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Unterwegs => On the road: Transport & Verkehr => Mietwagen => Thema gestartet von: mdbsurf74 am 10.03.2008, 22:58 Uhr

Titel: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: mdbsurf74 am 10.03.2008, 22:58 Uhr
Mir stellt sich nach dem lesen des lustig formulierten threads von Lala folgende Frage, die der eine oder andere von Euch vielleicht beantworten kann.

Siehe dazu erstmal hier:
(http://www.lalasreisen.de/amerika/assets/images/choice02.jpg)
(http://www.lalasreisen.de/amerika/assets/images/choice03.jpg)
Oben ist z.B. die SUV- und die Cabrio-Choiceline in Miami zu sehen.
Man kann sich aussuchen, ob man einen roten oder weissen Beetle, einen PT-Cruiser oder einen Sebring nehmen will.

Im besonderen stellt sich mir eine wichtige Frage zur Choiceline Kategorie SUV (am oberen Bild die vordere Reihe, dahinter ist die Midsize-SUV line zu sehen).
Von links nach rechts stehen in der Reihe folgende Fahrzeuge:
1) Mitsubishi Outlander LS 3.0L V6 220hp 4.640m  :?
2) Kia Sportage 2.0 4Zyl 140hp (evtl.2.7 V6 173hp) 4.350m  :roll:
3) Chevrolet Equinox Sport 3.6L V6 264hp 4816m  :|
4) unknown (japaner? kann ich nicht einordnen :oops:)  :(
5) Chevrolet Equinox LT (oder LTZ) 3.4L V6 185hp 4.795m  :(
6) Minivan (Chrysler Voyager 2007er)  :sprachlos:

Diese Fahrzeuge sind alles keine (Standard)-SUVs sondern midsize-SUVs und sollten in der Reihe dahinter stehen.

Standard-SUVs sind z.b.
Chevrolet Trailblazer 4.2L 6Zyl. 285hp (oder stärker) 4.872m
Jeep Grand Cherokee 3.7L V6 210hp 4775m
etc. diese sind meist stärker motorisiert, etwas länger in den Abmessungen und auch teurer in der Anschaffung.
Und genau so ein Ungetüm möchte ich fahren und nichts aus der obigen Reihe!

Was kann ich also machen wenn ich erschöpft nach einem langen Transatlantikflug ankomme, in freudiger Erwartung einer gut gefüllten Choiceline und dann vor so einer Line wie oben stehe?
Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Fahrzeugkategorie?
Gibt es hier eindeutige Richtlinien? Es kann ja nur ein schlechter Scherz sein, wenn ein Equinox, der den halben Mietpreis von Standard-SUV kostet, dann in der Line steht wo die Trailblazers stehen sollten.

Ich bin ein Autonarr und bitte alle die jetzt schreiben wollen warum ich mir solche Gedanken über das Fahrzeug, das einen doch nur von A nach B bringt, mache, einfach nichts zu schreiben.
Diejenigen die ähnlich "geil" auf ein großes SUV sind wie ich und Spaß dran haben 6 oder 8 Zylinder blubbern zu hören bitte ich mir hier weiterzuhelfen.
Ich freue mich auf die eine oder andere Antwort :)
lg
surf
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: In-Tim am 10.03.2008, 23:46 Uhr
Wenn du einen großen SUV buchst wirst du auch einen großen SUV bekommen (oder halt einen noch größeren). Wenn sie keinen dahaben (sehr unwahrscheinlich) werden sie schon einen organisieren. Wo ist das Problem?
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 00:06 Uhr
das "Problem" ist wie folgt:
95% aller SUV-Bucher wären zu dieser Choiceline gegangen, hätten sich in eines der dort stehenden Fahrzeuge gesetzt und wären damit rumgefahren ohne zu wissen dass sie eigtl. in einem Fahrzeug einer niedrigeren Kat. sitzen.
Ich gehöre zu den 5% die dort zu diskutieren beginnen würden, doch womit soll ich argumentieren? Ich hab nix in der Hand, was ein bestimmtes Fahrzeug eindeutig einer Kat. zuordnet. Verstehst du was ich meine?
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: TheNewYorker am 11.03.2008, 06:52 Uhr
Siehe dazu erstmal hier:
(http://www.lalasreisen.de/amerika/assets/images/choice02.jpg)
Oben ist z.B. die SUV--Choiceline in Miami zu sehen.

Im besonderen stellt sich mir eine wichtige Frage zur Choiceline Kategorie SUV (am oberen Bild die vordere Reihe, dahinter ist die Midsize-SUV line zu sehen).

Diese Fahrzeuge sind alles keine (Standard)-SUVs sondern midsize-SUVs und sollten in der Reihe dahinter stehen.

Öhm, nein sollten sie nicht! Auf dem Schild steht ja Midsize-SUV - und die hier stehenden Fahrzeuge sind ja alles Midsize-SUV's (nach Alamo-Definition)

Von links nach rechts stehen in der Reihe folgende Fahrzeuge:

4) unknown (japaner? kann ich nicht einordnen :oops:)  :(

Nr. 4 ist ein Toyota 4Runner - selbst gefahren, geiles Ding  :lol:

Es kann ja nur ein schlechter Scherz sein, wenn ein Equinox, der den halben Mietpreis von Standard-SUV kostet, dann in der Line steht wo die Trailblazers stehen sollten.

Nein, kein Scherz (deshalb sind die EQ auch so gut gebucht!). In diversen Anmietstationen gibts keine Midsize-SUV Line, deshalb steht dort der Equinox in der normalen SUV Line und du hast dort die freie Auswahl. In Las Vegas z.b. gibt's keine Midsize SUV-Line, also kannst du dir automatisch ein Auto aus der Standard-SUV Line aussuchen. Mit etwas Glück bekommst du dann einen TB. Sollte es jedoch eine Midsize-SUV Line geben, musst du ein Auto von dieser Line auswählen. 

So long,
TheNewYorker
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Dalmatinac am 11.03.2008, 11:40 Uhr
Hat jemand zufällig die Choiceline in Chicago O Hare fotografiert?  :roll:
Oder weiss jemand was für Wagen da rum stehen in der Mid Size Kategorie ?

Danke
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 11.03.2008, 12:03 Uhr
Zitat
Es kann ja nur ein schlechter Scherz sein, wenn ein Equinox, der den halben Mietpreis von Standard-SUV kostet, dann in der Line steht wo die Trailblazers stehen sollten.
Dann besuche mal die Choiceline in Honolulu (Oahu)oder in Kahului (Maui)

Während in Honolulu wohl Fahrzeugmangel herrscht und den Leuten der Wagen zugeteilt wird, der gerade aus der Waschstraße rollt und irgendwie halbwegs zur gebuchten Klasse passt, kann man auf Maui zwischen SUV, SUV und SUV wählen ;)

Zitat
Hat jemand zufällig die Choiceline in Chicago O Hare fotografiert?
Was soll das bringen ? Die kann heute schon wieder ganz anders aussehen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Ganimede am 11.03.2008, 13:43 Uhr
Zitat
Es kann ja nur ein schlechter Scherz sein, wenn ein Equinox, der den halben Mietpreis von Standard-SUV kostet, dann in der Line steht wo die Trailblazers stehen sollten.
Dann besuche mal die Choiceline in Honolulu (Oahu)oder in Kahului (Maui)

Während in Honolulu wohl Fahrzeugmangel herrscht und den Leuten der Wagen zugeteilt wird, der gerade aus der Waschstraße rollt und irgendwie halbwegs zur gebuchten Klasse passt, kann man auf Maui zwischen SUV, SUV und SUV wählen ;)

Zitat
Hat jemand zufällig die Choiceline in Chicago O Hare fotografiert?
Was soll das bringen ? Die kann heute schon wieder ganz anders aussehen.
Das mit Kahului stimmt nicht mehr. Am 27.2. gab es dort neben der SUV Choiceline auch eine eigene Midsize-SUV Reihe.
Midsize-SUVs auf den Hawaii Inseln waren überwiegend Pontiac Torrent und Saturn VUE.
Nur in LIHUE (Kauai) gab es eine reine SUV Choiceline, allerdings bei unserer Ankunft nur mit Midsize-SUV bestückt  :roll: :roll: :roll:. Der einzige Trailblazer auf dem Hof stand in der Luxury-Reihe  :roll: Bei Abgabe habe ich noch mal nachgeschaut, da stand nur ein GMC Acadia in der SUV Reihe.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 11.03.2008, 14:02 Uhr
Dann haben sie es zu Jahresbeginn geändert.

Als wir im Oktober drüben waren, gabs nur die SUV-Reihe direkt an der Waschstraße. Lediglich die Jeep standen abseits am Zaun.

Das mit den Saturn Vue kann ich bestätigen. Equinox habe ich auf Hawaii im Vergleich äusserst selten gesehen.

Und da war ja noch die Nummer, wo ich stolz den Trailblazer durch Hononlulu gesteuert habe und gleichzeitig meiner Frau den eigentlich zustehenden Vue gezeigt habe: "Guck, das kleine Ding hätte uns eigentlich nur zugestanden".

Sie: "Du Depp, der hätte ein Navi gehabt"

 :shock:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Ganimede am 11.03.2008, 14:23 Uhr
Stimmt, die SUV-Reihe ist an der Waschstrasse. Dort standen einige Trailblazer. Wollte mich schon einen krallen, bis meiner Frau auffiel, das ganz rechts noch ein Schild Midsize-SUV stand  :roll:
Das Navi musst Du aber zusätzlich buchen, das ist bei einem Saturn VUE auch nicht Standard.
Übrigends fand ich den Saturn VUE ganz gut, kein schwammiges Fahrwerk, gute 6-Gang Automatik, 3.7 Liter 6-Zylinder Motor, modernes PKW-Cockpit. Der Pontiac Torrent hat die identischen Innen-und Außenmaße (geschätzt), aber eine Uraltautomatik und fährt sich wie ein Ami halt fährt, indirekte Lenkung und schwammig.

Übrigends haben alle 4 Buchungen bei Alamo (hier über günstigen Link gebucht) problemlos vor Ort funktioniert. Keine Nachfragen etc. Hätte ich gerne im entsprechenden Thread gepostet - ist ja leider geschlossen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 11.03.2008, 14:32 Uhr
Ich kann mich auch dunkel dran erinnern, dass der Mensch am Schalter auf den Mietvertrag nur 'SUV' als Kürzel draufgeschrieben hat. Demzufolge war es bei uns wurscht, welchen Wagen wir nehmen. Draussen auf dem Parkplatz standen neben drei TB auch noch zwei deutlich kleinere Buick Rendezvous, sonst nix. Auf die Frage was ich nehmen solle, meinte die Parkplatzaufsicht nur: "it doesn't matter".

Der TB ist auch ein 'typischer' Ami, ewig lang übersetzte 4-Gang-Automatik, 4,2 Liter mit 280 PS, aber mit gut 2 Tonnen nicht wirklich ein Leichtgewicht. Er ist halt insgesamt mehr als eine Nummer größer als ein Vue. In dem habe ich in DE schon gesessen (ist ja der Opel Antara), kein Vergleich zum Innenraum des TB.

Selbst meiner Frau hat er nach anfänglichen Schwierigkeiten mit den Abmessungen und der Automatik riesigen Spaß gemacht. Besonders auf der Road to Hana hatten wir leichte Vorteile wegen der Größe.

Oh, tschuldigung, wir schweifen ab......
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: In-Tim am 11.03.2008, 16:23 Uhr
Ich glaube wir sollten zur Fragestellung zurückkommen.

Ist es den jemals jemanden passiert, dass er ein kleineres Fahrzeug bekommen hat als gebucht?
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Reggie Dunlop am 11.03.2008, 17:01 Uhr
Ich glaube wir sollten zur Fragestellung zurückkommen.

Ist es den jemals jemanden passiert, dass er ein kleineres Fahrzeug bekommen hat als gebucht?

Wer sich mit dem Kategorien auskennt und weiß welches Fahrzeug in welcher Klasse ist dem wird das sicher nicht passieren.

Aber woher soll ein Erstbesucher (wie ich) erkennen, ob der SUV nun Compact, Standard, Midsize, Fullsize, Premium, Crossover oder Luxury ist. Okay zwischen Compact und Luxury sehe ich den Unterschied vielleicht noch. Aber bei Kategorien, die nicht so extrem unterschiedlich sind? Für den normalen Reisenden sind das alles große Autos.

Auf den Seiten der Vermieter wird aber sonst immer nur ein Auto ausgewiesen und woher weiß ich nun ob die Autos die da stehen similar sind oder einfach da nur stehen, weil man keine anderen mehr hat?

Gibt es eine Liste der Vermieter auf denen die Marken/Modelle der jeweiligen Fahrzeugkategorie verzeichnet sind? Okay durch den Fahrzeug Kategorisierung (http://www.nationalcar.com/fleetCompare.do?compareCountryId=) kann ich mir angucken welche Autos in welchen Ländern zu vergleichen sind. Aber auch da ist immer nur ein Beispiel.


Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 17:03 Uhr
Zitat
zitat newyorker:
"Öhm, nein sollten sie nicht! Auf dem Schild steht ja Midsize-SUV - und die hier stehenden Fahrzeuge sind ja alles Midsize-SUV's (nach Alamo-Definition)"
schau mal genau hin, auf dem hintern schild steht midsize SUV auf dem vordern schild steht SUV.
Zitat
zitat newyorker:
"Nr. 4 ist ein Toyota 4Runner - selbst gefahren, geiles Ding  :D "
4.0L V6 236hp 4,806m  :D
danke für die Aufklärung, konnte die ganze Nacht nicht schlafen deshalb, aber die andern hab ich doch gut identifiziert oder? *gg*
Habs mir grad auf der US-Toyota-Seite angeschaut, der wäre ein Standard-SUV, der RAV4 ist das mid-size-SUV von Toyota.
D.h.den hätte ich mir nehmen müssen im Falle einer Diskussion.
Blöd, jetzt paßt mein nachfolgender Text nicht mehr so gut :? ich lass ihn aber trotzdem, die Möglichkeit besteht ja doch, dass sowas vorkommt.

Ich möchte nicht nerven aber meine Frage ist noch nicht beantwortet. Ich lese aus euren (teilweise wirklich amüsanten postings :D ) heraus, dass ich wohl am besten Equinox buchen soll und auf ein Upgrade spekulieren soll,aber niemand hat mir bisher gesagt ob ich rein rechtlich (oder wie auch immer) verweigern kann einen Equinox, bei gebuchter kat. Standard-SUV, zu nehmen.

@reggie dunlop: wir verstehen uns, und haben beide dieselbe frage :)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 11.03.2008, 17:06 Uhr
Ich glaube auch, dass es für einen Unwissenden fast nicht möglich ist festzustellen, ob das Fahrzeug der gewünschten Klasse entspricht. Auf den Mietverträgen steht ja auch nur die Einteilung drauf, nicht aber die einzelnen Modelle.

Sicher, Cabrio, Midsize oder SUV kann man ja noch auseinander halten. Aber ich bezweifle mal, dass jemand weiß, in welcher Klasse die einzelnen Mittelklasse-PKW eingestuftr sind.

Das fällt nur bei extremen Unterschieden auf. Wir hier im Forum sprechen darüber, daher ist man am Schalter 'vorgewarnt'. Aber es ist ja nicht jeder USA-Reisende hier angemeldet.

Alamo wollte mir in Honolulu auch einen Compact-PKW andrehen, weil ich angeblich diesen gebucht habe. Dann habe ich mit meinem SUV-Voucher rumgewedelt und einen TB bekommen (gebucht war Equi-dingens...)

Zitat
Habs mir grad auf der US-Toyota-Seite angeschaut, der wäre ein Standard-SUV, der RAV4 ist das mid-size-SUV von Toyota.
Die Einteilungen der Hersteller haben eigentlich nix mit den Einteilungen der Mietwagenfirmen gemeinsam.

Zitat
4.0L V6 236hp 4,806m
Naja, der vielgefahrene TB hat ja 4,2 Liter mit 273 PS. Trotzdem kommt er nur schwer in Fahrt. Also keine Wunderdinge erwarten.

Zitat
Ich möchte nicht nerven aber meine Frage ist noch nicht beantwortet. Ich lese aus euren (teilweise wirklich amüsanten postings Very Happy ) heraus, dass ich wohl am besten Equinox buchen soll und auf ein Upgrade spekulieren soll,aber niemand hat mir bisher gesagt ob ich rein rechtlich (oder wie auch immer) verweigern kann einen Equinox, bei gebuchter kat. Standard-SUV, zu nehmen.
Um die Frage zu beantworten:

Einen Equinox wird Dir bei gebuchter Standard-SUV niemand geben, es sei denn der Parkwächter passt nicht auf. Natürlich kannst Du es verweigern, man wird Dir dann einen Standard-SUV (oder höher) 'besorgen', das kann halt etwas dauern.

Mein Tipp: Nimm einen günstigen Equinox, der nimmt sich im Vergleich zu einem Standard-SUV nicht viel. Die Chancen stehen nicht schlecht einen größeren zu bekommen, ein Anrecht hast Du darauf natürlich nicht.

Normalerweise sollte man das buchen, was man auch haben will. Ich habe auch nur Equinox gebucht und wäre mit dem durchaus zufrieden gewesen. Das es ein größerer geworden ist, ok. Aber es hätte nicht sein müssen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 17:21 Uhr
@magnum:
irgendwo muß doch hinterlegt sein welches fahrzeug welche kat. ist. bzw. welches fahrzeug ich erwarten darf.
dass es den parkwächtern egal ist was ich bekomme ist mir schon klar, aber mir ist es nicht egal. ich will 1x in meinem leben einen größeren geländewagen fahren und deshalb buche ich ihn auch.
ich behaupte jetzt mal mich mit autos viel beschäftigt zu haben und daher ein bissl zu wissen welche kat. ich als standardsuv akzeptieren werde. bei den vielen automarken werde aber selbst ich mir eine kleine liste machen müssen, welcher nun mid-size ist und welcher schon standard. vor allem die US.marken sind mir noch nicht sooo geläufig, durch das lesen auf den US-herstellerseiten kenn ich mich aber mittlerweile schon ein bissl aus.
wahrscheinlich werden die vor ort zwar erstaunt sein, dass einer sich weigert einen wagen aus einer vermeintlichen Standard-SUV-line zu nehmen, aber ich denke sie werden es mit kopfschütteln akzeptieren und mir dann hoffentlich weiterhelfen. und wenn ich etwas warten muß ist mir das auch egal.
vorbereitet werde ich auf jeden fall sein  :lol:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 11.03.2008, 17:31 Uhr
Zitat
rgendwo muß doch hinterlegt sein welches fahrzeug welche kat. ist. bzw. welches fahrzeug ich erwarten darf.
dass es den parkwächtern egal ist was ich bekomme ist mir schon klar, aber mir ist es nicht egal. ich will 1x in meinem leben einen größeren geländewagen fahren und deshalb buche ich ihn auch.
Sicher ist das hinterlegt: Bei Alamo intern.

Vergiss die Herstellerseiten, die Einteilung/Klassifizierung dort hat nichts mit der Einteilung bei Alamo zu tun.

Du kannst ja mal versuchen, über Google etwas rauszufinden. Die Klasse Standard-SUV hat intern den Code SFAR.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: In-Tim am 11.03.2008, 17:39 Uhr
ich behaupte jetzt mal mich mit autos viel beschäftigt zu haben und daher ein bissl zu wissen welche kat. ich als standardsuv akzeptieren werde. bei den vielen automarken werde aber selbst ich mir eine kleine liste machen müssen, welcher nun mid-size ist und welcher schon standard. vor allem die US.marken sind mir noch nicht sooo geläufig, durch das lesen auf den US-herstellerseiten kenn ich mich aber mittlerweile schon ein bissl aus.
wahrscheinlich werden die vor ort zwar erstaunt sein, dass einer sich weigert einen wagen aus einer vermeintlichen Standard-SUV-line zu nehmen, aber ich denke sie werden es mit kopfschütteln akzeptieren und mir dann hoffentlich weiterhelfen. und wenn ich etwas warten muß ist mir das auch egal.
vorbereitet werde ich auf jeden fall sein  :lol:

Das erkennt man doch? Du wirst doch ganz selbstverständlich einen Rav4 von einem Dodge Durango unterscheiden können?

Das Problem ist doch es gibt diese Unterteilung wie man sie buchen kann nicht! Und es hängt auch von der Ausstattung ab. Ein Rav4 mit Vollausstattung kann durchaus als Standart-SUV angesehen werden wie ein Trailblazer mit Serienausstattung. Letztendlich weiß nur der Alamo-Mitarbeiter als was der Wagen geführt wird, weil das Auto ja im Computer steht. Leider scheinen die Einkäufer sich auch nicht immer sicher zu sein, wenn man mal die Choiselines durchgeht und da, wie ich es am LAX gesehen habe, in Compact und Midsize die gleichen Wagen stehen. Genommen habe ich mir dann als Midsize zwischen all den HHR ein Pontiac Sportcoupe.


Ich denke der gesunde Menschenverstand wird einen schon richtig leiten. Amerikaner können die Klassen genauso unterscheiden wie wir hierzulande unsere Kategorien. Daher wäre es schon dreist zu versuchen einen enttarnten Europäer zu verarschen. Da hilft nur sich anzuschauen welche Wagen in die Klasse gehören (Thread hier im Forum). Und wenn nichts gewünschtes dabei ist fragen!
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Antje am 11.03.2008, 17:44 Uhr
Hallo,

wenn jemand nicht der Auto-Fanatiker ist, und dann auch noch US-Autos bzw. deren lokalen Typennamen nicht kennt, dem kann man meiner Ansicht nach ne Menge andrehen. Und wenn die Autos knapp sind, wird das auch gemacht.

Alamo Washington versucht das gerne mal, wenn eine große Maschine reingekommen ist und viele Gäste gleichzeitig Autos wollen. Da wird dann ein kleines Economy Auto gezeigt und behauptet, das wäre der gebuchte Midsize. Dann soll man ein Upgrade buchen.
Nicht nur einmal passiert - ein Freund war ein halbes Jahr drüben und hat normal Mietwagen  gebucht, immer für 3 oder 4 Wochenabschnitte. War jedes Mal ne helle Freude am Flughafen.

Und ich hatte mich (hier kommt der wiederholende Papagei) geärgert, weil man uns trotz extra 4-Türer-Buchung mit dem kleineren 2 Türer abservieren wollte mit der Begründung, es sei ja "or similar" auf dem Voucher. Das kostete einige Diskussionen (wir MUSSTEN nen Kindersitz teilweise hinten haben und 4 Leute im Auto, das ist mit 2-Türer einfach ätzend... für mich selbst wärs mir wurscht gewesen)

Ich hatte mir im Vorfeld aus dem "was für ein Wagen ist es geworden" vorher ziemlich gründlich die Typen aufgeschrieben, die in der gebuchten Klasse üblich sind. Das seh ich aber als die einzige Möglichkeit, eine Ahnung der Autos zu haben.

Antje
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Dalmatinac am 11.03.2008, 17:47 Uhr
Gibt es den keine Liste welche Kategorien wo " offiziell " vorhanden sind ?
Wuerd gerne wissen was mich in O hare erwartet.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 11.03.2008, 17:49 Uhr
Zitat
Das erkennt man doch? Du wirst doch ganz selbstverständlich einen Rav4 von einem Dodge Durango unterscheiden können?
Ich glaube, darauf wollte er auch nicht hinaus.

Die Typen kann man schon unterscheiden, aber dann weiss man immer noch nicht, welches Fahrzeug in welcher Klasse bei Alamo eingestuft ist.

Zitat
Gibt es den keine Liste welche Kategorien wo " offiziell " vorhanden sind ?
Wuerd gerne wissen was mich in O hare erwartet.
Glaube ich nicht, jedenfalls nicht öffentlich. Vielleicht kann man es ja direkt über Alamo erfahren.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: In-Tim am 11.03.2008, 17:50 Uhr
Nichts offizielles, aber Erfahrungswerte:

http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=22569.0
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: andi7435 am 11.03.2008, 17:52 Uhr
Hallo,

somindest auf den Mietvertrag bzw. auf den Autoschlüssel ist die Katagorie verschlüsselt. Ich kenne das nur für PKW bei SUV dürfte es aber ähnlich sein.  Ixxx - Intermedia, Fxxx - Fullsize, Pxxx - Premium. Und xxx sollte für DAR stehen, bin mir aber nicht sicher.

Andreas
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Aaronp am 11.03.2008, 18:16 Uhr
Zitat
Die Klasse Standard-SUV hat intern den Code SFAR

und genau das haben wir schon vor längerer Zeit diskutiert. Das Schild
in der Windschutzscheibe (Barcode) enthält diese Kombination. Daran
konnt ihr die Klasse ablesen.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 18:25 Uhr
die Mietwagenklassifizierung kann man hier nachlesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwagenklassifizierung (http://de.wikipedia.org/wiki/Mietwagenklassifizierung)
aber was hilft mir das wenn ich nicht weiß welcher wagen welcher klasse zugeteilt ist.

der link zu den http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=22569.0 (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=22569.0) SUVs von 2007 ist super, bin grad am lesen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 18:31 Uhr
Zitat
Die Klasse Standard-SUV hat intern den Code SFAR
Das Schild in der Windschutzscheibe (Barcode) enthält diese Kombination. Daran
konnt ihr die Klasse ablesen.

endlich ein klares Wort, wo genau befindet sich dieses "Schild"? habe mal was gelesen von einem Barcode-Etikett das hinten am Fahrzeug an der Heckscheibe ist.

Das heißt also, wenn das Fahrzeug vom Vermieter mit dem SFAR-Code gekennzeichnet ist, gibts keinen Widerspruch? Auch wenns ein Equinox ist? Wie ich aus oben geschilderten Tatsachenberichten entnehmen kann versuchen die Vermieter ja bei Engpässen leicht mal Wasser für Wein anzudrehen.
Ist dieses "Schild" das Ding was unterm Spiegel baumelt und leichtest ausgetauscht werden kann, im Falle der Notwendigkeit? oder ist dieses "Schild" fix auf dem Fahrzeug "verankert". In etwa so wie eine Autobahnvignette?
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Aaronp am 11.03.2008, 18:40 Uhr
 :roll: :roll:

Selbst wenn es austauschbar wäre, ist ehrlich gesagt bei dieser
Einstellung, dass man nur "betrogen" wird, alles weitere zwecklos...
dann kann man ja auch glauben, dass die Einteilung von vorne rein
falsch ist, um mehr Geld zu verdienen.

Leute, habt auch mal vertrauen und geht nicht nur mit einer negativen
Einstellung an die Sache. Das Schild war bei uns meist an
der Frontscheibe.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Ganimede am 11.03.2008, 18:41 Uhr
Diese Barcodeschilder befinden sich auf der Windschutz - oder den Seitenscheiben und sind dort fest installiert.
Bei unseren gefahrenen Midsize-SUV stand immer IFAR auf Schlüssel + Barcodeschild.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Daniel am 11.03.2008, 18:42 Uhr
Wenn du wirklich sichergehen willst, einen Standard SUV zu bekommen, dann solltest du vielleicht nicht bei Alamo buchen, sondern bei Avis, Hertz oder Dollar. Alamo ist nunmal leider etwas schlampig in einigen Dingen, so auch bei der Einteilung der Fahrzeugklassen vor Ort. Da kann es schon mal vorkommen, dass ein Midsize in der Fullsize Line steht oder ein Standard SUV in der Midsize SUV Line.

Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 18:52 Uhr
Selbst wenn es austauschbar wäre, ist ehrlich gesagt bei dieser
Einstellung, dass man nur "betrogen" wird, alles weitere zwecklos...
dann kann man ja auch glauben, dass die Einteilung von vorne rein
falsch ist, um mehr Geld zu verdienen.

Wenn Du Dir das Bild (midsize- und SUV-line) von dem ich hier eigtl. ausgegangen bin ansiehst wird genau das gemacht.
Es werden Fahrzeuge einer niedrigeren Kat. in eine line einer höheren Kat. geparkt.
Ob das jetzt mit Vorsatz passiert oder nicht ist schlußendlich egal, Fakt ist dass hier was nicht ok ist und das es Regeln geben muß an die sich sowohl Vermieter als auch Mieter halten müssen. Ich glaub nicht dass ein Mitarbeiter von Alamo den Leuten die z.b. standard-SUV gebucht hatte und die beiden Equinox genommen haben, nachgelaufen sind und sie auf Ihren Irrtum hingewiesen haben.
Ich bin auch kein upgradeSpekulant, ich will nur für meine bezahlte Kat. (also in meinem angenommenen Fall Standard-SUV) auch ein entsprechendes Fahrzeug erhalten.
Du machst Dir halt nichts aus Fahrzeugen, auch gut, mir ist das Fahrzeug aber sehr wichtig mit dem ich 3 Wochen mehrere Tausend km unterwegs bin.

Nach dem Lesen des SUV 2007 threads, weiß ich nun, dass es diese Diskussion schon seit Ewigkeiten gibt, Klarheit hat aber scheinbar noch niemand in die Sache gebracht.

Zitat von: Aaronp
Das Schild war bei uns meist an der Frontscheibe.

Ist es nun ein Schild oder ein Etikett? Ich meine mich zu erinnern dass wir seinerzeit in L.A. im Cadillac Deville am/unterm Spiegel so ein "Kartonschild" hängen hatten, dass ich gleich ins handschuhfach verfrachtet habe. Dachte es wäre nur Werbung.

EDIT:
Diese Barcodeschilder befinden sich auf der Windschutz - oder den Seitenscheiben und sind dort fest installiert.
Bei unseren gefahrenen Midsize-SUV stand immer IFAR auf Schlüssel + Barcodeschild.
Hat sich geklärt, danke :)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 18:54 Uhr
Wenn du wirklich sichergehen willst, einen Standard SUV zu bekommen, dann solltest du vielleicht nicht bei Alamo buchen, sondern bei Avis, Hertz oder Dollar.

danke für die Info :)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: TheNewYorker am 11.03.2008, 19:05 Uhr
Gibt es den keine Liste welche Kategorien wo " offiziell " vorhanden sind ?
Wuerd gerne wissen was mich in O hare erwartet.


Direkt von Alamo.com:

Midsize SUV
(https://www.alamo.com/alamo/common/images/fleet/cars/T_IFAR_US.jpg)
Chevrolet Equinox
or similar

Hier nochmals nachzulesen:
https://www.alamo.com/fleetCompare.do;?countryId=US&compareCountryId=MU

So long,
TheNewYorker

Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Dalmatinac am 11.03.2008, 19:12 Uhr
Jo danke !
Wie haeufig kommt es vor, dass man bei der gebuchten Klasse keine Wagen findet und dafuer eine hoehere bekommt?
Tritt das mehr bei besonderen tagen auf wie Ostern/Weihnachten/Neujahr ?
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Aaronp am 11.03.2008, 19:26 Uhr
Tja, die Reihe heißt ja nunmal wohl SUV, oder? Da steht doch
nicht Standard SUV oder Fullsize SUV. Von daher wird dort gar nichts
gemacht, was nicht okay wäre.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Dalmatinac am 11.03.2008, 19:33 Uhr
Welche Suv's koennt ihr persoenlich empfehlen ?
Den Thread http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=22569.0 hab ich mir eben durchgelesen aber die persoenliche Meinung wuerde mir weiter helfen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: TheNewYorker am 11.03.2008, 19:57 Uhr
Welche Suv's koennt ihr persoenlich empfehlen ?
Den Thread http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=22569.0 hab ich mir eben durchgelesen aber die persoenliche Meinung wuerde mir weiter helfen.

Mein persönlichen Top 3:

#1 - Jeep Grand Cherokee
(http://farm3.static.flickr.com/2384/2163294336_9ec7465da2_m_d.jpg)

#2 - Toyota 4Runner
(http://farm3.static.flickr.com/2074/2266086946_272b49bec5_m_d.jpg)

#3 - Chevy Trailblazer
(http://farm1.static.flickr.com/203/454283860_d7cfd3197b_m_d.jpg)


auch akzeptabel war/ist aber auch der Equinox.
(http://farm1.static.flickr.com/226/454288438_a5e4f2311a_m_d.jpg)

So long,
TheNewYorker

Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Daniel am 11.03.2008, 20:12 Uhr
Bitte hier jetzt keine Tipps zu SUVs geben, das kann man doch wirklich auch im oben verlinkten Thread machen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 20:20 Uhr
Tja, die Reihe heißt ja nunmal wohl SUV, oder? Da steht doch
nicht Standard SUV oder Fullsize SUV. Von daher wird dort gar nichts
gemacht, was nicht okay wäre.

Gruß
Aaronp
seh ich nicht so, auf der einen tafel steht midsize-SUV, auf der andern SUV. ich gehe davon aus dass hier dann von standard-SUV die rede ist.
lool was n jetzt los? wo ist das foto hin?  :lol:
edit: wurde im originalthread auch entfernt  :roll:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: In-Tim am 11.03.2008, 23:16 Uhr
seh ich nicht so, auf der einen tafel steht midsize-SUV, auf der andern SUV. ich gehe davon aus dass hier dann von standard-SUV die rede ist.
lool was n jetzt los? wo ist das foto hin?  :lol:
edit: wurde im originalthread auch entfernt  :roll:

Ja aber wo wird man da bschissen? Das ist 'ne Choiseline! Da kannst du vollkommen frei wählen welche Größe du haben willst. Und sollte kein großer vorhanden sein, du aber einen gebucht hast, dann musst du eben warten oder zum Schalter gehen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 11.03.2008, 23:20 Uhr
...Und sollte kein großer vorhanden sein, du aber einen gebucht hast, dann musst du eben warten oder zum Schalter gehen.
stimmt, so werde ich es machen, zeit haben wir ja, ist ja urlaub 8)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Jack Black am 11.03.2008, 23:53 Uhr
Aber woher soll ein Erstbesucher (wie ich) erkennen, ob der SUV nun Compact, Standard, Midsize, Fullsize, Premium, Crossover oder Luxury ist.

Mach es so, wie ich es vor zwei Jahren gemacht habe - ist zwar zeitaufwändig, macht aber Spaß: klapper im Internet so ziemlich jeden Autoanbieter ab, den Du so kennst bzw. Dir einfällt. Dort machst du eine Probebuchung, am besten auch für verschiedene Airports, falls es spezifische Änderungen geben sollte, und schreibe Dir von jeder Wagenklasse den dort angebenen Wagen auf.

Du wirst feststellen, dass eigentlich jeder Autoverleiher seine eigenen Fullsize, Compact, SUV und wie sie alle heißen präsentiert. Nach einer Weile wirst Du eine durchaus erkleckliche Liste von konkreten Autos in jeder Wagenkategorie haben, die Du mit der jeweiligen Choiceline abgleichen kannst.

Zusätzlich habe ich damals noch auf den Herstellerseiten der Autos die technischen Daten nachgesehen, um einen Eindruck zu gewinnen, wie die Autos motorisiert sind, welche Sitzabstände sie haben und und und. Das ist alles viel Arbeit, aber es lohnt sich, denn Du wirst einen immer sichereres Gespür dafür bekommen, welcher Wagen zu welcher Kategorie gehört. Und Du kannst sogar notfalls mit Deiner Liste nachweisen, dass dieser oder jener Wagen eigentlich nicht zu dieser Klasse gehört.

Grüße
Rainer

P.S.: Du kannst auch auf Nummer sicher gehen und den "Similar" nehmen - das ist das Universalauto aller Anbieter, welches in jeder Kategorie auch angeboten wird, quasi das Chamäleon unter den Autos - nur den Hersteller konnte ich nicht ermitteln... :roll:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Wilder Löwe als Gast am 12.03.2008, 03:29 Uhr
Wir haben letzten Freitag bei Alamo in Miami eine ganz neue Variante der Choice Line kennengelernt. Wir wurden auf die - von uns gebuchte - Premium Choice Line verwiesen, mit den Worten: You take a Toyota Avalon or a Buick Lucerne, if you take any other car you will be charged  :shock: Die Fahrzeugtypen hat der Sachbearbeiter auch noch auf den Mietvertrag draufgeschrieben. Da fragt man sich, was die Choice Line für einen Sinn macht. Da wir hier in Florida nicht viel fahren, war es uns allerdings auch egal, was für ein Auto wir haben.

Lange Rede, kurzer Sinn, wenn man Wert auf einen bestimmten Wagentyp legt, sollte man sich vorher ausführlich über die Fahrzeuge in der gebuchten Kategorie machen und sich ggf. darauf einstellen, dass man vor Ort warten muss, bis ein entsprechendes Fahrzeug rein kommt.

Letztendlich haben manchmal die Kunden Glück, ein besserers Fahrzeug als gebucht zu bekommen und manchmal hat der Vermieter halt das Glück, dass sich unwissende oder müde Kunden mit einem kleineren Fahrzeug abspeisen lassen.

Katrin
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 06:00 Uhr
Ich habe bis jetzt auch schon einige Fahrzeuge in diversen Ländern gebucht und noch nie ein kleineres als das bestellte bekommen.

Leute, macht Euch mal geschmeidig. Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich immer noch um Urlaub und nicht um Mietwagen-Stress. Nimm einen Equinox, mehr Auto bekommst Du momentan nicht fürs Geld.
Zitat
Direkt von Alamo.com:

Midsize SUV

Chevrolet Equinox
or similar

Hier nochmals nachzulesen:
https://www.alamo.com/fleetCompare.do;?countryId=US&compareCountryId=MU

So long,
TheNewYorker
So weit waren wir auf den letzten zwei Seiten auch schon. Das ist nur das Fahrzeugbeispiel aus der Klasse wie schon der Zusatz "or similar" zeigt.

Aber es ging dem TE nicht darum, sondern um die Frage, welche Modelle den einzelnen Klassen zugeordnet sind, damit er vor Ort nicht ein Fahrzeug aus einer kleineren Klasse angedreht bekommt.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: leia am 12.03.2008, 07:28 Uhr
Wir haben bisher ebenfalls nie ein kleines Auto wie das gebuchte erhalten. Oft sogatr ein größeres, zu unseren USA-Angangszeiten buchten wir immer den Compact und hatten dann immer ein größeres Auto. ABER: gerade im SUV Bereich haben wir auch schon kleiner SUV in der "normalen"Choiseline" stehen sehen. Und ich konnte beobachten, dass viele sich z.B. den Equinox (IFAR) genommen haben, obwohl sie einen Standard SUV gebucht hatten. ALAMO hat in dem Fall zwar nicht wirklich Schuld, aber sie verdienen sicher recht gut an den Kunden, die sich nicht auskennen. Wir hatten im letzen Jahr in LA zunächst auch nur zwei Fahrzeuge in der SUV Choiseline, auf Nachfrage ob das alles sei, zeigte man uns in der Mid-SUV-Line einen EQ und der wurde prompt von Mitreisenden genommen....  :shock:

Wenn man Stadard (SFAR) gebucht hat, mus man sicherlich nicht mit was kleinerem vom Hof fahren - vorausgesetzt man merkts :?

Aber ein Blick auf den Barcode reicht hier dann ja aus, ich glaube nicht, dass die Fahrzeuge bewusst falsch kategorisiert werden.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Antje am 12.03.2008, 07:57 Uhr
Hallo,

ich könnte jetzt wieder auf den Thread mit dem Titel "Betrug bei Alamo" hinweisen (oder so ähnlich).

Das Problem läßt sich ganz einfach daran festmachen, daß es sich durchaus herauskristallisiert, daß es bestimmte Mietwagenstationen gibt, an denen durchaus bewußt der Kunde sagen wir mal hinters Licht geführt wird.

Und da stechen bedauerlicherweise einige Alamo-Stationen besonders hervor. Besonders schlechte Erfahrungen werden wohl immer an Stationen gemacht, die besonders viele eingehende internationale Flüge haben, die aus Ländern kommen, in denen Alamo in Katalogen gut vertreten ist. Dort ist halt schubweise enorm großer Wagenbedarf, der oft nicht durch zurückkommende Wagen in den beliebten Klassen gedeckt werden kann und dann halt nicht von oben, sondern von unten her aufgefüllt wird unter bewußter Irreführung der Kunden.

Sprich: viele Europa-Flüge, viele Menschen, die nur Grundkenntnisse der Sprache haben und oft zum ersten Mal in den USA sind.

Wenn man eine Weile in Orlando bei Alamo ansteht und beobachtet, was in der Schlange vor einem so passiert, darf man das Wort systematischer Betrug durchaus in den Mund nehmen.
Mal abgesehen davon, daß in Orlando mit Abstand die unfreundlichsten Mitarbeiter sind.

Beispiel: gebuchter Wagen mit Allradantrieb – keiner mehr in der Choice-Line, Mitarbeiter verweist auf die niedrigere Klasse, noch ein völlig versifftes, ungereinigtes Auto (eindeutig Familienkutsche, Sand vom Strand, klebrige Handabdrücke, Bonbonpapiere) mit den Worten: Take it or leave. Hab ich in dieser unfreundlichen Form noch nie vorher in den USA erlebt.
Erst mit dem Stationmanager gabs das richtige Auto.

Wie erwähnt, Washington Dulles ist auch zu bestimmten Zeiten ähnlich schlecht.

An anderen Stationen dagegen ist das Verhalten ganz anders. Ich bin sicher, das ist vom Station Manager abhängig, was für eine Marschrichtung da vorgegeben wird an die Angestellten.

Antje


Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 12.03.2008, 08:38 Uhr
Und ich konnte beobachten, dass viele sich z.B. den Equinox (IFAR) genommen haben, obwohl sie einen Standard SUV gebucht hatten.

Aber woher kann man das als Beobachter denn wissen?
Wir hatten z.B. in Atlanta dick und groß SUV auf unserem Umschlag stehen. Auf dem Parkplatz waren die Wagenreihen leergefegt (Samstag vom Memorial Day Wochenende). Als ein RAV4 aus der Waschanlage kam und uns angeboten wurde, haben wir ihn sofort genommen, weil er uns gefallen hat.
Gebucht hatten wir die EQ Kategorie und wollten diese auch haben.  :wink:

Ich würde mir im Vorfeld da nicht so viel Gedanken machen. Gerade in der SUV Kategorie sind doch die "richtigen" Standardgrößen zahlreich vertreten. Und wenn gerade keiner da steht, dann wartet man einen Moment. :zuck:

Viele Grüße, Petra
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 08:42 Uhr
Die Frage ist auch, ob man nicht eher einen halbwegs neuen Equinox nimmt, bevor man in einen ausgelutschten Trailblazer einsteigt...
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Lal@ am 12.03.2008, 09:37 Uhr
Eigentlich ist es recht einfach. Wenn du einen Midsize Suv gebucht hast und es ist einer da, dann nimmst du einen aus der Reihe. Wenn keiner da ist, nimmst du einen aus der SUV Linie - ohne Standard. Im Bild ist der Unterschied gut zu erkennen zwischen den beiden Klassen. Midsize = Vue & Torrent - SUV = Trailblazer.
Wenn du unbedingt einen TB haben willst könnte es sein, daß du das upgrade zahlen musst. Wenn kein Midsize da ist, nimmst einfach einen größeren.
Wenn gar keiner da ist, sagst du nem Mitarbeiter Bescheid - oder du zeigst auf einen Wagen, der noch vor der Reinigung steht, daß du den haben willst, der wird denn schnell fertig gemacht...

(http://www.lalasreisen.org/suff1.jpg)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 09:49 Uhr
schönes Bild, so sah es auch auf Maui aus. Alles quer durch den Gemüsegarten.

der erste vorne ist ein Saturn Vue (Equinox-Klasse) neben einem Pontiac Torrent, die Fahrzeuge 3 und 4 sind Trailblazer, die sind eine Klasse höher.

Selbst wenn ich jetzt hier wählen dürfte, würde ich keinen TB nehmen, sondern eher den Vue oder den Pontiac.

EDIT: Huch, Du hast ja die Reihe schon beschrieben....
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: mrh400 am 12.03.2008, 09:51 Uhr
Hallo,
Im Bild ist der Unterschied gut zu erkennen zwischen den beiden Klassen.
da sind die Fahrzeuge anders als im Ausgangsbild aber auch richtig aufgereiht.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: IkeaRegal am 12.03.2008, 11:46 Uhr
Hallo kauschthaus,

na dann wirds ja wichtig wenn man am Memorial WE Samstags nen gescheiten Wagen haben möchte. Mal sehen wie es dann in Las Vegas ausschaut  :shock: Wie dem auch sei. Ich würde und werde auch wieder Equinox buchen und selbst wenn es am Ende nur ein RAV4 ist. Meiner Meinung nach absolut ausreichend für einen SUV, hier in D ist der ja richtig groß. Und vom Verbrauch auch absolut in Ordnung, da kann man nicht meckern.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 12.03.2008, 12:09 Uhr
Hallo kauschthaus,

na dann wirds ja wichtig wenn man am Memorial WE Samstags nen gescheiten Wagen haben möchte. Mal sehen wie es dann in Las Vegas ausschaut  :shock: Wie dem auch sei. Ich würde und werde auch wieder Equinox buchen und selbst wenn es am Ende nur ein RAV4 ist. Meiner Meinung nach absolut ausreichend für einen SUV, hier in D ist der ja richtig groß. Und vom Verbrauch auch absolut in Ordnung, da kann man nicht meckern.

Würde ich an Eurer Stelle vermutlich auch so machen. Ein Midsize SUV ist absolut ausreichend für die von Euch geplante Tour.
Eine andere Möglichkeit wäre, mal die Preise bei Hertz oder Avis für einen Standard SUV oder bei National für einen Midsize SUV zu checken. Vielleicht weniger los an den Schaltern, aber auch das weiß man natürlich nicht sicher.
Schau auch mal bei www.billiger-mietwagen.de (http://www.billiger-mietwagen.de)

Viele Grüße, Petra
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 12.03.2008, 12:10 Uhr
Eigentlich ist es recht einfach. Wenn du einen Midsize Suv gebucht hast und es ist einer da, dann nimmst du einen aus der Reihe. Wenn keiner da ist, nimmst du einen aus der SUV Linie - ohne Standard. Im Bild ist der Unterschied gut zu erkennen zwischen den beiden Klassen. Midsize = Vue & Torrent - SUV = Trailblazer.
Wenn du unbedingt einen TB haben willst könnte es sein, daß du das upgrade zahlen musst. Wenn kein Midsize da ist, nimmst einfach einen größeren.
Wenn gar keiner da ist, sagst du nem Mitarbeiter Bescheid - oder du zeigst auf einen Wagen, der noch vor der Reinigung steht, daß du den haben willst, der wird denn schnell fertig gemacht...
(http://www.lalasreisen.org/suff1.jpg)
so eine SUV-line wäre ein traum, 7 TBs in einer Reihe, da kommt Freude auf :D
nochmals: ich buche nicht midsize-SUV sondern standard-SUV und habe daher anspruch (ohne aufpreis) auf einen wagen aus der SUV-line.
danke für die bilder, sie sagen mehr als 1000 worte aus :)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 12:17 Uhr
Natürlich hast Du Anspruch auf einen Standard-SUV, wenn Du diese Klasse buchst. Die Frage war doch aber, wie man bei einer bunt gemischten Reihe einen Standard-SUV von einem Midsize-SUV unterscheidet.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Lal@ am 12.03.2008, 12:25 Uhr
Wenn kein Standard SUV da ist, oder überhaupt kein SUV, wird dir etwas anderes angeboten, z.B. der hier
(http://www.lalasreisen.org/hawaii/assets/images/bi17.jpg)

Wenn du einen Midsize gebucht hast und es ist keiner da, dann kriegste eben keinen. Kannst höchstens auf nen Towncar upgegradet werden, aber da haste auch nichts von.
Ich würde übrigens keinen Trailblazer mehr nehmen, wenn ich z.B. eine Liberty bekommen kann. Der TB schafft nichtmal kleinere Steigungen ohne runterschalten.
Aber wenn du unbedingt 200 und nochwas an PS unterm Arsch haben willst.....
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 12:42 Uhr
Zitat
Der TB schafft nichtmal kleinere Steigungen ohne runterschalten.
Kann ich so überhaupt nicht bestätigen.

Natürlich schaltet er runter, aber nur weil der 4. Gang so ewig lang übersetzt ist, dass man bei den US-typischen Geschwindigkeiten nur knapp über Leerlauf liegt.

Warum sollte er nicht runterschalten, wenn eine Steigung kommt ? Dafür ist doch eine Automatik da ? Mir ist es ziemlich wurscht, in welchem Gang die Karre hochfährt, solange genügend Leistung da ist.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 12.03.2008, 13:05 Uhr
Natürlich hast Du Anspruch auf einen Standard-SUV, wenn Du diese Klasse buchst. Die Frage war doch aber, wie man bei einer bunt gemischten Reihe einen Standard-SUV von einem Midsize-SUV unterscheidet.
ja und da wurde mir schon geholfen mit
1) Hinweis auf SFAR-Etikett am Fahrzeug
2) Liste mit SUVs anfertigen die man vor Ort dann zum Vergleich heranziehen kann
also von meiner Seite ist jetzt alles klar zur eingangs gestellten Frage. Rein rechtlich bewegen sich hier manche Anbieter wohl in einer Grauzone, das ist aber imo in Ordnung solange ich nicht davon betroffen bin.
Von daher kann es also gleich weiter gehn zu einer weiteren Frage, mache dazu aber einen andern thread auf.

danke euch allen für die Zahlreichen Antworten und Anregungen, das Forum hier ist super!  :)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 13:19 Uhr
Wie gesagt SFAR ist nur die Klasse. Ich denke, da gibt es zig verschiedene Fahrzeuge und niemand hat eine vollständige Liste. Die kann sich ja auch täglich ändern.

Die Klasse versteckt sich übrigens auch im Link zur Grafik auf alamo.com

die Grafik hier:

(http://www.alamo.com/alamo/common/images/fleet/cars/T_SFAR_US.jpg)

hat folgende URL:

http: //www.alamo.com/alamo/common/images/fleet/cars/T_SFAR_US.jpg
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Dalmatinac am 12.03.2008, 14:02 Uhr
Kann man pauschal sagen je grösser der Airport, desto grösser die Choiceline ?
Mir ist es vor 2 Jahren passiert, dass ich statt eines midsize wagens eine Fullsize genommen haben ( Schilder fehlten ).
Ich also in den Wagen rein zum booth und der meinte " falsche klasse ". Wollte schon zurückfahren, aber da sind ja diese spikes.
Er meinte dann " ok then ". habt ihr auch mal ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 12.03.2008, 14:08 Uhr
... Mir ist es vor 2 Jahren passiert, dass ich statt eines midsize wagens eine Fullsize genommen haben ( Schilder fehlten ).
oh mann ich dachte das wäre geklärt gewesen, jetzt sind es doch wieder "Schilder" die nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden sind?
Scheinbar handhabt das jede Station anders? Naja egal, ich buche den Standard-SUV für 2 Wochen ab Orlando und 1 Woche Luxury von Savannah nach Orlando. Wir spekulieren hier nur rum, was dann tatsächlich vor Ort mit jedem einzelnen passiert weiß niemand  :lol:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 14:10 Uhr
Zitat
Kann man pauschal sagen je grösser der Airport, desto grösser die Choiceline ?
Nein, kann man nicht. Es hängt auch stark davon ab, wieviele Fahrzeuge vermietet sind.

Als wir auf dem großen Airport in Honolulu ankamen, bestand die Choiceline für SUV aus 0,0 Fahrzeugen und ich musste warten, bis was passendes aus der Waschstraße kam.

Auf dem kleinen Airport von Kahului eine Woche später standen insgesamt sieben SUV (davon 6 TB) rum. Die waren allerdings innerhalb von 10 Minuten alle weg, weil wohl grade ein Flieger kam, wo viele Passagiere einen SUV gebucht hatten.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: leia am 12.03.2008, 14:11 Uhr
Und ich konnte beobachten, dass viele sich z.B. den Equinox (IFAR) genommen haben, obwohl sie einen Standard SUV gebucht hatten.

Aber woher kann man das als Beobachter denn wissen?

z.B. weil man zuvor im Flugzeug mit den Menschen gesprochen hat...oder weil man Gespräche mitbekommen hat...oder noch besser, weil es Mitreisende waren, denen der EQ besser gefiel als das was in der gebuchten Klasse sonst noch herum stand :platsch:- Möglichkeiten wie man das mitbekommt, gibt es viele - vor allem wenn man einige Zeit mit Warten verbringt...

Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 14:15 Uhr
Also ich habe im Flugzeug sicher niemanden wegen eines Mietwagens angesprochen. So kommunikativ waren weder ich noch die anderen Fluggäste. Auf den ganzen Zetteln an den Mietwagen-Stationen stand überall nur SUV ohne weitere Zusätze.

Letztendlich bleibt einem nix anderes übrig, als dem Vermieter halbwegs zu vertrauen. Wenn man sich mal ein wenig mit den bisher genannten Fahrzeugen beschäftigt hat, wird man sicher anhand der Größe schon eine gewisse Vorauswahl treffen können.

Wer Standard-SUV bucht, wird sicher erkennen, das was falsch läuft, wenn er vor einem Suzuki SX4 steht. Bei geringen Unterschieden sieht man es natürlich nicht.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: leia am 12.03.2008, 14:35 Uhr

Wer Standard-SUV bucht, wird sicher erkennen, das was falsch läuft, wenn er vor einem Suzuki SX4 steht. Bei geringen Unterschieden sieht man es natürlich nicht.

Richtig, und gnau darum geht es ja, dass wohl kaum einer der sich nicht damit beschäftigt hat, z.B. bei einem Equinox in einer Reihe Trailblazer, Grand Cherokee, Highlander und 4runners wissen wird, dass er wenn er Standard gebucht hat und den EQ nimmt, nicht für ein -fahrzeug seienr Buchungsklasse entschieden hat. Bis vor drei oder zwei Jahren war die Buchungsklasse EQ noch recht unbekannt und außer bei FTI auch nirgends zu buchen, da gab es z.B. in LA nur eine SUV Reihe, da haben sich Deutsche "Standard"bucher ohne darüber nachzudenken den Equinox gnommen. Eben weil er z.B für einen Laie kaum von einem Standard zu untgerscheiden ist. Und darum ging es hier doch, oder? Das habe ich nicht nur einmal so erlebt. Außerdem wird inzwischen bei einigen Mietstationen sehr wohl in Mid-SUV und SUV unterschieden. Sonst hätte ja auch die ganze Diskussion um "EQ buchen, Standard fahren" keinen Sinn gemacht.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 12.03.2008, 14:52 Uhr
Schon klar. Abgesehen davon finde es nett, beim Schlange stehen mit anderen zu quatschen. Da geht die Zeit schneller rum.  8)
Ich wollte ja nur einwerfen, dass es nicht zwingend ist, dass man sich behumpsen lässt, wenn man einen Midsize SUV nimmt.  :wink:

Unser Lieblingswagen bisher war ein Ford Expedition (von Hertz). Ein Riesenschiff von Geländewagen mit vollem "8 Zylinder-Feeling". :daumen:

Viele Grüße, Petra
 
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 14:56 Uhr
Zitat
Richtig, und gnau darum geht es ja, dass wohl kaum einer der sich nicht damit beschäftigt hat, z.B. bei einem Equinox in einer Reihe Trailblazer, Grand Cherokee, Highlander und 4runners wissen wird, dass er wenn er Standard gebucht hat und den EQ nimmt, nicht für ein -fahrzeug seienr Buchungsklasse entschieden hat.
Ich glaube, das haben wir schon drei Seiten weiter vorne geklärt ;)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 12.03.2008, 15:38 Uhr
Unser Lieblingswagen bisher war ein Ford Expedition (von Hertz). Ein Riesenschiff von Geländewagen mit vollem "8 Zylinder-Feeling". :daumen:
Viele Grüße, Petra
wenn ich nicht schon vergeben wäre, wärst Du meine Traumfrau :D
Lustig dass einige Herren überhaupt nix mit großen Fahrzeugen am Hut haben, es kommt nichtmal das Alternativangebot dass ein Cabrio oder Sportwagen (welcher Art auch immer) viel besser wäre, sondern nur diese lahme "von A nach B Transportmittel"-Meinung. Schade, aber jeder hat andere Vorlieben im Leben ;)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 16:06 Uhr
Wenn es mir hier in DE nicht zu teuer wäre, würde ich mir hier einen TB kaufen.....
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: maxwell20 am 12.03.2008, 16:17 Uhr
also in Detroit gibt es bei Alamo auch eine Choiceline und es wird midsize SUV auf den Zettel geschrieben, aber  es gibt ein Schild SUV mit zwei Fahrzeugreihen. auf der einen standen eher die kleineren und auf der anderen die größeren... ich hab mal einen der Mitarbeiter gefragt und der hat gemeint wenn sie einen Economy SUV suchen wählen sie aus der rechten Reihen einen...
habe mir dann einen Dodge Nitro gewählt. Bin mir nicht sicher ob ich nicht auch einen Highlander oder sowas hätte nehmen können.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 16:28 Uhr
Economy SUV ? Das ist ja mal ein ganz neuer Begriff ;)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 12.03.2008, 16:38 Uhr
Lustig dass einige Herren überhaupt nix mit großen Fahrzeugen am Hut haben, es kommt nichtmal das Alternativangebot dass ein Cabrio oder Sportwagen (welcher Art auch immer) viel besser wäre, sondern nur diese lahme "von A nach B Transportmittel"-Meinung. Schade, aber jeder hat andere Vorlieben im Leben ;)

Na ja, damals hatten wir jede Menge Campinggepäck dabei. Da kam der große Schlitten gerade recht und hat natürlich auch Spaß gemacht. Aber ich schrieb ja schon, dass wir letztes Jahr in ATL extra einen Midsize SUV gewählt haben, da er uns völlig gereicht hat.  Uns war es schnuppe, was für einen Wagen, Hauptsache etwas höher sitzen bei der Fahrt auf die Keys. :wink:

Grüße, Petra

Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Lal@ am 12.03.2008, 16:54 Uhr
wenn ich nicht schon vergeben wäre, wärst Du meine Traumfrau :D
Lustig dass einige Herren überhaupt nix mit großen Fahrzeugen am Hut haben, es kommt nichtmal das Alternativangebot dass ein Cabrio oder Sportwagen (welcher Art auch immer) viel besser wäre, sondern nur diese lahme "von A nach B Transportmittel"-Meinung. Schade, aber jeder hat andere Vorlieben im Leben ;)

Warum soll ich hier schreiben, daß ich auf Hawaii. in Kalifornien oder Florida grundsätzlich Cabrio fahre, weil ich den Sinn eines SUV an diesen Orten nicht ganz einsehe. Interessiert doch niemanden, also laß ich es...
Zu den Vorlieben: Lieber Sex als 8-Zylinder.....

Zum runterschalten beim TB am Berg: Natürlich meinte ich eine Schaltung per Hand in den 2. Gang, weil man im 4. nicht hoch kommt und mit selbstrunterschaltendem Kickdown zu schnell wird....
Aber in Honolulu sind ja keine Berge.....
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 17:13 Uhr
Hawaii =! Honolulu. Ich sag nur Haleakala.

Ich weiss zwar nicht, wie Du fährst, aber ich bin in der Lage die Geschwindigkeit über das Gaspedal zu steuern. Ich musste nie bergauf mit der Hand schallten, der TB hat immer die Geschwindigkeit gehalten, die ich ihm vorgegeben habe. Bergab siehts natürlich anders aus.

Naja, jeder wie er will.

Über Sinn oder Unsinn einer Fahrzeugklasse braucht man generell nichts zu schreiben, weil jeder andere Vorstellungen hat. Das führt nur zu endlosen Diskussionen
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 12.03.2008, 17:18 Uhr
Warum soll ich hier schreiben, daß ich auf Hawaii. in Kalifornien oder Florida grundsätzlich Cabrio fahre, weil ich den Sinn eines SUV an diesen Orten nicht ganz einsehe. Interessiert doch niemanden, also laß ich es...
Zu den Vorlieben: Lieber Sex als 8-Zylinder.....
doch mich interessiert es und ich frage dich wie ihr gepäck für mehrere wochen in den cabrios unterbringt. meine frau hat ein cabrio grundsätzlich wegen dem kleinen kofferraum von meiner wunschliste fürs mietauto gestrichen  :(
Zu den Vorlieben: Lieber Sex im 8-Zylinder-SUV.... :P
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 12.03.2008, 17:21 Uhr
Sorry ich kanns mir nicht verkeifen:

Bei Bedenken wegen Platzproblemen sollte man vielleicht sowas hier mieten:

(http://www.bildercache.de/thumbnail/20071021-170722-159.jpg) (http://www.bildercache.de/anzeige/20071021-170722-159.jpg)

Ist übrigens kein Midsize-SUV  :lol:

*fg*
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: McC am 12.03.2008, 17:48 Uhr
Sorry ich kanns mir nicht verkeifen:

Ist übrigens kein Midsize-SUV  :lol:

*fg*

Wie oft hast Du das jetzt schon gepostet  :wink: :wink: :wink:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 12.03.2008, 17:55 Uhr
Leute,

öden Euch die unzähligen Threads zu Choicelines nicht irgendwann mal an?

Jetzt werden schon Fotos dazu eingestellt. Demächst die Meilenstände der einzelnen Fahrzeuge dort gepostet.

Nimmt man besser einen Blauen mit 5000 Meilen oder vielleicht doch besser den Roten mit 4900 Meilen auf dem Kilometerzähler?

CHOICELINES SIND ABSOLUT ÜBERBEWERTET. Ihr sollt das Auto auch nicht kaufen, was dort steht. "Nur" mieten. Ihr mietet - im Regelfall zumindest - kein bestimmtes Fahrzeugmodell, sonder "nur" eine gewisse Fahrzeugkategorie.

Macht Euch vorher natürlich ruhig schlau - z.B. bei den Vermietern oder in Foren wie diesen - was zur gebuchten Kategorie gehört. Dann lauft ihr zumindest nicht Gefahr, in irgendeiner Choiceline in ein Fahrzeug einer niedrigeren Kategorie einzusteigen. Zum Thema "Recht": Ihr habt selbstverständlich ein Anrecht auf ein Fahrzeug der gebuchten Kategorie. Wenn das nicht verfügbar ist, dann auf ein Fahrzeug der nächsthöheren Kategorie. Das ist natürlich absolut keine Neuigkeit, sondern "seit eh und je" gute Sitte bei den Vermietern. Darauf könnt ihr auch pochen, wenn Euch tatsächlich mal einer "anders" kommen sollte.

Aber sonst? Wieviele Sätze sollen noch zu den Choicelines dieser Welt geschrieben werden? Was noch gesagt, was nicht mindestens 1x schon gesagt wurde?

Entschuldigt bitte meinen Unmut, aber ich finde es irgendwann "zermürbend" in diesem Unterforum prinzipiell immer wieder gleichartige Threads zu finden.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Daniel am 12.03.2008, 20:37 Uhr
Richtig, Frank!

Ich schüttle auch nur noch mit dem Kopf ob der Wissenschaft, die manche aus dem Mietwagenbuchen machen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: McC am 12.03.2008, 20:38 Uhr
Leute,

öden Euch die unzähligen Threads zu Choicelines nicht irgendwann mal an?

good posting  :lol:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 09:14 Uhr
Ooch, lass sie doch. Jeder hat halt ein anderes Steckenpferd.

Manche machen allerdings tatsächlich den Mietwagen zum zentralen Punkt ihres Urlaubs.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Mick am 13.03.2008, 12:04 Uhr

Aber sonst? Wieviele Sätze sollen noch zu den Choicelines dieser Welt geschrieben werden? Was noch gesagt, was nicht mindestens 1x schon gesagt wurde?

Entschuldigt bitte meinen Unmut, aber ich finde es irgendwann "zermürbend" in diesem Unterforum prinzipiell immer wieder gleichartige Threads zu finden.


Stimmt, aber irgendwie amüsant zu lesen, worüber sich die Leute Sorgen machen  :lol:. Ich würde lieber mal einen Thread lesen, bei dem diskutiert wird,

a) wo man bei einem Fahrzeug den 4WD Schalter finden müsste (wenn es 4WD ist),
B) wo sich das Werkzeug zum Reifenwechsel findet bzw. befinden müsste und
c) wo das Reserverad ist bzw. wie man da rankomt.

Gruss,
Mick
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 12:22 Uhr
Die letzten beiden Fragen habe ich mir auch überlegt, als ich bei unserem Trailblazer die vorderen Reifen gesehen habe  :shock:

Auf sowas sollte man bei Anmietung auf jeden Fall eher achten als auf die Größe des Wagens. Einer der Vorderreifen war auf der Innenseite komplett runter, wahrscheinlich die Spur völlig verstellt. Wer weiß wie man mit der Karre umgegangen ist. Egal, wir hatten den Wagen eh getauscht.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mrh400 am 13.03.2008, 12:32 Uhr
Hallo,
Ich würde lieber mal einen Thread lesen, bei dem diskutiert wird,

a) wo man bei einem Fahrzeug den 4WD Schalter finden müsste (wenn es 4WD ist),
B) wo sich das Werkzeug zum Reifenwechsel findet bzw. befinden müsste und
c) wo das Reserverad ist bzw. wie man da rankomt.

zu allen GM-Fahrzeugen können diese Fragen (wenngleich z.T. nur durch intensives Blättern) mit den online verfügbaren Betriebsanleitungen geklärt werden. Die Struktur der Links hatte ich mal :arrow: hier (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=27956.0) gepostet - hat aber offenbar niemanden wirklich interessiert (137 Aufrufe, davon sicher nicht wenige von mir, wenn ich etwas suche - weil ich weiß, daß ich dort den Link eingebaut habe)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 12:38 Uhr
Das Problem ist nur, dass man oft die Online-Anleitung im Bedarfsfall nicht erreicht ;)

Gerade beim TB ist das mit dem Schalter aber ziemlich simpel und braucht eigentlich kein Handbuch.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mrh400 am 13.03.2008, 12:44 Uhr
Hallo,
Das Problem ist nur, dass man oft die Online-Anleitung im Bedarfsfall nicht erreicht ;)
einen Thread, in dem das abgehandelt wird, aber auch nicht  :P ; hier wie dort kann man sich aber vorher schlau zu machen versuchen (und vielleicht sogar die passenden Seiten ausdrucken).
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 12:46 Uhr
Zitat
einen Thread, in dem das abgehandelt wird, aber auch nicht
Habe ich auch nicht gesagt ;)
Zitat
hier wie dort kann man sich aber vorher schlau zu machen versuchen (und vielleicht sogar die passenden Seiten ausdrucken).
Für jedes mögliche Fahrzeug ?

Aber ich weiss schon, worauf Du hinauswillst.

Ich würde es aber anders machen und erstmal selbst versuchen, mit den Funktionen auch ohne Anleitung klar zu kommen. Fehlt dann immer noch was, fahre ich zu einer Mietwagen-Station an der normalerweise nicht soviel los ist und frag dort nach.

Ich hasse Anleitungen generell nicht nur bei Autos, deswegen teste ich erst selbst alles durch, bevor ich die Anleitung konsultiere.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: leia am 13.03.2008, 13:13 Uhr

Aber sonst? Wieviele Sätze sollen noch zu den Choicelines dieser Welt geschrieben werden? Was noch gesagt, was nicht mindestens 1x schon gesagt wurde?


Stimmt, aber irgendwie amüsant zu lesen, worüber sich die Leute Sorgen machen  :lol:. Ich würde lieber mal einen Thread lesen, bei dem diskutiert wird,

B) wo sich das Werkzeug zum Reifenwechsel findet bzw. befinden müsste und


Mit dieser Frage war der ALAMO-Mitarbeiter in LA auch überfordert :roll: nach langem Suchen fand ich es unter der Rückbank...

Sorry für OT :oops:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: AnkeManni am 13.03.2008, 13:40 Uhr
@ alle, die solche Threads, überflüssig, zermürbend oder ähnliches finden:

Hat Euch eigentlich noch niemand gesagt, dass Ihr nicht jeden Thread lesen
müsst?  Besonders nicht die, die Euch gerade nicht interessieren?

Warum lasst Ihr nicht diejenigen in Ruhe darüber schreiben/diskutieren welche Autos
wo und warum wem gefallen haben, oder nicht ?

Wenn es Euch nicht interessiert, lest es doch einfach nicht!
Es gibt eine Menge Themen, die mich nicht interessieren, aber dann rufe ich sie
einfach nicht auf. Ich denke für mich persönlich, dass ich nicht das Recht habe,
Andere zu beeinflussen, worüber sie sich unterhalten wollen....

Sorry, aber das musste jetzt einfach mal sein!

Ich denke, über jedes Thema ist mindestens alles schon 1 x gesagt worden,
aber ein Forum lebt davon, das so manches nochmal besprochen wird.

Gruß,
Anke

Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 13.03.2008, 14:45 Uhr
Anke, Du magst darüber denken, wie Du willst.

Über das Gedachte kannst Du dann hier was schreiben, oder auch nicht. Genau so halte ich es auch. Und ich habe geschrieben und bleibe absolut dabei.

Aber es ist auch Sache der Moderation, ob sie den X-fach Wiederholungen zu einem Zeitpunkt X mal Einhalt gebietet oder es nicht tut. Sie tat es bisher nicht.

Ich denke, die Choicelines dieser Welt werden das Forum also auch weiter begleiten  .  .  .

Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 14:46 Uhr
Zitat
Aber es ist auch Sache der Moderation, ob sie den X-fach Wiederholungen einhalt gebietet oder es nicht tut. Sie tat es bisher nicht.

Und genau das ist aber auch kein Grund, weshalb sich hier ein paar User gerne als Aushilfs-Moderatoren aufspielen. Man kann vielleicht erwähnen, dass es schonmal diskutiert wurde, und ggf. auf diesen Thread hinweisen bzw. verlinken, das war es dann aber in meinen Augen für Otto-Normaluser auch schon.

Desweiteren steht jedem frei, die Beiträge zu melden, die ihm nicht passen. Ausreichende Begründung natürlich vorausgesetzt.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Doc Snyder am 13.03.2008, 14:51 Uhr
Aber es ist auch Sache der Moderation, ob sie den X-fach Wiederholungen zu einem Zeitpunkt X mal Einhalt gebietet ...

Dann müsste man das ganze Forum sperren. 99% aller Fragen sind vermutlich schon einmal gestellt worden.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 13.03.2008, 14:51 Uhr
Zitat
Aber es ist auch Sache der Moderation, ob sie den X-fach Wiederholungen einhalt gebietet oder es nicht tut. Sie tat es bisher nicht.

Und genau das ist aber auch kein Grund, weshalb sich hier ein paar User gerne als Aushilfs-Moderatoren aufspielen. Man kann vielleicht erwähnen, dass es schonmal diskutiert wurde, und ggf. auf diesen Thread hinweisen bzw. verlinken, das war es dann aber für Otto-Normaluser auch schon.

Desweiteren steht jedem frei, die Beiträge zu melden, die ihm nicht passen. Ausreichende Begründung natürlich vorausgesetzt.

Ja, Magnum, nenne es meinetwegen "Aushilfmoderator". Stört mich bei meiner Meinungsäußerung nicht. Irgendwann kann man halt nicht zu jedem Thead "Hurrah!" brüllen, irgendwann nehme ich - für mich - in Anspruch, auch mal Kritik zu üben. Solange darin nichts die Person verletzendes liegt, kann man damit umgehen. Meine ich. Und hiermit möchte ich mich aus diesem Thread wieder verabschieden. Thread und ich brauchen einander nicht.  :wink:
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 14:55 Uhr
Zitat
Ja, Magnum, nenne es meinetwegen "Aushilfmoderator". Stört mich bei meiner Meinungsäußerung nicht.
Getroffene Hunde bellen .... ;)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 13.03.2008, 15:09 Uhr
öhm ich hab da noch eine Frage zum Thema *fg* :D

Was meint ihr zu folgender Problemstellung (ich sehe schon smokey-the-bear, wie es ihm in den Fingern juckt :wink: )

Bei Alamo kann man ja eine etwas teurere SUV-kat. buchen, die meist mit dem Dodge Durango als Beispielbild angegeben wird.
sie wird alamo-intern mit Fullsize-SUV FW gekennzeichnet im Gegensatz zu  Standard-SUV LW wo immer der Chevay Trailblazer abgebildet wird. Der Preisunterschied sind bei 3 Wochen Miete ca. 100€, also wärs ja interessant was man für den Aufpreis bekommt.
Ich glaube diese Frage ist noch schwerer zu beantworten als die Frage welche Kat. und welches Fahrzeug ein Standard-SUV überhaupt ist (siehe die 5 vorigen Seiten), aber wer Lust hat kann hier gerne mit mir weiterdiskutieren und schreiben :)
Mir machts auch nix aus wenn jemand Kritik äußert, dadurch bleibt der thread oben ;)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 13.03.2008, 15:13 Uhr
Vermutlich haben die Mods diesen Thread bisher nicht geschlossen, weil der Titel eine leichte Abwandlung des Themas Choiceline ist (ob der Inhalt das dann bestätigt, ist eine andere Sache  8) ) und weil es bisher sehr gesittet zuging.

Lasst doch diejenigen, die es nunmal interessiert, weiter darüber reden bzw. mitlesen. Und alle, die es nervt, schreiben und lesen einfach nicht mit. Dann ist doch jedem geholfen ...

Auf alle Fälle würde ich anraten, beim Thema Autos/Choiceline zu bleiben, denn bei Fortsetzung der Streitigkeiten wird der Thread sicher geschlossen. Und das dann sicher zu recht, da das eigentliche Thema ja schon durch ist.

Grüße, Petra


Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 15:14 Uhr
Hm, die Frage verstehe ich nicht so ganz.

Willst Du wissen, wo der Unterschied zwischen einem Chevrolet Trailblazer (http://www.chevrolet.com/trailblazer/) und einem Dodge Durango (http://www.dodge.com/en/2008/durango/) ist ?

Die Webseiten sollten Auskunft geben. Da gehören IMHO solche Dinge wie manuelle Klima vs. Klimaautomatik, Lederausstattung etc. dazu. Ist aber meine pers Meinung.

Du hast allerdings recht, es ist schwierig, solange wir nicht alle möglichen Fahrzeuge in den Klassen kennen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 13.03.2008, 15:19 Uhr

Ich glaube diese Frage ist noch schwerer zu beantworten als die Frage welche Kat. und welches Fahrzeug ein Standard-SUV überhaupt ist (siehe die 5 vorigen Seiten), aber wer Lust hat kann hier gerne mit mir weiterdiskutieren und schreiben :)

Wir hatten bisher als Fullsize SUV einen Ford Expedition und einen Dodge Durango. Beide haben eine 3. Sitzbank. Ich dachte bisher auch immer, dass das so das Maß der Dinge in der Kategorie ist und nicht die Ausstattung. :?

Grüße, Petra
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 15:22 Uhr

Ich glaube diese Frage ist noch schwerer zu beantworten als die Frage welche Kat. und welches Fahrzeug ein Standard-SUV überhaupt ist (siehe die 5 vorigen Seiten), aber wer Lust hat kann hier gerne mit mir weiterdiskutieren und schreiben :)

Wir hatten bisher als Fullsize SUV einen Ford Expedition und einen Dodge Durango. Beide haben eine 3. Sitzbank. Ich dachte bisher auch immer, dass das so das Maß der Dinge in der Kategorie ist und nicht die Ausstattung. :?

Grüße, Petra
Das könnte auch sein. Auf Maui stand ein TB mit dritter Sitzreihe rum, den wollte man mir beim Tausch nicht geben, ich musste auf einen TB mit normaler Konfiguration warten.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Jansen am 13.03.2008, 15:58 Uhr
Mdbsurf - du fragts , warum es den meisten nur von A nach B geht und die Typen rel. wurscht sind :    weil wir hier in D schon geile Autos fahren.... :lol:

Ich habe mal eine ähnlich Frage : hat sich schon einmal jemand "kackfrech" einfach eine größere Kategorie geschnappt und ist damit vom Hof...man könnte ja bei der Kontrolle sagen " der stand da aber rum " ?

Gruß Jansen
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 16:10 Uhr
Das dürfte die 'Kontrolleure' wenig interessieren. Wenn der Code am Wagen nicht mit dem im Mietvertrag übereinstimmt, wird man Dich höchstwahrscheinlich nicht rauslassen.

Dazu müsstest Du ja bereits am Schalter eine höhere Klasse bekommen haben.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 13.03.2008, 16:15 Uhr

Ich habe mal eine ähnlich Frage : hat sich schon einmal jemand "kackfrech" einfach eine größere Kategorie geschnappt und ist damit vom Hof...man könnte ja bei der Kontrolle sagen " der stand da aber rum " ?

Ich bin der Meinung, dass man die Korrektheit, die man von der Mietwagenfirma erwartet, auch selbst einhalten muss.  :wink:

Grüße, Petra
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 13.03.2008, 16:26 Uhr
ich hab mich da scheinbar nicht gut ausgedrückt.
der durango oder ford explorer läuft ja auch in der klasse SFAR so wie trailblazer und grand cherokee (wobei diese klasse bei alamo scheinbar noch in LW und SW unterteilt wird.)
aber bei einer choiceline gibts im besten fall midsize-SUV, SUV und premium SUV unterteilungen.
der durango ist etwas größer als der trailblazer, aber steht noch nicht in der premium-SUV-line.
auf welches fahrzeug kann ich also bestehen wenn ich statt LW ein SW gebucht habe.
muß ich mich da mit einem trailblazer abgeben? den hätte ich ja um 100€ weniger bekommen...
womit wir wieder beim thema sind und der thread nicht geschlossen werden darf!  :D
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 13.03.2008, 16:40 Uhr
Meines Erachtens kannst Du gar nicht zwischen LW und SW wählen. Jedenfalls ist mir das beim Anmieten nicht aufgefallen.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Lal@ am 13.03.2008, 16:43 Uhr
Danke, Anke...
Ich bin ja nicht oft mit dir einer Meinung, aber diesmal hast du voll ins Schwarze getroffen...
Warum sollte dieser Thread geschlossen werden, es werden doch Informationen ausgetauscht.
Nur weil es einem einzigen nicht gefällt? Soll er doch nicht lesen....

Daniel, ich amüsiere mich über deine Art Urlaub zu machen genau so wie du über Choiceline Threads.....

Petra, eine Mietwagenfirma will nicht korrekt sein, sondern Geld verdienen - und uns dabei möglichst viel aus der Tasche ziehen, siehe Road Side Plan. Warum sollte ich also nicht inkorrekt sein? Wobei ich allerdings immer den Wagen buche, den ich auch haben will und nicht economy buche und auf ein Upgrade hoffe, wie ja scheinbar allgemein üblich ist....


Wenn eine Wagenklasse nicht da ist, gibt es normalerweise ein Upgrade. Wenn du von vornerein den Größten SUV gebucht hast, kriegst du eben einen kleineren, da kann man nix machen - ausser beschweren, aber das nützt auch selten etwas.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Dalmatinac am 13.03.2008, 18:32 Uhr
Kann ich GambasAlAjillo nur recht geben.
Wer versucht nicht einem was aufzuschwatzen was man nicht braucht ( siehe Versicherungen ).
Man kann ja auch sicherlich mal nein sagen  :lol:
Ich finde auch das das hier ein Diskussionsforum ist um Informationen und Neuigkeiten auszutauschen.
Der Thread ist doch recht amüsant und man bleibt sachlich und (meistens) beim Thema.
Also warum closen ?
P.S Unterscheiden sich die Choicelines from National und Alamo überhaupt ?
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: lurvig am 13.03.2008, 18:40 Uhr
...
P.S Unterscheiden sich die Choicelines from National und Alamo überhaupt ?
...

meine bisherige Erfahrung: nein.
Habe bisher immer Alamo gebucht und bin schon oft mit einem Auto von National vom Hof gefahren. Auch in der Kategorisierung sind mir noch keine Unterschiede aufgefallen.

Lurvig
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 13.03.2008, 18:54 Uhr
ich hab mich da scheinbar nicht gut ausgedrückt.
der durango oder ford explorer läuft ja auch in der klasse SFAR so wie trailblazer und grand cherokee (wobei diese klasse bei alamo scheinbar noch in LW und SW unterteilt wird.)
aber bei einer choiceline gibts im besten fall midsize-SUV, SUV und premium SUV unterteilungen.
der durango ist etwas größer als der trailblazer, aber steht noch nicht in der premium-SUV-line.
auf welches fahrzeug kann ich also bestehen wenn ich statt LW ein SW gebucht habe.
muß ich mich da mit einem trailblazer abgeben? den hätte ich ja um 100€ weniger bekommen...
womit wir wieder beim thema sind und der thread nicht geschlossen werden darf!  :D


Ich kenne das nicht, dass der Durango in der gleichen Kategorie wie ein Trailblazer läuft. :zuck:

Ich buche z.B. deshalb Fullsize SUV, weil wir mit 4 Pers. plus Campinggepäck einen größeren Wagen als Standard (z.B. TB) benötigen. Und einen größeren SUV möchte ich dann auch haben. Und das sollte auch kein Problem sein, im schlimmsten Fall muss man halt am nächsten Tag tauschen oder so.

Viele Grüße, Petra
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 13.03.2008, 19:16 Uhr
Ich kenne das nicht, dass der Durango in der gleichen Kategorie wie ein Trailblazer läuft. :zuck:
In welcher Kat. läuft er denn deiner Meinung nach? Wie nennt sich die Choiceline wo ein Durango steht?
die lines sehn ja üblicherweise so aus (siehe auch diverse Fotos in diesem Thread)
Midsize SUV = Equinox, Jeep Liberty, Saturn Vue etc.
SUV = Trailblazer, Grand Jerokee, Toyota 4Runner etc.
Premium SUV = Jeep Commander, GMC Yukon etc.
Wo stand bei Euch der Durango, in welcher line?

Ich buche z.B. deshalb Fullsize SUV, weil wir mit 4 Pers. plus Campinggepäck einen größeren Wagen als Standard (z.B. TB) benötigen. Und einen größeren SUV möchte ich dann auch haben. Und das sollte auch kein Problem sein, im schlimmsten Fall muss man halt am nächsten Tag tauschen oder so.
Ich würde ja auch Fullsize buchen (100€ Mehrkosten für 3 Wochen ist es mir Wert) wenn ich wüßte was mich mir erwarten kann :)
Zum hundertsen Mal wiederhole ich hier nochmal: ich will kein kostenloses upgrade in eine höhere Kat. ich zahle von haus aus mehr und will wissen was ich garantiert dafür bekomme. Also wenn jetzt noch einer kommt mit der Equinox-Uprade-Geschichte dann gibts :kloppen: ;)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 13.03.2008, 20:04 Uhr
Der Durango kam in Las Vegas aus der Waschanlage.  :wink: Aber auch bei den Standard SUVs standen keine größeren mit dabei.

In SFO (wir hatten normalen Standard SUV gebucht) erinnere mich, dass die Fullsize SUV durchaus extra standen. Konkret erinnere mich an einen GMC Envoy Ext (also extended=länger), der mit 2-3 anderen deutlich größeren SUV in einer Linie stand.

Der Ford Expedition von Hertz zählt jetzt nicht, da ja nicht aus Alamo Choiceline.

Ich will eigentlich nur sagen, dass es tatsächlich einen Unterschied gibt und die Fullsize SUV zumindest nach meiner bisherigen Erfahrung eben NICHT in gleicher Reihe wie die Standard SUVs stehen und einfach ausgewählt werden können. Buchungscode ist FFAR, glaube ich.
Wie das dann vor Ort ist, weiß man natürlich nicht. Vielleicht kriegt ein Standard SUV Bucher einen größeren, weil gerade kein anderer da ist.
Aber wenn die Dich bei gebuchter Fullsize Kat. mit einem Trailblazer vom Hof schicken wollen, dann stimmt was nicht.  :wink:

Wie schon in einem anderen Posting gesagt, meiner Meinung nach ist ein Fullsize SUV einer mit einer 3 Sitzbank. Aber da lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren, wie man so schön sagt.   :oops:

Viele Grüße, Petra
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenkat.?
Beitrag von: Dalmatinac am 13.03.2008, 21:55 Uhr
Eben von Alamo erhalten :

Dear X   Y,

Thank you for your email.

We have many variable sizes of SUV's available - Compact SUV's, MidSize SUV's, Standard SUV's and Full-Size SUV's. Due to availability, you will have the opportunity to request your vehicle upon arrival. Customarily, we do not guarantee vehicles based on but not limited to the following requests: make, model, color, engine size, number of doors, fuel intake, specialty features or wheel configuration.

Because rates and availability may change between the time you send us a request for a quote and the time we reply, we are unable to give quotes or make reservations by e-mail.  Rates are not guaranteed until you make a reservation and get a reservation number.  We invite you to take advantage of our website so you can view what terrific rates and cars we have to offer!

If we can be of further assistance, please feel free to email us or contact our reservations department at 1-800-GO-ALAMO (1-800-462-5266).  For customers outside the U.S. and Canada, please dial +1-801-533-4441.

Regards,

Loretta
Internet Response
Alamo Rent A Car
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 13.03.2008, 22:41 Uhr
@petra: jetzt kenn ich mich aus. danke für deine infos.
@dalmatic: perfekt, danke für deine mail, damit hab ichs jetzt schriftlich :)
huiui das wird ein spaß werden :D was es da wohl noch so in der kat. fullsize-SUV ausser Dodge Durango, Ford Expedition und GMC Envoy (gefällt mir nicht wirklich und nur 6Zyl - wäre da nicht eher GMC Yukon full-size? und envoy eher standard) gibt?
edit: bei National steht der Chevrolet Tahoe als full.size.SUV, das wäre überhaupt megamäßig minimum 4.8L V8*gg*
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: maxwell20 am 13.03.2008, 23:02 Uhr
Ford gibt es bei Alamo schon mal nicht... ausser vielleicht einen Mustang.........
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 13.03.2008, 23:36 Uhr
Ford gibt es bei Alamo schon mal nicht... ausser vielleicht einen Mustang.........
damit kann ich leben, der durango oder der tahoe wären meine favorites, achja die vorfreude ist die schönste freude :)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Kauschthaus am 14.03.2008, 09:05 Uhr
Ford gibt es bei Alamo schon mal nicht... ausser vielleicht einen Mustang.........

Mein Schwager hat letztes Jahr in Vancouver von Alamo einen Ford Freestyle (Fullsize SUV) bekommen. :wink:

@mdbsurf:
Der Durango ist wirklich nicht schlecht.
(http://www.usa-reise.net/galerie/albums/userpics/12297/normal_Img_1409.jpg)

Grüße, Petra
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 14.03.2008, 10:18 Uhr
Mein Schwager hat letztes Jahr in Vancouver von Alamo einen Ford Freestyle (Fullsize SUV) bekommen. :wink:
der Freestyle heißt jetzt wohl Ford Taurus X, aber das ist mehr ein großer Kombi als ein Geländewagen, so ein Crossover Ding.
Ich will ja sehr hoch oben sitzen :pferd:
Der TaurusX mMn "nur" ein Premium-PKW so wie der Chrysler Pacifica, kein Fullsize-SUV.
Siehe hier bei Dollar-Vermietung http://www.usareisen.de/mietwagen/dollar/index_so.htm
Bei Dollar liegen hier 100€/Woche Preisunterschied an, würd ich mir nicht aufs Aug drücken lassen, auch wenn der Taurus und der Pacifica gut aussehn. Da schenkt man dem Vermieter Geld.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 14.03.2008, 10:48 Uhr
Dass ihr immer so aufs Geld schauen müsst ;)

Wenn ein Pacifica verfügbar gewesen wäre, hätte ich lieber den statt einem TB genommen. Die Ausstattung ist doch deutlich hochwertiger, und viel tiefer sitzt man auch nicht.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 14.03.2008, 10:51 Uhr
es gut um pacifica vs durango (fullsize-SUV), das thema TB (<= kinderkram :P ) ist schon geschichte :)
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Jack Black am 14.03.2008, 13:59 Uhr
Wenn ein Pacifica verfügbar gewesen wäre, hätte ich lieber den statt einem TB genommen. Die Ausstattung ist doch deutlich hochwertiger, und viel tiefer sitzt man auch nicht.

Ein Pacifica spielt in einer ganz anderen Liga als die ganzen SUVs, der nennt sich "Crossover" und ist eine Mischung aus Premium PKW und SUV - wir haben den jetzt für Calgary 2008 vorgebucht und ich freue mich sehr auf das Auto. Der hat halt quasi den Platz wie ein SUV, liegt auch hoch, ist aber in der Innenausstattung wie ein PKW. Das Alamo-Kürzel für die Klasse lautet FGAR.

Mein Traumauto aus dieser Klasse wäre allerdings der Buick Enclave - den würde ich ggf. sogar importieren, denn hier ist er mir zu teuer. Aber das ist ein anderes Thema.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: magnum am 14.03.2008, 14:04 Uhr
Jepp, ich habe den Pacifica auch 'Live' betrachtet. Den könnte ich mir auch in DE vorstellen. Ist mit nur in Anschaffung und Unterhalt zu teuer.
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 14.03.2008, 19:26 Uhr
Ein Pacifica spielt in einer ganz anderen Liga als die ganzen SUVs, der nennt sich "Crossover" und ist eine Mischung aus Premium PKW und SUV - wir haben den jetzt für Calgary 2008 vorgebucht und ich freue mich sehr auf das Auto. Der hat halt quasi den Platz wie ein SUV, liegt auch hoch, ist aber in der Innenausstattung wie ein PKW. Das Alamo-Kürzel für die Klasse lautet FGAR.
ich hoffe du wirst nicht enttäuscht und bekommst einen buick la crosse oder lucerne oder einen ausgelutschten buick le sabre von 2007, die werden bei alamo auch als beispiele in der premium klasse geführt. soweit wir hier das durchdiskutiert haben hast du keinerlei anspruch auf ein bestimmtes fahrzeug. oder doch?
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: Jack Black am 14.03.2008, 22:16 Uhr
ich hoffe du wirst nicht enttäuscht und bekommst einen buick la crosse oder lucerne oder einen ausgelutschten buick le sabre von 2007, die werden bei alamo auch als beispiele in der premium klasse geführt. soweit wir hier das durchdiskutiert haben hast du keinerlei anspruch auf ein bestimmtes fahrzeug. oder doch?

Wir haben aber nicht Premium gebucht - der Pacifica ist nicht in der Premium Klasse - aber einen Buick Lucerne würde ich mit Kusshand(!) nehmen. Das beste Premium Auto der USA. Premium hat den Code PCAR und unser Wagen den Code FGAR.

Die Buchung läuft auf Alamo in Calgary, die haben da offensichtlich ein anderes Sortiment, denn die Klasse FGAR kenne ich sonst nicht.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Welche Rechte habe ich bei einer Choiceline im Bezug auf die gebuchte Wagenk
Beitrag von: mdbsurf74 am 14.03.2008, 22:49 Uhr
der Pacifica ist nicht in der Premium Klasse...
http://www.usareisen.de/mietwagen/dollar/index_so.htm (http://www.usareisen.de/mietwagen/dollar/index_so.htm)hier schon, allerdings bei Dollar.
Ich dachte die Kategorieangaben sagen nicht viel aus über das Auto das man bekommt?! Irgendwie hab ichs schon aufgegeben zu versuchen das System zu verstehen :(