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Autor Thema: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines  (Gelesen 23730 mal)

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Thomas

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Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« am: 12.03.2020, 10:56 Uhr »
Hallo zusammen,

aufgrund der aktuellen Coronavirus-Situation starte ich mal einen Airline-Sammelthread mit hoffentlich ein paar nützlichen Links. Darf gerne ergänzt werden, ich erweitere die Liste hier dann entsprechend:

Lufthansa:
https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen

Zitat
Umbuchungsmöglichkeit bei bestehenden Buchungen:
Die neue Kulanzregelung für bestehende Buchungen gilt weltweit für alle bis zum 5. März gebuchten Flüge mit einem Abflugdatum bis zum 30. April 2020. Umbuchbar sind bestehende Tickets innerhalb dieses Zeitraums. Passagiere können nun einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen – ebenfalls unabhängig vom Buchungstarif. Bitte nutzen Sie auch dazu die Möglichkeiten über die Webseiten der individuellen Lufthansa Group Airlines. Zur Umbuchung von Light Tarifen wenden Sie sich bitte an unsere Service Center.
Grundsätzliche Umbuchungsmöglichkeit bei zukünftigen Buchungen:
Ab dem 06. März und bis zum 31. März verzichten die Lufthansa Group Airlines grundsätzlich weltweit auf die Umbuchungsgebühren und bieten eine einmalige Umbuchung bei allen neu gebuchten Flügen an – unabhängig vom Buchungstarif. Dies gilt für alle neu erworbenen Tickets. Passagiere können diese neu erworbenen Tickets nun einmal ohne Umbuchungsgebühr auf ein neues Datum bis zum 31. Dezember 2020 umbuchen.

Condor:
https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/reiseinformationen/aktuelle-meldungen.jsp

British Airways (D):
https://www.britishairways.com/de-de/information/incident/coronavirus/latest-information

KLM
https://www.klm.com/travel/de_de/prepare_for_travel/up_to_date/flight_update/index.htm

Delta (D):
https://de.delta.com/us/de/advisories/other-alerts/coronavirus-travel-updates

Zitat
Keine Änderungsgebühren für zwischen dem 1. und 31. März 2020 gebuchte Tickets


American Airlines:

https://www.americanairlines.de/i18n/travel-info/travel-alerts.jsp

Zitat
Ihnen wird die Umbuchungsgebühr erlassen, sofern Sie:
Ihren Flug mit American Airlines gebucht haben
Ihr Ticket bis vor dem 1. März 2020 gekauft haben
Ihre Reise zwischen dem 1. März und 30. April 2020 geplant ist
Zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 oder innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Tickets, je nachdem was früher eintritt, reisen können

United Airlines (D):
https://www.united.com/ual/de/de/fly/travel/notices.html

Zitat
Wir wissen, dass Sie ihre Reisepläne gerade jetzt besonders sorgfältig gestalten, und möchten, dass Sie bei der Planung Ihrer nächsten Reise flexibel sind. Wenn Sie daher zwischen dem 3. und 31. März 2020 einen Flug bei uns buchen, können Sie diesen in den nächsten 12 Monaten kostenlos ändern.

Air France
https://www.airfrance.fr/FR/en/common/page_flottante/hp/news-air-traffic-air-france.htm
Viele Grüße,

Thomas (webmaster@usa-reise.de)
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lurvig

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Thomas

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #2 am: 12.03.2020, 12:02 Uhr »
Danke, oben ergänzt.

Informationen von American Airlines hinzugefügt.
Viele Grüße,

Thomas (webmaster@usa-reise.de)
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Jack Black

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #3 am: 12.03.2020, 13:24 Uhr »
Condor:
https://www.condor.com/de/flug-vorbereiten/reiseinformationen/aktuelle-meldungen.jsp

Das heißt zwar "aktuelle Meldungen" - ist es aber nicht. Für die USA ist dort immer noch der unveränderte Status angegeben, dass alle Flughäfen angeflogen werden. Das ist eine Frechheit, Condor weiß auch seit fast 12 Stunden, dass ab Freitag Nacht nichts mehr geht.

Noch schlimmer: die Buchungsseite ist unverändert, Condor verkauft gnadenlos Tickets für die Zeit der Einreisesperre. Der geprellte Kunde kann dann wahrscheinlich lange seinem Geld hinterherlaufen. Ich habe bei Condor angerufen und gefragt, was denn nun passiert und wie es weitergeht. Da wird eisenhart auf Zeit gespielt, gekünsteltes Unwissen gepaart mit naiven Vertröstungen ("wir arbeiten an einer Lösung" - was soll das werden? Geld zurück, fertig!) und auf meinen Hinweis, dass selbst die Buchungen noch durchgehen, obwohl man seit Stunden schon weiß, dass man das Ziel nicht anfliegen kann: "ja, man kann halt nicht so schnell reagieren". Wie bitte? Das ist ja bald ein Fall für einen Staatsanwalt. Ich finde es unmöglich. Schwacher Trost: auch auf der Lufthansa Seite regiert Schweigen. Kein Sterbenswort von einer Einreisesperre in die USA.
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carovette

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #4 am: 12.03.2020, 15:12 Uhr »
Darf gerne ergänzt werden, ich erweitere die Liste hier dann entsprechend:

Lufthansa:
https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen

Da ich aktuell auch betroffen bin, hier noch eine Ergänzung für die Lufthansa - man kann auch kostenlos stornieren (nachzulesen hier: https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen:

Zitat
Sollten Sie im Kontext der Ausbreitung des Coronavirus Ihre Reise auf Grund geänderter Einreisebestimmungen nicht antreten können, bietet Ihnen die Lufthansa Group die Möglichkeit kostenfrei umzubuchen oder Ihr Ticket zu stornieren.

Smokey-the-Bear

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #5 am: 12.03.2020, 15:47 Uhr »
Da ich aktuell auch betroffen bin, hier noch eine Ergänzung für die Lufthansa - man kann auch kostenlos stornieren (nachzulesen hier: https://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen:

Zitat
Sollten Sie im Kontext der Ausbreitung des Coronavirus Ihre Reise auf Grund geänderter Einreisebestimmungen nicht antreten können, bietet Ihnen die Lufthansa Group die Möglichkeit kostenfrei umzubuchen oder Ihr Ticket zu stornieren.

Das mit dem Ticket kostenlos stornieren zu können, sollte keine Besonderheit von Lufthansa sein, sondern - im Kontext zum US-Einreisestopp wg. Corona - Normalität. Stichwort höhere Gewalt.

Diesbezüglich hatte ich hier schon Links gepostet, die - für meine laienhafte Begriffe - eindeutig daraufhin hindeuten:

 ==> http://forum.usa-reise.de/aktuelle-meldungen-radio-fernsehtipps/usa-erlassen-wegen-coronavirus-30-tagigen-einreisestopp-aus-europa/15/

Gerade finde ich noch DAS hier:

https://www.anwaltonline.com/reiserecht/tipps/1934/einreiseverbot-wegen-corona-virus-ist-hoehere-gewalt

und bspw. auch hier:
https://www.merkur.de/reise/ansprueche-von-flugreisenden-bei-verschaerften-einreiseregeln-zr-13576750.html

und bspw. auch hier (im Punkt "Wer zahlt bei ausfallenden Flugreisen?"):
... Die Airlines berufen sich dagegen auf höhere Gewalt – und wollen nicht zahlen. Pauline Stabenow, Juristin bei der Europäischen Verbraucherzen­trale Kehl, ist überzeugt: „Wenn ein behördliches Einreiseverbot ausgesprochen wird, können unserer Ansicht nach Verbraucher den Flug stornieren und den Preis erstattet bekommen. Das gilt auch, wenn Fluggesellschaften ihre Reisen nicht anbieten.“ ...
[ https://www.morgenpost.de/wirtschaft/article228673179/Coronavirus-und-Urlaub-Das-muss-jetzt-beachtet-werden.html ]




Demnach handelt es sich hier tatsächlich um "höhere Gewalt" (einen "unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstand") und die Airline muß den Flug kostenfrei stornieren.

DENKBAR ist jedoch, dass die eine oder andere Airline erstmals versucht, dem Passagier gegenüber zu "suggerieren", dass er maximal umbuchen könnte (und das Geschäft zunächst mal bei der Airline verbleibt)


Viele Grüße
  Frank

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carovette

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #6 am: 12.03.2020, 16:35 Uhr »
Das mag ja sein, dass du das schon mal irgendwo hier gepostet hast, hier hat mir die Info halt gefehlt.  Leider kennen doch recht viele diese Info bezüglich höherer Gewalt nicht. Wenn ich mich so in den USA-Gruppen auf Facebook umschaue und die Fragen dort lese, sind viele einfach unsicher, was nun genau mit den Flügen passiert, deswegen habe ich gedacht, man könnte es der Vollständigkeit halber ruhig hier noch mal erwähnen.  8) So sind die Infos wenigstens alle an einer Stelle zu finden.

Thomas

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #7 am: 12.03.2020, 17:18 Uhr »
Hallo zusammen,

ich bin zum Glück nicht betroffen (dieses Jahr ist Umzug statt Urlaub angesagt), aber ich bin doch gespannt, wie sich die Rechtslage am Ende darstellt.

Eben war hier im Radio (H3) ein Reiserechtsexperte zu hören. Bei Pauschalreisen ist der Fall klar (Storno kostenlos, soweit sind wir hier ja auch schon), aber bei den Airlines, vor allem den amerikanischen, sieht er aktuell auch keine klare Rechtslage:

Zitat
Reiseexperte Kay Rodegra sagt: "Als Individualreisender würde ich jetzt Kontakt aufnehmen zur Fluggesellschaft und fragen, ob der Flug überhaupt noch durchgeführt wird. Da wird man relativ schnell eine Antwort bekommen. Aber wenn es eine amerikanische Airline ist, die weiterhin fliegt, dann muss man diskutieren mit der Airline und sich auf den Standpunkt berufen: Für mich gibt es ein Einreiseverbot, ihr dürft mich überhaupt nicht mitnehmen, und aus diesem Grund will ich mein Geld zurück. Aber ganz klar ist die rechtliche Situation da nicht."

Quelle: https://www.hr3.de/themen/urlaub-trotz-coronavirus-tipps-vom-reiserechts-experten,corona-reise-faq-100.html
Viele Grüße,

Thomas (webmaster@usa-reise.de)
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Smokey-the-Bear

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #8 am: 12.03.2020, 17:18 Uhr »
@carovette:

Missverständnis/Missverständlich. Das war nicht gegen Dein Posting gerichtet.

Alles easy.
Viele Grüße
  Frank

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #9 am: 12.03.2020, 17:28 Uhr »
Kleine Ergänzung zur LH:  Nach rund 30 Minuten in der Warteschleife bin ich durchgekommen. Der freundliche Mitarbeiter wollte mir zuerst natürlich eine Umbuchung schmackhaft machen. Nachdem ich ihm aber erklärt hatte, dass ich bereits im September wieder in die USA fliegen werde und ich keine 6 Wochen Urlaub im Herbst bekomme, ging auf einmal eine kostenlose Stornierung. Eine Bestätigungsmail habe ich zwar noch nicht, aber ich vertraue ihm mal. Hotels sind auch schon alle storniert; Mietwagen hatte ich noch nicht gebucht
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Lothar

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Jack Black

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Antw: Coronavirus - aktuelle Informationen der Airlines
« Antwort #10 am: 12.03.2020, 17:34 Uhr »
Eben war hier im Radio (H3) ein Reiserechtsexperte zu hören. Bei Pauschalreisen ist der Fall klar (Storno kostenlos, soweit sind wir hier ja auch schon), aber bei den Airlines, vor allem den amerikanischen, sieht er aktuell auch keine klare Rechtslage:

Bei WDR2 war auch in den Nachrichten ein Beitrag über das Einreiseverbot, da wurde u.a. gesagt, wenn die Airline selbst den Flug cancelt (und das wird zumindest bei den deutschen Airlines der Fall sein), muss die Airline die Tickets erstatten.

Das hilft aber alles nicht, wenn sie bockig sind (und das werden sie sein, Condor hat einen ganz schlechten Ruf, wenn es um Schadensersatz und ähnliches geht). Ich vermute, man muss so oder so den Rechtsweg einschlagen. Condor deutete wohl heute am Telefon an, dass sie "an einer Lösung arbeiten würden, dem Kunden etwas anbieten zu können". Was auch immer das dann bedeutet. Wußten sie selbst offensichtlich nicht.
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Jack Black

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« Antwort #11 am: 12.03.2020, 18:08 Uhr »
Und jetzt endlich mal eine Seite, die wirklich Klartext spricht. Aus https://sos-flugverspaetung.de/blog/corona-virus-einreise-verbot-in-die-usa-was-ist-mit-meinem-flug.html

Zitat
Einreisestopp USA: Was passiert mit meinem Flug?

Die Fluggesellschaften sind mit dem von der USA verhängten Einreisestopp gezwungen, den Passagieren bei einem Flug in die USA schon am Abflughafen das Boarding zu verweigern. Da das Einreiseverbot für alle Menschen aus Europa gilt, ist aber schon nicht vorstellbar, dass ab morgen überhaupt noch Flüge von Kontinentaleuropa aus in die USA in nennenswerter Zahl stattfinden. Allenfalls werden noch Flüge in die USA stattfinden, um bereits gebuchte Rückflüge für Amerikaner in die USA bzw. umgekehrt für Europäer aus den USA heraus zurück nach Europa abzuwickeln.

Lufthansa hat heute morgen angekündigt, die Folgen des Einreisestopps für Europäer in die USA zu prüfen. Zwar sei es noch zu früh, konkrete Auswirkungen auf Flugplan und Betrieb zu nennen, wie ein  Unternehmenssprecher sagte. Es sei aber klar, dass es zu weiteren Flugstreichungen kommen werde. Gestern hatte Lufthansa bereits die Streichung von 23 000 Flügen angekündigt.

Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises

Da die Beförderung nicht stattfindet, können Sie von der Airline den gezahlten Preis für die Tickets zurückverlangen. Dies ergibt sich aus Art. 8 Abs. 1 der EU Fluggastverordnung. Demnach müssen Airlines im Fall einer Flugannullierung binnen sieben Tage die Ticketkosten zu dem Preis, zu dem das Ticket erworben wurde, zurückerstatten. Der Rückerstattungsanspruch umfasst sämtliche noch nicht zurückgelegten Reise- bzw. Flugabschnitte. Sofern die Reise also überhaupt nicht angetreten werden, müssen die vollständigen Ticketkosten samt komplettem Rückflug erstattet werden.

Flug selbst absagen? Lieber abwarten!

Von einer eigenen Stornierung des Fluges raten wir derzeit ab. Sagen Sie den Flug selbst ab, ist es fraglich, ob Sie die Ticketkosten zurückbekommen. Hier kommt es nämlich maßgeblich auf den zwischen Ihnen und der Airline geschlossenen Beförderungsvertrag an. Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) können Airlines das Kündigungsrecht des Passagiers durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auszuschließen (BGH, Urteil vom 20.03.2018, Az. X ZR 25/17). Ist dies der Fall, muss die Airline die Ticketkosten nicht erstatten. Ob dies auch für die in dem Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren gilt, hat BGH in dem Urteil nicht entschieden. Daher ist es ratsam ist, abzuwarten, wie die Airline reagiert. Sagt diese von sich aus den Flug ab, wovon auszugehen ist, können nämlich die Kosten für den Ticketpreis zurückverlangt werden.
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« Antwort #12 am: 12.03.2020, 18:33 Uhr »
Das mag haarspalterisch klingen, aber in dem Zitat wird auf "Flugannullierungen" abgestellt. Das wird sicher in vielen Fällen zutreffen, Solange aber geflogen wird, ist die Nicht-Mitnahme bei einem durchgeführten Flug etwas anderes.
Gruß
mrh400

Smokey-the-Bear

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« Antwort #13 am: 12.03.2020, 19:09 Uhr »
Das mag haarspalterisch klingen, aber in dem Zitat wird auf "Flugannullierungen" abgestellt. Das wird sicher in vielen Fällen zutreffen, Solange aber geflogen wird, ist die Nicht-Mitnahme bei einem durchgeführten Flug etwas anderes.

Nein. Tut es nicht.

Man sollte als Betroffener nicht darauf hoffen müssen, dass der gebuchte/bezahlte eventuell nicht stattfindet, weil die Airline den Flieger nicht mit Passagieren voll bekommt, die auch weiterhin einreisen dürfen.

Thema - wir hatten es schon im anderen Thread - ist vielmehr, dass die USA uns EU-Bürgern zunächst einmal für 30 Tage (von den 30 Tagen-Limit habe ich übrigens auf der Regierungsseite nichts gelesen!!) die Einreise verweigert.

Der Grund, der dafür ins Feld wird, ist die Corona-Pandemie.

Für die können weder Passagier noch Airline etwas. Das gilt gleichermaßen für den US-Erlass.

Nun ist es aber so, dass eine Airline dann keinen Passagier in die USA befördern darf, wenn - aufgrund des konkreten US-Erlasses - ihm dort unmittelbar die Einreise verweigert wird. Das Ganze (Nationalität des Passagiers, Erlass der US-Regierung) ist im Vorhinein allgemein bekannt. Würde die Airline den Passagier in diesem Wissen dennoch befördern, macht sie sich - meines Wissens - zum einen strafbar und muß den Passagier wieder zurück transportieren.

Das ist die eine Seite der Medallie, die eine Airline minimal zu motivieren könnte, kostenlose Umbuchungen (zumindedst in einem gewissen Zeitrahmen) anzubieten.

Die andere Seite der Medallie ist aber, dass nicht jeder, dem man eine solche kostenlose Umbuchungsmöglichkeit anbietet, überhaupt die Chance hätte, diese in Anspruch zu nehmen. Und daher kann/muß hier die höhere Gewalt ins Spiel gebracht werden.

Auch wenn ich es juristisch nicht exakt belegen kann, bin ich aufgrund anderer Quellen (die ja zumindest teilweise in dem entsprechenden Thread - http://forum.usa-reise.de/aktuelle-meldungen-radio-fernsehtipps/usa-erlassen-wegen-coronavirus-30-tagigen-einreisestopp-aus-europa/ - verlinkt oder zitiert sind) bislang sehr zuversichtlich, dass hier - auf Kundenwunsch - auch kostenfrei storniert werden wird.

Viele Grüße
  Frank

  aka: Smokeybear

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Dayhiker

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« Antwort #14 am: 12.03.2020, 19:10 Uhr »
Das mag haarspalterisch klingen, aber in dem Zitat wird auf "Flugannullierungen" abgestellt. Das wird sicher in vielen Fällen zutreffen, Solange aber geflogen wird, ist die Nicht-Mitnahme bei einem durchgeführten Flug etwas anderes.

Das wird sicher spannend. Wenn die Airline den Passagier, der ein gültiges Ticket hat, wegen Einreisebeschränkungen einfach nicht boarden lässt, sehe ich schon sehr gute Chancen für eine komplette Erstattung.