Danke für den Link!
Auskunft über deutsche Staatsbürger erhält die USA nur über ein Rechtshilfegesuch.
Sagen wir mal, man besorgt sich in unserem Fall KEIN Visum.....
Könnte man dann rein theoretisch auf dem grünen VISA WAIVER (welchen man im Flugzeug ausfüllen muß), alle Fragen zu: "Do any of the following apply to you" mit NEIN ankreuzen?
Klar, kann man das! Aber sehen die bei Ankunft/Einchecken automatisch das man vorbestraft ist?
Durch einen Knopdruck; oder allein nur durch die Eingabe des Namens in den PC?
Was meinst Du mit Rechtshilfegesuch?
Die Bwährungszeit ist 3 Jahre: das geht schon, d.h. deine 2 Jahre Freiheitsentzug
werden in Kraft gesetzt, wenn du innerhalb von 3 Jahren nach dem Urteil dir was
zu schulden kommen läßt.
Gruß
Aaronp
Wir wollen zu fünft reisen. Es geht hier um einen Bekannten, Gott sei Dank nicht um mich!
Habe geade erfahren, daß wenn er in den 3 Jahren auf Bewährung sich was zu schulden kommen läßt, 3 Monate Freiheitszentzug bekommt.
Wie auch immer. Damit scheint er ja automatisch vorbestraft zu sein!