Um mal wieder was zur eigentlichen Frage beizutragen: Es scheint sich zu bewahrheiten, dass die gegenseitige "Ihr zuerst" Zuweisung tatsächlich dafür sorgt, dass der Streik doch stattfindet:
http://www.ftd.de/unternehmen/handel-dienstleister/:tarifverhandlungen-naechster-pilotenstreik-bei-lufthansa-rueckt-naeher/50096502.htmlMeine Meinung dazu: Die LH spielt mit extrem hohem Einsatz, da meiner Meinung nach die Forderung, den Streik VOR einer Einigung über eine Schlichtung abzusagen, vollkommen unrealistisch ist. In sofern könnte es passieren, dass es ziemlich knapp wird mit der Zeit, den Streik noch abzuwenden, da man mit dem Veröffentlichen eines Notflugplans und den daraus resultierenden Umbuchungen nicht bis zum 12. April warten kann - hier muss man allerspätestens bis Donnerstag oder Freitag dieser Woche "die Hose 'runter lassen" - die Passagiere, die in diesem Zeitraum gebucht haben, müssen ja auch eine Chance haben, überhaupt noch sinnvoll umbuchen zu können.
Die VC wird sicher nicht den Streik absagen, bevor nicht Einigung über Schlichtungsmodalitäten und den Schlichter erzielt ist oder sie dazu gezwungen wird. Also bleiben realistisch betrachtet noch der Dienstag und der Mittwoch, um diesbezüglich zu einer Einigung zu kommen. Andernfalls muss man den Plan B mit den Streikvorbereitungen ausrollen.
Hier hilft auch keine Klage auf Schadensersatz - darüber wird frühestens in ein paar Monaten entschieden, und bis dahin ist das Thema so oder so Geschichte. Und eine einstweilige Verfügung gegen den Streik wird von Tag zu Tag unwahrscheinlicher - da die Streikankündigung ja bereits seit zwei Wochen in der Welt ist, dürfte die Lufthansa Schwierigkeiten bekommen, eine Eilbedürftigkeit zu begründen, nachdem man so lange nichts getan hat, um den Streik abzuwenden. Zumal ja das Angebot der VC da ist, eine Schlichtung (mit Friedenspflicht) einzugehen, die LH aber die Verhandlungen darüber nicht aufgenommen hat.
Viele Grüße - Dirk