Zitat ZEIT:
Es gehe insbesondere darum, mithilfe des dortigen außergerichtlichen Systems der Beweisaufnahme feststellen zu lassen, "warum es möglich war, dass der Copilot mit erwiesenen psychischen Problemen und einer entsprechenden Vorgeschichte überhaupt fliegen durfte".
Da unter den Opfern auch US-Bürger waren, werde sich die US-Justiz ohnehin mit dem Absturz befassen, hatte Rechtsanwalt Giemulla schon vor einiger Zeit gesagt. Nach der amerikanischen Rechtstradition sei es in solchen Fällen möglich, auch die Fälle von Bürgern anderer Nationalitäten zu verhandeln. Insbesondere dann, wenn die Abweichungen in der Rechtsordnung groß seien.