usa-reise.de Forum

Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 163345 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Jack Black

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #75 am: 17.06.2009, 20:55 Uhr »
Du kannst schnell und komplikationslos verknackt werden, egal ob Dein anderes Vergehen ein Verkehrsdelikt war oder ein schwer nachweisbarer Mord.

Man kann auch vorher schon mit dem Flugzeug abstürzen. Geht noch schneller.

Zugegeben alles etwas theoretisch, aber möglich.

Eben. Könntest Du wenigstens nur einen einzigen Fall mit Parallelen aus der Realität vorlegen: das könnte den Fragesteller vielleicht beunruhigen.

Aber nur nach Theorie gibt es vielleicht morgen schon die ganze Welt nicht mehr, weil uns ein unerkannter Komet alle dahinrafft. Nichts auf der Welt ist ohne Risiko, allein schon deshalb, weil wir nicht unsterblich sind.

Flicka

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.978
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #76 am: 17.06.2009, 21:00 Uhr »

Was soll diese dumme Diskussion? Es gibt keine (funktionierende) Alternative im vorgegebenen Konstrukt, da hilft kein Lehrerzeigefinger und jegliche (Besser)-Wisserei. Die drohende Abschiebung ist das Risiko, in Anbetracht der offensichtlich sehr betrüblichen Lebenslage ein vollständig vertretbares Risiko. Ich kenne massenhaft Menschen, die nie in der USA waren und auch nie dahin wollen.

Mit Job und vollem Bauch ist es einfach, den Staatsanwalt raushängen zu lassen.


Eine solche Bemerkung liegt neben der Sache. Du würdest einem Fragesteller, der dringend Geld braucht, von seiner Bank und dem Sozialamt aber keins mehr bekommt, ja auch nicht raten, einen Diebstahl zu begehen, bloß weil es in dieser Situation vielleicht der einzige Weg ist, eine Notsituation zu überbrücken.

Der Fragesteller will wissen, ob er im Sinne des Fragebogens bei der Einreise vorbestraft ist und welche Handlungsalternativen ihm jetzt offenstehen. Natürlich ist es Sache des Fragestellers, sich zu entscheiden, ob er versucht, noch ein Visum zu bekommen oder ob er die amerikanischen Behörden bei der Einreise über seine Vorstrafe belügt. Ihn aber aktiv darin zu bestärken, eine Straftat zu begehen, kann und darf nicht im Interesse dieses Forums sein.

Jack Black

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #77 am: 17.06.2009, 23:12 Uhr »
Du würdest einem Fragesteller, der dringend Geld braucht, von seiner Bank und dem Sozialamt aber keins mehr bekommt, ja auch nicht raten, einen Diebstahl zu begehen, bloß weil es in dieser Situation vielleicht der einzige Weg ist, eine Notsituation zu überbrücken.

Eine solche Bemerkung liegt neben der Sache. Selbstverständlich würde ich niemanden jemals empfehlen, einen Diebstahl zu begehen. Das ist eine klare Straftat, die unmittelbar andere schädigt.

Eine Einreise in die USA unter den hier genannten Verhältnismäßigkeiten ist weder eine Straftat (auch wenn es noch so oft behauptet wird) und (noch wichtiger) schadet sie weder direkt noch indirekt irgendeinem Menschen dieser Welt. Das ist der entscheidende Unterschied, den es zu begreifen gilt.

Selbstverständlich ist auch diese Empfehlung keine grundsätzliche, aber sie dient eben genau dem vorgegeben Zweck, im Rahmen des vorgegeben Falles die für den Fragesteller offensichtlich lebenswichtige Situation unter Abwägung aller sinnvollen Alternativen optimal zu lösen. Ohne dass ich grundsätzlich die Einreiseformalitäten in die USA in Frage stellen will (was ja bereits an anderer Stelle im Forum geschehen ist, ich erinnere an die Frage der positiven HIV Erkrankung), sehe ich nicht, wie hier jemand anderes als auschließlich der Fragesteller selbst (wenn überhaupt) zu Schaden kommen könnte und halte das Risiko für diese unerfreuliche Lebenssituation für angemessen.

Darum geht es hier - und sonst um nichts.

Inspired

  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 8.150
  • Life is unpredictable - eat dessert first!
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #78 am: 17.06.2009, 23:47 Uhr »
Es ist mit Job und vollem Bauch auch einfach, mal einem unbekannten Nickname hier im Forum zu raten, er soll es mal einfach drauf ankommen lassen. DU sitzt ja hoch und trocken, Jack Black.

Die Antworten von Ratlady und Flicka finde ich jedenfalls sehr viel fundierter als die bloße Behauptung, dass es ohnehin nicht auffallen wird, auch wenn es vermutlich so kommen wird.

Merkwürdig finde ich auch deine absurden Beispiele, während du gleichzeitig Vergleiche anderer Leute als irrelevant abtust.

Das ist in meinen Augen pure Polemik.

Jack Black

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #79 am: 18.06.2009, 15:26 Uhr »
Es ist mit Job und vollem Bauch auch einfach, mal einem unbekannten Nickname hier im Forum zu raten, er soll es mal einfach drauf ankommen lassen.

Es ist einfach meine Meinung und das, was ich tun würde. Der unbekannte Nickname hat doch überhaupt rein gar nichts damit zu tun, welche Meinung (nach der explizit gefragt wurde) ich hier vertrete.

DU sitzt ja hoch und trocken, Jack Black.

Ich bezweifle, dass Du meine Lebenssituation kennst und bezweifle noch mehr, dass Du gerne mit mir tauschen wolltest. Diese Behauptung ist in der Tat allerniedrigste Polemik, da sie vollkommen kenntnisfrei aus dem Bauch heraus geschrieben wurde.

Die Antworten von Ratlady und Flicka finde ich jedenfalls sehr viel fundierter als die bloße Behauptung, dass es ohnehin nicht auffallen wird, auch wenn es vermutlich so kommen wird.

Ich habe nicht behauptet, dass es ohnehin nicht auffallen wird. Es ist nur sehr unwahrscheinlich und das Risiko (aus meiner ganz persönlichen Sicht, und nur die kann ich wiedergeben - und selbst Du scheinst es für unwahrscheinlich zu halten) der Situation angemessen. Und eine andere Vorgehensweise ist im vorgesehen Zeitrahmen gar nicht mehr möglich. Oder willst Du ernsthaft behaupten, der Fragesteller würde innerhalb von 14 Tagen problemlos ein Visum bekommen unter der Voraussetzung, dass er die Vorstrafe angibt?

Merkwürdig finde ich auch deine absurden Beispiele, während du gleichzeitig Vergleiche anderer Leute als irrelevant abtust.

Bahnhof?!

Das ist in meinen Augen pure Polemik.

Nein, Polemik pur ist u.a. Deine Annahme über meine hohe und trockene Position und insgesamt der komplette Beitrag, da er nicht weiterhilft. Eine leere Kritik an der Meinung anderer scheint hier irgendwie an der Tagesordnung zu stehen, wieso versuchst Du stattdessen nicht selbst (wie ich es versucht habe, auch wenn Dir mein Vorschlag nicht gefällt) eine Hilfe zu geben, die zumindest ansatzweise realistische Aussicht auf Erfolg hat? Stattdessen nur andere für ihre Vorschläge zu kritisieren ist ... wieder einmal Polemik pur.

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #80 am: 18.06.2009, 18:15 Uhr »
In diesem Thread soll es ausschließlich um das Thema 'Einreise in die USA mit Vorstrafe' gehen.

Den ganzen Rest könnt ihr sehr schön hier weiterdiskutieren.  :wink:
Vielen Dank.

Lenili

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #81 am: 30.06.2009, 21:54 Uhr »
Hallo, ich möchte im Sommer also Tourist für ein paar Wochen nach USA.
Nun hatte ich 2003 2 Ladendiebstähle (1 wurde nicht weiter verfolgt, beim 2. bekam ich 10 Sozialstunden) und 2006 musste ich wegen EC-Kartenbetrug und weil ich das Schließfach aufgeschlossen habe (wusste die schlossnr.) um die karte zu holen und dann für 160 euro einkaufen zu gehen, 130 Tagessätze zahlen und stand auch vor gericht. aber keine bewährung oder gefängnis. Da ich vorbestraft bin, muss ich ein Visum beantragen. Wie sind denn diesbezüglich meine Chancen? Ist das so ein schlimmes Verbrechen, dass ich mir den Antrag gleich sparen kann? Danach habe ich NIE mehr was gemacht, habe einen geregelten Job und einen ehrlich gemeldeten Wohnsitz in Deutschland.
Bitte helft mir...
Lena

atecki

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 8.253
Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #82 am: 30.06.2009, 21:57 Uhr »
Hi Lena,

hier gibts einen informativen Thread zum Thema "Einreise mit Vorstrafe": http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.75

Grüße

Axel

Lenili

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #83 am: 30.06.2009, 22:19 Uhr »
Ja den habe ich schon gelesen. Aber so ganz beantwortet er die Frage auch nicht...

Mig

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.660
Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #84 am: 30.06.2009, 22:22 Uhr »
jemand anderes hier aus dem Forum wird Deine Frage aber vermutlich auch nicht zu 100% beantworten können

Lenili

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #85 am: 30.06.2009, 22:27 Uhr »
Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt. Ist mein Fall auch "Sittlichkeit"? Nein, oder? Daher kann ich diese Frage auch beneinen.
Trotzdem habe ich aber eine Vorstrafe und komme nur mit dem grünen Zettel eigentlich nicht rein.
Oder?

atecki

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 8.253
Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #86 am: 30.06.2009, 22:53 Uhr »
Hi Lenili,

eine 100%ige Auskunft wirst Du nur von der Botschaft bekommen, denn die kennen die Vorschriften am Besten.

Grüße

Axel

Lenili

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #87 am: 30.06.2009, 23:19 Uhr »
Kann man auch so zur Botschaft gehen (wegen dieser Frage) oder muss ich deshalb auch dort anrufen?

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #88 am: 30.06.2009, 23:22 Uhr »
hier gibts einen informativen Thread zum Thema "Einreise mit Vorstrafe": http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=28860.75
Aufgrund der Themengleichheit habe ich die Threads mal zusammengeführt.

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.584
Re: Vorbestraft, Visum, Genehmigung?
« Antwort #89 am: 30.06.2009, 23:38 Uhr »
Auf dem grünen Zettel wird nur nach Strafen in Zusammenhang mit Drogen oder gegen die "Sittlichkeit" gefragt.
Im englischen Originaltext steht:

"People who have ever been arrested or convicted for any offense or crime (including drug trafficking)."
-> http://germany.usembassy.gov/germany/visa/vwp.html

'arrested' ist dabei vermutlich(!) eher mit 'Haftstrafe' als mit 'verhaftet' zu übersetzen.
Aber 'convicted' (verurteilt / schuldig gesprochen) ist in dem Fall eindeutig - du kannst demnach nicht per Visa Waiver Program einreisen und benötigst stattdessen ein Visum.

Was in dem Fall die Chancen für ein Visum betrifft: Das wird dir hier niemand qualifiziert beantworten können. Versuch es einfach.