Der deutsche Gesetzgeber schließt ein Schmerzensgeld bei unmittelbarem Tod aus. Das möge zu diskutieren sein, ist aber kein Verschulden von Lufthansa, sondern der Politik.
LH hat jetzt, im Gegensatz zu jeden gesetzlichen Vorgaben, bereits einiges an die Angehörigen gezahlt. Kurz nach dem Unglück waren es bereits 50.000€ pro Opfer, zusätzlich noch mal 25.000€ und dann kamen noch mal pro nahem Angehörigen 10.000€ (z.B. wenn eine vierköpfige Familie einen verloren hat, gabs 30.000€) oben drauf.
Das alles nur als Schmerzensgeld, was es in Deutschland eigentlich gar nicht gibt.
Der Schadensersatz kommt dann immer noch dazu und wird für jedes Opfer einzeln berechnet. Da gibts in Deutschland ganz klare Regelungen; Verdienstausfall, Behandlungskosten der Angehörigen usw. usf.
LH kann jetzt aber nicht einfach mal sagen, wir geben den Angehörigen 1Mio€ oder mehr. Es ist tragisch, aber LH ist eine Aktiengesellschaft. Spätestens bei solch hohen Zahlungen wird sich wohl der Aufsichtsrat und später die Aktionärsversammlung sperren. Denn es kann dann sehr schnell wirtschaftlich negativ auswirken und es kann dann der Vorstand entsprechend persönlich haftbar gemacht werden. Deshalb wird es dazu keine eigenständige Entscheidung des Vorstandes geben können.
Ein Unternehmen, was von komplett von Privatpersonen geführt wird und nicht börsennotiert ist, kann dagegen jederzeit sagen, dass sie aus ihrem Privatvermögen eine Summe X dafür nehmen. Sie sind ja niemandem Rechenschaft schuldig.
Wenn dann ein Gericht sagt, Firma XY muss den Betrag X zahlen, dann bleibt der Firma nichts anderes übrig. Das kann dann evtl. sogar über Versicherungen laufen.
Ich hoffe aber hier, dass sich das US-Gericht, mit Ausnahme der US-Passagiere, für nicht zuständig sieht. M.E. kann es nicht sein, dass jemand, der keine Beziehung zur USA hatte (Flug innerhalb EU, mit europäischer Airline, kein US-Bürger, keine US-Verwandten), von dort Schmerzensgeld zugesprochen bekommt.