...sich selbst disqualifiziert.
Wer im Glashaus sitzt sollte nicht nackt die Scheiben putzen oder wie war das?
Das läßt selbst die Gesinnungsjustiz hinter sich und stellt reine Willkür dar.
Bist Du im RL auch so ein Schwätzer oder trollst Du nur gerne als Tastaturkrieger rum?
Ich weiß manchmal sind auch recht simple Sachverhalte nicht immer gleich zu verstehen, aber hey wollen wir mal nicht so sein und helfen Dir kurz auf die Sprünge:
Die Frage war was man sinnvollerweise gegen die steigende Anzahl von tödlichen Unfällen bei Kindern mit Schusswaffen machen könnte. Nennt man landläufig dann auch "Problemstellung".
Um eine möglichen Lösungsansatz zu entwickeln muss man zunächst die Situation analysieren. Hierbei stellt sich heraus, dass die
aktuelle Rechtslage in den USA kaum Möglichkeiten bieten von Seite des Gesetzgebers aktiv zu werden. Jeder Normaldenkende würde dann zu dem Schluss kommen: OK - dann sollte man ggf. die rechtlichen Grundlagen so ändern, dass sich sinnvolle Schutzmechanismen rechtlich umsetzen lassen. Dies kann - wie beschrieben - z.B. durch eine Änderung des 2ten Zusatzartikels (so wie sie ja z.T. auch von ehemaligen Richtern des Obersten Gerichtshofes gefordert wird) erfolgen.
Das sich aufgrund der massiven Blockadehaltung verschiedener Interessengruppen eine solche Änderung in der Praxis nur sehr schwer (oder gar nicht) umsetzen lässt spielt dabei zunächst erst einmal keine Rolle.
Es ist faktisch aber nun mal nicht zutreffend das man auf der Gesetzgebungsebene nichts tun könnte und deswegen einfach die Hände zu heben und zu sagen "Ja mei - es ist halt wie es ist...".
Insofern spielen Urteile des Obersten Gerichtshofes (die - nur so am Rand - in der Regel auch nicht einstimmig fallen sondern häufig auch höchst umstritten sind) zum 2ten Zusatz welche sich auf
die derzeitige Situation beziehen für die Suche nach einer möglichen Verbesserung
für die Zukunft (als nicht das "Heute" sondern das "Morgen" oder "Übermorgen" gell?) in der Tat keine Rolle.
Und da Du ja offenbar ein Freund von Vergleichen bist (auch wenn bei Deiner Wahl der "Referenzen" da durchaus noch Verbesserungsbedarf besteht):
Bis einschließlich Mai 1994 gab es im deutschen Strafrecht den § 175 der sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts (ja damit das auch für Dich klar ist: damit sind Homosexuelle gemeint) unter Strafe gestellt hat. Auch hier haben BGH und Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des § in mehreren Urteilen bestätigt bzw. Beschwerden dagegen zurückgewiesen. Gemäß Deiner Logik müsste man jetzt sagen: "Oh die höchsten Gerichte haben das ja bestätigt - na dann brauchen wir darüber für die Zukunft ja nicht mehr sprechen..."
Komisch nur, dass 21 Jahre später das überhaupt kein Thema mehr ist - und ja auch der BGH hat mittlerweile diverse Entscheidungen zugunsten von Homosexuellen (eingetragene Lebensgemeinschaft etc. pp.) getroffen. Wäre 1993 undenkbar gewesen.
Was lernen wir also daraus: Nur weil etwas in der Vergangenheit so gewesen ist oder heute so ist muss das nicht zwangsläufig bedeuten, dass es in 20 Jahren auch noch so sein muss. Insofern kannst Du Dir Deine "Gesinnungsjustiz" aber mal sonst wo hin stecken.
Und nur mal ganz grundsätzlich - beim 2ten Zusatz geht es um diesen Text:
“A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms,
shall not be infringed.”
aus dem Jahr 1791.
Hier interpretiert also die Judikative in Gerichtsverfahren das was die Legislative vor über 220 Jahren mit diesem Passus vielleicht mal gemeint haben könnte - und ist sich dabei in den seltensten Fällen wirklich einig. Die Entscheidung DoC v. Heller fiel z.B. mit 5:4 Stimmen sehr knapp aus. Und da sollte es dann nicht erlaubt sein mal laut drüber nachzudenken ob es von Seiten der Legislative nicht sinnvoll sein könnte die "veralteten" Texte mal klar zu stellen?