« Antwort #21 am: 02.07.2020, 20:48 Uhr »
Könnt ihr mir mal die Bedingungen von chargeback erklären/mitteilen?
Ich lese das immer, aber kenne es nicht.
Das liegt aber auch an der (eigentlich unnötigen) Anglifizierung. Ich habe ja mittlerweile auch sehr viel in diese Richtung geforscht und bei den deutschsprachigen Anbietern heißt das Chargeback häufig einfach nur "Reklamation". Ein zugegebenermaßen sehr "lahmer" Begriff, wenn man bedenkt, dass diese Reklamation auch beim größten Problem aller Probleme eine Lösung bieten kann (leider ist eben auch die Kooperationsbereitschaft der emittierenden Bank sehr wichtig) und das ist die Insolvenz des Veranstalters.
Aber im Zweifel sollte man beim Kreditkartenemittenten (die eigene Bank o.ä.) einfach nachschauen, ob es eine "Reklamation" o.ä. gibt. Dahinter verbirgt sich mit hoher Wahrscheinlichkeit das Prozedere des hier zitierten "Chargeback".
Gespeichert
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08