Hi
Letztendlich entscheidet ein Immigration Officer ob man einreisen darf oder nicht.
Ich gehe mal davon aus, dass in Deutschland (Österreich und CH vermutlich auch) Straftaten (Geldstrafe, Bewährung, Verurteilung, usw.) und die dazu gehörigen Personen zentral gespeichert werden.
Wie erfolgt nun ein Abgleich zwischen den deutschen und amerikanischen Datenbanken, insbesondere dann interessant, wenn ein Reisender wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben bei ESTA gemacht hat?
Die ESTA Genehmigung erfolgt teilweise in Sekundenschnelle, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass zu diesem Zeitpunkt die Datenbanken der einzelnen Staaten abgefragt werden, zumal z.B. ein deutscher Antragsteller auch eine Auslandsstraftat begangen haben kann und deshalb nicht in den deutschen Systemen auftaucht.
tissi