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Autor Thema: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt  (Gelesen 38307 mal)

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Pfaelzer64

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #150 am: 04.03.2015, 07:05 Uhr »
...richtig, ein neuer Zusatz koennte etwas aendern.  ...

Dschlei, jemand, der die Meinung vertritt, dass die Urteile eines Gerichtes keine Rolle spielen, da sie sich auf die aktuelle Gesetzeslage beziehen und nicht auf "was sein könnte" hat sich selbst disqualifiziert.  Das läßt selbst die Gesinnungsjustiz hinter sich und stellt reine Willkür dar.

Detritus

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #151 am: 04.03.2015, 07:39 Uhr »
Wenn Du nicht verstehst worum es geht - warum meinst Du Deinen Senf dazu abgeben zu müssen?

Detritus

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #152 am: 04.03.2015, 09:59 Uhr »
...sich selbst disqualifiziert.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht nackt die Scheiben putzen oder wie war das?


Zitat
Das läßt selbst die Gesinnungsjustiz hinter sich und stellt reine Willkür dar.

Bist Du im RL auch so ein Schwätzer oder trollst Du nur gerne als Tastaturkrieger rum?

Ich weiß manchmal sind auch recht simple Sachverhalte nicht immer gleich zu verstehen, aber hey wollen wir mal nicht so sein und helfen Dir kurz auf die Sprünge:

Die Frage war was man sinnvollerweise gegen die steigende Anzahl von tödlichen Unfällen bei Kindern mit Schusswaffen machen könnte. Nennt man landläufig dann auch "Problemstellung".

Um eine möglichen Lösungsansatz zu entwickeln muss man zunächst die Situation analysieren. Hierbei stellt sich heraus, dass die aktuelle Rechtslage in den USA kaum Möglichkeiten bieten von Seite des Gesetzgebers aktiv zu werden. Jeder Normaldenkende würde dann zu dem Schluss kommen: OK - dann sollte man ggf. die rechtlichen Grundlagen so ändern, dass sich sinnvolle Schutzmechanismen rechtlich umsetzen lassen. Dies kann - wie beschrieben - z.B. durch eine Änderung des 2ten Zusatzartikels (so wie sie ja z.T. auch von ehemaligen Richtern des Obersten Gerichtshofes gefordert wird) erfolgen.

Das sich aufgrund der massiven Blockadehaltung verschiedener Interessengruppen eine solche Änderung in der Praxis nur sehr schwer (oder gar nicht) umsetzen lässt spielt dabei zunächst erst einmal keine Rolle.

Es ist faktisch aber nun mal nicht zutreffend das man auf der Gesetzgebungsebene nichts tun könnte und deswegen einfach die Hände zu heben und zu sagen "Ja mei - es ist halt wie es ist...".

Insofern spielen Urteile des Obersten Gerichtshofes (die - nur so am Rand - in der Regel auch nicht einstimmig fallen sondern häufig auch höchst umstritten sind) zum 2ten Zusatz welche sich auf die derzeitige Situation beziehen für die Suche nach einer möglichen Verbesserung für die Zukunft (als nicht das "Heute" sondern das "Morgen" oder "Übermorgen" gell?) in der Tat keine Rolle.

Und da Du ja offenbar ein Freund von Vergleichen bist (auch wenn bei Deiner Wahl der "Referenzen" da durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht):

Bis einschließlich Mai 1994 gab es im deutschen Strafrecht den § 175 der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts (ja damit das auch für Dich klar ist: damit sind Homosexuelle gemeint) unter Strafe gestellt hat. Auch hier haben BGH und Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des § in mehreren Urteilen bestätigt bzw. Beschwerden dagegen zurückgewiesen. Gemäß Deiner Logik müsste man jetzt sagen: "Oh die höchsten Gerichte haben das ja bestätigt - na dann brauchen wir darüber für die Zukunft ja nicht mehr sprechen..."

Komisch nur, dass 21 Jahre später das überhaupt kein Thema mehr ist - und ja auch der BGH hat mittlerweile diverse Entscheidungen zugunsten von Homosexuellen (eingetragene Lebensgemeinschaft etc. pp.) getroffen. Wäre 1993 undenkbar gewesen.

Was lernen wir also daraus: Nur weil etwas in der Vergangenheit so gewesen ist oder heute so ist muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass es in 20 Jahren auch noch so sein muss. Insofern kannst Du Dir Deine "Gesinnungsjustiz" aber mal sonst wo hin stecken. :D

Und nur mal ganz grundsätzlich - beim 2ten Zusatz geht es um diesen Text:

“A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms,
shall not be infringed.”

aus dem Jahr 1791.

Hier interpretiert also die Judikative in Gerichtsverfahren das was die Legislative vor über 220 Jahren mit diesem Passus vielleicht mal gemeint haben könnte - und ist sich dabei in den seltensten Fällen wirklich einig. Die Entscheidung DoC v. Heller fiel z.B. mit 5:4 Stimmen sehr knapp aus. Und da sollte es dann nicht erlaubt sein mal laut drüber nachzudenken ob es von Seiten der Legislative nicht sinnvoll sein könnte die "veralteten" Texte mal klar zu stellen?


Microbi

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #153 am: 04.03.2015, 10:27 Uhr »
Die Verfassung der USA ist wohl die älteste demokratische Verfassung. Mag sie seinerzeit noch so modern gewesen sein, heute ist es sie nicht mehr.
Der zweite Zusatz ist dazu nicht nur veraltet, sondern aus heutiger Sicht sogar barbarisch.

Und ja - wie auch die Zahl der Zusätze zeigt - auch die Verfassung der USA kann man ändern - wenn man es nur will.

Und die Argumentation, es ist so, weil es im Gesetzt steht, ersetzt die Wertung nicht und sagt gar nichts darüber aus, ob das Gesetzt auch legitim ist. Das lehrt man doch in Deutschland mit Nachdruck!
Gerade der zweite Zusatz war ursprünglich dafür gedacht ggf. legale, aber illegitime Bedrohungen der Rechtsordung, der "Freiheit" abzuwehren.
Sowas sichert man aber schon seit geraumer Zeit anders.
Und wenn der Gesetzgeber sieht, hoppla, das Gesetz wird missbraucht, dann wäre er verpflichtet diesen Missbrauch einzudämmen. Es steht nirgendwo in der Verfassung, dass das Leben der Bürger weniger Wert wäre, als das Recht auf Waffen.

Mic

Pfaelzer64

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #154 am: 04.03.2015, 13:37 Uhr »
Die Verfassung der USA ist wohl die älteste demokratische Verfassung. ...

Mic

Microbi, es mag dich überraschen, aber ich stimme dir in vielen Passagen zu. Ein grundlegendes Problem liegt m.E. nur darin, dass wir zu sehr dem Glauben anhängen jedweden Sachverhalt über Gesetze regeln zu müssen und zu können. Gesetze sind aber i.d.R. keine inteliigenten Lösungen, weil sie bestenfalls Symptome korrigieren, selten Ursachen adressieren und sehr häufig einen Beipackzettel benötigen würden, weil sie mit Nebenwirkungen einhergehen.
Gerade das Thema dieses Threads ist ein Paradebeispiel dafür.

Butchmeister

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #155 am: 04.03.2015, 14:41 Uhr »
Die Frage war was man sinnvollerweise gegen die steigende Anzahl von tödlichen Unfällen bei Kindern mit Schusswaffen machen könnte. Nennt man landläufig dann auch "Problemstellung".

Um eine möglichen Lösungsansatz zu entwickeln muss man zunächst die Situation analysieren. Hierbei stellt sich heraus, dass die aktuelle Rechtslage in den USA kaum Möglichkeiten bieten von Seite des Gesetzgebers aktiv zu werden. Jeder Normaldenkende würde dann zu dem Schluss kommen: OK - dann sollte man ggf. die rechtlichen Grundlagen so ändern, dass sich sinnvolle Schutzmechanismen rechtlich umsetzen lassen. Dies kann - wie beschrieben - z.B. durch eine Änderung des 2ten Zusatzartikels (so wie sie ja z.T. auch von ehemaligen Richtern des Obersten Gerichtshofes gefordert wird) erfolgen.

Wenn Du echt so schlau bist wie Du tust, dann erklär mir bitte mal wie Dein Szeanario nach der Streichung des 2. Zusatzartikels aussieht.
Glaubst Du, daß alle Bürger brav ihre Waffen abliefern? Ich nicht. Wie entwaffnet man das Volk?

In den USA sind derart viele Waffen im Umlauf, daß das Einsammeln schlicht unmöglich ist. Das bekommen ja nichtmal die hochorganisierten deutschen Behörden hin. Nur so als Info, in Deutschland gibt es geschätzt 10 Millionen legale und 20 Millionen illegale Waffen. Gegen letztere unternimmt unser Staat so ganz grob geschätzt NICHTS.
Ber zurück zum Thema. Der in meinen Augen beste Ansatz, um die hohe Unfallrate in den USA zu reduzieren, ist den Leuten den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und die Erfordernis diese vernünftig zu lagern, nahe zu bringen. Sehr aktiv in diesem Bereich ist beispielsweise die NRA (ja, die habe auch eine Menge kruder Ideen).
Die Kinder, die das Massaker an der Columbine Highschool angerichtet haben, besaßen eigene Waffen. Die waren aber unter Verschluß. Die haben sich beim Großvater eines der Täter bedient, weil der seine Waffen unverschlossen aufbewahrt hat. Der Typ, der mit einem AR-15 im Kino Amok gelaufen ist hat gar keine eigenen Waffen besessen. Der hat die bei seiner Mutter abgegriffen.
Ich habe einen sehr guten Freund in den USA. Der hat seine Waffen (die erste hat er von mir bekommen) auch lange einfach im Schrank gelagert. Als sein erstes Kind zur Welt kam, hat er sich einen Tresor zugelegt. Damit nix passiert. Dazu brauchte er kein Gesetz, das hat ihm der gesunde Menschenverstand gesagt. Damit ist aber nicht jeder ausgestattet.

Detritus

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #156 am: 04.03.2015, 15:04 Uhr »

Wenn Du echt so schlau bist wie Du tust, dann erklär mir bitte mal wie Dein Szeanario nach der Streichung des 2. Zusatzartikels aussieht.
Glaubst Du, daß alle Bürger brav ihre Waffen abliefern? Ich nicht. Wie entwaffnet man das Volk?

Und genau an solchen Äußerungen zeigt sich (mal wieder) wie sinnlos die Diskussion mit "Befürwortern" ist. Hat irgendwer auch nur ansatzweise etwas von "entwaffnen" oder "Waffen abliefern" geschrieben oder dies auch nur irgendwie gefordert? Nein. Trotzdem wird gleich immer geschrien als sollte einem der Lolli weggenommen werden.

Es ging um Möglichkeiten eines sicheren Umgangs mit Schusswaffen um tödliche Unfälle zu vermeiden. Wenn Dir als einzige Lösung dann "Waffen abgeben" einfällt - ok Deine Sicht der Dinge. Ist unterm Strich aber eine sehr undifferenzierte Betrachtungsweise.

Aktuell gibt es keine gesetzgeberischen Möglichkeiten hier sinnvolle und vertretbare Regularien zu schaffen um solche Todesfälle zumindest eindämmen zu können. Das heißt doch aber nicht das das deswegen für immer so bleiben muss bzw. das man nicht doch Maßnahmen treffen kann die Waffenbesitz weiterhin ermöglichen - aber eben nicht mehr so exzessiv und (fast) ohne jegliche Kontrollmöglichkeit durch den Staat.

(Nur am Rande: Eine Vielzahl der Waffen die in den USA so in den Häusern lagert sind weder für die Selbstverteidigung noch für die Jagd geeignet - aber hey wenn ich der Meinung bin ich müsste ein Sturmgewehr haben dann will ich das bitte schön auch immer und überall kaufen können...)


Zitat
Dazu brauchte er kein Gesetz, das hat ihm der gesunde Menschenverstand gesagt. Damit ist aber nicht jeder ausgestattet.

Tja und wie man an den Todeszahlen sieht scheint der gesunden Menschenverstand in der Tat leider häufig nicht mitzuspielen. Aber mit der Argumentation kann man fast alles aushebeln: Gurtpflicht - brauchen wir nicht, wer klar im Kopf ist schnallt sich freiwillig an. Handyverbot am Steuer? Hallo, jeder der noch ganz bei Trost ist schreibt keine SMS wenn er mit 150km/h über die Autobahn fährt... Die Liste ließ sich beliebig fortsetzen und zeigt eben: Allein mit dem "gesunden" Menschenverstand ist es (leider) wohl vielfach nicht getan und es müssen restriktive Maßnahmen erlassen werden um die Leute letztendlich vor sich selbst zu schützen...

dschlei

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #157 am: 04.03.2015, 15:15 Uhr »


Hier interpretiert also die Judikative in Gerichtsverfahren das was die Legislative vor über 220 Jahren mit diesem Passus vielleicht mal gemeint haben könnte - und ist sich dabei in den seltensten Fällen wirklich einig. Die Entscheidung DoC v. Heller fiel z.B. mit 5:4 Stimmen sehr knapp aus. Und da sollte es dann nicht erlaubt sein mal laut drüber nachzudenken ob es von Seiten der Legislative nicht sinnvoll sein könnte die "veralteten" Texte mal klar zu stellen?


Ein Supreme Court koennte bestehende Entscheidungen faellen, wenn es gewollt waere.  Allerings scheinen sich die obersten Richter echt schwer zu tun, einmal gefaellte Entscheidungen zu aendern.  Als Beispiel staende das die Entscheidung ueber Abtreibung (Row vs Wade), welche von einem eher liebral besetzten Supreme Court gefaellt wurde (in den 80ger Jahren), und trotz sehr konservativ besetztem Gerichtshof noch immer steht.  Daher ist es anzunehmen, dass der derzeitige Supreme Court, mit seiner sehr konservativen Besetzung (was sich auch bei den Mehrheitsverhaeltnissen im Parlament nicht so schnell aendern wird, da diese Richter auf Lebenszeit eingesetzt werden, und selbst entscheiden, wann sie abtreten wollen) an der bestehenden Auslegugn nichts aendern wird.  Theoretisch kann zwar alles gemacht werden, aber in der Realitaet wird sich am Waffenbesitzrecht in den USA in den naechsten Dekaden nichts aendern.  Selbst zu Beginn der Obama Regierung, als beide Haeuser fest in demokratischen Haenden waren, wurde bei diesem Gesetz noch nicht einmal versucht, etwas zu aendern.
Theorie und Praxis sind nun mal zwei verschiedene Sachen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Butchmeister

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #158 am: 04.03.2015, 15:28 Uhr »
Sorry, Detrius, aber ganz im Gegensatz zu Dir habe ich einen Vorschlag gemacht wie man das Problem der hohen Unfallzahlen angehen könnte:

Der in meinen Augen beste Ansatz, um die hohe Unfallrate in den USA zu reduzieren, ist den Leuten den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und die Erfordernis diese vernünftig zu lagern, nahe zu bringen. Sehr aktiv in diesem Bereich ist beispielsweise die NRA (ja, die habe auch eine Menge kruder Ideen).

Von Dir kam bislang hauptsächlich unkonkretes und:

Um eine möglichen Lösungsansatz zu entwickeln muss man zunächst die Situation analysieren. Hierbei stellt sich heraus, dass die aktuelle Rechtslage in den USA kaum Möglichkeiten bieten von Seite des Gesetzgebers aktiv zu werden. Jeder Normaldenkende würde dann zu dem Schluss kommen: OK - dann sollte man ggf. die rechtlichen Grundlagen so ändern, dass sich sinnvolle Schutzmechanismen rechtlich umsetzen lassen. Dies kann - wie beschrieben - z.B. durch eine Änderung des 2ten Zusatzartikels (so wie sie ja z.T. auch von ehemaligen Richtern des Obersten Gerichtshofes gefordert wird) erfolgen.

Das, was dieser (eine) ehemalige Richter da vorschlägt ist den 2. Zusatzartikel so anzupassen, daß die Bevölkerung entwaffnet wird. Ich gehe aus, daß Du das weißt weil ich Dir unterstelle den von Dir verlinkten Artikel gelesen und verstanden zu haben.

Nochmal. Einsammeln ist nicht möglich. Sogar wenn man sich das ganz doll wünscht. Den Leuten Verantwortungsbewusstsein beizubringen halte ich zumindest in Teilen für umsetzbar.

Tja und wie man an den Todeszahlen sieht scheint der gesunden Menschenverstand in der Tat leider häufig nicht mitzuspielen. Aber mit der Argumentation kann man fast alles aushebeln: Gurtpflicht - brauchen wir nicht, wer klar im Kopf ist schnallt sich freiwillig an. Handyverbot am Steuer? Hallo, jeder der noch ganz bei Trost ist schreibt keine SMS wenn er mit 150km/h über die Autobahn fährt... Die Liste ließ sich beliebig fortsetzen und zeigt eben: Allein mit dem "gesunden" Menschenverstand ist es (leider) wohl vielfach nicht getan und es müssen restriktive Maßnahmen erlassen werden um die Leute letztendlich vor sich selbst zu schützen...

Netter Versuch, aber die Gurtpflicht und das Verbot während der Fahrt Mobiltelefone in die Hand zu nehmen können und werden (zumindest in Deutschland) durchgesetzt. In den USA ist das wohl anders:

In den meisten Staaten ist ohne Gurt, oder ohne Kindersitz fahren ein sogenanntes Secondary Offense.  Ein Polizist kann dich dafuer nicht anhalten und bestrafen.  Es kann nur bestraft werden, wenn es zugleich mit einem Major Offense (also einer Uebertretung der Geschwindigkeit, bei Rot durchfahren, usw.) geahndet werden.

Nicht durchsetzbare Gesetze sind blöderweise nicht allzu wirkungsgvoll.

mrh400

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #159 am: 04.03.2015, 16:10 Uhr »
Netter Versuch, aber die Gurtpflicht und das Verbot während der Fahrt Mobiltelefone in die Hand zu nehmen können und werden (zumindest in Deutschland) durchgesetzt. In den USA ist das wohl anders:

In den meisten Staaten ist ohne Gurt, oder ohne Kindersitz fahren ein sogenanntes Secondary Offense.  Ein Polizist kann dich dafuer nicht anhalten und bestrafen.  Es kann nur bestraft werden, wenn es zugleich mit einem Major Offense (also einer Uebertretung der Geschwindigkeit, bei Rot durchfahren, usw.) geahndet werden.
und dennoch argumentiert man drüben nicht mit dem "gesunden Menschenverstand" sondern mit dem Obrigkeitsprinzip: "buckle up - it's the law" ist ein gängiges Hinweisschild, während bei uns der DVR mit intelligent-nachdenklichen Plakaten und Aktionen an Gefühl und Verstand appelliert, ohne die "Krücke" Gesetz in Anspruch zu nehmen..
Gruß
mrh400

Floriana

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #160 am: 04.03.2015, 17:35 Uhr »
Netter Versuch, aber die Gurtpflicht und das Verbot während der Fahrt Mobiltelefone in die Hand zu nehmen können und werden (zumindest in Deutschland) durchgesetzt. In den USA ist das wohl anders:

In 33 Bundesstaaten ist es ein "primary offense", wenn man nicht angeschnallt ist, d. h. man kann einzig und alleine deswegen angehalten werden. Bußgeld reicht von $10 - $162.

http://www.ghsa.org/html/stateinfo/laws/seatbelt_laws.html

Floriana

Detritus

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #161 am: 19.03.2015, 13:02 Uhr »
Passendes Video dazu:


Microbi

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #162 am: 20.03.2015, 07:37 Uhr »
Sehr gut!
Zeigt wieder, dass man nicht alle Amerikaner über einen Kamm scheren darf.

Mic

McC

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #163 am: 13.04.2015, 07:25 Uhr »

Davidc

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Re: Zweijähriger erschießt Mutter im Supermarkt
« Antwort #164 am: 01.06.2015, 10:16 Uhr »
Business as usual: Jedes Jahr über 100 Tote auf diese Weise, aber Amerikaner haben sich daran gewöhnt:

http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article141711475/Amerika-hat-sich-an-erschossene-Kinder-gewoehnt.html