Ist es nicht so, dass amerikanische Kunden gar keine Versicherung benötigen, da deren eigene KfZ-Versicherung entegen der deutschen Versicherungen auch die Nutzung eines Mietwagens beinhaltet?
Genau darauf wollte ich auch hinaus!
Mic
Man müsste diese Frage mal Alamo Deutschland stellen, schließlich dürften die meisten hier über Alamo.de buchen. Für die deutschen Alamö-Sachbearbeiter ist die Versicherungsfrage wahrscheinlich leichter nachvollziehbar als für die amerikanischen.
Ob die Dir weiter helfen können ?
Alamo hat - wie auch Avis o.a. - seine Flotte bei einer (oder mehrerem) großen dt. Versicherung versichert. Die SB dort kennen sich allenfalls damit aus....
Die Antwort kann ich Dir aber auch geben:
In den dt. Bedingungen ist es ja deutlich geregelt. (
http://www.alamo.de/rentalpolicies/732/de/US).
Fährst Du auf einer unbefestigten Straße versagt Dir die Versicherung den Versicherungsschutz. Nach dt. Recht müssen die Haftpflicht dann den Dritten geschädigten Dritten entschädigen, kann aber bei Dir Regreß nehmen. Im Kaskobereich verlierst Du den Versicherungsschutz und es gibt kein Geld.
So erstmal vereinfacht. Aber keine Regel ohne Ausnahme:
a) Ggf. Quotierung (seit 2008 ist das Alles-oder-Nichts-Prinzip weggefallen), d.h. ggf. zahlen sie 50% oder 30%, das hängt von den genauen Umständen ab, dazu kann auch die Tatsache gehören, daß nur ein kleiner Teil des Highways nicht geteert war und darauf nicht hingewiesen wurde.
b) Probleme gibts, wenn VN und Fahrer auseinanderfallen, dann kann ggf. für den VN doch Versicherungsschutz bestehen, für den Fahrer aber nicht.
Allerdings sind noch drei Sachen zu bedenken:
1) Ist überhaupt dt. Recht anwendbar ?
2) Es handelt sich um eine Haftungsfreistellung (-reduzierung) nicht um eine Kaskoversicherung, d.h. da gibts (wohl) keine Quote, da es sich eine vertragliche Vereinbarung handelt (also nicht a), sondern die Regel greift ein).
3) 2) gilt daher auch als Abweichung von b).