Flightright ist ein ganz normales Inkassobüro, die sich eben auf Fluggastrechte und Entschädigungen spezialisiert haben. Sie "kaufen" quasi die Forderung der Klienten an und treiben Sie dann bei. Daher kaufen sie auch nur solche Forderungen, die von Anfang an aussichtsreich sind, an. Und prüfen natürlich sehr genau, ob eine Klage Erfolg verspricht oder nur weitere Kosten verursacht.
Soweit ich weiß, kaufen die die Forderung nicht - das wäre Factoring und würde bedeuten, daß sie Dir in jedem Fall einen Betrag zahlen würden. Die machen die nur in Deinem Namen (oder ggf. in ihrem) geltend - wie jeder Anwalt auch, nur daß das Kostenrisiko anders geteilt wird. Beim RA mußt Du den so oder so bezahlen, weil Du ihn beauftragt hast. Bekommst Du die Forderung, zahlt die Gegenseite auch die Kosten des RA, d.h. Du bekommst (in sage jetzt einfach mal) 600€ und bezahlst nix mehr, der RA bekommt seine Gebühren von der Airline. Bekommst Du nichts, zahlst Du die RA-Gebühren (wenn Du eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hast - die).
Bei EU-Claim etc. zahlst Du nur im Erfolgsfall. D.h. bekommst Du die Entschädigung, ziehen sie Dir 30% (können auch andere Zahlen sein- EU-Claim nimmt wohl 27% + Bearbeitungsgebühr 25€) davon ab, d.h. Du bekommst 420€ statt 600€ (180€ gehen an EU-Claim o.ä.), die Airline zahlte ggf. zusätzlich Kosten an die Firma. Sind sie nicht erfolgreich, zahlst Du nichts.
Ergo:
hat jemand eine Rechtsschutzversicherung ist der Gang zum RA immer günstiger für denjenigen, da er ohnehin nichts zahlt, sich aber auch keine Abzüge von der Entschädigung gefallen lassen muß.
Wer ein Kostenrisiko meiden will ist ggf. bei EU-Claim etc. besser aufgehoben