Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob so etwas dann weniger "anrüchig" wäre.
Wer will schon eine Kamera kaufen, die schon einmal jemand zuhause hatte?
(Komisch dass sich hier niemand darüber aufregen würde, anders als wenn man es in den USA macht).
Wenn der Gesetzgeber diese Frist zur Rückgabe von Gründen eingeführt hat, ist da für mich nichts anrüchiges dran, im Gegensatz zur Rückgabe nach dem Urlaub mit dem Argument "gefällt doch nicht". Hier muss der Händler ja nicht zurücknehmen, bei dem Fernabsatzgesetz schon.
Wenn eine Ware nicht ihren Eigenschaften entspricht und man das nach einigen Tagen feststellt, sollte das immer ein Grund zur Rückgabe sein. Aber dem Händler bleibt es hier auch unbenommen, erstmal die Ware zu tauschen und nicht gleich das Geld zu erstatten.
Sowas haben wir beim örtlichen Marktkauf erlebt. Unsere Kaffeemaschine hat nach drei Monaten ihren Geist aufgegeben, da die filigrane Technik offensichtlich nicht für den täglichen Gebrauch bestimmt war. Die Rücknahme wurde verweigert, stattdessen mussten wir 6 Wochen auf ein Austauschgerät warten. 6 Wochen ohne Kaffee ging natürlich gar nicht, also mussten wir uns für die Übergangszeit eine andere Maschine zulegen.
In anderen Läden hätten wir möglicherweise das Geld anstandslos zurück bekommen, aber eine Pflicht dazu besteht nicht.
Und zum Thema "gebrauchte Kamera":
Ich möchte nicht wissen, wieviele bereits 'gebrauchte' Kameras in Deutschland unterwegs sind.