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Autor Thema: Germanwings 4U9525  (Gelesen 75543 mal)

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motorradsilke

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Re: Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #345 am: 12.08.2015, 08:54 Uhr »
Diejenigen, die nicht selber betroffen sind, haben leicht reden/schreiben. Die einen werden es leichter verarbeiten k�nnen, die anderen jahrelang psychologische Hilfe ben�tigen.

Was hat das mit leicht reden zu tun? Wo habe ich geschrieben, dass das leicht ist?
Geld hilft allerdings bei diesem Prozess nicht.
Naja, man könnte von dem Geld zusätzliche Therapien bezahlen, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Man könnte damit schnell Hilfe bekommen, weil die Wartezeiten bei guten Psychologen für gesetzlich Versicherte viele Monate betragen, wenn man überhaupt ran kommt.
Man könnte sich Reisen leisten, mit denen man abschalten kann.
Man könnte Jemanden beauftragen, der sich um den Haushalt kümmert, den man evtl. nicht mehr selbst schafft, weil der Schmerz zu groß ist.
Man könnte sich Freizeitbeschäftigungen suchen, die ablenken. Usw.
25000 € für einen Menschen sind, wie alle Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland, einfach lächerlich.
Es sieht ja bei körperlichen Schmerzen, die man selbst erleidet, auch nicht besser aus.

freddykr

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #346 am: 12.08.2015, 12:09 Uhr »
Der deutsche Gesetzgeber schließt ein Schmerzensgeld bei unmittelbarem Tod aus. Das möge zu diskutieren sein, ist aber kein Verschulden von Lufthansa, sondern der Politik.
LH hat jetzt, im Gegensatz zu jeden gesetzlichen Vorgaben, bereits einiges an die Angehörigen gezahlt. Kurz nach dem Unglück waren es bereits 50.000€ pro Opfer, zusätzlich noch mal 25.000€ und dann kamen noch mal pro nahem Angehörigen 10.000€ (z.B. wenn eine vierköpfige Familie einen verloren hat, gabs 30.000€) oben drauf.
Das alles nur als Schmerzensgeld, was es in Deutschland eigentlich gar nicht gibt.

Der Schadensersatz kommt dann immer noch dazu und wird für jedes Opfer einzeln berechnet. Da gibts in Deutschland ganz klare Regelungen; Verdienstausfall, Behandlungskosten der Angehörigen usw. usf.

LH kann jetzt aber nicht einfach mal sagen, wir geben den Angehörigen 1Mio€ oder mehr. Es ist tragisch, aber LH ist eine Aktiengesellschaft. Spätestens bei solch hohen Zahlungen wird sich wohl der Aufsichtsrat und später die Aktionärsversammlung sperren. Denn es kann dann sehr schnell wirtschaftlich negativ auswirken und es kann dann der Vorstand entsprechend persönlich haftbar gemacht werden. Deshalb wird es dazu keine eigenständige Entscheidung des Vorstandes geben können.
Ein Unternehmen, was von komplett von Privatpersonen geführt wird und nicht börsennotiert ist, kann dagegen jederzeit sagen, dass sie aus ihrem Privatvermögen eine Summe X dafür nehmen. Sie sind ja niemandem Rechenschaft schuldig.

Wenn dann ein Gericht sagt, Firma XY muss den Betrag X zahlen, dann bleibt der Firma nichts anderes übrig. Das kann dann evtl. sogar über Versicherungen laufen.

Ich hoffe aber hier, dass sich das US-Gericht, mit Ausnahme der US-Passagiere, für nicht zuständig sieht. M.E. kann es nicht sein, dass jemand, der keine Beziehung zur USA hatte (Flug innerhalb EU, mit europäischer Airline, kein US-Bürger, keine US-Verwandten), von dort Schmerzensgeld zugesprochen bekommt.
Viele Grüße,
Danilo


McC

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #347 am: 12.08.2015, 12:21 Uhr »
Es ist tragisch, aber LH ist eine Aktiengesellschaft. Spätestens bei solch hohen Zahlungen wird sich wohl der Aufsichtsrat und später die Aktionärsversammlung sperren. Denn es kann dann sehr schnell wirtschaftlich negativ auswirken und es kann dann der Vorstand entsprechend persönlich haftbar gemacht werden. Deshalb wird es dazu keine eigenständige Entscheidung des Vorstandes geben können.

Da muss ich aber herzlich lachen!!! Die Verluste während der Streiks waren weitaus (!) höher und der größte Teil der Entschädigungen sind durch Versicherungen gedeckt. Die Summe, die LH evtl. selber zahlen muss, ist im Vgl dazu lächerlich gering.

Dazu passt auch: http://www.welt.de/wirtschaft/article140246931/Lufthansa-koennte-aus-dem-Dax-fliegen.html

Tinerfeño

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Re: Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #348 am: 12.08.2015, 12:53 Uhr »
Naja, man könnte von dem Geld zusätzliche Therapien bezahlen, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Man könnte damit schnell Hilfe bekommen, weil die Wartezeiten bei guten Psychologen für gesetzlich Versicherte viele Monate betragen, wenn man überhaupt ran kommt.
Man könnte sich Reisen leisten, mit denen man abschalten kann.
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Man könnte sich Freizeitbeschäftigungen suchen, die ablenken. Usw.
25000 € für einen Menschen sind, wie alle Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland, einfach lächerlich.
Es sieht ja bei körperlichen Schmerzen, die man selbst erleidet, auch nicht besser aus.

Das sind so ziemlich die besten Argumente, die ich bisher hier gelesen habe!
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

Wilder Löwe

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #349 am: 12.08.2015, 12:57 Uhr »
Im übrigen stellt sich mir hier noch die Frage nach der "Schuld" der LH. Man braucht zwar einen Sündenbock, da der Pilot nunmal tot ist, aber soweit ich das überblicken kann, hat die LH nach Vorschrift gehandelt. Der Mann war während der Ausbildung an Depressionen erkrankt, irgendein Psychiater/Arzt hat ihm danach Flugfähigkeit bescheinigt. Danach durfte er wieder fliegen und war nicht mehr auffällig, weder in seinem persönlichen Verhalten noch krankheitsmäßig. Dass er geflogen ist, obwohl er krank geschrieben war, kann man der LH nicht wirklich vorwerfen.

Außerdem, wer ist die LH? Da wird immer so getan, als gäbe des den "Herrn LH", der hätte bemerken müssen, dass mit dem Piloten etwas nicht stimmt. Nur den "Herrn LH" gibt es nicht. Solange alle Vorschriften eingehalten wurden, hatte die LH keine Möglichkeit, dieses Unglück zu verhindern, eben weil es ein anonymer Großbetrieb ist. Ärzte unterliegen der Schweigepflicht, Kollegen und Vorgesetzte haben nichts bemerkt oder haben gezielt weggeguckt - aber wer will ihnen das verübeln, das tun wir doch alle in einem gewissen Umfang, denn mit so einer Wahnsinnstat hat niemand gerechnet.

Ich verstehe die Angehörigen, die unbedingt einen Schuldigen festnageln und strafen wollen. Ob aber die LH wirklich der richtige Adressat ist, sei mal dahingestellt sein. Für mich war es einfach die Tat eines durchgeknallten Einzelnen. So etwas passiert tagtäglich auf der ganzen Welt. Meist nur in kleinem Maßstab und auf weniger dramatische Art und Weise, aber das ist das Risiko mit dem wir alle leben müssen.

Dass großzügig Schadensersatz gezahlt werden muss ist m.E. klar, aber Schmerzensgeld, das mit punitive damages in den USA vergleichbar ist, sollte in Deutschland nicht zur Regel werden.
Viele Grüße
Katrin

McC

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #350 am: 12.08.2015, 13:00 Uhr »
Ich verstehe die Angehörigen, die unbedingt einen Schuldigen festnageln und strafen wollen. Ob aber die LH wirklich der richtige Adressat ist, sei mal dahingestellt sein.

Wenn Du einen Neuwagen kaufst und ein Teil ist von einem Mitarbeiter vergessen worden einzubauen. Machst Du diesen persönlich verantwortlich oder wendest Du dich an den Hersteller bzw. an das Autohaus?

Lufthansa ist zu 100% verantwortlich! Punkt!!!

Tinerfeño

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #351 am: 12.08.2015, 13:05 Uhr »
Außerdem, wer ist die LH? Da wird immer so getan, als gäbe des den "Herrn LH", der hätte bemerken müssen, dass mit dem Piloten etwas nicht stimmt. Nur den "Herrn LH" gibt es nicht.

Doch, den "Herrn LH" gibt es. Die Lufthansa als AG ist eine "Juristische Person", die hier für den Vorfall verantwortlich ist.
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Daniel

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #352 am: 12.08.2015, 13:37 Uhr »
Lufthansa ist zu 100% verantwortlich! Punkt!!!

Na wenn das Herr MacClaus so festgestellt hat, ist natürlich alles klar und Lufthansa wird ohne zu zögern allen Hinterbliebenen Abermillionen zahlen. :roll:


Wilder Löwe

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #353 am: 12.08.2015, 13:38 Uhr »
Ich verstehe die Angehörigen, die unbedingt einen Schuldigen festnageln und strafen wollen. Ob aber die LH wirklich der richtige Adressat ist, sei mal dahingestellt sein.

Wenn Du einen Neuwagen kaufst und ein Teil ist von einem Mitarbeiter vergessen worden einzubauen. Machst Du diesen persönlich verantwortlich oder wendest Du dich an den Hersteller bzw. an das Autohaus?

Lufthansa ist zu 100% verantwortlich! Punkt!!!

Das setzt aber voraus, dass die LH durch geeignete Maßnahmen hätte erkennen können, dass ihr kranker Mitarbeiter ein Flugzeug führt. Im Moment sehe ich noch nicht, wie sie bei der bestehenden Gesetzeslage davon hätte Kenntnis erlangen können. Man muss wohl unterscheiden zwischen vermeidbaren/erkennbaren Fehlern im System LH (= Verschulden des Arbeitsgebers) und persönlichen Versagen des Mitarbeiters.

Aber wir werden sehen, was die Anwälte so alles ausgraben. Wahrscheinlich wird man der LH irgendein Verschulden nachweisen können, denn ich so einem großen Apparat macht immer irgendeiner Fehler.
Viele Grüße
Katrin

freddykr

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #354 am: 12.08.2015, 13:41 Uhr »
Es ist tragisch, aber LH ist eine Aktiengesellschaft. Spätestens bei solch hohen Zahlungen wird sich wohl der Aufsichtsrat und später die Aktionärsversammlung sperren. Denn es kann dann sehr schnell wirtschaftlich negativ auswirken und es kann dann der Vorstand entsprechend persönlich haftbar gemacht werden. Deshalb wird es dazu keine eigenständige Entscheidung des Vorstandes geben können.

Da muss ich aber herzlich lachen!!! Die Verluste während der Streiks waren weitaus (!) höher und der größte Teil der Entschädigungen sind durch Versicherungen gedeckt. Die Summe, die LH evtl. selber zahlen muss, ist im Vgl dazu lächerlich gering.
Dann verschluck Dich daran nicht...

Kosten eines Streikes beruhen nicht auf einer Entscheidung des Vorstandes und so müssen diese auch nicht von den Eignern genehmigt werden. Eigenständige Zahlungen in diesem Unglücksfall allerdings schon.
Das das wenig zu Streikkosten ist, wage ich zu bezweifeln. Bei 150 Opfern sind dies, bei 1Mio€ pro Opfer, 150Mion€. Dann kommt der erste, der verlangt 10Mio und schon sind wir, wir wollen ja so gerecht sein, bei 1,5Mrd€. Irgendwo hört es einfach auf.

Naja, man könnte von dem Geld zusätzliche Therapien bezahlen, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Man könnte damit schnell Hilfe bekommen, weil die Wartezeiten bei guten Psychologen für gesetzlich Versicherte viele Monate betragen, wenn man überhaupt ran kommt.
Man könnte sich Reisen leisten, mit denen man abschalten kann.
Man könnte Jemanden beauftragen, der sich um den Haushalt kümmert, den man evtl. nicht mehr selbst schafft, weil der Schmerz zu groß ist.
Man könnte sich Freizeitbeschäftigungen suchen, die ablenken. Usw.
25000 € für einen Menschen sind, wie alle Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland, einfach lächerlich.
Es sieht ja bei körperlichen Schmerzen, die man selbst erleidet, auch nicht besser aus.

Das sind so ziemlich die besten Argumente, die ich bisher hier gelesen habe!
Und noch mal: Das deutsche Recht sieht dies nicht vor. Wem das nicht gefällt und lieber unter US-Recht leben will, der möge bitte auswandern, oder in die Politik gehen und US-Gepflogenheiten hier in Deutschland einführen.

Ich verstehe die Angehörigen, die unbedingt einen Schuldigen festnageln und strafen wollen. Ob aber die LH wirklich der richtige Adressat ist, sei mal dahingestellt sein.

Wenn Du einen Neuwagen kaufst und ein Teil ist von einem Mitarbeiter vergessen worden einzubauen. Machst Du diesen persönlich verantwortlich oder wendest Du dich an den Hersteller bzw. an das Autohaus?

Lufthansa ist zu 100% verantwortlich! Punkt!!!
M.E. hat LH eine gewisse Schuld, da dies von einem MA während der Ausführung der betrieblichen Tätigkeit geschehen ist. Allerdings kann LH als AG nur innerhalb des rechtlichen Rahmens agieren. Das ist nun mal Fakt, auch wenn ihr Euch noch so stark aufregt (ganz besonders von denen, die sowieso hier immer gegen LH wettern).

Übrigens: Ein US-Gericht hat die Zuständigkeit nach dem Absturz der AF447 abgelehnt. Zuerst muss alles durch französische Gerichte geklärt sein.
Auch für den Fall des Concorde-Absturzes, was ja wirklich mit der USA zu tun hatte, wurde zuerst auf französische Gerichte verwiesen.
http://www.aviationlawmonitor.com/2010/10/articles/airlines/us-court-tosses-out-all-air-france-flight-447-cases/
Viele Grüße,
Danilo


McC

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #355 am: 12.08.2015, 14:32 Uhr »
Das das wenig zu Streikkosten ist, wage ich zu bezweifeln. Bei 150 Opfern sind dies, bei 1Mio€ pro Opfer, 150Mion€. Dann kommt der erste, der verlangt 10Mio und schon sind wir, wir wollen ja so gerecht sein, bei 1,5Mrd€. Irgendwo hört es einfach auf.

Ich habe doch geschrieben, dass ein großer Teil evtl. Entschädigungen durch div. Versicherungsunternehmen (ca. 300 Mio EUR) abgedeckt ist.

freddykr

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #356 am: 12.08.2015, 15:35 Uhr »
Das das wenig zu Streikkosten ist, wage ich zu bezweifeln. Bei 150 Opfern sind dies, bei 1Mio€ pro Opfer, 150Mion€. Dann kommt der erste, der verlangt 10Mio und schon sind wir, wir wollen ja so gerecht sein, bei 1,5Mrd€. Irgendwo hört es einfach auf.

Ich habe doch geschrieben, dass ein großer Teil evtl. Entschädigungen durch div. Versicherungsunternehmen (ca. 300 Mio EUR) abgedeckt ist.
Versicherungen zahlen aber nur, wenn das Unternehmen dazu gezwungen ist. Freiwillige Leistungen sind nicht gedeckt.
Viele Grüße,
Danilo


Tinerfeño

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #357 am: 12.08.2015, 15:47 Uhr »
Und noch mal: Das deutsche Recht sieht dies nicht vor. Wem das nicht gefällt und lieber unter US-Recht leben will, der möge bitte auswandern, oder in die Politik gehen und US-Gepflogenheiten hier in Deutschland einführen.

Das hat mittlerweile ja jeder verstanden. Streng genommen ist es dann aber fragwürdig, warum US-Amerikaner nach US-Recht klagen dürfen, wenn das Unglück gar nicht auf ihrem Hoheitsgebiet stattgefunden hat oder eine US-Fluglienie betroffen war. Ich kenne mich mit internationalem Recht nicht aus, aber schlüssig ist die ganze Sache nicht. Wenn man in den USA ein Verbrechen begeht oder wenn man vor Ort Opfer eines Verbrechens wird, wird man doch auch nach deren Gesetzen bestraft bzw. macht Ansprüche dort geltend.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

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Re: Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #358 am: 12.08.2015, 17:01 Uhr »
Diejenigen, die nicht selber betroffen sind, haben leicht reden/schreiben. Die einen werden es leichter verarbeiten k�nnen, die anderen jahrelang psychologische Hilfe ben�tigen.

Was hat das mit leicht reden zu tun? Wo habe ich geschrieben, dass das leicht ist?
Geld hilft allerdings bei diesem Prozess nicht.
Naja, man könnte von dem Geld zusätzliche Therapien bezahlen, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Man könnte damit schnell Hilfe bekommen, weil die Wartezeiten bei guten Psychologen für gesetzlich Versicherte viele Monate betragen, wenn man überhaupt ran kommt.
Man könnte sich Reisen leisten, mit denen man abschalten kann.
Man könnte Jemanden beauftragen, der sich um den Haushalt kümmert, den man evtl. nicht mehr selbst schafft, weil der Schmerz zu groß ist.
Man könnte sich Freizeitbeschäftigungen suchen, die ablenken. Usw.
25000 € für einen Menschen sind, wie alle Schmerzensgeldzahlungen in Deutschland, einfach lächerlich.
Es sieht ja bei körperlichen Schmerzen, die man selbst erleidet, auch nicht besser aus.

Oder die Eltern eines verunglückten Passagieres sind selbständig und sind danach nicht mehr in der Lage sich in erforderlicher Weise um ihr kleines Unternehmen zu kümmern. In der Folge gerät das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage.

Da macht es einen grossen Unterschied ob sie 25.000 Euro oder 250.000 Euro erhalten. Mit den 250.000 Euro haben sie finanziell erstmal genug Spielraum um sich um die Trauerarbeit zu kümmern und trotzdem das kleine Unternehmen über Wasser zu halten.
Es ist doch tragisch wenn eine Familie erst ein Kind verliert und anschliessend auch noch die Firma dicht machen müsste.

Bei Arbeitnehmern sieht es ähnlich aus: nach 6 Wochen setzt die Lohnfortzahlung aus und es gibt noch 65% vom Netto.
Trauerarbeit dauert u.U. Monate oder auch Jahre.
Eine höhere Summe überbrückt die Zeit bis ein Arbeitnehmer wieder arbeitsfähig ist und sorgt dafür das das Leben nicht auch noch finanziell aus der Bahn gerät weil bsp. der Immobilienkredit nicht mehr bedient werden kann und in der Folge das Häuschen zwangsversteigert wird.

Auch wenn Lufthansa sich juristisch im Rechtsrahmen bewegt, moralisch finde ich die Summe einfach lächerlich niedrig und unangemessen.

Das Argument mit der Veratnwortung vor dem Aufsichtsrat und den Aktionären macht es nicht besser, im Gegenteil! Das klingt ja mal (wieder) so, das auch unter diesen sehr tragischen Umständen die Interessen der Aktionäre über den Interessen der Hinterbliebenen stehen.
Gruss Kate
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On Tour:
2000-09: 7xUSA West & Kanada
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2018:  Wandern & Paddeln Schluchten-ABC: Ardeche, Baume, Chassezac sowie Cote Vermeille

Unsere Website: http://www.outdoordreams.de

McC

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Re: Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #359 am: 12.08.2015, 17:11 Uhr »
Auch wenn Lufthansa sich juristisch im Rechtsrahmen bewegt, moralisch finde ich die Summe einfach lächerlich niedrig und unangemessen.

Sehe ich genauso. Ich möchte aber keine Summe nennen... das werden die Gerichte entscheiden.