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Autor Thema: Germanwings 4U9525  (Gelesen 75611 mal)

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Tinerfeño

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #300 am: 06.05.2015, 22:38 Uhr »
Nachdem man ja Flüge problemlos über Flightradar24 nachverfolgen kann, frage ich mich, wieso man erst 6 Wochen nach dem Unglück auf die Idee kommt, sich den Morgenflug derselben Maschine mal genauer anzusehen.
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
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mrh400

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #301 am: 06.05.2015, 22:55 Uhr »
Nachdem man ja Flüge problemlos über Flightradar24 nachverfolgen kann, frage ich mich, wieso man erst 6 Wochen nach dem Unglück auf die Idee kommt, sich den Morgenflug derselben Maschine mal genauer anzusehen.
Der Morgenflug ist bei Flightradar wohl völlig unauffällig, weil die Zielflughöhe von 100' im Rahmen eines normalen Sinkflugs eingegeben und dann gleich wieder korrigiert wurde. Das sieht man nur im Flugschreiber. Offenbar wollte L. ausprobieren, ob es irgendwelche Hindernisse bei dieser Eingabe gibt.
Gruß
mrh400

Tinerfeño

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #302 am: 06.05.2015, 23:01 Uhr »
Ok, dann ist in einigen Artikeln aber mal wieder maßlos übertrieben worden - von wegen "minutenlang im Sinkflug" usw. Das liest sich teilweise so, als ob der Morgenflug auf fast in den Berg gerauscht wäre.
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mrh400

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #303 am: 07.05.2015, 10:38 Uhr »
"minutenlang im Sinkflug" usw.
"Minutenlang" ist ja nicht ganz falsch - ca. 4 Minuten Sinkflug von 37.000' auf 25.000' - davon war der Autopilot 4 mal auf 100' eingestellt, insgesamt ca. 1 1/2 Minuten, längste Phase ca. 50 Sekunden. Sinkflug heißt ja nicht Sturzflug - solange die Maschine sinkt, fallen tiefere Werte nicht auf, solange sie vor Erreichen der Zielflughöhe wieder korrigiert werden. Laut SZ hätten die Fluglotsen das bemerken können, wenn sie die Daten abgerufen hätten - was aber im Normalfall nicht geschieht.

Kann man alles im Bericht nachlesen => Link - Bild 11 Seite 24

Jetzt bleibt nur noch die Spekulation, ob L. "nur" probieren wollte, ob diese Einstellung geht oder ob er schon einen ersten Absturzversuch im Sinn hatte und es sich dann wieder anders überlegt hat. Wenn er es sich anders überlegt haben sollte, kann man wieder weiter spekulieren, ob er sich "eines Besseren" besonnen hat (wogegen die Indizien sprechen, die ein planvolles Vorgehen vermuten lassen) oder ob ihm die Gelegenheit nicht günstig genug war. Bei der Flugroute wäre er bei Fortsetzung des Sinkflugs wahrscheinlich noch über den Pyrenäenhauptkamm hinübergekommen und irgendwo in Nordspanien aufgetroffen (der starke Sinkflug begann nordwestlich von Narbonne und endete bei Perpignan und ging dann in einen flacheren Sinkflug über; bei Fortsetzung der ursprünglichen Sinkgeschwindigkeit wäre die Maschine bei Lerida - also südlich der Pyrenäen - noch etwa 13.000' hoch gewesen statt tatsächlich 20.000'; die Pyrenäen erreichen in der Gegend maximal 2.800 m). Beim tatsächlichen Absturz hingegen ist er gegen das "aufsteigende" Gebirge gedonnert, was die Zerstörungswirkung sicherer erscheinen ließ.
Gruß
mrh400

McC

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Davidc

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #305 am: 30.06.2015, 19:15 Uhr »
LH-Angebot: 25.000 Euro Schmerzensgeld für die Angehörigen:

http://www.gmx.net/magazine/panorama/germanwings-absturz-airbus-a320/germanwings-katastrophe-lufthansa-25000-euro-schmerzensgeld-opfer-familien-30738198

Traurig wie "billig" ein Leben im deutschen Rechtssystem im vergleich zu anderen Ländern ist.

Tinerfeño

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #306 am: 30.06.2015, 22:01 Uhr »
...immerhin kommen da noch die bisherigen 50.000 EUR von Lufthansa hinzu. Klar, ein Menschenleben kann es nicht ersetzen, aber besser als gar nichts.
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McC

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #307 am: 09.08.2015, 11:55 Uhr »

Tinerfeño

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #308 am: 09.08.2015, 12:37 Uhr »
Gut so!!!
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EDVM96

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #309 am: 09.08.2015, 12:43 Uhr »
Gut so!!!
Ich find's eher lachhaft.

Deutsche Fluggesellschaft, europäisches Flugzeug, Absturz in Frankreich, gestartet in Spanien, Ziel Deutschland.
Klar, da liegt es doch auf der Hand in den USA zu klagen ...

Wenn die Angehörigen der 3 US-amerikanischen Opfer das machen - nun gut.
Aber alle anderen? Das ist absurd. Was soll das werden, ein kleiner Vorgeschmack auf TTIP?

lonewolf81

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #310 am: 09.08.2015, 12:56 Uhr »
Nöö, das sind die Anwälte, die das große Geld für sich riechen.

DocHoliday

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #311 am: 09.08.2015, 14:13 Uhr »
Deutsche Fluggesellschaft, europäisches Flugzeug, Absturz in Frankreich, gestartet in Spanien, Ziel Deutschland.
Klar, da liegt es doch auf der Hand in den USA zu klagen ...

Geldgier ist halt grenzenlos.
Gruß
Dirk

McC

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #312 am: 09.08.2015, 14:28 Uhr »
Zitat ZEIT:
Es gehe insbesondere darum, mithilfe des dortigen außergerichtlichen Systems der Beweisaufnahme feststellen zu lassen, "warum es möglich war, dass der Copilot mit erwiesenen psychischen Problemen und einer entsprechenden Vorgeschichte überhaupt fliegen durfte".

Da unter den Opfern auch US-Bürger waren, werde sich die US-Justiz ohnehin mit dem Absturz befassen, hatte Rechtsanwalt Giemulla schon vor einiger Zeit gesagt. Nach der amerikanischen Rechtstradition sei es in solchen Fällen möglich, auch die Fälle von Bürgern anderer Nationalitäten zu verhandeln. Insbesondere dann, wenn die Abweichungen in der Rechtsordnung groß seien.



Wilder Löwe

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #313 am: 09.08.2015, 22:02 Uhr »
Deutsche Fluggesellschaft, europäisches Flugzeug, Absturz in Frankreich, gestartet in Spanien, Ziel Deutschland.
Klar, da liegt es doch auf der Hand in den USA zu klagen ...

Geldgier ist halt grenzenlos.

Ich denke, dass es nicht mal bei allen Geldgier ist, sondern die Angst, hinterher als die "Dummen" dazustehen, nämlich dann wenn US-Gerichte den klagenden Parteien hohe Entschädigungszahlungen zusprechen. Selbst wenn man selbst nicht aktiv eine Klage in den USA in die Wege leiden würde, schließt man sich aus o.g. Gründen einer solchen Klage einfach an.
Viele Grüße
Katrin

miwunk

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #314 am: 09.08.2015, 22:07 Uhr »
Selbst wenn man selbst nicht aktiv eine Klage in den USA in die Wege leiden würde, schließt man sich aus o.g. Gründen einer solchen Klage einfach an.

Ich glaube doch, dass das jeder hier genauso machen würde. Ich auch!!