diskutiert - ich ziehe für mich jetzt daraus, dass man es durchaus wagen kann! Ein ungutes Gefühl habe ich dennoch!!

Nochmals vielen Dank!

Flicka

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #4 am: 21.11.2007, 19:13 Uhr »
Zumindest eine deiner Fragen ist (aus deiner Sicht leider) klar zu beantworten: Die Gesamtstrafe wird ins polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen. Abgesehen davon hätte es dir auch nicht geholfen, wenn keine Gesamtstrafe gebildet worden wäre, denn die zweite Strafe wäre ohnehin aufgenommen worden, unabhängig von der Höhe. Ergibt sich aus § 32 BZRG.

Anoka

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #5 am: 21.11.2007, 19:36 Uhr »
Als erstes muss Du Dir mal überlegen, wie Du die entsprechende Frage beantworten kannst.

Zitat
Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance; or have been arrested or convicted for two or more offenses for which the aggregate sentance to confinement was five years or more; or have been a controlled substance trafficker; or are you seeking entry to engage in criminal or immoral activities ?

Unter Umständen kannst Du die Frage ganz ehrlich mit nein beantworten.

Denn es ist eigentlich egal, ob Du eine Vorstrafe hast. Die Frage ist eher warum. Also moral turpitude oder Drogendelikt oder sind es mindestens zwei Vergehen die eine Haftstrafe von mindestens 5 Jahren vorsehen?

Des weiteren hat die USA keinen direkten Zugriff auf deutsche Strafregister. Wenn sie etwas wissen wollen, müssten sie ein Rechtshilfegesuch stellen. Aber dazu besteht in der Regel kein Anlass. 
LG Anoka

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zoostation

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #6 am: 16.02.2008, 09:10 Uhr »
Was genau wollen die denn nun in Punkt B wissen?

B. Sind Sie jemals aufgrund einer strafbaren Handlung, eines Sittenverbrechens oder wegen Gewaltanwendung im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt worden oder verhaftet und aufgrund zweier oder mehrerer strafbarer Handlungen zu einer Haft von insgesamt fünf Jahren oder mehr verurteilt worden? Haben Sie jemals mit Drogen gehandelt? Reisen Sie zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen ein?

Muss man jetzt hier nur mit "ja" antworten, wenn man zu insg. 5 Jahren oder mehr Haftstrafe verurteilt wurde?

Das heisst sind Vorstrafen, die mit Geldstrafen beglichen wurden unerheblich für diese Frage? Z.B. Diebstahl, Betrug etc.

Auf der Seite der US-Botschaft http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/index2.html
steht, dass man ein Visum braucht, wenn man vorbestraft ist.



magnum

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #7 am: 16.02.2008, 18:33 Uhr »
Haftstrafe ist Haftstrafe und keine Geldstrafe.

Es gibt auch im Strafgesetz ganz klare Regeln, ab wann man als vorbestraft gilt:

Wann ist man vorbestraft ?

Anoka

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #8 am: 16.02.2008, 22:45 Uhr »
Haftstrafe ist Haftstrafe und keine Geldstrafe.

Es gibt auch im Strafgesetz ganz klare Regeln, ab wann man als vorbestraft gilt:

Wann ist man vorbestraft ?

Es geht hier aber um amerikanisches und nicht um deutsches Recht. Es ist für die Beanwortung dieser bestimmten Frage im Visa Waiver nicht massgebend, ob jemand nach deutschem Recht vorbestraft ist, sondern warum derjenige vorbestraft ist.

Zitat von: Zoostation
Das heisst sind Vorstrafen, die mit Geldstrafen beglichen wurden unerheblich für diese Frage? Z.B. Diebstahl, Betrug etc.

Es ist für die Beantwortung der ersten zwei Teile der Frage egal, um welche Art Strafe es sich handelt. Massgebend ist die Art des Deliktes. Anzugeben ist, ob es sich um moral turpitude handelt oder um ein Drogendelikt (bei Drogen auch die kleinsten Vergehen) oder um mindestens zwei Vergehen (irgendwelcher Art), die Haftstrafen von mindestens 5 Jahren vorsehen.

Hier kann man nachlesen, was unter moral turpitude fällt...und ja, gewisse Betrugsvergehen laufen darunter.
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude



LG Anoka

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Ninchen

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #9 am: 16.02.2008, 23:07 Uhr »
FRAGE:
Hat jemand das Urteil: "3 Jahre auf Bewährung", ist er dann auch automatisch vorbestraft?

Habe es zig fach gegoogelt, aber keine genauen Aussagen gefunden.

Also: Bedeutet 3 Jahre auf Bewärung auch gleichzeitig vorbestraft? Wenn dem so IST, benötigt man ja ein zusätzliches Visum um in die USA zu reisen!

Oder bedeutet "3 Jahre auf Bewährung" dass man KEIN zusätzliches VISUM benötig? Also ganz normal mir seinem Reisepass einreisen darf?

mrh400

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #10 am: 16.02.2008, 23:10 Uhr »
Hallo,
das ist ja eine interessante Quelle:
Hier kann man nachlesen, was unter moral turpitude fällt...und ja, gewisse Betrugsvergehen laufen darunter.
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude
moral turpitude ist demnach u.a. theft und adultery (!)
kein moral turpitude liegt vor u.a. bei drunk driving (wegen der vielen involvierten Politiker?), attempted suicide und immigration violations (immerhin)
Gruß
mrh400

Anoka

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #11 am: 16.02.2008, 23:23 Uhr »
@mrh400
Der Begriff moral turpitude ist kein "fester" Begriff des amerikanischen Rechts und wird darum auch nicht abschliessend definiert. So eine Liste ist deswegen auch mit Vorsicht zu geniessen (ist schliesslich Wikipedia). Andere Listen darüber können anders aussehen. Eigentlich versteht man darunter abscheuliche und schockierende Verbrechen und was man wiederum darunter versteht, hängt wohl vom Zeitgeist ab. 
LG Anoka

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mrh400

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #12 am: 16.02.2008, 23:24 Uhr »
Hallo,
Bedeutet 3 Jahre auf Bewährung auch gleichzeitig vorbestraft?
abgesehen davon , daß es das nicht gibt (auf Bewährung können nur Haftstrafen bis zu zwei Jahren ausgesetzt werden), bedeutete es das nach deutschem Recht ohne jeden Zweifel!

Was bedeutet, dass man ein zusätzliches Visum braucht um in die USA zu reisen???
Das hängt nach den bisherigen Erkenntnissen aus dieser Diskussion davon ab, ob ein "moral turpitude" vorliegt.

Gruß
mrh400

mrh400

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #13 am: 16.02.2008, 23:28 Uhr »
Hallo,
So eine Liste ist deswegen auch mit Vorsicht zu geniessen (ist schliesslich Wikipedia).
Wikipedia hat hier aber nur eine amtliche Veröffentlichung abgeschrieben (ich hatte wegen der adultery noch ein wenig weiter gegoogelt):
U.S. Department of State Foreign Affairs Manual Volume 9 - Visas
Quelle
Gruß
mrh400

Anoka

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #14 am: 16.02.2008, 23:40 Uhr »


Was bedeutet, dass man ein zusätzliches Visum braucht um in die USA zu reisen???
Das hängt nach den bisherigen Erkenntnissen aus dieser Diskussion davon ab, ob ein "moral turpitude" vorliegt.



...oder aber, ob es sich um ein Drogendelikt handelt.


Hallo,
So eine Liste ist deswegen auch mit Vorsicht zu geniessen (ist schliesslich Wikipedia).
Wikipedia hat hier aber nur eine amtliche Veröffentlichung abgeschrieben (ich hatte wegen der adultery noch ein wenig weiter gegoogelt):
U.S. Department of State Foreign Affairs Manual Volume 9 - Visas
Quelle

Ja, ich habe schon gesehen, dass es von einer offiziellen Quelle abgeschrieben wurde. Nur sind die offiziellen Angaben um einiges umfangreicher, als bei Wikipedia. Darum sollte man die verkürzte Version mit Vorsicht geniessen.

Auch wenn jetzt adultery theoretisch darunter fallen sollte, in der Praxis interessiert es wohl in den USA trotzdem niemanden. Es ist halt auch eine sehr abstrakte Angelegenheit.
LG Anoka

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