Und das ist sie in dem Fall eigentlich immer.
Egal wie die Navi befestigt ist, sie wird immer die Sicht behindern, wenn sie, wie es idealerweise empfohlen wird, im Gesichtsfeld angebracht ist. Wird sie dagegen beispielsweise unten an der Konsole befestigt, stört sie zwar nicht das Gesichtsfeld, lenkt den Fahrer aber (wie bei zu Recht kritisierten zu tief angebrachten Radios) massiv vom Geschehen ab.
So oder so stört in den meisten Wagen der Rückspiegel das Gesichtsfeld um ein Mehrfaches als es eine vergleichsweise kleine Navi tut. Dieser müßte also auch unerlaubt sein.
Bereits ein Beifahrer kann die Sicht (mindestens nach rechts) erheblich beeinflussen, so dass auch dieser besser nicht mitfahren sollte.
Wie kann man all diesen Mängeln begegnen? Und gibt es überhaupt einen vernünftig denkenden Menschen unter denen, die sich so einen Sch** ausdenken?
P.S.: Ich habe mittlerweile sehr viele Seiten und Kommentare zu dieser Problematik im Internet gelesen, so endgültig und ohne Einschränkung wie Du es hier uauslegst, ist es in der Realität keinesfalls, Es gibt zunächst keinerlei Gesetze, die das Anbringen der Navi an der Windschutzscheibe grundsätzlich verbieten. Zudem ist die Formulierung "sofern die Sicht des Fahrers eingeschränkt wird" (in welche Richtung?) auch so nicht formuliert. Es gibt die verschiedensten Ausnahmen zur Problematik, was "im Gesichtsfeld" angebracht werden darf (beispielsweise Vignetten und Rückspiegel), weiterhin gibt es auch Überlegungen, inwiefern eine "sichtbare" Navi zur Verkehrssicherheit beiträgt, dass sie (wie ein Rückspiegel) in einem gewissen Bereich an der Windschutzscheibe durchaus tolerierbar erscheint. Es gibt ganz offensichtlich keinerlei rechtskräftige Urteile, ohnehin so gut wie keine Strafverfolgung. Eine von vielen Seiten empfiehlt explizit bestimmte Bereiche zur Anbringung der Navi an der Windschutzscheibe, die nicht den obigen Einschränkungen widersprechen dürfte, u.a. explizit diese Form (und das ist aus meiner Sicht eine der gängigsten Varianten, wir bringen die Navi ebenfalls so an):
Ganz so trivial lässt sich das also nicht "abwatschen", was auch die Praxis zeigt, denn die allermeisten Fahrer bringen die Navi mit dem im Kit mitgelieferten Halter an der Windschutzscheibe an, mir (und nicht nur mir) ist kein Fall bekannt, wo jemand deswegen ein Bußgeld bezahlen mußte.