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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 169295 mal)

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Jack Black

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #225 am: 26.11.2011, 21:36 Uhr »
Also ist die Definition in den USA und D gleich.

Also war der Beitrag von 14.06 Uhr inhaltlich Käse.

ChristianNRW

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #226 am: 26.11.2011, 23:26 Uhr »
OK..

Danke für die Antworten.

Was heißt das jetzt für mich? Komme ich um ein Visum nicht drum herum?

Viele Grüße,
Christian

Wolfgang

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Re: Einreise USA "Vorstrafe"
« Antwort #227 am: 27.11.2011, 07:52 Uhr »
Hi Christian,

deine Frage können wir gar nicht beantworten, denn wir kennen den Grund deiner Verurteilung nicht (und das sollte auch so bleiben).

Wie Jack Black bereits geschrieben hat:

....... Es wird NICHT danach gefragt, ob man "vorbestraft" ist, .....

Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Wie in dem FETT gedruckten Text zu lesen, reicht bereits die Verurteilung. Da aber nur du weißt, aufgrund welchen Vergehens du verurteilt wurdest, kannst auch nur du deine Frage beantworten.

Willst du 100% sicher sein, ruf bei der amerikansichen Botschaft oder bei einem amerikansichen Konsulat an. Bei einem solchen Telefonat kannst du dann den Grund deiner Verurteilung angeben und wirst eine entsprechende Antwort erhalten.
Gruß

Wolfgang

tiswas01

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #228 am: 27.11.2011, 09:15 Uhr »
Hi

Letztendlich entscheidet ein Immigration Officer ob man einreisen darf oder nicht.

Ich gehe mal davon aus, dass in Deutschland (Österreich und CH vermutlich auch) Straftaten (Geldstrafe, Bewährung, Verurteilung, usw.) und die dazu gehörigen Personen zentral gespeichert werden.

Wie erfolgt nun ein Abgleich zwischen den deutschen und amerikanischen Datenbanken, insbesondere dann interessant, wenn ein Reisender wissentlich oder unwissentlich falsche Angaben bei ESTA gemacht hat?

Die ESTA Genehmigung erfolgt teilweise in Sekundenschnelle, so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass zu diesem Zeitpunkt die Datenbanken der einzelnen Staaten abgefragt werden, zumal z.B. ein deutscher Antragsteller auch eine Auslandsstraftat begangen haben kann und deshalb nicht in den deutschen Systemen auftaucht.

tissi

nomad

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #229 am: 28.11.2011, 17:32 Uhr »
Hi,

generell gilt für die Einreise in die USA natürlich das amerikanische Recht in Landessprache. Am Ende ist der Gesetzestext richtig, und nicht welche deutsche Übersetzung im ESTA Formular steht. Und im Gesetzestext ist wohl von "moral turpitude" die Rede:

"A CIMT (Crime Involving Moral Turpitude) causes the alien to be inadmissible to the United States under section 212(a)(2)(i)(I) on the INA (Immigration Nationality Act)."
http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude

Also ist die Diskussion um Sittlichkeit nicht zielführend. Entscheidend ist am Ende, was die amerikanischen Behörden unter "moral turpitude" einordnen.

Die Frage, ob die Einreisebehörden Zugriff auf deutsche Strafregister haben, ist sicher interessant. Aber im Zweifelsfall gilt bei der Einreise immer: lügen oder auslassen kann richtig nach hinten losgehen. Selbst wenn die Vorstrafe bei der Einreise nicht bemerkt wird, kann es unangenehm werden, wenn aus irgendeinem Grund (bsp. Verwicklung in polizeiliche Ermittlungen in den USA) dann doch die Wahrheit ans Licht kommt. Dann ist man nämlich auf jeden Fall wegen Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze dran, da man sich die ESTA-Genehmigung unter falschen Angaben erschlichen hat. Das war dann auf jeden Fall der letzte USA Urlaub...

nomad.

AdiW

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #230 am: 28.11.2011, 18:36 Uhr »

Das war dann auf jeden Fall der letzte USA Urlaub...


Dafür kann er aber länger dauern als geplant...

tiswas01

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #231 am: 28.11.2011, 20:02 Uhr »

Die Frage, ob die Einreisebehörden Zugriff auf deutsche Strafregister haben, ist sicher interessant. Aber im Zweifelsfall gilt bei der Einreise immer: lügen oder auslassen kann richtig nach hinten losgehen. Selbst wenn die Vorstrafe bei der Einreise nicht bemerkt wird, kann es unangenehm werden, wenn aus irgendeinem Grund (bsp. Verwicklung in polizeiliche Ermittlungen in den USA) dann doch die Wahrheit ans Licht kommt. Dann ist man nämlich auf jeden Fall wegen Verstoß gegen die Einwanderungsgesetze dran, da man sich die ESTA-Genehmigung unter falschen Angaben erschlichen hat. Das war dann auf jeden Fall der letzte USA Urlaub...

nomad.


Hi Nomad

Es war von mir in keiner Weise angedacht (und ich möchte niemanden dazu ermuntern), dass bei ESTA falsche Angaben gemacht werden sollen, ganz im Gegenteil.

Mich interessiert einfach nur die technische Seite, wie ein Datenabgleich erfolgt.

Gruß

tissi


motorradsilke

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #232 am: 28.11.2011, 21:46 Uhr »

Mich interessiert einfach nur die technische Seite, wie ein Datenabgleich erfolgt.


Nach meiner Meinung gar nicht. Davon würde ich jedenfalls nach meinen beruflichen Erfahrungen und meinen Erfahrungen als Schöffe ausgehen. Eine Garantie würde ich aber nicht dafür abgeben. Entscheiden muss das am Ende doch jeder selbst, ob er das Risiko eingeht.

Palo

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #233 am: 29.11.2011, 05:21 Uhr »
Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.


Das ist naemlich so: In D darf man am Strassenrand an einen Baum oder ins Gebuesch pinkeln, in USA ist das strafbar, weil es gegen die Sittlichkeit verstoesst ;-)

Fragt ESTA nicht ob du schon mal an einen Baum gepinkelt hast? :lol: :lol:

 
Gruß

Palo

tiswas01

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #234 am: 29.11.2011, 09:36 Uhr »
@motorradsilke

Wenn kein Abgleich der Daten erfolgt so ist die Vermutung sicherlich nicht ganz abwegig, dass eine gewisse Anzahl von USA Reisenden möglicherweise (bewußt oder unbewußt) unrichtige Angaben bei ESTA machen und die Genehmigung erhalten.

Ohne entsprechende Kontrolle der Daten davon auszugehen, dass alle ESTA Angaben der Wahrheit entsprechen, kann selbst der "gutgläubigste" Entscheidungsträger nicht.

Der ganze Aufwand würde dann doch ad absu´rdum geführt?

Je länger ich darüber nachdenke, desto unklarer wird mir die Sache.  :(

tissi

nomad

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #235 am: 29.11.2011, 10:55 Uhr »

Wenn kein Abgleich der Daten erfolgt so ist die Vermutung sicherlich nicht ganz abwegig, dass eine gewisse Anzahl von USA Reisenden möglicherweise (bewußt oder unbewußt) unrichtige Angaben bei ESTA machen und die Genehmigung erhalten.

Ohne entsprechende Kontrolle der Daten davon auszugehen, dass alle ESTA Angaben der Wahrheit entsprechen, kann selbst der "gutgläubigste" Entscheidungsträger nicht.

Der ganze Aufwand würde dann doch ad absu´rdum geführt?

Hi,

es geht um zwei Sachen bei den ESTA Fragen. Zum einen gibt es sicher vor der Genehmigung einen Datenabgleich mit US-Datenbanken (no-entry liste, no-travel lists, etc.).

Die andere Komponente ist allerdings juristischer Natur. Auch wenn kein Vorab-Abgleich mit z.B. deutschen Strafregistern gemacht werden sollte (was ja nicht unwahrscheinlich ist), dann stellt die Einreise unter falschen Angaben selber eine Straftat dar. Und zwar nach US-Bundesrecht. Das ist für die Amerikaner wichtig, da die Rechtsprechung in den Staaten z.T. ja sehr unterschiedlich ist.

Sollte jetzt jemand unter falschen Angaben eingereist sein und dann irgendwo in ein Ermittlungsverfahren verwickelt werden, dann könnte es ja sein, dass im Rahmen von Rechtshilfeabkommen eben doch die Vorstrafen aus der Heimat ans Licht kommen. Und dann reichen die Falschangaben bei ESTA aus, damit das US-Strafverfahren an die Bundesbehörden übergeben wird und nicht von irgendeinem "Provinzrichter" abgehandelt werden kann.

Insofern können falsche Angaben bei ESTA eben immer sehr unangenehm werden.

nomad.


gabenga

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #236 am: 04.12.2011, 10:56 Uhr »
Heute Morgen habe ich ich im TV-Bereich meiner Tageszeitung gelesen, dass Goodbye Deutschland Martin Semmelrogge beim Umsiedeln von Spanien in die USA begeleitet hat. Wie kann es sein, dass Semmelrogge ind ie USA einreisen durfte? NBei den Vorstrafen und den aktuell laufenden Verfahren kann er doch kaum legal einreisen. Zumal er sicher nicht als bedeutende Persönlichkeit einreisen durfte, da sein "Wert" für Hollywood oder us-amerikanische Bühnen nicht sonderlich hoch sein wird.

EDVM96

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #237 am: 04.12.2011, 11:08 Uhr »
Wie kann es sein, dass Semmelrogge ind ie USA einreisen durfte?
Mit einem Visum ist das immer möglich. Und als Person mit seinem Bekanntheitsgrad ist es sicherlich überhaupt kein Problem, ein Visum zu bekommen.  :zuck:

Aaronp

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #238 am: 04.12.2011, 13:07 Uhr »
Und vielleicht hat er ja schon länger ein B2 oder sogar Künstlervisum. Muss ja nicht erst jetzt beantragt worden sein.

Tinerfeño

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #239 am: 05.12.2011, 13:26 Uhr »
Das ist naemlich so: In D darf man am Strassenrand an einen Baum oder ins Gebuesch pinkeln, in USA ist das strafbar, weil es gegen die Sittlichkeit verstoesst ;-)

Falsch!
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