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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 162749 mal)

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gloria67

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Einreise USA Vorstrafe
« Antwort #45 am: 07.03.2009, 00:08 Uhr »
hallo zusammen, hab nen 5 wöchigen Las Vegas Urlaub geplant und habe jetzt erst erfahren das man ein Visum braucht wenn man Vorbestraft ist. Meine Straftat habe ich 1998 begangen (BTM und da ich nen Schlagstock dabei hatte kam auch was vom Waffengesetzt ins Spiel), im Jahr 2000 war die Verurteilung 4 Jahre auf 3 Jahre Bewährung, Bewährung wurde auf Antrag auf 2 Jahre gekürzt und somit 2002 beendet. Seitdem sind ja mehr als 5 Jahre vergangen und es dürfte kein Eintrag im Führungszeugnis vorhanden sein.
Daher meine Frage muss ich vor meinem Urlaub dieses besondere Visum beantragen, wenn ja wie hoch sind die chancen eins zu bekommen bzw. wie lange dauert sowas? Ein besonderer Umstand ist evtl. auch das ich in Schottland sei Sept. 2008 leben, aber noch deutscher Staatsbürger bin, daher wo müsste ich das Visum beantragen?

Freu mich über jede Hilfe
Gloria67

Edit Mod: Themen zusammengefügt

TheWurst

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gloria67

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #47 am: 07.03.2009, 03:52 Uhr »
thx, manchmal sieht man den wald vor lauter bäumen nicht.   

aber eine frage habe ich noch, hatte unter Anderem den Thread durchgelesen und da wurde erwähnt das im Juni 08 nen Abkommen gemacht wurde wo es heißt das der Datenaustausch intensiver wird. Daher nochmal die Frage ob bei der Einreise Daten aus dem Bundeszentralregister auftauchen oder dafür weiterhin eine spezielle Anfrage von den USA nötig ist?

EDVM96

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #48 am: 07.03.2009, 05:09 Uhr »
Daher nochmal die Frage ob bei der Einreise Daten aus dem Bundeszentralregister auftauchen oder dafür weiterhin eine spezielle Anfrage von den USA nötig ist?
Gute Frage. Probier es aus. Keine Ahnung, wer da auf wen und was Zugriff hat.

momo33

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #49 am: 17.03.2009, 09:52 Uhr »
hi,

ich habe einen Bekannten, der ist ebenfalls wegen BTM vorbestraft.

Er ist 2 mal in die Staaten eingereist, ohne das er etwas angegeben hat und ohne das irgendetwas war.

Im Oktober letzten Jahres wollte er wieder in die Staaten.
Wurde an der Immigration abgewiesen, abgeführt .. für eine Nacht ins Gefängnis gesteckt und am nächsten Tag auf eigene Kosten abgeschoben.

Ohne Witz.

Die Staaten verstehen bei BTM Vergehen keinen Spaß...
Auch wenn bei uns die Strafe schon verjährt ist... und die Bewährung abgelaufen ist..
Ein BTM Vergehen, bleibt BTM Vergehen.
Die Amis sind da rigoros..

Anscheinend haben die Amis jetzt Zugriff auf deutsche Informationen....

Bei Vorstrafen wegen schwereren und Kapital-Verbrechen und BTM Verstößen sollte man sich also lieber ein Visum holen...
Lieber nehm ich die Kosten fürs Visum in Kauf.. und das Risiko keins zu bekommen.
Als Flug und Hotel zu buchen, zu bezahlen.. und dann nicht reinzukommen und den extra Rückflug auch noch selbst bezahlen zu müssen...
und DANN bekommt man so einfach kein Visum mehr...

grüße
momo
2010/2011 - Las Vegas, California
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motorradsilke

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #50 am: 17.03.2009, 10:52 Uhr »
hi,

ich habe einen Bekannten, der ist ebenfalls wegen BTM vorbestraft.

Er ist 2 mal in die Staaten eingereist, ohne das er etwas angegeben hat und ohne das irgendetwas war.

Im Oktober letzten Jahres wollte er wieder in die Staaten.
Wurde an der Immigration abgewiesen, abgeführt .. für eine Nacht ins Gefängnis gesteckt und am nächsten Tag auf eigene Kosten abgeschoben.

Ohne Witz.

Die Staaten verstehen bei BTM Vergehen keinen Spaß...
Auch wenn bei uns die Strafe schon verjährt ist... und die Bewährung abgelaufen ist..
Ein BTM Vergehen, bleibt BTM Vergehen.
Die Amis sind da rigoros..

Anscheinend haben die Amis jetzt Zugriff auf deutsche Informationen....

Bei Vorstrafen wegen schwereren und Kapital-Verbrechen und BTM Verstößen sollte man sich also lieber ein Visum holen...
Lieber nehm ich die Kosten fürs Visum in Kauf.. und das Risiko keins zu bekommen.
Als Flug und Hotel zu buchen, zu bezahlen.. und dann nicht reinzukommen und den extra Rückflug auch noch selbst bezahlen zu müssen...
und DANN bekommt man so einfach kein Visum mehr...

grüße
momo

Bist du dir sicher, dass er wegen seiner BTM - Vorstrafe in Deutschland abgeschoben wurde? Vielleicht hat er sich ja bei einem seiner vorherigen Besuche in den USA dort etwas zu Schulden kommen lassen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die amerikanischen Einwanderungsbehörden Zugriff auf das deutsche Zentralregister haben.

Silke

momo33

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #51 am: 17.03.2009, 14:36 Uhr »
100 % BTM

sie habens ihm sogar gesagt!
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EDVM96

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #52 am: 18.03.2009, 20:10 Uhr »
Die Amis sind da rigoros..
Wieso rigoros? Die Frage auf dem I-94W ist doch eindeutig:

"B. Sind Sie jemals wegen [...] oder eines Verstoßes gegen ein Betäubungsmittelgesetz verhaftet oder verurteilt worden?"

Von Bewährung oder verjährt steht da nichts. Falls "ja", ist halt kein visafreies Einreisen möglich.

Jack Black

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #53 am: 18.03.2009, 20:47 Uhr »
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die amerikanischen Einwanderungsbehörden Zugriff auf das deutsche Zentralregister haben.

Haben sie auch nicht - zumindest nicht legal. Und mit Sicherheit gibt es keine Vorratsdatenspeicherung mit Daten aus dem deutschen Zentralregister, was ja notwendig wäre, um ad hoc einen Immigranten wegen seiner vermeintlichen Verstöße an der Grenze abzufangen.

Es macht ja auch gar keinen Sinn - wenn das alles so einfach wäre, wozu dann der grüne Zettel? Nur um zu prüfen, ob jemand lügt, weil man es eh schon besser weiß?

Es gibt einige Abkommen zwischen den USA und Deutschland in Sachen Datenaustausch und Amtshilfe, insbesondere im Kontext Terrorfahndung. Beispielsweise der Abgleich von Fingerabdrücken, wenn ein Verdächtiger auch in seinem Heimatland bereits gefahndet wird - aber auch dann sollen die Daten nur im Verfahren der Rechtshilfe ausgeliefert werden und nicht per Knopfdruck. Inwiefern dieses Abkommen bereits beschlossen ist, weiß ich nicht, aber es war zumindest geplant: http://www.focus.de/politik/ausland/terrorfahndung_aid_264724.

Aber selbst das wäre nicht ansatzweise vergleichbar mit einem Zugriff auf das Zentralregister, das sichere Ende jeglicher Datensicherheit.

onlyme

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Einwanderungsvisa trotz Vorstrafe
« Antwort #54 am: 20.03.2009, 10:03 Uhr »
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Mein Mann ist Amerikaner und er muss in eineinhalb Jahren wieder nach Amerika weil er beim Militaer ist und da ich nicht ohne ihn sein will, muss ich mit.
Ich hab aber ein problem. Ich wurde vor einem halben Jahr zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf 2 Jahre Bewaehrung verurteilt. Die Tat ist allerdings schon fast 3 Jahre her. Es ging um Drogenhandel in nicht geringer Menge.
Weiss jemand ob ich da ueberhaupt eine Chance auf ein Einwanderungsvisa habe?
Vielen Dank
und liebe Gruesse.

Doc Snyder

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Re: Einreise in die USA // Vorstrafe!?
« Antwort #55 am: 20.03.2009, 10:09 Uhr »
Themen gemerged!

Flicka

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Re: Einwanderungsvisa trotz Vorstrafe
« Antwort #56 am: 20.03.2009, 18:56 Uhr »
Kann mir bitte jemand weiterhelfen?
Mein Mann ist Amerikaner und er muss in eineinhalb Jahren wieder nach Amerika weil er beim Militaer ist und da ich nicht ohne ihn sein will, muss ich mit.
Ich hab aber ein problem. Ich wurde vor einem halben Jahr zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren auf 2 Jahre Bewaehrung verurteilt. Die Tat ist allerdings schon fast 3 Jahre her. Es ging um Drogenhandel in nicht geringer Menge.
Weiss jemand ob ich da ueberhaupt eine Chance auf ein Einwanderungsvisa habe?
Vielen Dank
und liebe Gruesse.

Nachdem du ja - verständlicherweise - fest planst, mit ihm in die USA zu gehen, hast du wohl keine andere Möglichkeit, als ein Visum zu beantragen und zu sehen was passiert. Ich meine aber, dass es speziell für Auswanderer auch irgendwo ein Forum gibt, in dem deine Frage vielleicht besser beantwortet werden kann.

Jennifairy

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Einreise trotz Vorstrafe???
« Antwort #57 am: 23.03.2009, 19:36 Uhr »
Hallo...kurze Schilderung meines Falls: Ich wurde insgesamt zweimal verurteilt wegen BTM. Beim ersten mal 80 Tagessätze, beim zweiten mal 20. Ich möchte im Oktober für 4 Wochen einen Urlaub in den USA machen. Da in meinem Fall ein ESTA-Antrag nicht in Frage kommt, habe ich bereits alles gemacht was nötig ist, um ein Nichteinwanderungsvisa zu bekommen, abgesehen von diesem Visa-Interview (und der Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses, das notwendig ist). Da ich einen Roadtrip durch die USA vorhabe und dieser Urlaub sehr kostspielig wird, würde ich gern jetzt schon buchen.
Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mir die Einreise verweigert wird?
Vielleicht war jemand von euch auch mal in dieser Situation und kann mir weiterhelfen und mir ein paar Tipps geben.
Vielen Dank schonmal.

Flicka

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #58 am: 23.03.2009, 23:45 Uhr »
Wie wir die Wahrscheinlichkeit einschätzen, dass du ein Visum erhältst, ist eigentlich nicht ausschlaggebend. Du schreibst ja selbst, dass der Urlaub kostspielig wird, da würde ich die Buchung davon abhängig machen, ob das Visum erteilt wird und so lange abwarten.

Bis zum Oktober ist es ja noch eine ganze Weile hin, und günstige Flüge für diesen Zeitraum werden erfahrungsgemäß auch noch (oder sogar erst) im Sommer angeboten. Oktober sollte auch nicht die Hauptreisezeit sein, so dass auch keine Notwendigkeit besteht, bereits jetzt Hotels zu buchen.

Also lieber auf Nummer sicher gehen und mit der Buchung noch warten, auch wenn es schwerfällt.

Bastlwastel

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Einreise trotz BTMG Verstoß?? Bitte um Hilfe bin ratlos!!!
« Antwort #59 am: 16.06.2009, 16:08 Uhr »
Hallo,
ich bin schon voll fertig, da ich in kürze einen neuen Job anfange und dafür in 4Wochen für 14Tage in die USA muss.
Jetzt mein großes Problem ich wurde vor ca 3 Jahren bekifft beim Autofahren erwischt und es wurde bei mir 0,5g Cannabis sichergestellt.
Ich wurde zu einer Verkehrsstraftat §316 verurteilt und habe 90 TS als Strafe bekommen (bin somit nicht Vorbestraft).
Wie muss ich mich jetzt verhalten kann ich auf dem esta Seite alle fragen mit nein beantworten da ich nicht Vorbestraft bin oder muss ich die Frage B mit ja beantworten, was ich leider glaube.
Was passiert wenn ich die Frage B mit ja beantworte ist man dann sofort durchgefallen?
Ich habe die letzten 2 Tage bestimmt 30 Euro ausgegeben für die Us Botschaft Hotline und bin jetzt genau so schlau wie vorher.
Bitte um schnelle Hilfe mir läuft die Zeit weg da ich wahrscheinlich eh zu einem Interview in die Botschaft muss.