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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 169363 mal)

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gabenga

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #255 am: 07.12.2011, 16:42 Uhr »
Natürlich bin ich nicht leichtgläubig. Gerade deswegen bezweifle ich ja, dass der gute Semmelrogge legal in die USA einreisen/einwander konnte.

Knalltüte

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #256 am: 07.12.2011, 17:41 Uhr »
Natürlich bin ich nicht leichtgläubig. Gerade deswegen bezweifle ich ja, dass der gute Semmelrogge legal in die USA einreisen/einwander konnte.

Und nun ganz und komplett off topic:

Hoffentlich nimmt er dann, ob legal oder illegal, noch ein paar mehr Menschen mit, da wären eine gewisse Frau aus der Pfalz, eine Bohle aus dem Brett was manche vor dem Kopfe haben, der Raabe aus dem Sabber-TV, auch noch einen gewissen Jürgen mit dicker Lippe, die Anne mit ihrem Will, um es kurz zu fassen alle Menschen die sich im Talktourismus bewegen, und, so frei bin ich, eigentlich alle die anderen Nullen und Nullinen die seit Erfindung des Privaten Fernsehens mir das Leben schwer machen und auch noch jeden Furz zu einem Event aufblasen.

Und tschüss Deutschland, jot dat ihr fot sed  :rotor:

Grüße Knalltüte*

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EasyAmerica

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #257 am: 07.12.2011, 17:56 Uhr »
@Kalltüte: Bist du sicher, dass du keinen vergessen hast?  :lachen07: :rotor:
Viele Grüße
Heinz

Knalltüte

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #258 am: 07.12.2011, 18:13 Uhr »
@Kalltüte: Bist du sicher, dass du keinen vergessen hast?  :lachen07: :rotor:

Du hast Recht, nur würde die Liste zu lang  :shock:
Grüße Knalltüte*

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............dient der Erzeugung eines Knalls, wird aus Papier gefertigt und ist wiederverwendbar.

dschlei

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #259 am: 07.12.2011, 19:51 Uhr »
Natürlich bin ich nicht leichtgläubig. Gerade deswegen bezweifle ich ja, dass der gute Semmelrogge legal in die USA einreisen/einwander konnte.

Und nun ganz und komplett off topic:

Hoffentlich nimmt er dann, ob legal oder illegal, noch ein paar mehr Menschen mit, da wären eine gewisse Frau aus der Pfalz, eine Bohle aus dem Brett was manche vor dem Kopfe haben, der Raabe aus dem Sabber-TV, auch noch einen gewissen Jürgen mit dicker Lippe, die Anne mit ihrem Will, um es kurz zu fassen alle Menschen die sich im Talktourismus bewegen, und, so frei bin ich, eigentlich alle die anderen Nullen und Nullinen die seit Erfindung des Privaten Fernsehens mir das Leben schwer machen und auch noch jeden Furz zu einem Event aufblasen.

Und tschüss Deutschland, jot dat ihr fot sed  :rotor:


Das ist ja etwas egoistisch von Dir!  Nur damit ihr die in Deutschland los werdet, sollen wir die hier aufnehmen?   :shock: :shock: :shock:
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

AkuchiMoia

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #260 am: 04.12.2012, 17:21 Uhr »
Hallo Forum.
Bevor ich zum ersten Mal in die USA eingereist bin, habe ich mich auch in diesem Forum schlau gemacht. Leider fragen die Leute immer nur im Vorfeld und keiner gibt nachher noch seine Erfahrung weiter. Hier meine: Ich bin vor 2 Jahren zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden (BtmG-Handel) und auf Bewährung entlassen worden. Ich bin ohne auch nur ein Zucken des Beamten ins Land gelassen worden - trotz meiner (mehreren) Vorstrafen. Soviel dazu! volker

Kar98

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #261 am: 04.12.2012, 17:48 Uhr »
Genau richtig. Und die Definition "gegen die Sittlichkeit" heißt nach amerikanischer Auffassung und nicht nach deutscher Auffasung.


Das ist naemlich so: In D darf man am Strassenrand an einen Baum oder ins Gebuesch pinkeln, in USA ist das strafbar, weil es gegen die Sittlichkeit verstoesst ;-)

Fragt ESTA nicht ob du schon mal an einen Baum gepinkelt hast? :lol: :lol:

 

Na, warum denn raetseln? Steht doch alles, mit Quellenangabe, in der Wikipaedie:

http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude#U.S._government_guidance_on_determining_moral_turpitude

Und die Frage ist "Sind Sie schon mal wegen einem solchen Vergehen verhaftet oder verurteilt worden?" Da sollte man logischerweise nicht "naja, gekriegt haben sie mich nie" antworten ;) An ein Gestruepp schiffen zaehlt da nicht wirklich dazu.

RainerS.

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #262 am: 04.12.2012, 22:57 Uhr »
ich hab die fragen beim ESTA antrag alle wahrheitsgemäß mit nein beantwortet und nen freies feld in dem man eventuelle vorstrafen eintragen muß gibbet ja nich,
wobei ich auch schwer bezweifel dass da jemand was eintragen würde ....

der antrag is wohl normalerweise in wenigen min. durch, bei uns hat es keine drei min. gedauert, und ich glaube nich das die Homeland Security in der kurzen zeit die antworten wirklich genaustens überprüft bzw. überprüfen kann - soll heißen abgleiche mit den strafregister vornimmt ...
vllt. gibt es ne genauere überprüfung wenn eine oder mehr fragen mit JA beantwortet werden, aber wer macht das schon wenn er zum urlauben rüber will ?
und erst recht nich wenn er unlautere absichten hat ....

stellt sich also mal wieder die frage nach dem sinn des ganzen ...

@ AkuchiMoia/Volker - hattest du denn die fragen wahrheitsgemäß beantwortet ? also dass du BTM vorstrafen hast ?


und nur so nebenbei - pinkeln in der öffentlichkeit, dazu zählt auch pinkeln hinter nem gebüsch o.ä., is auch in D nich erlaubt und es is zumindestens ne ordnungsstrafe fällig wenn man dabei erwischt wird ...
gruß aussem Ruhrpott ~ Rainer

Tipprunde BuLi 16/17

Davidc

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #263 am: 10.01.2013, 19:47 Uhr »
Wie kann es trotz Frage Nr. B im ESTA-Antrag sein, dass so ein .........* Straftäter wie der hier beschriebene gerade eben in den USA war?

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-12/Jugendgewalt-Praevention

Ist mit unerklärlich. Oder weiss man beim INS nichts von den zahllosen Vorstrafen?
Sind die amerikanischen Behörden nun auch schon so lusch wie die deutschen?

* gelöscht Mod

TGW712

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #264 am: 10.01.2013, 20:08 Uhr »
Naja - laut Artikel liegt die letzte Strafe ja mindestens mal vor 2006. Vermutlich sogar eher. Dann dürften die Eintragungen vlt schon gelöscht sein (5 oder 10 Jahre - je nach Art der Eintragung).

Davidc

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #265 am: 12.02.2014, 22:45 Uhr »
Hallo,

kann mir jemand sagen, welche Bedeutung die in kursiv und pink gedruckten Angaben hier auf Seite 7 und 8 haben? Dürften Prostituierte dann zum Beispiel nicht mehr einreisen?

http://www.state.gov/documents/organization/86942.pdf

Floridiana

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #266 am: 13.02.2014, 14:07 Uhr »
Nur wenn sie wegen Prostitution veurteilt wurden: convicted = verurteilt

Davidc

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #267 am: 13.02.2014, 14:39 Uhr »
Nur wenn sie wegen Prostitution veurteilt wurden: convicted = verurteilt

Warum soll man deswegen verurteilt werden? In D ist das ja legal und somit nicht strafwürdig. Es wäre doch unlogisch, wenn es darauf ankommt aus welchem Land ich einreise, wenn Land A dies als Straftat ansieht und daher Urteile spricht aber Land B es als legal betrachtet und daher nie jemanden verurteilt.
Im Übrigen war dies nur ein Beispiel aus der Liste.

Die Bedeutung der Farbe und der kursiven Schrift ist mir immer noch nicht klar.

TGW712

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #268 am: 13.02.2014, 15:03 Uhr »
Die USA gestalten den Fragebogen aber nach dem Verständnis ihres Landes und nicht Deines. Und in den meisten Staaten der USA ist Prostitution verboten.

Zu Deiner eigentlichen Frage: es geht aus dem Dokument nicht hervor. Was nicht unüblich ist, ist das Markieren von neu eingefügten Passagen, um Änderungen zum Vordokument deutlich zu machen. Es könnte also sein, dass das die letzten Änderungen am Gesetzestext sind.

Davidc

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #269 am: 13.02.2014, 18:51 Uhr »
Die USA gestalten den Fragebogen aber nach dem Verständnis ihres Landes und nicht Deines. Und in den meisten Staaten der USA ist Prostitution verboten.

Zu Deiner eigentlichen Frage: es geht aus dem Dokument nicht hervor. Was nicht unüblich ist, ist das Markieren von neu eingefügten Passagen, um Änderungen zum Vordokument deutlich zu machen. Es könnte also sein, dass das die letzten Änderungen am Gesetzestext sind.

Das habe ich mir auch schon fast gedacht.

Dachte aber jemand weiss es wirklich.

Naja, letztlich ist es ohnehin eine interne Formalie der USA, weil sie keinen unmittelbaren Zugriff auf das BZR haben.