Silke hat recht. Ich als Arzt kann kein Fahrverbot aussprechen. Ich sage es meinen Patienten natürlich, wenn ich der Meinung bin, dass sie nicht fahrtauglich sind aber das ist ein ärztlicher Rat, mehr nicht. Was der Patient daraus macht, bleibt letztlich seine Sache.
Wenn man sich das (die erfolgte Aufklärung) vom Patienten unterschreiben lässt, dient das als Arzt nur der eigenen rechtlichen Absicherung. Wäre nicht das erste mal, dass sich ein Patient über so eine Empfehlung hinwegsetzt und dann anschließend seinen Arzt verklagt, weil der ihm das angeblich nicht deutlich genug gesagt hat.
Ein Bruch der Schweigepflicht ist m.E. nur dann möglich, wenn eine eindeutige akute Gefahrensituation vorliegt (Pat. verlässt stark alkoholisiert die Praxis und steuert geradewegs auf sein Auto zu oder so was in der Art).
Eine Überprüfung der Fahrtauglichkeit von Amts wegen findet in der Regel nur statt, wenn man entweder selber nachfragt oder wenn man auffällig wird und die Erkrankung dabei zur Sprache kommt (Unfall, auffälliges Verhalten, etc.). Dann verlangt das Straßenverkehrsamt bei bestimmten Erkrankungen ein Verkehrsmedizinisches Gutachten.