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Autor Thema: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung  (Gelesen 13518 mal)

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Manwi72

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #45 am: 21.10.2013, 13:29 Uhr »
Flightright ist ein ganz normales Inkassobüro, die sich eben auf Fluggastrechte und Entschädigungen spezialisiert haben. Sie "kaufen" quasi die Forderung der Klienten an und treiben Sie dann bei. Daher kaufen sie auch nur solche Forderungen, die von Anfang an aussichtsreich sind, an. Und prüfen natürlich sehr genau, ob eine Klage Erfolg verspricht oder nur weitere Kosten verursacht.

tom22

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #46 am: 21.10.2013, 14:06 Uhr »
Lt einer Meldung in der Stiftung Warentest reicht es häufig, wenn man sich an das Luftfahrtbundesamt wendet, wenn die Airlines auf die Anfrage überhaupt nicht oder nur nach langen Fristen antworten.

Gruss Tom

gabenga

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #47 am: 21.10.2013, 15:38 Uhr »
Dabei verlassen sie sich zunächst erst einmal nur auf die Angaben die der Kunde macht (egal ob zutreffend oder nicht) - tut ja noch keinem Weh und mal eben ein Schreiben mit Textbausteinen ist auch schnell rausgeschickt.

Zumindest EUClaim arbeitet da wohl anders. Die haben Zugriff auf eine Datenbank mit den Verspätungsgründen und klopfen die Forderung vorher schon auf diese Weise ab.

playmaker11

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #48 am: 22.10.2013, 07:23 Uhr »
Flightright ist ein ganz normales Inkassobüro, die sich eben auf Fluggastrechte und Entschädigungen spezialisiert haben. Sie "kaufen" quasi die Forderung der Klienten an und treiben Sie dann bei. Daher kaufen sie auch nur solche Forderungen, die von Anfang an aussichtsreich sind, an. Und prüfen natürlich sehr genau, ob eine Klage Erfolg verspricht oder nur weitere Kosten verursacht.
Soweit ich weiß, kaufen die die Forderung nicht - das wäre Factoring und würde bedeuten, daß sie Dir in jedem Fall einen Betrag zahlen würden. Die machen die nur in Deinem Namen (oder ggf. in ihrem) geltend - wie jeder Anwalt auch, nur daß das Kostenrisiko anders geteilt wird. Beim RA mußt Du den so oder so bezahlen, weil Du ihn beauftragt hast. Bekommst Du die Forderung, zahlt die Gegenseite auch die Kosten des RA, d.h. Du bekommst (in sage jetzt einfach mal) 600€ und bezahlst nix mehr, der RA bekommt seine Gebühren von der Airline. Bekommst Du nichts, zahlst Du die RA-Gebühren (wenn Du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast - die).
Bei EU-Claim etc. zahlst Du nur im Erfolgsfall. D.h. bekommst Du die Entschädigung, ziehen sie Dir 30% (können auch andere Zahlen sein- EU-Claim nimmt wohl 27% + Bearbeitungsgebühr 25€) davon ab, d.h. Du bekommst 420€ statt 600€ (180€ gehen an EU-Claim o.ä.), die Airline zahlte ggf. zusätzlich Kosten an die Firma. Sind sie nicht erfolgreich, zahlst Du nichts.
Ergo:
hat jemand eine Rechtsschutzversicherung ist der Gang zum RA immer günstiger für denjenigen, da er ohnehin nichts zahlt, sich aber auch keine Abzüge von der Entschädigung gefallen lassen muß.
Wer ein Kostenrisiko meiden will ist ggf. bei EU-Claim etc. besser aufgehoben
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Manwi72

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #49 am: 22.10.2013, 11:36 Uhr »
Bei Flightright bekommt und zahlt man auch nur im Erfolgsfall.

Sorry, du hast natürlich recht, man tritt ja seine Forderung nicht ab, sondern beauftragt Flightright und EU-Claim mit die Einzug der Forderung im Auftrag eines Dritten. War bissle unglücklich ausgedrückt. Ist trotzdem ganz normales Inkasso Verfahren.

Und Micha, Flightright hat die gleichen Zugriffe wie EU-Claim. Ist quasi die deutsche Variante davon.


Detritus

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #50 am: 22.10.2013, 12:06 Uhr »
Und Micha, Flightright hat die gleichen Zugriffe wie EU-Claim. Ist quasi die deutsche Variante davon.

Na ja auf diese "Datenbank" würde ich erstmal nichts geben - man kann Flightright "beauftragen" selbst wenn man irgendeinen Flug eingibt, behauptet dieser sei massiv verspätet gewesen und als Grund "Sonstiges - Keine Ahnung" angibt, trotzdem wird gesagt man hätte wahrscheinlich einen Anspruch auf Entschädigung und soll seine Daten eingeben bzw. den Auftrag erteilen.

Hier erfolgt also erstmal überhaupt keine Prüfung ob der Flug wie behauptet tatsächlich verspätet gewesen ist oder nicht - klar bevor die jetzt an die Airline rantreten werden die das intern wohl noch mal checken, aber das was der User auf deren HP sieht ist nicht mit irgendwelchen Datenbanken verknüpft.

Manwi72

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #51 am: 22.10.2013, 12:27 Uhr »
EU Claim hat meinen Fall sofort abgelehnt, da sie gegen die Fluggesellschaft die es betraf nicht vorgehen. Bei Flightright bekam ich die Zusage. Habe es dann aber nicht gebraucht, da die glücklicherweise doch gleich gezahlt haben.

Carotthat

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #52 am: 25.10.2013, 13:00 Uhr »
Aus einigen eigenen Erfahrungen reicht die Meldung an's LBA (für's eigene Gewissen) und die Forderung an die Airline (selbst gestellt).
Aus eben diesen Erfahrungen fliege ich aber hauptsächlich mit europäischen Fluglinien. Obwohl AB ja immer wieder den Vogel abschießt, wir haben zuletzt 8 Monate auf unsere Rekompensation gewartet. Die kam dann aber auch.

Für US-amerikanische Airlines ist oft der richtige Ansprechpartner entscheidend: Der sitzt nie am Flughafen oder am Tresen. Wir haben bei UAL zB dieses Jahr für Gepäckverspätung mit 16h (jaja, auf Kauai, war nicht lustig  :x) 2x200 e-voucher bekommen. Nach einer eMail!

Caro

Sandra Hofmann

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #53 am: 13.06.2014, 10:17 Uhr »
Hallo,

ich war auch Fluggast auf dem verspäteten Flug von Frankfurt nach Las Vegas und versuche seitdem für mich und meinen Mann die 600,00 EUR pro Person Entschädigung von der Condor zu erhalten. Zuerst privat, jetzt schon seit Monaten über Anwalt. Leider stellt sich die Condor bisher total quer. Hat jemand dieselben Versuchungen unternommen und kann berichten?

Danke vorab.

LG Sandra H.

HansFranz

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #54 am: 13.06.2014, 14:48 Uhr »
Es war bei uns zwar nicht dieser Flug, aber es war auch die Condor. Wir haben auch ohne Rechtsschutz einen Anwalt beauftragt, es kam zu einer Verhandlung, wir haben gewonnen und die Condor hat unsere Entschädigung und auch den Anwalt bezahlt. Ich würde hierbei auch immer wieder einen mit der Thematik vertrauten Anwalt beauftragen.


Sandra Hofmann

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #55 am: 14.06.2014, 15:49 Uhr »


Es war bei uns zwar nicht dieser Flug, aber es war auch die Condor. Wir haben auch ohne Rechtsschutz einen Anwalt beauftragt, es kam zu einer Verhandlung, wir haben gewonnen und die Condor hat unsere Entschädigung und auch den Anwalt bezahlt. Ich würde hierbei auch immer wieder einen mit der Thematik vertrauten Anwalt beauftragen.



Bei uns läuft das ganze schon seit Monate über Anwalt, der sich mittlerweile schon persönlich beleidigt fühlt, da die Condor nicht zahlt, bzw. bisher nicht reagiert hat auf unsere Forderungen über Anwalt. Seiner Meinung nach wird es wohl auch auf ein Klageverfahren hinauslaufen.
In unserem Reisebüro sind wir der krasseste Fall, den dieses bisher hatte. Da hat die Condor auch schon bei viel weniger Flugverspätung bezahlt. Ich kann leider nicht verstehen, wieso das ganze bei uns so schwerwiegend verläuft.

zuehli

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #56 am: 16.06.2014, 15:22 Uhr »
Ein Anwalt, der sich persönlich beleidigt fühlt? Sowas aber auch...
Ich kenne das so, dass bei Schadensersatzforderungen ein Termin gesetzt wird. Wird dieser nicht eingehalten, wird Klage eingereicht. Da muss man doch nicht zimperlich sein.

Gruß
Harald
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Sandra Hofmann

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #57 am: 17.06.2014, 08:04 Uhr »
Es wurde ja auch ein Termin gesetzt. Und wenn der jetzt rum ist, wird Klage eingereicht. Finde es trotzdem ziemlich  unverschämt, dass mein Reisebüro und auch andere Personen/Blogs etc sagt, dass schon weitaus weniger Stunden Verspätung ihre Forderungen bekommen haben und bei mehr als 24 STD sich die Condor so quer stellt...Ist schon echt nervig, weil das ganze jetzt schon seit Monaten läuft, bisher ohne Erfolg für uns.

playmaker11

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #58 am: 18.06.2014, 07:40 Uhr »
Deine Sachverhaltsschilderung ist zwar sehr dürftig, aber gerade Condor sollte wissen, daß der EuGH extrem Verbraucherfreundlich ist, schließlich haben sie ja die Klage wegen der Gleichsetzung von Verspätung am Abflug und Ankunftsort dort verloren.

Das Problem liegt eher darin, daß Du anscheinend nicht klagen willst. Immer wieder schreiben bringt eben nichts.
No retreat, no surrender !

suzemir

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Re: Condor DE2082 / DE2083 - 27.08.2013 Verspätung
« Antwort #59 am: 18.06.2014, 14:08 Uhr »
wir hatten auch schon das Vergnügen http://www.galenbeck.de/Reiseberichte/ArizonaUSAFebruar2011/40.html

wir haben dadurch das 1A Southpoint Hotel kennen gelernt und danach immer wieder genutzt, sehr gut dort kostenlos gegessen und erst nach einem Gerichtsurteil unsere 600,- € pro Person bekommen. Ich fand den Service von Condor Klasse. Schneller konnten wir nicht so viel Geld verdienen.